Was zählt als Arbeitszeit? Definition und Abgrenzung
Nicht alles, was sich wie Arbeit anfühlt, ist rechtlich Arbeitszeit – und umgekehrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitszeit = Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Pausen
- Ruhezeiten und Pausen sind keine Arbeitszeit
- Bereitschaft am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit
- Rufbereitschaft meist nicht
- Wegezeit: Grundsätzlich keine Arbeitszeit
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gesetzliche Definition
Arbeitszeitgesetz
Was § 2 ArbZG sagt:
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Arbeitszeit | Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen |
| Ruhepause | Unterbrechung der Arbeitszeit |
| Ruhezeit | Zeit zwischen zwei Arbeitstagen |
EU-Recht
Ergänzende Definition:
- Arbeitszeit – AN arbeitet, steht zur Verfügung, übt Tätigkeit aus
- Ruhezeit – Was nicht Arbeitszeit ist
- Bereitschaftsdienst – Am Arbeitsort = Arbeitszeit
- Maßgeblich – Alle drei Elemente zusammen
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Was Arbeitszeit ist
Eindeutig Arbeitszeit
Klare Fälle:
| Situation | Arbeitszeit? |
|---|---|
| Produktive Arbeit | Ja |
| Meetings | Ja |
| Dienstreise (Arbeitstätigkeit) | Ja |
| Pflichtfortbildung | Ja |
| Bereitschaft am Arbeitsplatz | Ja |
Details
Genauer betrachtet:
- Kernarbeit – Haupttätigkeit, eindeutig
- Vor-/Nachbereitung – Umziehen (wenn Pflicht), Hochfahren
- Meetings – Auch wenn wenig produktiv
- Wartezeiten – Wenn arbeitsbereit
- Betriebliche Veranstaltungen – Wenn verpflichtend
Was keine Arbeitszeit ist
Eindeutig keine Arbeitszeit
Klare Fälle:
| Situation | Arbeitszeit? |
|---|---|
| Ruhepausen | Nein |
| Weg zur Arbeit | Nein |
| Rufbereitschaft zu Hause | Grundsätzlich nein |
| Freiwillige Weiterbildung | Nein |
| Mittagspause | Nein |
Details
Genauer betrachtet:
- Pausen – Wenn frei verfügbar
- Pendelzeit – Wohnung - Betrieb
- Ruhezeit – Zwischen zwei Tagen
- Freie Zeit – Freizeit, Urlaub
- Rufbereitschaft – Außerhalb des Betriebs
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Grenzfälle
Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft
Der wichtige Unterschied:
| Merkmal | Bereitschaftsdienst | Rufbereitschaft |
|---|---|---|
| Aufenthalt | Am Arbeitsort | Frei wählbar |
| Verfügbarkeit | Sofort | Binnen Zeitraum |
| Arbeitszeit | Ja, vollständig | Nur bei Einsatz |
| Vergütung | Oft reduziert, aber AZ | Pauschale + Einsatz |
Wegezeit
Wann Arbeitszeit:
- Wohnung → Betrieb – Keine Arbeitszeit
- Betrieb → Kunde → Betrieb – Arbeitszeit
- Wohnung → Kunde direkt – Teilweise, minus übliche Pendelzeit
- Zwischen Einsatzorten – Arbeitszeit
- Dienstreise – Komplex, Einzelfallprüfung
Umkleidezeit
Wann Arbeitszeit:
| Situation | Arbeitszeit? |
|---|---|
| Dienstkleidung vorgeschrieben | Ja |
| Schutzkleidung Pflicht | Ja |
| Umziehen zu Hause möglich | Nein |
| Aus hygienischen Gründen | Ja |
Spezialfälle
Homeoffice
Besonderheiten:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Arbeitszeit | Wie im Büro |
| Pausen | Müssen eingehalten werden |
| Erreichbarkeit | Definierte Zeiten |
| Überstunden | Nur wenn angeordnet/genehmigt |
Dienstreisen
Komplexes Thema:
- Fahrt im Auto – Selbst fahrend: Arbeitszeit
- Zug/Flug – Arbeitend: ja, nur sitzend: umstritten
- Am Zielort – Berufliche Tätigkeit: ja
- Übernachtung – Ruhezeit
- Arbeitsvertrag – Oft Regelung enthalten
Schulungen
Unterscheidung:
| Art | Arbeitszeit? |
|---|---|
| Vom AG angeordnet | Ja |
| Für den Job erforderlich | Ja |
| Freiwillige Weiterbildung | Nein |
| Während Arbeitszeit | Ja |
| In Freizeit, vom AG gewünscht | Oft vergütungspflichtig |
Häufige Fragen
Fazit
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen – so die Definition. In der Praxis gibt es viele Grenzfälle: Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit, Rufbereitschaft meist nicht. Wegezeiten zwischen Einsatzorten zählen, der Weg zur Arbeit nicht. Bei Zweifeln hilft ein Blick in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag – oder die Klärung mit dem Arbeitgeber.
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