Sonderurlaub: Anlässe und Anspruch
Neben dem regulären Jahresurlaub gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche bezahlte Freistellung haben. Der Sonderurlaub ermöglicht es, bei wichtigen persönlichen Ereignissen der Arbeit fernzubleiben, ohne Urlaubstage opfern zu müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sonderurlaub ist bezahlte Freistellung für besondere Anlässe
- Gesetzlicher Anspruch besteht nur nach § 616 BGB unter bestimmten Voraussetzungen
- Tarifverträge und Arbeitsverträge regeln oft konkrete Ansprüche
- Typische Anlässe: Hochzeit, Geburt, Todesfall, Umzug
- Die Dauer variiert je nach Anlass und Vereinbarung
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gesetzliche Grundlage: § 616 BGB
Was sagt das Gesetz?
Nach § 616 BGB haben Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wenn sie:
- Für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
- Durch einen in ihrer Person liegenden Grund
- Ohne eigenes Verschulden
- An der Arbeitsleistung verhindert sind
Einschränkungen des § 616 BGB
Der gesetzliche Anspruch ist begrenzt:
- Keine Konkretisierung: Das Gesetz nennt keine konkreten Anlässe oder Tage
- Abdingbarkeit: § 616 BGB kann vertraglich ausgeschlossen werden
- Verhältnismäßigkeit: Nur für kurze Zeit (typischerweise wenige Tage)
- Einzelfallprüfung: Jeder Fall wird individuell beurteilt
Ausschluss im Arbeitsvertrag
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln wie:
„§ 616 BGB wird abbedungen."
In diesem Fall besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Dann gelten nur tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen.
Typische Sonderurlaubsanlässe
Übersicht der häufigsten Anlässe
| Anlass | Typische Dauer | Gesetzlich? |
|---|---|---|
| Eigene Hochzeit | 1-2 Tage | Über § 616 BGB |
| Geburt eines Kindes (Vater) | 1-2 Tage | Über § 616 BGB |
| Todesfall naher Angehöriger | 1-3 Tage | Über § 616 BGB |
| Umzug (betrieblich bedingt) | 1 Tag | Je nach Vereinbarung |
| Schwere Erkrankung Kind | 10 Tage (Kindkrank) | SGB V |
| Arztbesuch | Nötige Zeit | Über § 616 BGB |
| Gerichtstermin als Zeuge | Nötige Zeit | Ja |
Hochzeit
Bei der eigenen Hochzeit besteht in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub:
- Standesamtliche Trauung: 1 Tag
- Kirchliche Trauung (wenn separat): Oft zusätzlich 1 Tag
- Tarifverträge: Häufig 1-2 Tage geregelt
Bei der Hochzeit von Kindern oder engen Verwandten gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, aber oft tarifvertragliche Regelungen.
Geburt eines Kindes
Für Väter bei der Geburt eines Kindes:
- Gesetzlich: 1-2 Tage über § 616 BGB anerkannt
- Tarifverträge: Oft 1-2 Tage explizit geregelt
- EU-Vaterschaftsurlaub: Ab 2026 mindestens 10 Tage (Umsetzung in Deutschland erwartet)
Mütter sind während dieser Zeit durch den Mutterschutz geschützt.
Todesfall in der Familie
Bei Todesfall naher Angehöriger:
| Verstorbener | Typischer Anspruch |
|---|---|
| Ehepartner/Lebenspartner | 2-3 Tage |
| Eltern | 1-2 Tage |
| Kinder | 2-3 Tage |
| Geschwister | 1-2 Tage |
| Schwiegereltern | 1 Tag |
| Großeltern | 0-1 Tag |
Der Anspruch gilt für die Trauerfeier/Beerdigung und die notwendige Organisation.
