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Arbeitszeitkonto: Rechtliche Grundlagen und Gestaltung

Arbeitszeitkonto rechtlich sicher gestalten: Anforderungen, Obergrenzen, Ausgleichszeiträume und Tipps für die praktische Umsetzung.

8 Min. Lesezeit
Digitales Arbeitszeitkonto mit Plus- und Minusstunden auf Bildschirm

Arbeitszeitkonto: Rechtliche Grundlagen und Gestaltung

Arbeitszeitkonten ermöglichen eine flexible Verteilung der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum. Sie bieten Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte, erfordern aber eine rechtssichere Ausgestaltung. Die korrekte Einrichtung und Führung von Arbeitszeitkonten ist eng mit der Zeiterfassungspflicht verknüpft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitszeitkonten müssen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes einhalten
  • Ohne tarifvertragliche oder betriebliche Regelung gibt es keine gesetzliche Grundlage für Zeitkonten
  • Der Betriebsrat hat bei Einführung und Ausgestaltung ein Mitbestimmungsrecht
  • Obergrenzen für Plus- und Minusstunden schützen vor Missbrauch
  • Ausgleichszeiträume und Verfallregelungen müssen klar definiert sein

Rechtliche Einordnung von Arbeitszeitkonten

Keine gesetzliche Regelung

Anders als in einigen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland kein Gesetz, das Arbeitszeitkonten ausdrücklich regelt. Die rechtliche Grundlage für Arbeitszeitkonten findet sich in:

  • Tarifverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Individualarbeitsverträgen

Das Arbeitszeitgesetz enthält Vorschriften zur maximalen Arbeitszeit und zu Ausgleichszeiträumen, die bei der Gestaltung von Arbeitszeitkonten beachtet werden müssen.

Formen von Arbeitszeitkonten

Je nach Verwendungszweck unterscheidet man verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten:

KontenartZweckTypischer Ausgleichszeitraum
GleitzeitkontoTägliche Flexibilität1-12 Monate
JahreszeitkontoSaisonale Schwankungen12 Monate
LangzeitkontoLebensarbeitszeitgestaltungMehrere Jahre bis Rente
AmpelkontoÜberstundenmanagementVariabel mit Warnstufen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitkonten

Maximale Arbeitszeit beachten

Auch bei Nutzung eines Arbeitszeitkontos darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das Arbeitszeitkonto muss diese Grenzen abbilden und bei drohender Überschreitung warnen. Eine Zeiterfassung, die diese Kontrolle nicht ermöglicht, ist unzureichend.

Ausgleichszeitraum nach § 3 ArbZG

Der gesetzliche Ausgleichszeitraum von sechs Monaten (24 Wochen) kann durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung verlängert werden. Ohne tarifvertragliche Grundlage gilt der gesetzliche Rahmen.

Für die praktische Gestaltung bedeutet dies:

  • Plus-Stunden über dem Acht-Stunden-Durchschnitt müssen innerhalb von sechs Monaten abgebaut werden
  • Das Zeitkonto muss den aktuellen Stand und den Ausgleichszeitraum dokumentieren
  • Automatische Warnungen bei drohender Fristüberschreitung sind empfehlenswert

Ruhezeiten und Pausen

Das Arbeitszeitkonto entbindet nicht von der Einhaltung der Ruhezeiten zwischen Schichten (mindestens elf Stunden) und der Pausenregelungen. Diese Grenzen gelten unabhängig vom Stand des Zeitkontos.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG

Die Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf kein Arbeitszeitkonto eingeführt werden.

