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Urlaub im Minijob: Berechnung und Anspruch

Urlaub im Minijob: Wie der Urlaubsanspruch berechnet wird und welche Rechte Minijobber haben.

6 Min. Lesezeit
Urlaubsanspruch für Minijobber berechnen

Urlaub im Minijob: Berechnung und Anspruch

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – das wissen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs unterscheidet sich jedoch von der bei Vollzeitbeschäftigten. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer
  • Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab
  • Bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche wird umgerechnet
  • Der Urlaub muss bezahlt werden (Urlaubsentgelt)
  • Auszahlung statt Urlaub ist nur bei Beendigung erlaubt

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtliche Grundlage

Gleiches Recht für alle

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht nach Arbeitszeit:

  • Minijobber sind Arbeitnehmer
  • Sie haben dieselben Urlaubsrechte
  • Mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr

Mindestanspruch

Der gesetzliche Mindestanspruch:

  • 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
  • Das entspricht 4 Wochen Urlaub
  • Umrechnung bei weniger Arbeitstagen

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Formel

Der Urlaubsanspruch wird umgerechnet:

Urlaubstage = (Arbeitstage pro Woche / 6) × 24

Oder anders ausgedrückt:

Urlaubstage = Arbeitstage pro Woche × 4

Beispielrechnungen

Arbeitstage/WocheBerechnungUrlaubstage/Jahr
5 Tage5 × 4 = 2020 Tage
4 Tage4 × 4 = 1616 Tage
3 Tage3 × 4 = 1212 Tage
2 Tage2 × 4 = 88 Tage
1 Tag1 × 4 = 44 Tage

Beispiel: Minijobber mit 2 Arbeitstagen

Situation:

  • Arbeitet jeden Dienstag und Donnerstag
  • 2 Arbeitstage pro Woche

Urlaubsanspruch:

  • 2 × 4 = 8 Urlaubstage pro Jahr
  • Bei einem Urlaubstag ist sie an einem Dienstag oder Donnerstag frei

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Urlaubsentgelt berechnen

Was ist Urlaubsentgelt?

Der Minijobber wird während des Urlaubs weiterbezahlt:

  • Nicht der Stundenlohn für Urlaubstage
  • Sondern: Durchschnittsverdienst

Berechnung

Der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub:

Urlaubsentgelt pro Tag = Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen /
                         Arbeitstage in diesen 13 Wochen

Beispiel

Minijobber:

  • Arbeitet 2 Tage/Woche
  • Verdient 130 €/Woche (= 520 €/Monat)

Berechnung:

  • Verdienst 13 Wochen: 13 × 130 € = 1.690 €
  • Arbeitstage 13 Wochen: 13 × 2 = 26 Tage
  • Urlaubsentgelt pro Tag: 1.690 € / 26 = 65 €

Unregelmäßige Arbeitszeiten

Problem

Viele Minijobber haben keine festen Arbeitstage:

  • Arbeiten nach Bedarf
  • Wechselnde Einsätze
  • Keine feste Wochenstruktur

Lösung

Durchschnitt der letzten 12 Monate (oder kürzere Beschäftigungszeit):

Durchschnittliche Arbeitstage/Woche =
    Arbeitstage im Referenzzeitraum / Wochen im Referenzzeitraum

Beispiel

Minijobber mit unregelmäßigen Einsätzen:

  • Arbeitet seit 6 Monaten (26 Wochen)
  • Hat in dieser Zeit 80 Tage gearbeitet

Berechnung:

  • Durchschnitt: 80 / 26 = 3,08 Tage/Woche
  • Urlaubsanspruch: 3,08 × 4 = 12,32 → aufgerundet 13 Tage

Rundung

Halbe Urlaubstage werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG):

  • 12,3 Tage → 13 Tage
  • 8,5 Tage → 9 Tage

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Urlaubsgewährung

Antrag und Genehmigung

Wie bei anderen Arbeitnehmern:

  • Minijobber stellt Urlaubsantrag
  • Arbeitgeber genehmigt unter Berücksichtigung betrieblicher Belange
  • Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen

Zeitpunkt

Der Urlaub sollte im laufenden Jahr genommen werden:

  • Übertragung ins Folgejahr nur bei dringenden Gründen
  • Dann bis 31. März nehmen
  • Verfall beachten (aber: Hinweispflicht des Arbeitgebers)

Häufige Fehler

Fehler 1: Kein Urlaub gewähren

Falsch: „Minijobber bekommen keinen Urlaub."

Richtig: Jeder Minijobber hat Urlaubsanspruch.

Fehler 2: Urlaub auszahlen

Falsch: „Ich zahle den Urlaub lieber aus."

Richtig: Urlaubsabgeltung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt.

Fehler 3: Stundenurlaub statt Tagesurlaub

Falsch: „Du hast 16 Stunden Urlaub."

Richtig: Urlaub wird in Tagen berechnet, nicht in Stunden.

Fehler 4: Zu wenig Urlaubstage

Falsch: „Du arbeitest ja nur wenig, also weniger Urlaub."

Richtig: 4 Wochen Urlaub gelten auch für Minijobber.

Sonderfälle

Mehrere Minijobs

Bei mehreren Minijobs:

  • Jeder Arbeitgeber gewährt Urlaub
  • Koordination nötig, um gleichzeitig frei zu haben

Minijob plus Hauptjob

Bei Hauptjob und Minijob:

  • Beide Arbeitgeber gewähren Urlaub
  • Idealerweise zeitgleich

Urlaub bei Beendigung

Bei Beendigung des Minijobs:

  • Nicht genommener Urlaub wird abgegolten
  • Berechnung anteilig für das Jahr
  • Auszahlung mit letztem Gehalt

Häufige Fragen

Ja, unbedingt. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, auch für geringfügig Beschäftigte. Der Mindestanspruch beträgt 4 Wochen pro Jahr, umgerechnet auf Ihre Arbeitstage pro Woche.
Bei einer 1-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf 4 Urlaubstage pro Jahr. Das entspricht den gesetzlichen 4 Wochen Urlaub – an jedem Urlaubstag wären Sie an Ihrem regulären Arbeitstag freigestellt.
Nein, das ist nicht erlaubt. Der Urlaub dient der Erholung und muss tatsächlich genommen werden. Eine Abgeltung (Auszahlung) ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird ein Durchschnitt gebildet – meist über die letzten 12 Monate oder die bisherige Beschäftigungsdauer. Dieser Durchschnitt bestimmt die Arbeitstage pro Woche und damit den Urlaubsanspruch.
Sie erhalten Urlaubsentgelt, das auf dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen basiert. Bei gleichmäßigem Verdienst entspricht das Ihrem normalen Lohn pro Arbeitstag.

Fazit

Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer – mindestens 4 Wochen pro Jahr. Die Berechnung erfolgt anteilig nach den Arbeitstagen pro Woche. Arbeitgeber sollten diesen Anspruch ernst nehmen und korrekt abrechnen. Wer als Minijobber arbeitet, sollte seinen Urlaub einfordern – er steht Ihnen zu.

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