Urlaubsanspruch berechnen: Formel und Beispiele
Wie viele Urlaubstage stehen einem Mitarbeiter zu? Die Berechnung hängt von Arbeitszeit, Eintrittsdatum und Besonderheiten ab. Dieser Guide zeigt die Formeln und praktische Beispiele.
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche)
- Bei 5-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen
- Teilzeitkräfte erhalten anteiligen Urlaub nach Arbeitstagen
- Bei Ein-/Austritt im Jahr wird der Urlaub anteilig berechnet
- Der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten
Gesetzliche Grundlagen
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub.
§ 3 BUrlG:
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Definition Werktag: Alle Tage außer Sonn- und Feiertagen (also auch Samstag).
Umrechnung auf 5-Tage-Woche: 24 Werktage × (5/6) = 20 Arbeitstage
Vertraglicher Urlaub
Mehr als das Minimum: Viele Arbeitgeber gewähren mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub.
| Branchen-Beispiele | Tage (5-Tage-Woche) |
|---|---|
| Gesetzliches Minimum | 20 |
| Tarifvertrag Metall | 30 |
| Öffentlicher Dienst | 30 |
| Durchschnitt Deutschland | 28-30 |
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Urlaubsanspruch bei Vollzeit
Standardberechnung
Bei 5-Tage-Woche: Der vertragliche Urlaubsanspruch gilt direkt.
Beispiel:
- Vertraglicher Urlaub: 30 Tage
- Arbeitstage pro Woche: 5
- Urlaubsanspruch: 30 Tage
Bei 6-Tage-Woche
Wenn auch samstags gearbeitet wird:
Formel:
Urlaubstage = Vertraglicher Urlaub × (6/5)
Beispiel:
- Vertraglicher Urlaub (5-Tage): 30 Tage
- Umrechnung: 30 × (6/5) = 36 Werktage
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Grundprinzip
Bei Teilzeit richtet sich der Urlaub nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden.
Formel:
Urlaubstage (Teilzeit) = Vollzeit-Urlaub × (Arbeitstage TZ / Arbeitstage VZ)
Rechenbeispiele
Beispiel 1: 4-Tage-Woche
- Vollzeit-Urlaub: 30 Tage (bei 5 Tagen)
- Teilzeit: 4 Tage pro Woche
- Berechnung: 30 × (4/5) = 24 Urlaubstage
Beispiel 2: 3-Tage-Woche
- Vollzeit-Urlaub: 30 Tage
- Teilzeit: 3 Tage pro Woche
- Berechnung: 30 × (3/5) = 18 Urlaubstage
Beispiel 3: Halbe Tage
- Vollzeit-Urlaub: 30 Tage
- Teilzeit: 5 halbe Tage
- Berechnung: 30 × (5/5) = 30 Urlaubstage (gleich!)
Wichtig: Die Stundenanzahl pro Tag ist für den Urlaubsanspruch irrelevant. Ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag, egal ob er 4 oder 8 Stunden dauert.
Tipp
Bei halben Tagen an 5 Tagen: Der Mitarbeiter hat genauso viele Urlaubstage wie ein Vollzeit-Mitarbeiter. Allerdings ist ein Urlaubstag kürzer (weniger Stunden).
Unregelmäßige Arbeitszeiten
Bei wechselnden Arbeitstagen: Durchschnitt der Arbeitstage pro Woche ermitteln.
Beispiel:
- Woche 1: 5 Tage
- Woche 2: 3 Tage
- Durchschnitt: 4 Tage pro Woche
- Urlaub: 30 × (4/5) = 24 Tage
Anteiliger Urlaub bei Ein-/Austritt
Formel für anteiligen Urlaub
Berechnung:
Anteiliger Urlaub = Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate / 12)
Für jeden vollen Monat: 1/12 des Jahresurlaubs
Beispiele
Beispiel 1: Eintritt am 01.04.
- Jahresurlaub: 30 Tage
- Beschäftigungsmonate: 9 (April bis Dezember)
- Anteiliger Urlaub: 30 × (9/12) = 22,5 Tage
Beispiel 2: Austritt am 30.06.
