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Ruhezeiten im Schichtplan einhalten

Ruhezeiten im Schichtplan: 11-Stunden-Regel korrekt umsetzen, Ausnahmen kennen und typische Fehler bei der Schichtplanung vermeiden.

6 Min. Lesezeit
Ruhezeit-Kontrolle im Schichtplan

Ruhezeiten im Schichtplan einhalten

Die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit ist eine der größten Herausforderungen bei der Schichtplanung. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Was einfach klingt, wird bei Schichtwechseln schnell kompliziert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen
  • In bestimmten Branchen ist eine Verkürzung auf 10 Stunden möglich
  • Der Wechsel von Spät- zu Frühschicht ist ein häufiges Problem
  • Automatische Prüfung durch Software verhindert Fehler
  • Verstöße gegen die Ruhezeitregelung sind bußgeldbewehrt

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gesetzliche Grundlage

Die 11-Stunden-Regel

Nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.

Beispiel:

  • Arbeitsende Dienstag: 22:00 Uhr
  • Frühester Arbeitsbeginn Mittwoch: 09:00 Uhr

Ausnahmen: Verkürzte Ruhezeit

In bestimmten Branchen kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden:

BrancheVerkürzung möglich
KrankenhäuserJa
PflegeeinrichtungenJa
GaststättenJa
HotelsJa
VerkehrsbetriebeJa
RundfunkJa
LandwirtschaftJa
TierhaltungJa

Voraussetzung: Ausgleich durch längere Ruhezeit innerhalb eines Monats.

Rufbereitschaft und Ruhezeit

Bei Rufbereitschaft gilt:

  • Die Rufbereitschaft selbst unterbricht die Ruhezeit nicht
  • Ein Einsatz während der Rufbereitschaft unterbricht die Ruhezeit
  • Nach dem Einsatz beginnt die 11-Stunden-Frist neu

Typische Probleme im Schichtplan

Problem 1: Spätschicht zu Frühschicht

Das häufigste Problem:

  • Spätschicht endet: 22:00 Uhr
  • Frühschicht beginnt: 06:00 Uhr
  • Ruhezeit: nur 8 Stunden – zu wenig!

Problem 2: Unregelmäßige Schichtzeiten

Unterschiedliche Schichtlängen erschweren die Planung:

  • Frühschicht: 06:00 – 14:30 (8,5 h)
  • Spätschicht: 14:00 – 22:30 (8,5 h)
  • Nachtschicht: 22:00 – 06:30 (8,5 h)

Bei Überlappungen und unterschiedlichen Endzeiten entstehen leicht Ruhezeitverletzungen.

Problem 3: Überstunden

Ungeplante Überstunden können Ruhezeiten verkürzen:

  • Geplantes Schichtende: 22:00 Uhr
  • Tatsächliches Ende (Überstunden): 23:30 Uhr
  • Nächster Arbeitsbeginn: 10:00 Uhr
  • Ruhezeit nur 10,5 Stunden – kritisch!

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Lösungsstrategien

Lösung 1: Freier Tag dazwischen

Bei Schichtwechsel von Spät zu Früh:

TagSchicht
MontagSpätschicht (bis 22:00)
DienstagFrei
MittwochFrühschicht (ab 06:00)

Ruhezeit: 32 Stunden – ausreichend

Lösung 2: Angepasste Schichtzeiten

Schichtzeiten so anpassen, dass Ruhezeit passt:

  • Spätschicht: 13:00 – 21:00 Uhr
  • Frühschicht: 06:00 – 14:00 Uhr
  • Ruhezeit: 9 Stunden – nur bei Ausnahmebranchen möglich!

Besser:

  • Spätschicht: 12:00 – 20:00 Uhr
  • Frühschicht: 07:00 – 15:00 Uhr
  • Ruhezeit: 11 Stunden – korrekt

Lösung 3: Vorwärtsrotation

Vorwärtsrotation vermeidet das Problem:

Frühschicht → Spätschicht → Nachtschicht → Frei

Statt:

Spätschicht → Frühschicht (problematisch)

Lösung 4: Schnelle Rotation mit Puffertagen

Bei schneller Rotation Puffertage einplanen:

TagSchicht
MoF
DiF
MiFrei
DoS
FrS
SaFrei
SoN
MoN
DiFrei
MiF
......

