Dokumentationspflicht Arbeitszeit: Was muss erfasst werden?
Die ordnungsgemäße Dokumentation der Arbeitszeit ist eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber. Dieser Leitfaden zeigt, welche Daten erfasst werden müssen, wie lange sie aufzubewahren sind und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentieren
- Überschreitungen der 8-Stunden-Grenze müssen gesondert aufgezeichnet werden
- Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 2 Jahre
- In Mindestlohn-Branchen gelten verschärfte Pflichten
- Fehlende Dokumentation kann mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsgrundlagen der Dokumentationspflicht
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach dem BAG-Urteil 2022 ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG:
Der Arbeitgeber hat zur Planung und Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Interpretation durch das BAG:
- Umfasst Pflicht zur Zeiterfassung
- Gilt für alle Arbeitgeber
- Keine Übergangsfrist
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 16 Abs. 2 ArbZG verlangt:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Das bedeutet:
- Jede Stunde über 8 hinaus muss dokumentiert werden
- Sonn- und Feiertagsarbeit ist aufzuzeichnen
- Aufbewahrung mindestens 2 Jahre
Mindestlohngesetz (MiLoG)
§ 17 MiLoG schreibt vor:
| Anforderung | Detail |
|---|---|
| Was erfassen? | Beginn, Ende und Dauer |
| Wann erfassen? | Innerhalb von 7 Tagen |
| Wie lange aufbewahren? | Mindestens 2 Jahre |
| Für wen? | Minijobber + bestimmte Branchen |
Welche Daten müssen erfasst werden?
Pflichtangaben
Folgende Daten sind mindestens zu dokumentieren:
1. Beginn der Arbeitszeit
- Tatsächlicher Arbeitsbeginn
- Auf die Minute genau oder in angemessenen Intervallen
2. Ende der Arbeitszeit
- Tatsächliches Arbeitsende
- Nach Abschluss aller Tätigkeiten
3. Dauer der Arbeitszeit
- Gesamtarbeitszeit des Tages
- Abzüglich Pausen
4. Pausen
- Beginn und Ende der Pausen
- Oder automatischer Abzug nach Regeln
Zusätzliche Angaben je nach Situation
| Situation | Zusätzlich zu dokumentieren |
|---|---|
| Überstunden | Anzahl und Datum |
| Sonntagsarbeit | Datum und Grund |
| Nachtarbeit | Zeiten und Dauer |
| Bereitschaftsdienst | Art und Umfang |
| Rufbereitschaft | Einsatzzeiten |
Was muss nicht erfasst werden?
Grundsätzlich nicht erforderlich:
- Aufenthaltsort des Mitarbeiters (Datenschutz beachten)
- Tätigkeitsbeschreibungen (außer bei Projekten)
- Private Unterbrechungen
- Anwesenheit ohne Arbeit
Hinweis
Bei der Projektzeiterfassung werden oft mehr Daten erfasst als gesetzlich nötig. Das ist erlaubt, erfordert aber eine Rechtsgrundlage und Einwilligung oder Betriebsvereinbarung.
Wer ist für die Dokumentation verantwortlich?
Pflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung:
- Muss System bereitstellen
- Muss Durchführung sicherstellen
- Haftet bei Verstößen
- Muss Daten aufbewahren
Delegation an Mitarbeiter
Die Erfassung selbst kann delegiert werden:
Zulässig:
- Mitarbeiter erfassen ihre Zeit selbst
- Führungskraft prüft und genehmigt
- System macht vieles automatisch
Unzulässig:
- Pflicht komplett auf Mitarbeiter abwälzen
- Keine Kontrolle der Erfassung
- Kein System bereitstellen
Führungskräfte und ihre Rolle
Führungskräfte haben besondere Pflichten:
- Kontrollpflicht: Zeiterfassung der Mitarbeiter überwachen
- Vorbildfunktion: Eigene Zeiten korrekt erfassen
- Eingriffspflicht: Bei Verstößen handeln
- Meldepflicht: Probleme nach oben kommunizieren
Aufbewahrungsfristen
Übersicht der Fristen
| Dokumenttyp | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Arbeitszeitnachweis | 2 Jahre | § 16 Abs. 2 ArbZG |
