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Arbeitszeitgesetz: Maximale Arbeitszeit und Pausen

Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten und Pausen. Erfahren Sie, welche Grenzen gelten und was bei Verstößen droht.

6 Min. Lesezeit
Uhr zeigt Arbeitszeit mit Paragraph-Symbol

Arbeitszeitgesetz: Maximale Arbeitszeit und Pausen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet die rechtliche Grundlage für die Gestaltung der Arbeitszeit in Deutschland. Es schützt Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung und regelt Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten verbindlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten
  • Verlängerung auf 10 Stunden möglich, wenn Ausgleich erfolgt
  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten Pflicht
  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

Für wen gilt das ArbZG?

Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland:

  • Vollzeitbeschäftigte: Uneingeschränkt
  • Teilzeitkräfte: Uneingeschränkt
  • Minijobber: Uneingeschränkt
  • Auszubildende: Mit Besonderheiten (Jugendarbeitsschutz)
  • Befristet Beschäftigte: Uneingeschränkt

Ausnahmen vom Geltungsbereich

Nicht vom ArbZG erfasst werden:

PersonengruppeGrund
Leitende Angestellte§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG
ChefärzteEigene Regelungen
Leiter öffentlicher Dienststellen§ 18 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG
Beschäftigte in häuslicher Gemeinschaft§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG
Kirchliche ArbeitsverhältnisseEingeschränkt

Maximale Arbeitszeit

Die 8-Stunden-Regel

Das Herzstück des Arbeitszeitgesetzes ist § 3:

Grundsatz: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.

Bei einer 5-Tage-Woche bedeutet das:

  • Maximal 40 Stunden pro Woche
  • Samstag zählt als Werktag
  • Bei 6-Tage-Woche: 48 Stunden möglich

Verlängerung auf 10 Stunden

Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn:

  1. Innerhalb von 6 Kalendermonaten (oder 24 Wochen) ein Ausgleich erfolgt
  2. Der Durchschnitt von 8 Stunden werktäglich nicht überschritten wird

Rechenbeispiel:

  • Woche 1-3: Je 50 Stunden gearbeitet (10 Stunden überschritten pro Woche)
  • Erforderlicher Ausgleich: 30 Stunden
  • Muss innerhalb von 6 Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden

Was zählt zur Arbeitszeit?

Zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gehören:

Arbeitszeit:

  • Tätigkeiten am Arbeitsplatz
  • Dienstreisen (bei Aktivität)
  • Bereitschaftsdienst im Betrieb
  • Umkleidezeiten (bei vorgeschriebener Kleidung)

Keine Arbeitszeit:

  • Ruhepausen
  • Rufbereitschaft (ohne Einsatz)
  • Fahrten zur Arbeit
  • Unbezahlte Pausen

Pausenregelungen im Detail

Gesetzliche Mindestpausen

Das ArbZG schreibt folgende Pausen vor:

ArbeitszeitMindestpause
Bis 6 StundenKeine Pflicht
6 bis 9 Stunden30 Minuten
Über 9 Stunden45 Minuten

Aufteilung der Pausen

Pausen können aufgeteilt werden, aber:

  • Mindestens 15 Minuten je Pausenabschnitt
  • Pause muss zusammenhängend sein
  • Keine Stückelung in 5-Minuten-Einheiten erlaubt

Beispiel für 8-Stunden-Tag:

  • Variante A: Eine Pause von 30 Minuten
  • Variante B: Zwei Pausen à 15 Minuten
  • Nicht erlaubt: Sechs Pausen à 5 Minuten

Pausenzeitpunkt

Die Pause darf nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden:

  • Frühestens nach einer Stunde Arbeit
  • Spätestens nach 6 Stunden Arbeit
  • Dient der tatsächlichen Erholung

Tipp

Eine automatische Zeiterfassung hilft dabei, Pausen korrekt zu dokumentieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen

Die 11-Stunden-Regel

Nach Ende der Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.

