Zeiterfassung: Betriebsrat richtig einbeziehen
Zeiterfassung einführen? Ohne Betriebsrat geht es nicht – so gelingt die Zusammenarbeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Zeiterfassung
- Frühzeitige Einbeziehung spart Konflikte
- Betriebsvereinbarung als Grundlage
- Interessen beider Seiten berücksichtigen
- Gemeinsame Einführung erhöht Akzeptanz
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mitbestimmungsrechte
Wo der Betriebsrat mitbestimmt
Nach BetrVG § 87:
| Bereich | Mitbestimmung |
|---|---|
| Beginn/Ende Arbeitszeit | Ja (§ 87 Abs. 1 Nr. 2) |
| Verteilung Arbeitszeit | Ja (§ 87 Abs. 1 Nr. 2) |
| Technische Überwachung | Ja (§ 87 Abs. 1 Nr. 6) |
| Arbeitszeitkonten | Ja (§ 87 Abs. 1 Nr. 2) |
| Zeiterfassungssystem | Ja |
Was das bedeutet
Konsequenzen:
- Keine einseitige Einführung – Arbeitgeber kann nicht allein entscheiden
- Einigung erforderlich – Oder Einigungsstelle
- Betriebsvereinbarung – Typische Regelungsform
- Informationspflicht – Vollständig informieren
- Anhörung – Bedenken ernst nehmen
Betriebsrat-freundlich
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- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Ablauf der Einbeziehung
Schritt für Schritt
Wie vorgehen:
| Phase | Aktivität |
|---|---|
| 1. Information | BR über Vorhaben informieren |
| 2. Anhörung | Bedenken und Wünsche aufnehmen |
| 3. Entwurf | Gemeinsam BV erarbeiten |
| 4. Verhandlung | Details klären |
| 5. Abschluss | BV unterzeichnen |
| 6. Einführung | Gemeinsam kommunizieren |
Früh einbeziehen
Warum wichtig:
- Akzeptanz – BR kann intern vertreten
- Praxiswissen – BR kennt Bedenken der Belegschaft
- Zeitgewinn – Keine nachträglichen Änderungen
- Vertrauen – Keine Hinterzimmer-Einführung
- Konfliktvermeidung – Streit kostet mehr Zeit
Betriebsvereinbarung
Was regeln
Typische Inhalte:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Zweck | Wofür Zeiterfassung |
| System | Welches System |
| Erfassung | Was wird erfasst |
| Zugriff | Wer sieht was |
| Auswertung | Welche Reports |
| Speicherung | Wie lange |
| Korrektur | Wie ändern |
Muster-Gliederung
Aufbau:
- Präambel – Ziel und Grundsätze
- Geltungsbereich – Wer ist betroffen
- System und Technik – Was wird eingesetzt
- Erfassung – Was, wann, wie
- Datenzugriff – Berechtigungen
- Auswertungen – Erlaubte Reports
- Speicherung und Löschung – Fristen
- Kontrolle – Was ist erlaubt
- Schulung – Einweisung MA
- Inkrafttreten – Datum, Kündigung
- Unterschriften
BV-konform einrichten
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Typische Streitpunkte
Was diskutiert wird
Häufige Themen:
| Thema | BR-Position | AG-Position |
|---|---|---|
| Detailgrad | Weniger ist mehr | Mehr Transparenz |
| Auswertungen | Nur aggregiert | Individuell |
| GPS | Kritisch | Für Außendienst |
| Kontrolle | Nicht zur Überwachung | Missbrauch verhindern |
Lösungsansätze
Wie einigen:
- Zweckbindung – Nur für X, nicht für Y
- Zugriffsrechte – Klare Rollenverteilung
- Anonymisierung – Aggregierte Auswertungen
- Informationsrecht – BR erhält Zugang
- Evaluation – Nach X Monaten prüfen
Wenn keine Einigung
Einigungsstelle
Der Weg:
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| Scheitern | Verhandlungen erfolglos |
| Anrufung | Einigungsstelle wird eingerichtet |
| Vorsitz | Unparteiischer Vorsitzender |
| Verhandlung | Erneute Diskussion |
| Spruch | Entscheidung der Einigungsstelle |
| Bindung | Ersetzt Betriebsvereinbarung |
Praxis-Tipps
Für Arbeitgeber
Empfehlungen:
| Tipp | Warum |
|---|---|
| Früh informieren | Vertrauen aufbauen |
| Transparent sein | Keine versteckten Absichten |
| Kompromissbereit | Nicht auf Maximalposition |
| Geduld | Prozess braucht Zeit |
| Expertise | Rechtliche Beratung holen |
Für Betriebsräte
Empfehlungen:
- Sachlich bleiben – Nicht reflexhaft ablehnen
- Eigene Vorschläge – Konstruktiv mitgestalten
- Belegschaft fragen – Was sind echte Bedenken
- Schulung – Rechtliche Grundlagen kennen
- Dokumentieren – Verhandlungen festhalten
Häufige Fragen
Fazit
Die Einbeziehung des Betriebsrats bei der Zeiterfassung ist nicht nur Pflicht, sondern auch sinnvoll. Frühzeitige Information, offene Kommunikation und Kompromissbereitschaft führen zu besseren Ergebnissen als Konfrontation. Die Betriebsvereinbarung gibt allen Beteiligten Sicherheit. Gemeinsam eingeführt hat die Zeiterfassung bessere Akzeptanz bei den Mitarbeitern.
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