| Mindestlohn-Dokumentation | 2 Jahre | § 17 Abs. 2 MiLoG |
| Lohnunterlagen | 6 Jahre | § 147 AO |
| Sozialversicherungsnachweise | 5 Jahre | § 28f SGB IV |
| Steuerlich relevante Unterlagen | 10 Jahre | § 147 AO |
Beginn der Frist
Die Aufbewahrungsfrist beginnt:
- Mit Ablauf des Kalenderjahres
- In dem die Arbeitszeit geleistet wurde
- Beispiel: Arbeitszeit 2026 → Frist endet 31.12.2028
Nach Ablauf der Frist
Nach Fristablauf:
- Pflicht zur Löschung (DSGVO)
- Keine weitere Aufbewahrung nötig
- Ausnahme: Laufende Verfahren
Form der Dokumentation
Erlaubte Formen
Aktuell sind verschiedene Formen möglich:
Elektronisch:
- Zeiterfassungssoftware
- Apps
- Terminals
- Webbasierte Systeme
Manuell (noch):
- Stundenzettel
- Excel-Tabellen
- Handschriftliche Listen
Anforderungen an das System
Egal welche Form, das System muss sein:
| Anforderung | Bedeutung |
|---|---|
| Objektiv | Nicht einseitig manipulierbar |
| Verlässlich | Dauerhaft und korrekt |
| Zugänglich | Einsehbar für Mitarbeiter und Behörden |
| Vollständig | Alle erforderlichen Daten |
| Sicher | Gegen Verlust geschützt |
Empfehlung: Elektronische Erfassung
Vorteile elektronischer Systeme:
- Automatische Berechnung
- Manipulationssicherheit
- Einfache Archivierung
- Schneller Zugriff bei Prüfungen
- Zukunftssicher (kommende Pflicht)
Dokumentation in Sonderfällen
Homeoffice und Remote Work
Auch im Homeoffice gilt die Pflicht:
- Arbeitszeit muss erfasst werden
- System muss von zu Hause nutzbar sein
- Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht
- Pausenzeiten dokumentieren
Außendienst und Baustelle
Bei mobiler Arbeit:
- Mobile Erfassung per App empfohlen
- GPS-Tracking nur mit Einwilligung
- Fahrtzeiten ggf. als Arbeitszeit
- Offline-Fähigkeit wichtig
Schichtarbeit
Bei Schichtbetrieb besonders wichtig:
- Schichtbeginn und -ende exakt
- Schichtzulagen-relevante Zeiten
- Nachtarbeitsstunden separat
- Überlappungen vermeiden
Teilzeit und Minijob
Keine Erleichterungen:
- Volle Dokumentationspflicht
- Besonders bei Minijobs wichtig
- 556-Euro-Grenze überwachen
- Zoll prüft gezielt
Checkliste: Vollständige Dokumentation
Tägliche Erfassung
☐ Beginn der Arbeitszeit ☐ Ende der Arbeitszeit ☐ Pausenzeiten ☐ Berechnete Gesamtarbeitszeit
Wöchentliche Prüfung
☐ Vollständigkeit der Einträge ☐ Plausibilität der Zeiten ☐ Überstunden erfasst ☐ Ruhezeiten eingehalten
Monatliche Kontrolle
☐ Gesamtstunden pro Mitarbeiter ☐ Überschreitungen identifiziert ☐ Urlaubstage korrekt ☐ Krankheitstage dokumentiert
Jährliche Archivierung
☐ Daten gesichert ☐ Aufbewahrung organisiert ☐ Alte Daten gelöscht (nach Frist) ☐ System aktualisiert
Sanktionen bei Verstößen
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeldrahmen |
|---|---|
| Fehlende Dokumentation | Bis 30.000 € |
| Unvollständige Erfassung | Bis 30.000 € |
| Verspätete Aufzeichnung | Bis 30.000 € |
| Fehlende Aufbewahrung | Bis 30.000 € |
| Manipulation | Bis 30.000 € + Strafverfahren |
Weitere Konsequenzen
Neben Bußgeldern drohen:
- Nachträgliche Berechnungen zulasten des Arbeitgebers
- Beweislastumkehr bei Streitigkeiten
- Reputationsschäden
- Verstärkte Kontrollen
Tipp
Die Kosten einer ordentlichen Zeiterfassung sind minimal im Vergleich zu den möglichen Bußgeldern. Investieren Sie in Compliance.
Häufige Fragen zur Dokumentationspflicht
Fazit
Die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit ist umfassend und wird streng kontrolliert. Mit einem modernen Zeiterfassungssystem erfüllen Sie alle Anforderungen automatisch und sind für Prüfungen bestens vorbereitet. Die Investition lohnt sich: Rechtssicherheit und Effizienz statt Bußgelder und Stress.
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