Beispiel:

  • Arbeitsende: 20:00 Uhr
  • Frühester Arbeitsbeginn am nächsten Tag: 07:00 Uhr

Ausnahmen von der 11-Stunden-Regel

In bestimmten Branchen kann die Ruhezeit verkürzt werden:

Verkürzung auf 10 Stunden möglich in:

  • Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Gaststätten und Hotels
  • Verkehrsbetrieben
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft

Voraussetzung: Ausgleich durch Verlängerung anderer Ruhezeiten

Sonn- und Feiertagsarbeit

Grundsätzliches Verbot

An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen nach § 10 ArbZG

Erlaubt ist Sonntagsarbeit unter anderem in:

  • Not- und Rettungsdiensten
  • Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Kulturveranstaltungen
  • Tankstellen
  • Bäckereien (begrenzt)
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen

Ersatzruhetag

Bei Sonntagsarbeit besteht Anspruch auf:

  • Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen
  • Bei Feiertagsarbeit: Ersatz innerhalb von 8 Wochen
  • Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei sein

Nachtarbeit: Besondere Regelungen

Definition Nachtarbeit

Als Nachtarbeit gilt:

  • Arbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr
  • Bei Bäckereien: 22:00 bis 5:00 Uhr
  • Mehr als 2 Stunden Nachtarbeit = Nachtarbeitnehmer

Schutzvorschriften für Nachtarbeitnehmer

Nachtarbeitnehmer haben besondere Rechte:

  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Anspruch auf Tagarbeit bei gesundheitlichen Problemen
  • Weiterbildungsanspruch wie Tagarbeitnehmer
  • Angemessener Ausgleich (Freizeit oder Zuschlag)

Höchstarbeitszeit bei Nachtarbeit

  • Grundsätzlich 8 Stunden
  • Verlängerung auf 10 Stunden nur mit Ausgleich innerhalb eines Monats

Dokumentationspflichten

Was muss dokumentiert werden?

Arbeitgeber müssen dokumentieren:

  1. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  2. Überschreitungen der 8-Stunden-Grenze
  3. Sonn- und Feiertagsarbeit
  4. Arbeitszeit bei Nachtarbeit

Aufbewahrungsfristen

Die Dokumentation muss mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Mindestlohn-relevanten Branchen gelten zusätzliche Pflichten.

Bußgelder und Strafen

Ordnungswidrigkeiten

Bei Verstößen gegen das ArbZG drohen:

VerstoßBußgeld
Überschreitung der HöchstarbeitszeitBis 30.000 €
Verstoß gegen PausenregelungenBis 30.000 €
Nichteinhaltung der RuhezeitenBis 30.000 €
Unerlaubte SonntagsarbeitBis 15.000 €
Fehlende DokumentationBis 30.000 €

Straftaten

Bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit droht:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Geldstrafe
  • Bei wiederholten Verstößen härtere Strafen

Branchenspezifische Regelungen

Gesundheitswesen

Im Krankenhaus und in der Pflege gelten Sonderregelungen:

  • Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
  • Möglichkeit zur Arbeitszeitverlängerung durch Tarifvertrag
  • Besondere Dokumentationspflichten

Gastronomie und Hotellerie

Für Hotels und Restaurants:

  • Sonntagsarbeit grundsätzlich erlaubt
  • Verkürzte Ruhezeiten möglich
  • Saisonale Arbeitszeitkonten üblich

Transport und Verkehr

Für Fahrer gelten zusätzlich:

  • EU-Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten
  • Fahrtenschreiberpflicht
  • Spezielle Dokumentationsvorschriften

Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz

Nein, nur wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt und der Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Dauerhaft 10 Stunden täglich sind nicht erlaubt.
Nein, Ruhepausen sind keine Arbeitszeit. Sie werden nicht vergütet und nicht auf die Höchstarbeitszeit angerechnet.
Nein, die Pause ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Gesundheitsschutz. Arbeitgeber müssen die Pauseneinhaltung sicherstellen.
Ja, das ArbZG gilt unabhängig vom Arbeitsort. Auch im Homeoffice müssen Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden.

Fazit

Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung durch klare Grenzen bei Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Arbeitgeber müssen diese Vorgaben einhalten und dokumentieren – moderne Zeiterfassungssysteme unterstützen dabei.

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