Sonntagsarbeit: Wann ist sie erlaubt?
Der Sonntag ist in Deutschland besonders geschützt. Arbeit am Sonntag ist grundsätzlich verboten – aber es gibt zahlreiche Ausnahmen. Wann dürfen Ihre Mitarbeiter sonntags arbeiten, und welche Regeln gelten?
Das Wichtigste in Kürze
- Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG)
- Zahlreiche Branchen sind ausgenommen (Gastronomie, Pflege, etc.)
- Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei sein
- Ersatzruhetag muss innerhalb von 2 Wochen gewährt werden
- Zuschläge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber üblich
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gesetzliche Grundlage
Grundsatz: Sonntagsruhe
Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV:
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
§ 9 Arbeitszeitgesetz:
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Definition Sonntag
Zeitraum:
- Beginn: Samstag 24:00 Uhr (= Sonntag 0:00 Uhr)
- Ende: Sonntag 24:00 Uhr
In Betrieben mit Schichtarbeit:
- Beginn kann um 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden
- Beispiel: Nachtschicht beginnt Samstag 22:00, endet Sonntag 6:00 → erlaubt
Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot
§ 10 ArbZG: Branchen mit Ausnahmegenehmigung
Generell erlaubt in:
- Notdienste (Polizei, Feuerwehr, Rettung)
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Gaststätten und Hotels
- Kultureinrichtungen (Theater, Kino, Museum)
- Verkehrsbetriebe (Bus, Bahn, Flughafen)
- Landwirtschaft (zu bestimmten Zeiten)
- Presse und Rundfunk
- Bewachungsgewerbe
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
Notwendige Arbeiten
Erlaubt, wenn sonst:
- Rohstoffe oder Lebensmittel verderben
- Arbeitsergebnisse misslingen
- Schäden an Betriebseinrichtungen entstehen
- Unverhältnismäßige wirtschaftliche Schäden drohen
Sondergenehmigungen
Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen bei:
- Besonderem öffentlichem Interesse
- Dringenden wirtschaftlichen Gründen
- Zeitlich begrenzten Projekten
Hinweis
Prüfen Sie, ob Ihre Branche unter die Ausnahmen fällt. Bei Unsicherheit fragen Sie bei der zuständigen Gewerbeaufsicht nach.
Ausgleich für Sonntagsarbeit
Ersatzruhetag
Pflicht: Für Sonntagsarbeit muss ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Frist: Innerhalb von 2 Wochen.
Besonderheit: Der Ersatzruhetag muss ein Werktag sein (kein Feiertag, kein Samstag bei 5-Tage-Woche).
Mindestfreie Sonntage
§ 11 Abs. 1 ArbZG:
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
Berechnung:
- 52 Sonntage im Jahr
- Maximal 37 Sonntage Arbeit
- Mindestens 15 Sonntage frei
Zuschläge
Gesetzlich: Keine Pflicht zu Sonntagszuschlägen!
Tariflich/Vertraglich: Oft sind Zuschläge vereinbart:
- Typisch: 25-50% Zuschlag
- Steuerfrei bis 50% (§ 3b EStG)
Sonntagsarbeit nach Branchen
Gastronomie und Hotellerie
Erlaubt:
- Bewirtung von Gästen
- Hotelbetrieb
- Veranstaltungen
Ausgleich: Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen.
Einzelhandel
Grundsätzlich verboten.
Ausnahmen:
- Verkaufsoffene Sonntage (landesrechtlich geregelt, begrenzte Anzahl)
- Tankstellen, Apotheken, Blumenläden an Bahnhöfen
- Bäckereien (zeitlich begrenzt)
Produktion
Grundsätzlich verboten.
Ausnahmen:
- Kontinuierliche Prozesse (Hochöfen, Chemieanlagen)
- Verderbliche Waren
- Dringende Reparaturen
Pflege und Gesundheit
Erlaubt:
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Ambulante Pflege
- Apotheken
IT und Support
Nicht automatisch erlaubt.
Ausnahme möglich bei:
- Systemkritischen Arbeiten
- Notfall-Support
- Nach Genehmigung
Tipp
IT-Bereitschaft am Sonntag ist nur dann Arbeitszeit, wenn tatsächlich gearbeitet wird. Reine Erreichbarkeit ohne Einsatz ist Rufbereitschaft.
Dokumentation
Zeiterfassung
Zu erfassen:
- Beginn und Ende der Sonntagsarbeit
- Pausenzeiten
- Grund für Sonntagsarbeit (bei nicht-routinemäßiger Arbeit)
Nachweispflicht
Bei Kontrollen:
- Nachweis der Berechtigung (Branchenausnahme oder Genehmigung)
- Dokumentation der Ersatzruhetage
- Einhaltung der 15-Sonntage-Regel
Aufbewahrung
Fristen:
- Arbeitszeitnachweise: 2 Jahre
- Genehmigungsbescheide: Dauer der Gültigkeit + Aufbewahrungsfrist
Verstöße und Sanktionen
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Unerlaubte Sonntagsarbeit | Bis 15.000 € |
| Kein Ersatzruhetag | Bis 15.000 € |
| Mehr als 37 Sonntage | Bis 15.000 € |
Kontrollinstanzen
- Gewerbeaufsicht
- Arbeitsschutzbehörde
- Zoll (bei Mindestlohn-relevanten Branchen)
Planung und Organisation
Sonntagsdienstplan
Berücksichtigen:
- Freiwilligkeit (wenn möglich)
- Gleichmäßige Verteilung
- Ersatzruhetage einplanen
- 15-Sonntage-Regel überwachen
Jahresplanung
Empfehlung:
- Jahresübersicht erstellen
- Pro Mitarbeiter Sonntage zählen
- Ersatzruhetage dokumentieren
- Warnung bei Annäherung an Maximum
Software-Unterstützung
Funktionen:
- Sonntagsarbeit markieren
- Automatische Zählung
- Ersatzruhetag-Tracking
- Warnung bei Überschreitung
Häufige Fragen zur Sonntagsarbeit
Fazit
Sonntagsarbeit ist die Ausnahme, nicht die Regel. Nur bestimmte Branchen und Situationen rechtfertigen Arbeit am Sonntag. Wenn Sonntagsarbeit erlaubt ist, müssen Ersatzruhetage gewährt und die 15-Sonntage-Regel eingehalten werden. Eine moderne Zeiterfassung hilft, die Anforderungen zu überwachen und zu dokumentieren.
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