Umzug
Für einen Umzug gibt es:
- Betrieblich bedingter Umzug: Oft 1-2 Tage Anspruch
- Privater Umzug: Meist kein Anspruch (Ausnahme: Tarifvertrag)
- Öffentlicher Dienst: Häufig 1 Tag bei Umzug
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Sonderurlaub nach Tarifverträgen
TVöD (Öffentlicher Dienst)
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt:
| Anlass | Tage |
|---|---|
| Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin | 1 Tag |
| Tod des Ehepartners/Lebenspartners | 2 Tage |
| Tod eines Elternteils oder Kindes | 2 Tage |
| Umzug aus dienstlichem Grund | 1 Tag |
| Schwere Erkrankung im Haushalt lebender Angehöriger | 1 Tag/Jahr |
IG Metall Tarifvertrag
In der Metall- und Elektroindustrie:
- Eigene Hochzeit: 2 Tage
- Silberne Hochzeit: 1 Tag
- Niederkunft der Ehefrau: 2 Tage
- Todesfall (Ehepartner, Kinder, Eltern): 2 Tage
Ver.di Tarifverträge
Je nach Branche unterschiedlich, z.B. Einzelhandel:
- Eigene Hochzeit: 1 Tag
- Todesfall Ehepartner/Kind: 2 Tage
- Todesfall Eltern/Schwiegereltern: 1 Tag
Sonderurlaub ohne Tarifvertrag
Betriebliche Regelungen
Ohne Tarifvertrag können Regelungen bestehen in:
- Arbeitsverträgen: Individuelle Vereinbarungen
- Betriebsvereinbarungen: Einheitliche Regeln im Unternehmen
- Betrieblicher Übung: Wiederholte Gewährung schafft Anspruch
Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Bei fehlenden Regelungen:
- Frühzeitig das Gespräch suchen
- Auf § 616 BGB verweisen (wenn nicht ausgeschlossen)
- Vergleichbare Fälle im Unternehmen erfragen
- Kompromisse anbieten (z.B. Nacharbeiten)
Besondere Freistellungsansprüche
Kinderkrankentage
Bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren:
- Anspruch: 10 Tage pro Elternteil pro Jahr (Alleinerziehende: 20 Tage)
- Mehrere Kinder: Max. 25 bzw. 50 Tage
- Rechtsgrundlage: § 45 SGB V
- Nachweis: Ärztliches Attest erforderlich
Mehr dazu: Kind krank: Freistellung und Kinderkrankengeld
Pflege von Angehörigen
Bei akuter Pflegesituation:
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu 10 Tage (§ 2 PflegeZG)
- Pflegezeit: Bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung (§ 3 PflegeZG)
- Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Teilzeit (FPfZG)
Mehr dazu: Pflegezeit für pflegende Angehörige
Bildungsurlaub
In den meisten Bundesländern:
- Anspruch: 5 Tage pro Jahr (teils 10 Tage in 2 Jahren)
- Zweck: Berufliche oder politische Weiterbildung
- Ausnahmen: Bayern und Sachsen haben keine Regelung
Mehr dazu: Bildungsurlaub in den Bundesländern
Arztbesuche
Für notwendige Arztbesuche:
- Während Arbeitszeit: Wenn nicht anders möglich
- Vergütung: Ja, wenn Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich
- Nachweis: Terminbestätigung vom Arzt
Gerichtstermine
Bei Ladung als Zeuge oder Partei:
- Zeuge: Arbeitgeber muss freistellen
- Entschädigung: Über Zeugengeld vom Gericht
- Partei: Nur wenn Termin nicht verlegbar
Ehrenamt
Für bestimmte Ehrenämter:
- Freiwillige Feuerwehr: Freistellung für Einsätze gesetzlich geregelt
- Schöffen: Pflicht zur Freistellung
- THW: Freistellung für Einsätze
Alle Abwesenheitsarten im Blick
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Sonderurlaub richtig beantragen
Rechtzeitige Ankündigung
Für planbaren Sonderurlaub:
- Hochzeit: Mindestens 2-4 Wochen vorher
- Umzug: Sobald Termin feststeht
- Arzttermin: Sobald vereinbart
Dokumentation
Für die Beantragung bereithalten:
- Grund des Sonderurlaubs
- Gewünschte Dauer
- Nachweis (wenn vorhanden): Einladung, Sterbeurkunde, Ladung
Unvorhergesehene Ereignisse
Bei plötzlichen Anlässen (z.B. Todesfall):
- Sofort den Arbeitgeber informieren
- Voraussichtliche Dauer mitteilen
- Nachweise nachreichen
Sonderurlaub vs. unbezahlter Urlaub
Unterschiede
| Aspekt | Sonderurlaub | Unbezahlter Urlaub |
|---|---|---|
| Vergütung | Ja | Nein |
| Anspruch | Bei bestimmten Anlässen | Auf Vereinbarung |
| Sozialversicherung | Voll versichert | Kann ruhen |
| Urlaubsanspruch | Bleibt erhalten | Kann anteilig gekürzt werden |
Wann unbezahlter Urlaub?
Wenn kein Sonderurlaub greift:
- Längere private Reise
- Verlängerung bei familiären Anlässen
- Persönliche Auszeit
Mehr dazu: Unbezahlter Urlaub: Regelungen und Auswirkungen
Häufige Fragen
Fazit
Sonderurlaub ist ein wichtiges Instrument, um bei besonderen persönlichen Anlässen von der Arbeit freigestellt zu werden, ohne Urlaubstage zu verlieren. Der Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz (§ 616 BGB), Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen. Da die konkrete Ausgestaltung stark variiert, lohnt sich ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag. Bei Unsicherheiten hilft ein frühzeitiges Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung.
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