Kontrolle und Dokumentation

Manuelle Prüfung

Checkliste für die Schichtplanung:

  • Für jeden Mitarbeiter: Arbeitsende Tag X notieren
  • Arbeitsbeginn Tag X+1 prüfen
  • Differenz berechnen (≥11 Stunden?)
  • Bei Unterschreitung: Korrektur vornehmen

Automatische Prüfung

Moderne Dienstplanungssoftware bietet:

  • Automatische Ruhezeit-Berechnung
  • Warnungen bei Verstößen
  • Verhinderung von regelwidrigen Einteilungen
  • Reports über Grenzfälle

Dokumentation

Für Betriebsprüfungen dokumentieren:

  • Geplante Schichten
  • Tatsächliche Arbeitszeiten
  • Eventuelle Ruhezeitverkürzungen (mit Begründung)
  • Ausgleichsmaßnahmen

Compliance sicherstellen

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Sonderfälle

Geteilte Schichten

Bei geteilten Schichten (z.B. Gastronomie):

  • 11:00 – 14:00 (Mittagsservice)
  • 18:00 – 22:00 (Abendservice)

Die Unterbrechung zwischen den Teilen ist keine Ruhezeit im Sinne des Gesetzes, da der Arbeitstag nicht beendet ist.

Mehrere Arbeitsverhältnisse

Hat ein Mitarbeiter mehrere Jobs:

  • Ruhezeit muss insgesamt eingehalten werden
  • Arbeitgeber sollten nachfragen
  • Zeiterfassung bei mehreren Arbeitgebern

Wegezeiten

Wegezeiten zur Arbeit zählen nicht zur Arbeitszeit und verkürzen damit nicht die Ruhezeit. Aber: Sie reduzieren die tatsächliche Erholungszeit des Mitarbeiters.

Konsequenzen bei Verstößen

Für das Unternehmen

  • Bußgelder bis 30.000 Euro pro Verstoß
  • Bei Vorsatz: Strafverfahren möglich
  • Haftung bei Unfällen durch übermüdete Mitarbeiter

Für Führungskräfte

  • Persönliche Ordnungswidrigkeiten-Verfahren möglich
  • Bei grober Fahrlässigkeit: Haftung

Für Mitarbeiter

  • Mitarbeiter müssen Ruhezeiten nicht selbst durchsetzen
  • Aber: Bei eigenem Fehlverhalten (z.B. nicht abgestimmte Nebentätigkeit) Mitverschulden möglich

Häufige Fragen

Nein. Die Ruhezeit beginnt erst nach Ende der Arbeitszeit. Pausen während der Arbeit sind keine Ruhezeit. Die 11 Stunden müssen zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Arbeitstages liegen.
Nein. Das Arbeitszeitgesetz ist zwingendes Recht. Auch wenn ein Mitarbeiter freiwillig früher kommen möchte, darf der Arbeitgeber dies nicht zulassen, wenn die Ruhezeit unterschritten würde.
Die Ruhezeit beginnt mit dem tatsächlichen Arbeitsende, nicht dem geplanten. Leistet ein Mitarbeiter Überstunden und endet später als geplant, verschiebt sich der frühestmögliche Arbeitsbeginn am Folgetag entsprechend.
Ja. Die Ruhezeit gilt für jeden Wechsel zwischen Arbeitstagen, unabhängig davon, ob es Wochentage oder Wochenende sind. Auch zwischen Freitagabend und Samstagmorgen oder Sonntag und Montag.
In den erlaubten Branchen kann durch Tarifvertrag oder mit Zustimmung des Betriebsrats die Ruhezeit auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden. Eine Unterschreitung unter 10 Stunden ist nicht zulässig, auch nicht durch Vereinbarung.

Fazit

Die Einhaltung der 11-Stunden-Ruhezeit ist bei der Schichtplanung zwingend. Häufige Problemstellen wie der Wechsel von Spät- zu Frühschicht lassen sich durch geschickte Planung, freie Zwischentage oder angepasste Schichtzeiten lösen. Moderne Planungssoftware mit automatischer Ruhezeitprüfung ist dabei eine unverzichtbare Hilfe, um Verstöße zu vermeiden und Mitarbeiter vor Übermüdung zu schützen.

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