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Zeiterfassung: Bußgelder und Strafen bei Verstößen

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Zeiterfassungspflicht? Konkrete Bußgeldkataloge und wie Sie Strafen vermeiden.

7 Min. Lesezeit
Geldscheine und Stempel symbolisieren Bußgelder

Zeiterfassung: Bußgelder und Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die Zeiterfassungs- und Arbeitszeitpflichten können teuer werden. Bußgelder von bis zu 30.000 Euro sind möglich, in schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Dieser Artikel zeigt, welche Strafen drohen und wie Sie diese vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen Bußgelder bis 30.000 Euro
  • Fehlende Dokumentation der Arbeitszeit kann mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden
  • Bei vorsätzlicher Gefährdung droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Auch Führungskräfte können persönlich haftbar gemacht werden
  • Prävention durch korrekte Zeiterfassung ist der beste Schutz

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bußgeldkatalog Arbeitszeitgesetz

Verstöße gegen Arbeitszeithöchstgrenzen

Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen. Bei Überschreitung drohen:

VerstoßBußgeld
Überschreitung der 8-Stunden-Grenze ohne AusgleichBis 30.000 €
Überschreitung der 10-Stunden-GrenzeBis 30.000 €
Beschäftigung ohne erforderlichen AusgleichBis 30.000 €
Wiederholte VerstößeErhöhte Bußgelder

Verstöße gegen Pausenregelungen

Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben:

VerstoßBußgeld
Keine Pause bei >6 Stunden ArbeitBis 30.000 €
Zu kurze Pausen gewährtBis 30.000 €
Pausen nicht dokumentiertBis 30.000 €

Verstöße gegen Ruhezeiten

Die 11-Stunden-Ruhezeit zwischen Arbeitstagen:

VerstoßBußgeld
Unterschreitung der 11-Stunden-RuhezeitBis 30.000 €
Keine Ersatzruhezeit bei erlaubter VerkürzungBis 30.000 €
Systematische RuhezeitverstößeBis 30.000 € + Strafverfahren

Verstöße gegen Sonn- und Feiertagsschutz

Sonntagsarbeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt:

VerstoßBußgeld
Unerlaubte SonntagsarbeitBis 15.000 €
Unerlaubte FeiertagsarbeitBis 15.000 €
Kein Ersatzruhetag gewährtBis 15.000 €
Weniger als 15 freie Sonntage im JahrBis 15.000 €

Bußgelder bei Dokumentationspflichten

Fehlende Zeiterfassung

Nach dem BAG-Urteil 2022 ist Zeiterfassung Pflicht:

VerstoßMögliche Konsequenz
Kein Zeiterfassungssystem vorhandenArbeitsschutzrechtliche Anordnung
Unvollständige ErfassungNacherfassung anordnen
Systematisches VersäumnisBis 30.000 € Bußgeld

Mindestlohn-Dokumentation

In bestimmten Branchen gilt die verschärfte Dokumentationspflicht nach MiLoG:

VerstoßBußgeld
Keine Aufzeichnung der ArbeitszeitBis 30.000 €
Verspätete Aufzeichnung (>7 Tage)Bis 30.000 €
Fehlende Aufbewahrung (2 Jahre)Bis 30.000 €
Manipulierte AufzeichnungenBis 30.000 € + Strafverfahren

Betroffene Branchen (Mindestlohn-Dokumentation)

Die verschärfte Dokumentationspflicht gilt für:

  • Baugewerbe
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Gebäudereinigung
  • Fleischwirtschaft
  • Spedition und Transport
  • Messebau
  • Forstwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe

Hinweis

In diesen Branchen müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit innerhalb von 7 Tagen dokumentieren und 2 Jahre aufbewahren.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wann wird es strafrechtlich relevant?

Ordnungswidrigkeiten werden zu Straftaten, wenn:

  1. Vorsätzliche Gefährdung: Bewusste Inkaufnahme von Gesundheitsrisiken
  2. Wiederholte Verstöße: Trotz Abmahnung weiteres Fehlverhalten
  3. Systematisches Handeln: Organisierter Verstoß gegen Arbeitnehmerschutz

Mögliche Strafen

TatbestandStrafrahmen
Vorsätzliche Gefährdung von GesundheitFreiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Beharrliche WiederholungFreiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Arbeitszeitbetrug (Arbeitnehmer)Fristlose Kündigung möglich
UrkundenfälschungFreiheitsstrafe bis 5 Jahre

Wer haftet?

Verantwortlichkeit des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist primär verantwortlich für:

  • Einführung eines Zeiterfassungssystems
  • Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen
  • Gewährung der vorgeschriebenen Pausen
  • Ordnungsgemäße Dokumentation

Haftung von Führungskräften

Auch Führungskräfte können persönlich haften:

Voraussetzungen:

  • Verantwortung für Personalbereich übertragen
  • Kenntnis von Verstößen
  • Unterlassung von Gegenmaßnahmen

Mögliche Konsequenzen:

  • Persönliche Bußgelder
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Strafrechtliche Verfolgung

Delegation der Verantwortung

Die Verantwortung kann an Führungskräfte delegiert werden, aber:

  • Schriftliche Übertragung erforderlich
  • Kontrollpflicht bleibt beim Arbeitgeber
  • Auswahl und Überwachung der Beauftragten

Kontrollen und Prüfungen

Wer kontrolliert?

