Unbezahlter Urlaub: Regelungen und Auswirkungen
Manchmal reicht der reguläre Urlaub nicht aus – sei es für eine längere Reise, die Pflege von Angehörigen oder persönliche Projekte. Unbezahlter Urlaub kann eine Lösung sein. Doch welche Auswirkungen hat er auf Gehalt, Sozialversicherung und Arbeitsverhältnis?
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub
- Die Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich
- Während des unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis
- Sozialversicherung muss selbst geregelt werden
- Schriftliche Vereinbarung ist dringend empfohlen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was ist unbezahlter Urlaub?
Definition
Unbezahlter Urlaub ist eine befristete Freistellung von der Arbeitspflicht, bei der:
- Das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt
- Die Arbeitspflicht ruht
- Kein Gehalt gezahlt wird
- Der Arbeitnehmer nach Ende zurückkehrt
Unterschied zum bezahlten Urlaub
| Aspekt | Bezahlter Urlaub | Unbezahlter Urlaub |
|---|---|---|
| Rechtsanspruch | Ja (BUrlG) | Nein |
| Gehaltszahlung | Ja | Nein |
| Sozialversicherung | Läuft weiter | Ggf. unterbrochen |
| Urlaubsanspruch | Wird verbraucht | Entsteht nicht |
Rechtliche Grundlagen
Kein gesetzlicher Anspruch
Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur den bezahlten Erholungsurlaub. Für unbezahlten Urlaub gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch.
Ausnahmen mit Rechtsanspruch:
- Pflegezeit nach Pflegezeitgesetz
- Elternzeit nach BEEG
- Bildungsurlaub nach Landesrecht
Vertragsfreiheit
Unbezahlter Urlaub basiert auf einer Vereinbarung:
- Arbeitnehmer stellt Antrag
- Arbeitgeber kann zustimmen oder ablehnen
- Keine Begründung für Ablehnung nötig
- Ausnahme: Diskriminierung wäre rechtswidrig
Was regeln?
Die Vereinbarung sollte enthalten:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Zeitraum | Beginn und Ende |
| Rückkehr | Arbeitsplatzgarantie? |
| Sozialversicherung | Wer zahlt was? |
| Nebentätigkeit | Erlaubt während Freistellung? |
| Vorzeitige Beendigung | Möglich? Unter welchen Bedingungen? |
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- Keine Einrichtung nötig
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Krankenversicherung
Bis 1 Monat:
- Nachversicherung beim Arbeitgeber möglich
- Versicherungsschutz bleibt erhalten
Ab 1 Monat:
- Freiwillige Krankenversicherung nötig
- Selbst anmelden und Beiträge zahlen
- Familienversicherung prüfen
Rentenversicherung
- Keine Beiträge während unbezahltem Urlaub
- Lücke in der Versicherung
- Freiwillige Beiträge möglich
Arbeitslosenversicherung
- Versicherungspflicht ruht
- Anwartschaftszeit beachten
- Bei langer Unterbrechung: Anspruch gefährdet
Pflegeversicherung
- Folgt der Krankenversicherung
- Bei freiwilliger KV: PV eingeschlossen
Übersicht
| Versicherung | Bei kurzem UU (<1 Monat) | Bei längerem UU |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Nachversicherung | Freiwillig versichern |
| Rentenversicherung | Lücke | Freiwillige Beiträge möglich |
| Arbeitslosenversicherung | Ruht | Ruht |
| Pflegeversicherung | Nachversicherung | Mit freiwilliger KV |
Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Urlaubsanspruch
Während des unbezahlten Urlaubs:
- Kein neuer Urlaubsanspruch entsteht
- Kürzung nach § 17 BEEG möglich (bei längerer Freistellung)
- Resturlaub bleibt bestehen
Betriebszugehörigkeit
Das Arbeitsverhältnis besteht formal weiter:
- Betriebszugehörigkeit läuft weiter
- Aber: Für manche Zwecke wird die Zeit nicht angerechnet
- Jubiläen, Abfindungen prüfen
Kündigungsschutz
Grundsätzlich:
- Kein besonderer Kündigungsschutz
- Normale Kündigungsfristen gelten
- Vertragliche Regelung empfohlen
Betriebliche Altersvorsorge
- Beiträge ruhen
- Unverfallbarkeitsfristen prüfen
- Arbeitgeber informieren
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Antrag und Genehmigung
Antrag stellen
Inhalt des Antrags:
- Gewünschter Zeitraum
- Grund (freiwillige Angabe)
- Vorschlag für Vertretung
Form:
- Schriftlich empfohlen
- Frist: Rechtzeitig, je nach Dauer (bei Wochen: mindestens 4 Wochen vorher)
Genehmigung
Der Arbeitgeber prüft:
- Betriebliche Notwendigkeit
- Vertretungsmöglichkeit
- Bisherige Vereinbarungen
Mögliche Antworten:
- Genehmigung wie beantragt
- Genehmigung mit geändertem Zeitraum
- Ablehnung (ohne Begründung möglich)
Schriftliche Vereinbarung
Unbedingt schriftlich regeln:
Vereinbarung über unbezahlten Urlaub
Zwischen [Arbeitgeber] und [Arbeitnehmer]
1. Zeitraum: vom [Datum] bis [Datum]
2. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis.
3. Der Arbeitnehmer kehrt am [Datum] auf seinen bisherigen Arbeitsplatz zurück.
4. Die Krankenversicherung [regelt der AN selbst / wird für 1 Monat fortgeführt].
5. Nebentätigkeiten sind [nicht gestattet / nur nach vorheriger Genehmigung gestattet].
[Unterschriften]
Gründe für unbezahlten Urlaub
Typische Anlässe
| Grund | Übliche Dauer |
|---|---|
| Längere Reise | 1-6 Monate |
| Pflege Angehöriger | Wochen bis Monate |
| Weiterbildung | Wochen bis Monate |
| Persönliches Projekt | Variabel |
| Hausbau/Umzug | 1-4 Wochen |
| Auslandsaufenthalt Partner | Monate |
Argumente für den Arbeitgeber
- Mitarbeiterbindung
- Motivation nach der Rückkehr
- Keine Kosten während der Abwesenheit
- Gutes Arbeitgeberimage
Alternativen zum unbezahlten Urlaub
Zeitguthaben nutzen
Falls vorhanden:
- Überstunden abbauen
- Gleitzeitguthaben nutzen
- Resturlaub einsetzen
Sabbatical-Modelle
Statt unbezahlt:
- Sabbatical mit Langzeitkonto
- Teilzeitmodell mit Ansparphase
- Bezahlte Freistellung
Teilzeit während der Abwesenheit
Kombination:
- Arbeitszeit reduzieren statt komplett pausieren
- Homeoffice für reduzierte Stunden
- Projektarbeit remote
Häufige Fragen
Fazit
Unbezahlter Urlaub kann eine gute Lösung sein, wenn der reguläre Urlaub nicht ausreicht. Da es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, sind Sie auf die Zustimmung Ihres Arbeitgebers angewiesen. Wichtig ist eine klare schriftliche Vereinbarung, die alle Aspekte regelt – insbesondere Rückkehrgarantie und Sozialversicherung. Informieren Sie sich vor Antritt bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz.
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