Praktikum Zeiterfassung: Rechte und Pflichten
Praktikanten sind keine vollwertigen Arbeitnehmer, unterliegen aber dennoch arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften. Die korrekte Zeiterfassung ist auch im Praktikum wichtig – sowohl für den rechtlichen Schutz des Praktikanten als auch für den Nachweis der praktischen Tätigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zeiterfassungspflicht gilt grundsätzlich auch für Praktikanten
- Pflichtpraktika und freiwillige Praktika haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen
- Bei freiwilligen Praktika über 3 Monate gilt der Mindestlohn
- Das Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz sind einzuhalten
- Die Zeiterfassung dient auch als Nachweis für Studium oder Ausbildung
Arten von Praktika
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum wird durch Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben:
- Im Rahmen eines Studiums (Praxissemester)
- In der schulischen Ausbildung
- Zur Erlangung einer Hochschulzugangsberechtigung
Rechtliche Besonderheiten:
- Kein Anspruch auf Mindestlohn
- Sozialversicherungsfrei
- Praktikumsvertrag empfohlen
Freiwilliges Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum wird eigenständig vereinbart:
- Orientierungspraktikum vor Studium/Ausbildung
- Praktikum zur Berufsorientierung
- Praktikum während des Studiums (nicht vorgeschrieben)
Rechtliche Besonderheiten:
- Ab 3 Monaten Dauer: Mindestlohn
- Möglicherweise Sozialversicherungspflicht
- Arbeitsvertragliche Grundsätze anwendbar
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zeiterfassungspflicht für Praktikanten
Gilt die Zeiterfassungspflicht?
Die nach dem BAG-Urteil bestehende Zeiterfassungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer. Ob Praktikanten darunter fallen, hängt von der Art des Praktikums ab:
| Praktikumsart | Arbeitnehmer? | Zeiterfassungspflicht? |
|---|---|---|
| Pflichtpraktikum | Umstritten | Empfohlen |
| Freiwilliges Praktikum >3 Monate | Ja | Ja |
| Hospitanz | Nein | Nein |
| Schnupperpraktikum | Nein | Nein |
Unabhängig von der Rechtslage
Auch wenn die Zeiterfassungspflicht möglicherweise nicht greift, ist eine Dokumentation sinnvoll:
- Nachweis für Studien-/Prüfungsordnung
- Kontrolle der Arbeitszeit
- Schutz vor Überlastung
- Basis für Praktikumszeugnis
Arbeitszeitgesetz und Praktikum
Anwendbarkeit des ArbZG
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Praktikanten:
- Höchstarbeitszeit: 8 Stunden täglich (10 mit Ausgleich)
- Pausenregelung: 30 Minuten bei >6 Stunden, 45 Minuten bei >9 Stunden
- Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitstagen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Für minderjährige Praktikanten (unter 18) gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz:
- Maximal 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich
- Keine Nachtarbeit (20-6 Uhr)
- Keine Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen möglich)
- Längere Pausenzeiten
Praktische Umsetzung der Zeiterfassung
Was muss dokumentiert werden?
Eine vollständige Zeiterfassung im Praktikum umfasst:
- Tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende)
- Pausenzeiten
- Wöchentliche Gesamtstunden
- Bei Pflichtpraktikum: Dokumentation für Hochschule
Methoden der Zeiterfassung
Für Praktikanten eignen sich:
- Digitale Zeiterfassung wie andere Mitarbeiter
- Praktikumstagebuch mit Zeitnachweis
- Unterschriftenliste mit Arbeitszeiten
- Zeiterfassungs-App
Besonderheiten bei Schülerpraktika
Bei Schülerpraktika sollte die Zeiterfassung zusätzlich dokumentieren:
- Bescheinigung für die Schule
- Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften
- Unterschrift des Betreuers
Zeiterfassung für alle Beschäftigten
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Mindestlohn im Praktikum
Wann gilt der Mindestlohn?
Bei freiwilligen Praktika gilt der gesetzliche Mindestlohn, wenn:
- Das Praktikum länger als 3 Monate dauert
- Es kein Pflichtpraktikum im Rahmen von Ausbildung oder Studium ist
- Es keine Einstiegsqualifizierung ist
Zeiterfassung als Nachweis
Bei mindestlohnpflichtigen Praktika ist die Dokumentationspflicht besonders wichtig:
- Nachweis der korrekten Vergütung
- Schutz bei Betriebsprüfungen
- Vermeidung von Nachzahlungen
Rechte des Praktikanten
Einsichtnahme in Zeiterfassung
Praktikanten haben das Recht:
- Ihre erfassten Arbeitszeiten einzusehen
- Korrekturen zu beantragen
- Eine Kopie der Nachweise zu erhalten
Überstunden im Praktikum
Überstunden sollten im Praktikum vermieden werden:
- Der Lerncharakter steht im Vordergrund
- Regelmäßige Überstunden deuten auf Missbrauch hin
- Bei mindestlohnpflichtigen Praktika: Vergütungspflicht
Bescheinigung für Studium/Ausbildung
Die Zeiterfassung dient als Basis für:
- Praktikumsbescheinigung
- Nachweis der Stundenanzahl
- Bestätigung für Prüfungsamt
Besondere Situationen
Remote-Praktikum
Bei Praktika im Homeoffice:
- Zeiterfassung auch von zuhause
- Klare Kommunikation zu Arbeitszeiten
- Erreichbarkeit definieren
Praktikum im Ausland
Bei Praktika außerhalb Deutschlands:
- Örtliches Arbeitsrecht beachten
- Zeiterfassung trotzdem führen
- Für deutschen Nachweis nutzbar
Praktikum während des Studiums
Bei studienbegleitenden Praktika:
- Abstimmung mit Vorlesungszeiten
- Unterscheidung von Werkstudententätigkeit
- Ggf. 20-Stunden-Grenze beachten
Flexible Zeiterfassung
Ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs – MyTimeTracker passt sich Ihrem Praktikum an.
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Häufige Fragen
Fazit
Die Zeiterfassung im Praktikum schützt sowohl Praktikanten als auch Unternehmen. Sie dient als Nachweis für Hochschule oder Schule, sichert die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und ist bei mindestlohnpflichtigen Praktika ohnehin vorgeschrieben. Eine ordentliche Dokumentation sollte daher in jedem Praktikum selbstverständlich sein.
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