Betriebsprüfung: Zeiterfassung als Prüfungspunkt
Betriebsprüfungen durch verschiedene Behörden gehören zum Unternehmensalltag. Die Zeiterfassung und Arbeitszeitdokumentation sind dabei regelmäßig Prüfungspunkte. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Arbeitszeit schützt vor Nachzahlungen und Bußgeldern.
Das Wichtigste in Kürze
- Verschiedene Behörden prüfen die Zeiterfassung: Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Gewerbeaufsicht, Deutsche Rentenversicherung
- Mängel bei der Zeiterfassung können zu Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro führen
- Fehlerhafte Dokumentation kann Nachzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen auslösen
- Aufbewahrungsfristen von zwei bis zehn Jahren müssen eingehalten werden
- Gute Vorbereitung und ordnungsgemäße Systeme minimieren das Risiko
Prüfungsinstanzen und ihre Zuständigkeiten
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der Dokumentationspflichten. Schwerpunkte:
- Einhaltung des Mindestlohns
- Korrekte Arbeitszeitdokumentation nach MiLoG
- Branchenspezifische Mindestlöhne
- Beschäftigung von Ausländern
Die FKS kann unangemeldet prüfen und hat weitreichende Befugnisse zur Einsichtnahme in Unterlagen.
Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutzbehörde
Die Gewerbeaufsichtsämter der Länder prüfen die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes:
- Höchstarbeitszeiten
- Pausenregelungen
- Ruhezeiten
- Sonn- und Feiertagsarbeit
Deutsche Rentenversicherung
Bei der regulären Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wird auch die Arbeitszeitdokumentation geprüft:
- Korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
- Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen
- Einstufung von Minijobbern
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was wird bei der Zeiterfassung geprüft?
Formale Anforderungen
Die Prüfer kontrollieren zunächst die formalen Anforderungen:
| Prüfpunkt | Anforderung |
|---|---|
| Vollständigkeit | Alle Beschäftigten erfasst |
| Aktualität | Zeitnahe Erfassung (spätestens 7 Tage) |
| Nachvollziehbarkeit | Lückenlose Dokumentation |
| Aufbewahrung | Fristen eingehalten |
Inhaltliche Anforderungen
Darüber hinaus wird der Inhalt der Zeiterfassung geprüft:
- Beginn und Ende: Tägliche Arbeitszeit korrekt erfasst
- Pausen: Gesetzliche Pausenzeiten eingetragen
- Überstunden: Mehrarbeit korrekt dokumentiert
- Sonn-/Feiertagsarbeit: Begründung und Genehmigung vorhanden
Plausibilitätsprüfung
Die Prüfer führen Plausibilitätskontrollen durch:
- Stimmen Arbeitszeiten mit Lohnabrechnungen überein?
- Passen Arbeitszeiten zu Produktionsdaten?
- Sind die erfassten Zeiten realistisch?
- Gibt es auffällige Muster (z.B. immer genau 8 Stunden)?
Branchenspezifische Prüfungsschwerpunkte
Baugewerbe
Im Baugewerbe gilt verschärfte Aufmerksamkeit:
- Erfassung auf verschiedenen Baustellen
- Dokumentation von Fahrzeiten
- Einhaltung branchenspezifischer Mindestlöhne
- Kontrolle von Subunternehmern
Gastronomie
Die Gastronomie ist eine der am häufigsten geprüften Branchen:
- Vollständige Erfassung aller Beschäftigten inkl. Aushilfen
- Korrekte Zuschlagsberechnung
- Dokumentation auch bei hohem Arbeitsaufkommen
Gebäudereinigung
In der Gebäudereinigung stehen im Fokus:
- Erfassung an wechselnden Einsatzorten
- Trennung von Einsatzzeiten und Fahrzeiten
- Mindestlohneinhaltung
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Konsequenzen bei Mängeln
Bußgelder
Verstöße gegen die Dokumentationspflichten können zu erheblichen Bußgeldern führen:
| Verstoß | Bußgeld bis zu |
|---|---|
| Fehlende Dokumentation MiLoG | 30.000 € |
| Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz | 30.000 € |
| Fehlende Unterlagen bei Prüfung | 30.000 € |
| Vorsätzlich falsche Angaben | 500.000 € |
Nachzahlungen
Bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung drohen Nachzahlungen:
- Sozialversicherungsbeiträge für die letzten vier Jahre
- Säumniszuschläge
- Zinsen
Können Arbeitszeiten nicht nachgewiesen werden, kann die Behörde schätzen – oft zum Nachteil des Arbeitgebers.
Strafrechtliche Konsequenzen
Bei systematischen Verstößen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen:
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Steuerhinterziehung
Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
Regelmäßige Selbstkontrolle
Eine gute Vorbereitung beginnt mit regelmäßiger Selbstkontrolle:
- Monatliche Überprüfung der Zeiterfassungsdaten
- Abgleich mit Lohnabrechnungen
- Kontrolle auf Plausibilität
- Nachholung fehlender Einträge
Dokumentation in Ordnung bringen
Vor einer angekündigten Prüfung sollten Sie:
- Alle Unterlagen zusammenstellen
- Lücken identifizieren und dokumentieren
- Ansprechpartner benennen
- Zugang zu Systemen sicherstellen
Welche Unterlagen bereithalten?
Für eine Betriebsprüfung sollten folgende Unterlagen griffbereit sein:
- Zeiterfassungsdaten (digital oder ausgedruckt)
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Arbeitsverträge
- Überstundenvereinbarungen
- Genehmigungen für Sonn-/Feiertagsarbeit
- Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
Digitale Zeiterfassung als Vorteil
Vorteile bei Prüfungen
Eine digitale Zeiterfassung bietet bei Betriebsprüfungen erhebliche Vorteile:
- Schneller Zugriff auf alle Daten
- Filterung nach Zeiträumen und Mitarbeitern
- Automatische Auswertungen
- Nachweis der Unveränderbarkeit (Audit-Trail)
- Einfacher Export für Prüfer
Anforderungen an digitale Systeme
Damit digitale Zeiterfassung bei Prüfungen anerkannt wird, muss sie:
- Manipulationssicher sein
- Änderungen protokollieren
- Daten vollständig und richtig erfassen
- Auswertungen ermöglichen
- GoBD-konform sein (bei steuerlicher Relevanz)
Ablauf einer Betriebsprüfung
Ankündigung
Reguläre Betriebsprüfungen werden in der Regel angekündigt:
- Deutsche Rentenversicherung: Mehrere Wochen vorher
- Gewerbeaufsicht: In der Regel mit Vorlaufzeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann jedoch auch unangekündigt erscheinen.
Durchführung
Der typische Ablauf:
- Begrüßung und Vorstellung
- Anforderung von Unterlagen
- Einsichtnahme in Zeiterfassung
- Stichproben und Plausibilitätsprüfung
- Befragung von Mitarbeitern (möglich)
- Abschlussgespräch
Mitwirkungspflichten
Als Arbeitgeber haben Sie Mitwirkungspflichten:
- Zutritt zum Betrieb gewähren
- Unterlagen vorlegen
- Auskünfte erteilen
- Zugang zu digitalen Systemen ermöglichen
Eine Verweigerung kann selbst bußgeldbewehrt sein.
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Häufige Fragen
Fazit
Betriebsprüfungen zur Zeiterfassung sind keine Seltenheit und können erhebliche Konsequenzen haben. Eine ordnungsgemäße, vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeiten ist der beste Schutz. Digitale Zeiterfassungssysteme erleichtern sowohl die tägliche Dokumentation als auch die Bereitstellung von Unterlagen bei Prüfungen.
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