Verschiedene Behörden prüfen die Einhaltung:

BehördePrüfungsbereich
GewerbeaufsichtArbeitszeitgesetz
BerufsgenossenschaftArbeitsschutz
Zoll (FKS)Mindestlohn, Schwarzarbeit
FinanzamtSteuerliche Aspekte
DatenschutzaufsichtDSGVO-Konformität

Ablauf einer Kontrolle

Typischer Ablauf einer Arbeitszeitkontrolle:

  1. Ankündigung: Oft unangekündigt, manchmal mit Voranmeldung
  2. Dokumentenprüfung: Arbeitsverträge, Zeitnachweise, Dienstpläne
  3. Befragung: Mitarbeiter und Vorgesetzte
  4. Vor-Ort-Kontrolle: Zeiterfassungssystem, Arbeitsabläufe
  5. Protokoll: Feststellungen und eventuelle Beanstandungen
  6. Nachprüfung: Bei Mängeln

Mitwirkungspflichten

Bei Kontrollen bestehen Pflichten:

  • Vorlage aller relevanten Unterlagen
  • Zutritt zum Betrieb gewähren
  • Auskunft erteilen
  • Zeiterfassungsdaten bereitstellen

Bei Verweigerung drohen:

  • Zusätzliche Bußgelder
  • Zwangsmaßnahmen
  • Negative Bewertung bei Folgeprüfungen

Prävention: So vermeiden Sie Bußgelder

Rechtssichere Zeiterfassung einführen

Der wichtigste Schritt zur Prävention:

  1. System auswählen: Manipulationssicher und vollständig
  2. Alle Mitarbeiter erfassen: Keine Ausnahmen ohne rechtliche Grundlage
  3. Beginn, Ende, Dauer: Vollständige Dokumentation
  4. Pausen erfassen: Automatisch oder manuell
  5. Archivierung sicherstellen: Mindestens 2 Jahre

Automatische Warnungen einrichten

Moderne Systeme warnen bei:

  • Überschreitung der Höchstarbeitszeit
  • Fehlenden Pausen
  • Unterschreitung der Ruhezeiten
  • Nicht genommenen Ersatzruhetagen

Regelmäßige Audits durchführen

Prüfen Sie regelmäßig:

  • Vollständigkeit der Zeiterfassung
  • Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen
  • Korrekte Pausendokumentation
  • Aufbewahrung der Unterlagen

Mitarbeiter schulen

Schulungen für alle Beteiligten:

Mitarbeiter:

  • Pflicht zur korrekten Zeiterfassung
  • Konsequenzen bei Manipulation
  • Rechte und Pflichten

Führungskräfte:

  • Verantwortlichkeiten
  • Kontrollpflichten
  • Reaktion bei Verstößen

Tipp

Eine automatische Zeiterfassung reduziert das Risiko menschlicher Fehler und schützt vor unbeabsichtigten Verstößen.

Fallbeispiele aus der Praxis

Fall 1: Fehlende Pausendokumentation

Situation: Ein Gastronomiebetrieb dokumentiert Pausen nicht.

Kontrolle: Zoll prüft Mindestlohn-Dokumentation.

Ergebnis:

  • Bußgeld: 15.000 €
  • Anordnung zur Nachbesserung
  • Nachkontrolle angekündigt

Fall 2: Systematische Überstunden

Situation: IT-Unternehmen lässt regelmäßig über 10 Stunden arbeiten.

Kontrolle: Gewerbeaufsicht nach Beschwerde eines Mitarbeiters.

Ergebnis:

  • Bußgeld: 25.000 €
  • Strafanzeige wegen Gesundheitsgefährdung
  • Anordnung von Sofortmaßnahmen

Fall 3: Keine Zeiterfassung im Homeoffice

Situation: Unternehmen erfasst Arbeitszeit im Homeoffice nicht.

Kontrolle: Arbeitsschutzbehörde nach Anfrage.

Ergebnis:

  • Anordnung zur Einführung eines Systems
  • Frist zur Umsetzung
  • Androhung von Zwangsgeldern

Häufige Fragen zu Bußgeldern bei Zeiterfassung

Bei Arbeitszeitbetrug (z.B. falsche Zeiterfassung) kann der Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. Strafrechtlich relevant wird es bei Urkundenfälschung oder Betrug.
Das hängt von Art und Schwere des Verstoßes ab. Bei erstmaligen, geringfügigen Verstößen sind Bußgelder im unteren Bereich üblich. Bei schweren oder systematischen Verstößen können auch beim ersten Mal hohe Bußgelder verhängt werden.
Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach 3 Jahren. Die Aufbewahrungspflicht für Zeiterfassungsdaten beträgt jedoch 2 Jahre, was die Nachweisbarkeit begrenzt.
Nein, Bußgelder und Geldstrafen sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Sie müssen aus dem versteuerten Gewinn gezahlt werden.

Fazit

Verstöße gegen die Zeiterfassungspflicht können teuer werden – bis zu 30.000 Euro Bußgeld je Verstoß sind möglich. Die beste Strategie ist Prävention durch eine rechtssichere Zeiterfassung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Investition in ein gutes System ist deutlich günstiger als ein einziges Bußgeld.

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