Arbeitsbereitschaft vs. Vollarbeit: Unterschiede
Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Vollarbeit – was ist was? Die Unterscheidung ist wichtig für Vergütung, Arbeitszeitrecht und die korrekte Zeiterfassung.
Das Wichtigste in Kürze
- Vollarbeit: Aktive Arbeitstätigkeit, volle Vergütung
- Arbeitsbereitschaft: Im Betrieb, aber wachsame Achtsamkeit (z.B. Nachtportier)
- Bereitschaftsdienst: Im Betrieb, Arbeitsaufnahme bei Bedarf
- Rufbereitschaft: Außerhalb des Betriebs, erreichbar
- Alle Formen sind Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, Vergütung unterschiedlich
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Definitionen
Vollarbeit
Definition: Der Arbeitnehmer ist vollständig mit seinen arbeitsvertraglichen Aufgaben beschäftigt.
Kennzeichen:
- Aktive Arbeitsleistung
- Volle Konzentration erforderlich
- Keine Erholungsmöglichkeit
Beispiele:
- Produktionsarbeit
- Kundengespräche
- Dokumentation
- Besprechungen
Arbeitsbereitschaft
Definition: Der Arbeitnehmer hält sich am Arbeitsplatz auf und ist jederzeit bereit, bei Bedarf tätig zu werden.
Kennzeichen:
- Anwesenheit am Arbeitsplatz
- Wachsame Achtsamkeit
- Keine aktive Tätigkeit, aber Aufmerksamkeit
- Selbstbestimmte Entspannung möglich
Beispiele:
- Nachtportier in ruhigen Zeiten
- Feuerwehrmann zwischen Einsätzen
- Rettungssanitäter in der Wache
- Tankstellenmitarbeiter nachts
Bereitschaftsdienst
Definition: Der Arbeitnehmer muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.
Kennzeichen:
- Aufenthalt am oder in der Nähe des Arbeitsplatzes
- Arbeit bei Anforderung
- Zwischen Einsätzen: Ruhe möglich
- Häufig in Schlafbereitschaft
Beispiele:
- Arzt im Krankenhaus
- Hausmeister mit Wohnung im Gebäude
- Pflegekraft nachts
- IT-Administrator mit Rufbereitschaft vor Ort
Rufbereitschaft
Definition: Der Arbeitnehmer muss erreichbar sein und kann bei Bedarf zur Arbeit gerufen werden, bestimmt aber seinen Aufenthaltsort selbst.
Kennzeichen:
- Erreichbarkeit (Telefon)
- Freie Ortswahl (mit Einschränkungen)
- Nur Einsatzzeit ist Arbeitszeit
- Meist kürzere Anfahrtszeit vereinbart
Beispiele:
- IT-Notdienst von zu Hause
- Störungsdienst Energieversorger
- Bereitschaftsarzt Hausbesuche
- Entstörungsdienst
Arbeitszeitrechtliche Einordnung
Was ist Arbeitszeit?
Nach Arbeitszeitgesetz (§ 2 ArbZG): Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.
Nach EuGH-Rechtsprechung:
- Vollarbeit: Arbeitszeit
- Arbeitsbereitschaft: Arbeitszeit
- Bereitschaftsdienst: Arbeitszeit
- Rufbereitschaft: Nur Einsatzzeit ist Arbeitszeit
Übersicht
| Art | Arbeitszeit im Sinne ArbZG? | Ruhezeit? |
|---|---|---|
| Vollarbeit | Ja, vollständig | Nein |
| Arbeitsbereitschaft | Ja, vollständig | Nein |
| Bereitschaftsdienst | Ja, vollständig | Nein |
| Rufbereitschaft | Nur Einsätze | Grundsätzlich ja |
Höchstarbeitszeit
10-Stunden-Grenze: Bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst kann die tägliche Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus verlängert werden – wenn regelmäßig Arbeitsbereitschaft anfällt.
Bedingung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG):
- Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erforderlich
- Gesundheitsschutz gewährleistet
- Ausgleich innerhalb festgelegter Zeiträume
Hinweis
Die 24-Stunden-Schichten bei Feuerwehr und Rettungsdienst sind nur möglich, weil erhebliche Arbeitsbereitschaftszeiten enthalten sind und tarifvertragliche Regelungen existieren.
