Leiharbeit Zeiterfassung: Wer ist verantwortlich?
Bei Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) besteht ein dreigliedriges Rechtsverhältnis: Der Leiharbeitnehmer ist beim Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) angestellt, arbeitet aber im Entleiherbetrieb (Kundenbetrieb). Die Zeiterfassung muss diesem besonderen Verhältnis gerecht werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verleiher als Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Zeiterfassung
- Der Entleiher muss bei der Erfassung mitwirken und das Arbeitszeitgesetz einhalten
- Die Zeiterfassung ist Grundlage für die Abrechnung zwischen Verleiher und Entleiher
- Leiharbeiter haben Anspruch auf die gleiche Zeiterfassung wie Stammmitarbeiter
- Verstöße können beide Seiten treffen
Rechtliche Grundlagen
Dreiecksverhältnis bei Leiharbeit
Die Leiharbeit ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt:
| Verhältnis | Rechtliche Basis |
|---|---|
| Leiharbeiter ↔ Verleiher | Arbeitsvertrag |
| Verleiher ↔ Entleiher | Überlassungsvertrag |
| Leiharbeiter ↔ Entleiher | Weisungsrecht im Einsatz |
Zeiterfassungspflicht
Die Zeiterfassungspflicht nach BAG-Urteil gilt auch für Leiharbeitnehmer. Die Pflicht trifft in erster Linie den Arbeitgeber – also den Verleiher.
Der Entleiher hat jedoch ebenfalls Pflichten:
- Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes während des Einsatzes
- Bereitstellung von Erfassungsmöglichkeiten
- Mitwirkung an der Dokumentation
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Verantwortlichkeiten bei der Zeiterfassung
Pflichten des Verleihers
Als Arbeitgeber ist der Verleiher hauptverantwortlich:
- Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems
- Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
- Dokumentation und Aufbewahrung
- Korrekte Lohnabrechnung auf Basis der erfassten Zeiten
Pflichten des Entleihers
Der Entleiher hat folgende Verantwortlichkeiten:
- Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im Betrieb
- Ermöglichung der Zeiterfassung
- Mitteilung der Arbeitszeiten an den Verleiher
- Keine Anordnung gesetzwidriger Arbeitszeiten
Vertragliche Regelung
Der Überlassungsvertrag sollte regeln:
- Wer die Zeiterfassung durchführt
- Wie die Zeiten an den Verleiher übermittelt werden
- Fristen für die Übermittlung
- Verfahren bei Unstimmigkeiten
Praktische Umsetzung
Modelle der Zeiterfassung
Je nach Organisation gibt es verschiedene Modelle:
| Modell | Beschreibung | Vor-/Nachteile |
|---|---|---|
| Entleiher-System | Erfassung im System des Kundenbetriebs | + Integration, - Datenübertragung nötig |
| Verleiher-System | Erfassung im System des Zeitarbeitsunternehmens | + Einheitlichkeit, - App/Zugang nötig |
| Manuell | Stundenzettel mit Unterschrift | + Einfach, - Fehleranfällig |
| Hybrid | Kombination verschiedener Methoden | + Flexibel, - Komplexer |
Zeiterfassung im Entleiherbetrieb
Arbeitet der Leiharbeiter mit dem System des Entleihers:
- Zugang zum Zeiterfassungssystem erforderlich
- Datenübertragung an den Verleiher organisieren
- Datenschutz beachten (zwei Verantwortliche)
Mobile Zeiterfassung
Eine Zeiterfassungs-App des Verleihers bietet Vorteile:
- Erfassung unabhängig vom Entleiherbetrieb
- Direkte Datenübermittlung an den Verleiher
- Einheitliches System bei wechselnden Einsätzen
- Keine Systemintegration beim Entleiher nötig
Zeiterfassung für Personaldienstleister
MyTimeTracker bietet flexible Lösungen für Zeitarbeitsunternehmen – mit App-Erfassung und einfacher Abrechnung.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Arbeitszeitgesetz in der Leiharbeit
Grenzen der Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz gilt vollumfänglich:
- Höchstens 8 Stunden täglich (10 mit Ausgleich)
- Pausenregelungen einhalten
- Ruhezeiten von 11 Stunden
Wer haftet bei Verstößen?
Bei Arbeitszeitverstößen können beide Seiten haftbar sein:
- Verleiher: Als Arbeitgeber grundsätzlich verantwortlich
- Entleiher: Bei Anordnung überlanger Arbeitszeiten
Bußgelder können beide treffen.
Dokumentation für den Nachweis
Die Zeiterfassung dient als Nachweis:
- Einhaltung der Höchstarbeitszeiten
- Pauseneinhaltung
- Bei Betriebsprüfungen
Besonderheiten bei der Abrechnung
Zeiterfassung als Abrechnungsgrundlage
Die erfassten Zeiten sind Basis für:
- Stundenabrechnung zwischen Verleiher und Entleiher
- Lohnabrechnung für den Leiharbeiter
- Nachweis bei Streitigkeiten
Unterschriften und Freigaben
Typischer Ablauf:
- Leiharbeiter erfasst Zeiten
- Entleiher bestätigt (Unterschrift/Freigabe)
- Verleiher erhält die Daten
- Abrechnung erfolgt
Unstimmigkeiten klären
Bei Differenzen zwischen erfassten und abgerechneten Zeiten:
- Zeitnahe Klärung wichtig
- Dokumentation aller Korrekturen
- Im Zweifel: Zeiterfassung des Leiharbeiters gilt
Gleichstellung mit Stammpersonal
Equal Treatment bei der Zeiterfassung
Das AÜG schreibt Gleichstellung vor. Dies gilt auch für die Zeiterfassung:
- Gleiche Erfassungsmethoden wie Stammpersonal
- Gleicher Zugang zu Zeitkonten
- Gleichberechtigte Korrekturmöglichkeiten
Arbeitszeiten wie Stammpersonal
Leiharbeiter haben Anspruch auf:
- Gleiche Arbeitszeitregelungen
- Gleiche Pausenregelungen
- Gleichbehandlung bei Überstunden
Wechselnde Einsätze
Zeiterfassung bei mehreren Entleihern
Bei Einsätzen in verschiedenen Betrieben:
- Zentrale Erfassung beim Verleiher sinnvoll
- Klare Zuordnung der Zeiten zu Einsatzorten
- Übergangstage korrekt dokumentieren
Fahrzeiten zwischen Einsätzen
Fahrzeiten können Arbeitszeit sein:
- Direkte Fahrt zwischen Einsatzorten: Arbeitszeit
- Fahrt vom Wohnort zum Einsatzort: In der Regel nicht
- Fahrt zwischen entfernten Einsatzorten: Im Einzelfall prüfen
Zeiterfassung für alle Einsatzorte
MyTimeTracker ermöglicht die Erfassung an wechselnden Einsatzorten – mit Projektzuordnung und einfacher Übersicht.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Häufige Fragen
Fazit
Die Zeiterfassung bei Leiharbeit erfordert eine gute Koordination zwischen Verleiher und Entleiher. Der Verleiher als Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung, aber der Entleiher muss mitwirken. Eine klare vertragliche Regelung und moderne Erfassungssysteme – idealerweise mobil beim Verleiher – erleichtern die Umsetzung und schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Zeiterfassung starten
14 Tage kostenlos testen
