Überstunden auszahlen: Rechner für Stunden & Vergütung
Möchten Sie Überstunden auszahlen lassen? Geben Sie Sollstunden, tatsächlich gearbeitete Stunden, Bruttostundenlohn und den vereinbarten Zuschlag ein. Der Rechner ermittelt die positive Zeitdifferenz und eine mögliche Bruttovergütung. Steuern, Sozialabgaben und ein konkreter Zahlungsanspruch werden nicht berechnet.
Ihre Angaben
Laut Arbeitsvertrag
In dieser Woche
Brutto pro Stunde
Laut Tarif- oder Arbeitsvertrag
Berechnungsergebnis
Was das Ergebnis bedeutet
Der Rechner behandelt jede positive Differenz als rechnerische Überstunde. Ob sie arbeitsrechtlich anerkannt, ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen wird, hängt insbesondere von Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und der Veranlassung durch den Arbeitgeber ab. Negative Differenzen werden angezeigt, aber nicht automatisch als Minusstunden bewertet.
So berechnet der Überstundenrechner Ihr Ergebnis
Der Rechner zieht die vertraglich vereinbarten Wochenstunden von den tatsächlich geleisteten Wochenstunden ab. Nur eine positive Differenz wird als Überstunde ausgewiesen.
Formel 1: Ist-Stunden − Sollstunden = Zeitdifferenz. Nur eine positive Differenz fließt in die weitere Rechnung ein.
Formel 2: Positive Überstunden × Bruttostundenlohn = Grundvergütung. Der eingetragene Zuschlag wird anschließend prozentual auf diese Grundvergütung aufgeschlagen.
Beispiel
Bei 40 Sollstunden, 45 Ist-Stunden und 20 Euro Stundenlohn entstehen 5 Überstunden und 100 Euro Grundvergütung. Bei einem vertraglichen Zuschlag von 25 Prozent kommen 25 Euro hinzu. Das Ergebnis beträgt 125 Euro brutto.
Wann Überstunden vergütet werden
Ob Überstunden auszuzahlen oder durch Freizeit auszugleichen sind, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Auch Anordnung, Duldung und Nachweis der zusätzlichen Arbeitszeit können entscheidend sein. Das Ergebnis dieses Rechners ist deshalb eine Rechenhilfe und keine Aussage über einen konkreten Zahlungsanspruch.
- Mehrarbeit nachweisen: An welchen Tagen wurde von wann bis wann über die vereinbarte Zeit hinaus gearbeitet?
- Veranlassung prüfen: Wurden die Stunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder waren sie zur Erledigung der zugewiesenen Arbeit notwendig?
- Regelung anwenden: Sieht Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Auszahlung, Freizeitausgleich oder eine wirksame Abgeltung vor?
- Fristen beachten: Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können Ansprüche verkürzen.
Das Bundesarbeitsgericht erläutert die Anforderungen an Vortrag und Nachweis in seiner Entscheidung zur Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden. Informationen zur systematischen Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit bietet außerdem das Bundesarbeitsministerium.
Stundenlohn aus Monatsgehalt näherungsweise berechnen
Wer ein festes Monatsgehalt erhält, kann für eine überschlägige Rechnung einen rechnerischen Bruttostundenlohn verwenden:
Monatsgehalt × 12 ÷ 52 ÷ vertragliche Wochenstunden
Beispiel: 3.500 Euro Monatsgehalt und 40 Wochenstunden ergeben rechnerisch rund 20,19 Euro brutto pro Stunde. Ob diese Formel für die konkrete Abrechnung maßgeblich ist, richtet sich nach der anwendbaren Vereinbarung.
Auszahlung oder Freizeitausgleich?
Der Rechner zeigt einen Geldwert, entscheidet aber nicht über die Art des Ausgleichs. Ist Freizeitausgleich vereinbart, entsprechen fünf anerkannte Überstunden zunächst fünf Stunden Zeitguthaben. Ein prozentualer Zuschlag kann je nach Regelung auch in Zeit gutgeschrieben oder separat ausgezahlt werden.
Für die laufende Dokumentation empfiehlt sich ein nachvollziehbares Arbeitszeitkonto. Arbeitgeber sollten Sollzeit, Ist-Zeit, genehmigte Korrekturen und den Ausgleich getrennt ausweisen.
Was der Rechner bewusst nicht berechnet
- Nettoauszahlung nach Steuern und Sozialabgaben
- Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge mit eigenen Zeitfenstern
- tarifliche Schwellen, Kappungen oder Monatsbetrachtungen
- Wirksamkeit pauschaler Überstundenklauseln
- automatische Bewertung von Minusstunden
Überstunden sauber dokumentieren
Notieren Sie nicht nur einen Monatssaldo. Aussagekräftiger sind Datum, tatsächlicher Beginn und Ende, Pausen, konkrete Mehrarbeit und deren Anordnung oder Kenntnisnahme. Die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung verändert laut BAG nicht automatisch die Darlegungs- und Beweislast in einem Vergütungsprozess.
Häufige Fragen
Berechnet das Tool Netto-Überstunden?
Nein. Das Ergebnis ist eine Bruttoberechnung. Steuern und Sozialabgaben hängen von den persönlichen Abrechnungsdaten ab.
Ist ein Überstundenzuschlag gesetzlich vorgeschrieben?
Einen allgemeinen gesetzlichen Zuschlag für jede Überstunde gibt es nicht. Ein Zuschlag kann sich insbesondere aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben.
Zählt jede erfasste Mehrstunde automatisch als bezahlte Überstunde?
Nein. Die Zeitaufzeichnung dokumentiert die Anwesenheits- oder Arbeitszeit, begründet aber nicht allein den Zahlungsanspruch. Für die Vergütung ist zusätzlich relevant, ob die Mehrarbeit dem Arbeitgeber zugerechnet werden kann und welche Regelung für den Ausgleich gilt.
Kann ich auch Minusstunden eingeben?
Ja. Liegen die Ist-Stunden unter den Sollstunden, zeigt der Rechner null Überstunden an. Ob tatsächlich Minusstunden entstehen, hängt von den Regeln des Arbeitszeitkontos ab.
Primärquellen
Überstunden automatisch erfassen
Mit MyTimeTracker erfassen Sie Arbeitszeiten digital und behalten Überstunden automatisch im Blick. Keine manuellen Berechnungen mehr.
- Automatische Überstundenberechnung
- Überstundenkonto pro Mitarbeiter
- Export für die Lohnabrechnung