- Jahresurlaub: 30 Tage
- Beschäftigungsmonate: 6 (Januar bis Juni)
- Anteiliger Urlaub: 30 × (6/12) = 15 Tage
Beispiel 3: Eintritt am 15.03.
- Halber Monat März zählt nicht als voller Monat
- Volle Monate: 9 (April bis Dezember)
- Anteiliger Urlaub: 30 × (9/12) = 22,5 Tage
Rundung
Gesetzliche Regelung: Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf volle Tage aufgerundet.
Beispiel:
- Berechnung ergibt: 22,5 Tage
- Aufgerundet: 23 Tage
Unter 0,5:
- Berechnung ergibt: 22,3 Tage
- Abgerundet: 22 Tage
Wartezeit beachten
§ 4 BUrlG: Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten (Wartezeit).
Bedeutung:
- In den ersten 6 Monaten: nur anteiliger Anspruch
- Nach 6 Monaten: voller Jahresurlaub (abzüglich genommener Tage)
Beispiel:
- Eintritt: 01.01.
- Bis 30.06.: nur anteiliger Anspruch (15 Tage)
- Ab 01.07.: voller Anspruch (30 Tage, minus bereits genommene)
Besondere Situationen
Elternzeit
Während Elternzeit: Kein Urlaubsanspruch (Arbeitsverhältnis ruht).
Kürzung: Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen.
Beispiel:
- Jahresurlaub: 30 Tage
- Elternzeit: 12 Monate
- Verbleibender Urlaub: 0 Tage
Langzeiterkrankung
Während Krankheit: Der Urlaubsanspruch entsteht auch während Krankheit.
Verfall: Urlaub verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, wenn er krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte (BAG-Rechtsprechung).
Wechsel der Arbeitszeit
Erhöhung der Arbeitstage: Urlaubsanspruch steigt.
Reduzierung der Arbeitstage: Urlaubsanspruch sinkt – aber bereits entstandener Urlaub kann nicht rückwirkend gekürzt werden.
Berechnung: Für jeden Zeitraum separat berechnen und addieren.
Beispiel:
- Januar-Juni: 5-Tage-Woche → 15 Tage Anspruch
- Juli-Dezember: 3-Tage-Woche → 9 Tage Anspruch
- Jahresanspruch: 24 Tage
Urlaubsabgeltung bei Kündigung
Berechnung
Formel:
Abgeltung = Resturlaub × Tagesentgelt
Tagesentgelt:
Tagesentgelt = Bruttomonatsgehalt / (Wochentage × 4,33)
Beispiel
Situation:
- Monatsgehalt: 3.500 €
- 5-Tage-Woche
- Resturlaub: 10 Tage
Berechnung:
- Tagesentgelt: 3.500 / (5 × 4,33) = 161,66 €
- Abgeltung: 10 × 161,66 € = 1.616,60 € brutto
Hinweis
Die Urlaubsabgeltung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich um normales Arbeitsentgelt.
Übersicht: Urlaubsanspruch-Tabelle
Nach Arbeitstagen (bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub)
| Arbeitstage/Woche | Urlaubstage/Jahr |
|---|---|
| 6 Tage | 36 Tage |
| 5 Tage | 30 Tage |
| 4 Tage | 24 Tage |
| 3 Tage | 18 Tage |
| 2 Tage | 12 Tage |
| 1 Tag | 6 Tage |
Anteiliger Urlaub nach Beschäftigungsmonaten
| Monate | Anteil | Bei 30 Tagen |
|---|---|---|
| 1 | 1/12 | 2,5 → 3 Tage |
| 3 | 3/12 | 7,5 → 8 Tage |
| 6 | 6/12 | 15 Tage |
| 9 | 9/12 | 22,5 → 23 Tage |
| 12 | 12/12 | 30 Tage |
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Fazit
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs folgt klaren Formeln: Bei Teilzeit nach Arbeitstagen, bei Ein-/Austritt anteilig nach Monaten. Die Wartezeit von 6 Monaten und die Verfallfristen sind wichtige Details. Eine digitale Urlaubsverwaltung nimmt Ihnen die Berechnung ab und sorgt für Übersicht.
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