Der Betriebsrat bestimmt mit bei:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
  • Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit

Typische Regelungsinhalte einer Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung zum Arbeitszeitkonto sollte folgende Punkte regeln:

  • Geltungsbereich (welche Mitarbeitergruppen)
  • Rahmenarbeitszeit (Kernzeit, Gleitzeit)
  • Obergrenzen für Plus- und Minusstunden
  • Ausgleichszeitraum
  • Verfall und Übertrag von Zeitguthaben
  • Vergütung bei Ausscheiden
  • Verfahren bei Anordnung von Mehrarbeit

Obergrenzen für Zeitkonten

Plus-Stunden begrenzen

Unbegrenzte Zeitguthaben bergen Risiken für Arbeitgeber und Beschäftigte. Übliche Obergrenzen in Betriebsvereinbarungen:

  • Gleitzeitkonto: 20 bis 40 Plus-Stunden
  • Jahresarbeitszeitkonto: 100 bis 200 Plus-Stunden
  • Langzeitkonto: Individuell nach Vereinbarung

Bei Erreichen der Obergrenze sollte das System weitere Erfassungen über die Soll-Arbeitszeit hinaus blockieren oder einen Genehmigungsprozess auslösen.

Minus-Stunden begrenzen

Auch negative Salden müssen begrenzt werden, um zu verhindern, dass Beschäftigte in erhebliche Zeitschulden geraten:

  • Gleitzeitkonto: -10 bis -20 Stunden
  • Jahresarbeitszeitkonto: -40 bis -80 Stunden

Bei Erreichen der Untergrenze muss der Arbeitnehmer die Arbeitszeit erbringen oder es drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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Ausgleich und Verfall von Zeitguthaben

Regelungen zum Zeitausgleich

Der Ausgleich von Zeitguthaben kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Freizeitausgleich (Gleittage, halbe Tage)
  • Auszahlung als Überstundenvergütung
  • Übertrag ins Folgejahr
  • Einbringung in Langzeitkonto

Die Betriebsvereinbarung sollte regeln, wann welche Form des Ausgleichs gewählt werden kann und wer über die Form entscheidet.

Verfall von Zeitguthaben

Verfallklauseln für Zeitguthaben sind grundsätzlich zulässig, unterliegen aber Grenzen:

  • Verfall muss klar geregelt sein
  • Angemessene Ausgleichsmöglichkeit vor Verfall
  • Keine Unterschreitung tariflicher oder gesetzlicher Ansprüche
  • Bei vom Arbeitgeber angeordneter Mehrarbeit gelten strengere Maßstäbe

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die Anforderungen an wirksame Verfallklauseln konkretisiert. Bei Arbeitszeitkonten, die auf Anordnung des Arbeitgebers entstanden sind, ist ein ersatzloser Verfall oft unwirksam.

Behandlung bei Ausscheiden

Was passiert mit dem Zeitkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

SituationPlus-StundenMinus-Stunden
Kündigung durch ArbeitnehmerAuszahlung oder Freizeitausgleich in KündigungsfristVerrechnung mit Gehalt (mit Grenzen)
Kündigung durch ArbeitgeberAuszahlung oder FreizeitausgleichIn der Regel kein Abzug
AufhebungsvertragNach VereinbarungNach Vereinbarung
BefristungsendeAuszahlungVerrechnung prüfen

Dokumentation des Arbeitszeitkontos

Anforderungen an die Zeiterfassung

Das Arbeitszeitkonto muss korrekt geführt werden. Die Zeiterfassung muss folgende Informationen liefern:

  • Tägliche Soll-Arbeitszeit
  • Tatsächlich geleistete Arbeitszeit
  • Differenz (Plus/Minus)
  • Kumulierter Saldo
  • Abgebaute Stunden (Gleittage etc.)

Transparenz für Beschäftigte

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Einsicht in ihr Arbeitszeitkonto. Die Zeiterfassung sollte ermöglichen:

  • Aktuellen Kontostand jederzeit einsehen
  • Historische Entwicklung nachvollziehen
  • Buchungen im Detail prüfen
  • Korrekturen beantragen

Aufbewahrung der Daten

Die Dokumentation des Arbeitszeitkontos unterliegt Aufbewahrungsfristen. Steuerlich relevante Unterlagen müssen bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden.

