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Sonderurlaub Hochzeit: Wie viele Tage?

Sonderurlaub bei Hochzeit: Anspruch, Tage und was bei eigener und fremder Hochzeit gilt.

6 Min. Lesezeit
Hochzeitspaar mit Sonderurlaubsanspruch

Sonderurlaub Hochzeit: Wie viele Tage?

Sie heiraten und fragen sich, ob Sie dafür frei bekommen? Der Sonderurlaub bei Hochzeit ist ein häufiges Thema – aber nicht so eindeutig geregelt, wie viele denken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Hochzeit
  • § 616 BGB kann bei eigener Hochzeit greifen (meist 1 Tag)
  • Tarifverträge regeln oft mehr (2-3 Tage)
  • Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen
  • Hochzeit von Kindern: oft ebenfalls 1 Tag

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gesetzliche Grundlage

§ 616 BGB

Das Gesetz sagt zu persönlichen Hinderungsgründen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Was bedeutet das für die Hochzeit?

AspektBewertung
Persönlicher GrundJa, die eigene Hochzeit ist persönlich
Verhältnismäßig kurzJa, ein Tag gilt als kurz
Ohne VerschuldenJa, heiraten ist kein Verschulden

Aber Achtung

§ 616 BGB kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden:

  • Viele Arbeitsverträge schließen § 616 aus
  • Dann besteht kein Anspruch
  • Arbeitsvertrag genau prüfen

Anspruch nach Tarifverträgen

Typische Regelungen

Viele Tarifverträge gewähren:

TarifbereichSonderurlaub eigene Hochzeit
IG Metall2 Tage
Öffentlicher Dienst (TVöD)1 Tag
Einzelhandel1-2 Tage (variiert)
Baugewerbe2 Tage
Banken1 Tag

Warum Tarifvertrag prüfen?

  • Tarifvertrag geht vor Arbeitsvertrag
  • Kann § 616-Ausschluss aushebeln
  • Oft großzügigere Regelungen
  • Gilt, wenn tarifgebunden

Was zählt zur Hochzeit?

Der Hochzeitstag

Sonderurlaub gibt es üblicherweise für:

  • Die standesamtliche Trauung
  • Oder die kirchliche Trauung
  • Meist für eines von beiden

Wenn beides an verschiedenen Tagen

Bei getrennter standesamtlicher und kirchlicher Trauung:

  • Manche Tarifverträge: Jeweils 1 Tag
  • Andere: Nur einmal Sonderurlaub
  • Im Zweifel: Arbeitgeber fragen

Hochzeitsfeier am Wochenende

Wenn die Hochzeit am Samstag ist:

  • Kein Arbeitstag = kein Sonderurlaub nötig
  • Freitag für Vorbereitung? Meist nicht abgedeckt
  • Montag für Erholung? Ebenfalls nicht

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Hochzeit von Angehörigen

Kinder

Bei Hochzeit der eigenen Kinder:

QuelleSonderurlaub
§ 616 BGBMöglich (1 Tag)
TVöD1 Tag
Viele Tarifverträge1 Tag

Geschwister

Bei Hochzeit von Geschwistern:

  • § 616 BGB: Umstritten
  • Manche Tarifverträge: 1 Tag
  • Oft kein Anspruch

Eltern

Bei Hochzeit der Eltern (erneute Heirat):

  • Selten geregelt
  • § 616 BGB: Fraglich
  • Im Zweifel: Normalurlaub nehmen

Freunde

Bei Hochzeit von Freunden:

  • Kein Sonderurlaub
  • Normaler Urlaub oder frei nehmen
  • Arbeitgeber kann kulant sein

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichstellung

Seit 2017 gibt es die „Ehe für alle":

  • Sonderurlaubsregelungen gelten gleichermaßen
  • Alte Tarifverträge sprechen manchmal noch von „Eheschließung"
  • Gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare

Vor 2017 geschlossene Lebenspartnerschaften

  • Können in Ehe umgewandelt werden
  • Umwandlung = keine neue Hochzeit
  • Meist kein neuer Sonderurlaubsanspruch

Was tun bei Ablehnung?

Wenn Arbeitgeber keinen Sonderurlaub gewährt

Prüfen Sie:

  1. Arbeitsvertrag: Ist § 616 BGB ausgeschlossen?
  2. Tarifvertrag: Gibt es eine Regelung?
  3. Betriebsvereinbarung: Interne Regelung vorhanden?
  4. Betriebliche Übung: Wie wurde es bei anderen gehandhabt?

Alternativen

OptionVorteilNachteil
Normaler UrlaubSicherVerbraucht Urlaubstage
Überstunden abbauenKein UrlaubsverlustMüssen vorhanden sein
Unbezahlter UrlaubFlexibelKein Gehalt
Hochzeit am WochenendeKein Urlaub nötigWeniger Auswahl

Praktische Tipps

Frühzeitig planen

  • Sonderurlaub rechtzeitig beantragen
  • Idealerweise bei Festlegung des Termins
  • Schriftlich dokumentieren

Was im Antrag angeben

  • Datum der Hochzeit
  • Art (standesamtlich/kirchlich)
  • Bezug auf Rechtsgrundlage – § 616 BGB oder
  • Tarifvertrag § ... oder
  • Betriebsvereinbarung
  • Bitte um Bestätigung

Bei Ablehnung

  • Schriftliche Begründung anfordern
  • Betriebsrat einschalten (falls vorhanden)
  • Im Zweifel: Urlaub nehmen, später klären

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Flitterwochen

Kein Sonderurlaub

Für die Flitterwochen gibt es:

  • Keinen Sonderurlaub
  • Normalen Urlaub nehmen
  • Oder unbezahlten Urlaub

Planung

  • Flitterwochen im Jahresurlaubsplan berücksichtigen
  • Mit Urlaubsplanung im Team abstimmen
  • Gegebenenfalls Urlaub ins nächste Jahr übertragen

Häufige Fragen

Nicht automatisch. Es kommt auf Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung an. Wenn § 616 BGB nicht ausgeschlossen ist, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Tag bezahlte Freistellung.
Das hängt von der Regelung in Ihrem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab. Manche gewähren für beide Anlässe Sonderurlaub, andere nur einmal. Im Zweifel fragen Sie Ihre Personalabteilung.
Ja, der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen – zum Beispiel die Heiratsurkunde. Das ist üblich und berechtigt.
Oft ja. Viele Tarifverträge gewähren auch bei Hochzeit von Kindern einen Tag Sonderurlaub. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie nach der betrieblichen Regelung.
Wenn Sie samstags nicht arbeiten, brauchen Sie keinen Sonderurlaub. Für einen freien Freitag oder Montag besteht in der Regel kein Anspruch – das ist normaler Urlaub.

Fazit

Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit ist keine Selbstverständlichkeit. Prüfen Sie Arbeitsvertrag und Tarifvertrag, bevor Sie planen. In vielen Fällen gibt es einen Tag, manchmal auch zwei. Für Flitterwochen und zusätzliche Tage müssen Sie regulären Urlaub nehmen. Fragen Sie frühzeitig bei der Personalabteilung nach – Kulanz ist oft möglich.

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