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BAG-Urteil zur Zeiterfassung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Das BAG-Urteil 2022 zur Zeiterfassung erklärt: Pflichten für Arbeitgeber, Auswirkungen und konkrete Handlungsempfehlungen.

4 Min. Lesezeit
Richterhammer und Gesetzestexte zur Zeiterfassung

BAG-Urteil zur Zeiterfassung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht ein wegweisendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Dieses Urteil hat die Arbeitswelt in Deutschland grundlegend verändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAG-Urteil verpflichtet alle Arbeitgeber zur systematischen Zeiterfassung
  • Die Pflicht besteht sofort, nicht erst ab einem künftigen Gesetz
  • Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz
  • Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem Arbeitgeber überlassen
  • Bei Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht beachten

Der Hintergrund des BAG-Urteils

Ausgangslage

Vor dem BAG-Urteil herrschte Unsicherheit: Das EuGH-Urteil von 2019 hatte die Zeiterfassungspflicht auf europäischer Ebene festgestellt, doch in Deutschland fehlte ein konkretes Umsetzungsgesetz.

Viele Arbeitgeber warteten auf eine gesetzliche Regelung und handelten nicht. Diese Warteposition hat das BAG mit seinem Beschluss beendet.

Der konkrete Fall

Das Verfahren betraf einen Streit zwischen einem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hatte ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung geltend gemacht.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Kernaussagen des BAG-Urteils

1. Unmittelbare Handlungspflicht

Das BAG stellte klar: Arbeitgeber müssen sofort ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen. Ein Abwarten auf ein nationales Gesetz ist nicht zulässig.

2. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz

Das Gericht stützt die Pflicht auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Diese Norm verpflichtet Arbeitgeber, für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

3. Unionsrechtskonforme Auslegung

Das BAG legt das Arbeitsschutzgesetz im Licht des EuGH-Urteils aus. Die europarechtlichen Vorgaben gelten damit unmittelbar in Deutschland.

4. Keine konkreten Vorgaben zur Methode

Das Urteil macht keine Vorgaben zur Form der Zeiterfassung. Zulässig sind:

  • Digitale Systeme
  • Manuelle Erfassung
  • Hybride Lösungen

Was das Urteil für Arbeitgeber bedeutet

Pflichten

PflichtBeschreibung
SystemeinführungEin Zeiterfassungssystem muss vorhanden sein
Betrieb des SystemsDas System muss funktionsfähig sein
Vollständige ErfassungAlle Arbeitnehmer müssen erfasst werden
DokumentationDaten müssen aufbewahrt werden

Handlungsempfehlungen

Sofortige Maßnahmen:

  1. Prüfen Sie Ihre aktuelle Zeiterfassung
  2. Identifizieren Sie Lücken und Risiken
  3. Wählen Sie ein geeignetes System
  4. Binden Sie den Betriebsrat ein
  5. Informieren Sie die Mitarbeiter

Mitbestimmung des Betriebsrats

Das BAG hat auch zur Mitbestimmung Stellung genommen:

  • Bei der Einführung eines Systems besteht Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Das Ob der Zeiterfassung ist jedoch nicht mitbestimmungspflichtig
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System einzuführen

Auswirkungen auf die Praxis

Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich, aber die Arbeitszeit muss trotzdem erfasst werden. Die Erfassung kann dabei durch die Mitarbeiter selbst erfolgen.

Mobiles Arbeiten und Homeoffice

Auch bei Homeoffice und mobilem Arbeiten gilt die Zeiterfassungspflicht. Hier bieten sich besonders digitale Lösungen an, die ortsunabhängig funktionieren.

Außendienst

Für Außendienstmitarbeiter empfiehlt sich eine mobile Zeiterfassung per App. So können Arbeitszeiten auch unterwegs dokumentiert werden.

Kritik und offene Fragen

Kritikpunkte am Urteil

Kritiker bemängeln:

  • Fehlende Übergangsfristen
  • Unklare Anforderungen an die Systeme
  • Mehraufwand für kleine Betriebe
  • Potenzielle Einschränkung flexibler Arbeitszeitmodelle

Offene Rechtsfragen

Einige Fragen sind noch nicht abschließend geklärt:

  • Welche technischen Anforderungen gelten genau?
  • Wie detailliert muss die Erfassung sein?
  • Gelten Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen?

Diese Fragen wird voraussichtlich das erwartete Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung beantworten.

Häufige Fragen zum BAG-Urteil

Ja, das Urteil gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von Größe oder Branche.
Nicht zwingend elektronisch, aber eine systematische Erfassung muss erfolgen. Digitale Lösungen sind jedoch empfehlenswert und werden voraussichtlich bald Pflicht.
Es drohen Bußgelder und Nachteile in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Zudem können bei Arbeitsunfällen Haftungsprobleme entstehen.
Das BAG setzt das EuGH-Urteil in deutsches Recht um. Es interpretiert das bestehende Arbeitsschutzgesetz im Licht der europarechtlichen Vorgaben.

Fazit

Das BAG-Urteil hat Klarheit geschaffen: Arbeitgeber müssen handeln, und zwar sofort. Die Zeit des Abwartens ist vorbei.

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