Zeiterfassung bei Leiharbeit und Zeitarbeit
Zwei Unternehmen, ein Arbeiter – wer erfasst die Zeit?
Das Wichtigste in Kürze
- Entleiher muss Arbeitszeit erfassen
- Verleiher braucht Zeitnachweise für Abrechnung
- Beide haben Dokumentationspflichten
- Mindestlohn-Kontrolle besonders wichtig
- Branchen mit Sonderregelungen beachten
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Grundlagen Arbeitnehmerüberlassung
Beteiligte Parteien
Wer ist wer:
| Partei | Rolle |
|---|---|
| Verleiher | Personaldienstleister, formaler AG |
| Entleiher | Einsatzbetrieb |
| Leiharbeitnehmer | Arbeitet beim Entleiher |
Rechtsverhältnisse
Dreiecksbeziehung:
- Verleiher ↔ Leiharbeitnehmer – Arbeitsvertrag (Arbeitgeber)
- Verleiher ↔ Entleiher – Überlassungsvertrag
- Entleiher ↔ Leiharbeitnehmer – Weisungsrecht (während Einsatz)
Leiharbeit dokumentieren
MyTimeTracker erfasst Zeiten von Leiharbeitern sauber getrennt.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Wer ist verantwortlich?
Zeiterfassung
Pflichten:
| Pflicht | Verantwortlich |
|---|---|
| Erfassung der Arbeitszeit | Entleiher |
| ArbZG-Einhaltung | Entleiher |
| Dokumentation für Lohn | Verleiher |
| Nachweis für Abrechnung | Beide |
Warum Entleiher
Begründung:
- Weisungsrecht – Bestimmt, wann gearbeitet wird
- Kontrolle – Sieht, ob Zeiten stimmen
- ArbZG-Verantwortung – Schutz am Arbeitsplatz
- Überstunden – Ordnet an, muss dokumentieren
- Prüfung – Behörden prüfen beim Entleiher
Verleiher braucht auch
Was der Verleiher braucht:
| Information | Zweck |
|---|---|
| Arbeitszeiten | Abrechnung mit Entleiher |
| Überstunden | Zuschläge berechnen |
| Pausen | Mindestlohn-Berechnung |
| Abwesenheiten | Personalplanung |
Dokumentationspflichten
Mindestlohn-Dokumentation
MiLoG-Pflicht:
| Pflicht | Inhalt |
|---|---|
| Beginn | Täglich |
| Ende | Täglich |
| Dauer | Täglich |
| Frist | Spätestens 7 Tage |
| Aufbewahrung | 2 Jahre |
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
AÜG-Anforderungen:
- Überlassungsvertrag – Schriftlich erforderlich
- Tätigkeitsbeschreibung – Was wird gemacht
- Einsatzzeiten – Von-bis
- Einsatzort – Wo eingesetzt
- Vergütung – Equal Pay beachten
Leiharbeit compliant erfassen
MyTimeTracker unterstützt die Dokumentation nach MiLoG und AÜG.
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Praktische Umsetzung
Beim Entleiher
Was tun:
| Schritt | Umsetzung |
|---|---|
| Leiharbeitnehmer anlegen | Im Zeiterfassungssystem |
| Als Extern markieren | Unterscheidung zu Festangestellten |
| Normale Erfassung | Stempeln wie andere |
| Zeitnachweis erstellen | Für Verleiher |
System-Einrichtung
Wie organisieren:
- Mitarbeiter-Kategorie – "Leiharbeiter" oder "Extern"
- Zuordnung – Welcher Personaldienstleister
- Kostenstelle – Für interne Abrechnung
- Einsatz-Zeitraum – Von-bis
- Export – Für Personaldienstleister
Nachweis für Verleiher
Was liefern:
| Dokument | Inhalt |
|---|---|
| Stundennachweis | Tägliche Arbeitszeiten |
| Überstunden | Separat ausgewiesen |
| Unterschrift | Bestätigung des Entleihers |
| Zeitraum | Pro Woche/Monat |
Sonderfälle
Mehrere Einsätze
Wenn Leiharbeitnehmer bei mehreren Entleihern:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| ArbZG | Arbeitszeiten addieren |
| Höchstarbeitszeit | Gilt gesamt |
| Ruhezeit | Gilt gesamt |
| Koordination | Verleiher muss Überblick haben |
Wechselnde Einsatzorte
Beim gleichen Entleiher:
- Erfassung – Auch am Einsatzort möglich (App)
- Wegezeit – Zwischen Einsatzorten = Arbeitszeit
- Erster Einsatzort – Weg dorthin = keine AZ
- Letzter Einsatzort – Weg nach Hause = keine AZ
- Mobile App – Ideal für wechselnde Orte
Branchenzuschläge
Besondere Regelungen:
| Branche | Besonderheit |
|---|---|
| Metall/Elektro | Branchenzuschläge |
| Chemie | Branchenzuschläge |
| Pflege | Besondere Regelungen |
| Bau | Equal Pay schneller |
Prüfungen
Wer prüft
Zuständige Behörden:
| Behörde | Prüft |
|---|---|
| Zoll (FKS) | Mindestlohn |
| Rentenversicherung | SV-Beiträge |
| Bundesagentur für Arbeit | AÜG-Einhaltung |
| Gewerbeaufsicht | Arbeitszeit, Arbeitsschutz |
Was geprüft wird
Prüfungsinhalte:
- Zeiterfassung vollständig – Alle Tage dokumentiert
- Mindestlohn eingehalten – Stundenlohn ≥ Mindestlohn
- Höchstarbeitszeit – ArbZG beachtet
- Überlassungsvertrag – Vorschriften eingehalten
- Equal Pay – Ab wann, ob erfüllt
Bußgelder
Bei Verstößen:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Dokumentation fehlt | Bis 30.000 € |
| Mindestlohn unterschritten | Bis 500.000 € |
| AÜG-Verstöße | Bis 30.000 € |
| Illegale Überlassung | Straftat möglich |
Häufige Fragen
Fazit
Bei Leiharbeit ist der Entleiher für die Zeiterfassung verantwortlich – er hat das Weisungsrecht und muss das ArbZG einhalten. Der Verleiher braucht die Zeitnachweise für die Abrechnung. Am einfachsten: Leiharbeiter im normalen System erfassen, als Externe markieren, regelmäßig Nachweise an den Personaldienstleister übermitteln. Bei mehreren Einsätzen Koordination nicht vergessen – die Höchstarbeitszeit gilt gesamt.
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