Dienstplan: Gesetzliche Vorgaben beachten
Ein Dienstplan muss nicht nur betriebliche Anforderungen erfüllen, sondern auch gesetzliche Vorgaben einhalten. Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen für Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen und schaden den Mitarbeitern.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden (10 mit Ausgleich)
- Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen
- Pausen müssen bei mehr als 6 Stunden Arbeit gewährt werden
- Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen erlaubt
- Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder bis 30.000 Euro nach sich ziehen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes
Geltungsbereich
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für:
- Alle Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Praktikanten (unter bestimmten Voraussetzungen)
Nicht erfasst werden:
- Leitende Angestellte im Sinne des BetrVG
- Chefärzte
- Leiter öffentlicher Dienststellen
- Freie Mitarbeiter
Höchstarbeitszeit
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Ausnahme: Verlängerung auf bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.
| Regelung | Stunden |
|---|---|
| Normale Höchstarbeitszeit | 8 h/Tag |
| Mit Ausgleich | 10 h/Tag |
| Wöchentlich (Normalfall) | 48 h/Woche |
| Wöchentlich (mit Ausgleich) | 60 h/Woche |
Ruhezeiten
Zwischen Ende der Arbeit und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
Verkürzte Ruhezeit (10 Stunden) möglich in:
- Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Gaststätten und Hotels
- Verkehrsbetrieben
- Rundfunk
- Landwirtschaft
Voraussetzung: Ausgleich innerhalb eines Monats.
Pausenregelungen
Gesetzliche Mindestpausen
Die Pausenregelung im Dienstplan:
| Arbeitszeit | Mindestpause |
|---|---|
| Bis 6 Stunden | Keine Pflicht |
| Über 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| Über 9 Stunden | 45 Minuten |
Pausenaufteilung
Pausen können aufgeteilt werden:
- Mindestdauer pro Pausenabschnitt: 15 Minuten
- Keine Pause zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit
- Pausen sind unbezahlt (Arbeitsunterbrechung)
Im Dienstplan beachten
- Pausenzeiten einplanen oder automatisch abziehen
- Bei durchgehender Besetzung: Ablösepausen organisieren
- Dokumentation der Pausenzeiten
Rechtssichere Dienstplanung
MyTimeTracker prüft automatisch auf Einhaltung der Ruhezeiten und Pausenvorschriften.
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- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsatz: Beschäftigungsverbot
An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
Ausnahmen
Sonntagsarbeit ist erlaubt in:
- Not- und Rettungsdiensten
- Feuerwehr und Polizei
- Krankenhäusern und Pflegeheimen
- Gaststätten und Hotels
- Kultureinrichtungen (Theater, Museen)
- Medien (Rundfunk, Presse)
- Messen und Ausstellungen
- Verkehrsbetrieben
- Energieversorgung
- Bestimmten Produktionsprozessen
Ersatzruhetag
Wer am Sonntag arbeitet, hat Anspruch auf:
- Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen
- Bei Feiertagsarbeit: Ersatz innerhalb von 8 Wochen
- Mindestens 15 Sonntage pro Jahr frei
Nachtarbeit
Definition
Nachtarbeit liegt vor bei:
- Arbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr
- Mehr als 2 Stunden Nachtarbeit regelmäßig
- Oder an mindestens 48 Tagen im Jahr
Besondere Schutzvorschriften
Für Nachtarbeiter gelten:
- Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung
- Höchstens 8 Stunden täglich (im Durchschnitt)
- Anspruch auf angemessene Zuschläge oder Freizeitausgleich
- Recht auf Tagarbeitsplatz bei Gesundheitsproblemen
Im Dienstplan
Bei Nachtschichten beachten:
- Regelmäßige Rotation oder Dauernachtschicht
- Gesundheitsschutz
- Zuschläge oder Freizeitausgleich planen
Jugendarbeitsschutz
Besondere Regeln für Minderjährige
Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt strengere Grenzen:
| Regelung | Erwachsene | Jugendliche |
|---|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit | 8-10 h | 8 h |
| Wöchentliche Arbeitszeit | 48-60 h | 40 h |
| Nachtarbeit | Erlaubt | Verboten (20-6 Uhr) |
| Sonntagsarbeit | Bedingt | Sehr eingeschränkt |
| Ruhepausen | Ab 6 h: 30 min | Ab 4,5 h: 30 min |
Im Dienstplan
Für minderjährige Mitarbeiter:
- Separate Planungsregeln anlegen
- Keine Spätschichten nach 20:00 Uhr
- Strengere Pausenregeln beachten
Dokumentationspflichten
Zeiterfassung
Nach dem BAG-Urteil müssen Arbeitszeiten erfasst werden:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Aufbewahrung für 2 Jahre
- Bei Überschreitung der 8-Stunden-Grenze: Besondere Aufzeichnungspflicht
Dienstplan als Nachweis
Der Dienstplan dient als:
- Planungsgrundlage
- Nachweis für geplante Arbeitszeiten
- Basis für die Zeiterfassung
- Dokumentation bei Betriebsprüfungen
Dokumentation leicht gemacht
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Mitbestimmung des Betriebsrats
Beteiligungsrechte
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
- Einführung und Anwendung von Zeiterfassung
- Überstundenanordnung
- Schichtplänen
Betriebsvereinbarung
Häufig wird eine Betriebsvereinbarung geschlossen über:
- Grundsätze der Dienstplanung
- Ankündigungsfristen
- Regeln für kurzfristige Änderungen
- Schichtzuschläge
- Berücksichtigung von Wünschen
Sanktionen bei Verstößen
Bußgelder
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können kosten:
- Bis zu 30.000 Euro pro Verstoß
- Bei Vorsatz: Straftatbestand möglich
- Wiederholte Verstöße: Höhere Strafen
Typische Verstöße
Häufige Probleme im Dienstplan:
- Überschreitung der Höchstarbeitszeit
- Unterschreitung der Ruhezeit
- Fehlende oder zu kurze Pausen
- Unzulässige Sonntagsarbeit
- Fehlende Dokumentation
Verantwortlichkeit
Verantwortlich sind:
- Geschäftsführung/Inhaber
- Personalleitung
- Direkte Vorgesetzte (bei Anordnung)
Häufige Fragen
Fazit
Ein rechtssicherer Dienstplan erfordert die Beachtung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Das Arbeitszeitgesetz setzt mit Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen den Rahmen. Wer diese Grenzen kennt und beachtet, schützt nicht nur Mitarbeiter vor Überlastung, sondern das Unternehmen auch vor Bußgeldern. Moderne Planungssoftware mit automatischer Regelprüfung ist dabei eine große Hilfe.
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