Besondere Situationen

Arbeitszeitkonto bei Krankheit

Erkrankt ein Beschäftigter an einem geplanten Gleittag, ist dieser Tag kein Krankheitstag, sondern ein Freizeitausgleichstag. Der Gleittag verfällt, das Zeitguthaben wird trotzdem abgebaut.

Anders bei Erkrankung während der Arbeitszeit: Die geplante Soll-Arbeitszeit wird gutgeschrieben, das Zeitkonto verändert sich nicht.

Arbeitszeitkonto bei Urlaub

Urlaubstage werden mit der regulären Soll-Arbeitszeit bewertet. Das Zeitkonto bleibt während des Urlaubs unverändert. Eine Verrechnung von Plus-Stunden mit Urlaubstagen ist nicht zulässig – Urlaub und Freizeitausgleich sind rechtlich verschiedene Institute.

Arbeitszeitkonto und Teilzeit

Bei Teilzeitbeschäftigten müssen die Obergrenzen des Zeitkontos entsprechend angepasst werden. Eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden sollte nicht dieselbe Obergrenze haben wie eine Vollzeitkraft.

Wichtig: Mehrarbeit über die vereinbarte Teilzeitarbeitszeit hinaus führt zu Plus-Stunden, aber noch nicht zu Überstunden im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Insolvenzschutz für Zeitguthaben

Risiko bei Arbeitgeberinsolvenz

Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten sind Vergütungsansprüche der Beschäftigten. Bei Insolvenz des Arbeitgebers droht der Verlust dieser Ansprüche.

Absicherungsmöglichkeiten

Für Langzeitkonten mit erheblichen Guthaben ist eine Insolvenzsicherung nach § 7e SGB IV vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss das Guthaben gegen Insolvenz absichern durch:

  • Bürgschaft
  • Treuhandvermögen
  • Versicherungslösung

Für kurzfristige Gleitzeitkonten besteht diese Pflicht nicht, jedoch kann eine freiwillige Absicherung vereinbart werden.

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Häufige Fragen

Wenn ein Betriebsrat existiert, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Arbeitszeitkonten. Eine Betriebsvereinbarung ist dann zwingend erforderlich. Ohne Betriebsrat kann das Arbeitszeitkonto durch einzelvertragliche Regelungen eingeführt werden.
Das Arbeitszeitgesetz setzt keine absolute Obergrenze für Zeitguthaben. Die Grenzen ergeben sich aus dem Ausgleichszeitraum: Plus-Stunden, die den Acht-Stunden-Durchschnitt überschreiten, müssen innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden. Betriebsvereinbarungen legen oft konkrete Obergrenzen von 20 bis 200 Stunden fest.
Verfallklauseln sind grundsätzlich möglich, aber nur wenn sie klar geregelt und angemessen sind. Bei vom Arbeitgeber angeordneter Mehrarbeit ist ein ersatzloser Verfall regelmäßig unwirksam. Beschäftigte müssen eine faire Chance haben, das Guthaben abzubauen.
Plus-Stunden müssen entweder durch Freizeit in der Kündigungsfrist ausgeglichen oder ausgezahlt werden. Minus-Stunden können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem letzten Gehalt verrechnet werden, allerdings gibt es dabei Grenzen zu beachten.
Bei Langzeitkonten (Wertguthaben über Insolvenzgeld-Zeitraum) besteht eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung nach SGB IV. Bei kurzfristigen Gleitzeitkonten greift das Insolvenzgeld für maximal drei Monate, darüber hinausgehende Guthaben können verloren gehen.

Fazit

Arbeitszeitkonten bieten erhebliche Flexibilität für Arbeitgeber und Beschäftigte, erfordern aber eine sorgfältige rechtliche Ausgestaltung. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und klare Regelungen zu Obergrenzen, Ausgleich und Verfall müssen beachtet werden. Ein modernes Zeiterfassungssystem unterstützt die rechtskonforme Führung von Arbeitszeitkonten durch automatische Kontrollen und transparente Dokumentation.

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