Vergütung
Vergütung bei Vollarbeit
Standard: Volle Vergütung nach Arbeitsvertrag.
Vergütung bei Arbeitsbereitschaft
Grundsatz: Volle Vergütung, da vollwertige Arbeitszeit.
Praxis: Oft keine Unterscheidung zur Vollarbeit.
Vergütung bei Bereitschaftsdienst
Gesetzlich: Keine spezielle Regelung – arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt.
Typische Modelle:
- Prozentsatz der Vollarbeitsvergütung (z.B. 50%)
- Pauschalen pro Bereitschaftsdienst
- Staffelung nach tatsächlicher Inanspruchnahme
Beispiel TVöD:
| Stufe | Inanspruchnahme | Bewertung |
|---|---|---|
| I | bis 25% | 60% als Arbeitszeit |
| II | mehr als 25-49% | 75% als Arbeitszeit |
| III | 50% und mehr | 90% als Arbeitszeit |
Vergütung bei Rufbereitschaft
Zeitliche Bereitschaft:
- Oft Pauschale (z.B. pro Wochenende)
- Oder Stundensatz (reduziert)
Einsatzzeit:
- Volle Vergütung
- Plus ggf. Zuschläge (Nacht, Sonntag)
- Mindestanrechnung möglich (z.B. mind. 1 Stunde)
Dokumentation und Zeiterfassung
Was muss erfasst werden?
Vollarbeit:
- Beginn und Ende
- Pausen
Arbeitsbereitschaft:
- Wie Vollarbeit
- Keine besondere Kennzeichnung nötig
Bereitschaftsdienst:
- Beginn und Ende des Dienstes
- Tatsächliche Inanspruchnahme (oft für Vergütung relevant)
Rufbereitschaft:
- Zeitraum der Rufbereitschaft
- Beginn und Ende jedes Einsatzes
- Ggf. Fahrtzeiten
Praktische Umsetzung
Zeiterfassungssystem sollte:
- Verschiedene Zeitarten unterscheiden können
- Inanspruchnahme bei Bereitschaft erfassen
- Automatische Zuschlagsberechnung ermöglichen
- Ruhezeiten prüfen
Ruhezeiten
11-Stunden-Regel
Grundsatz: Nach Ende der Arbeitszeit müssen 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen.
Auswirkungen
Nach Vollarbeit/Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst: 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn.
Nach Rufbereitschaft mit Einsatz: 11 Stunden Ruhezeit nach dem letzten Einsatz.
Verkürzung der Ruhezeit
In bestimmten Branchen auf 10 Stunden:
- Krankenhäuser
- Pflege
- Gastronomie
- Landwirtschaft
Ausgleich: Innerhalb von 4 Wochen durch längere Ruhezeit.
Branchenbeispiele
Krankenhaus
Ärzte:
- Tagdienst: Vollarbeit
- Nachtdienst: Bereitschaftsdienst mit Vollarbeitsphasen
- Rufbereitschaft von zu Hause
Pflege:
- Früh-/Spätschicht: Vollarbeit
- Nachtschicht: Mischung aus Vollarbeit und Bereitschaft
Rettungsdienst
Typisches Modell:
- 24-Stunden-Schicht
- Einsätze: Vollarbeit
- Wache: Arbeitsbereitschaft
Pforte/Empfang
Nachtportier:
- Klassische Arbeitsbereitschaft
- Wachsame Achtsamkeit
- Arbeit bei Bedarf (Gäste, Anlieferungen)
IT-Betrieb
Bereitschaftsmodelle:
- Rufbereitschaft häufig
- Bei kritischen Systemen: Vor-Ort-Bereitschaft
- Dokumentation für Vergütung wichtig
Gestaltung im Arbeitsvertrag
Arbeitsbereitschaft
Vertraglich regeln:
- Umfang der Arbeitsbereitschaft
- Typische Situationen
- Vergütung (meist wie Vollarbeit)
Bereitschaftsdienst
Vertraglich regeln:
- Häufigkeit (z.B. max. X mal pro Monat)
- Vergütungsmodell
- Tatsächliche Inanspruchnahme
Rufbereitschaft
Vertraglich regeln:
- Häufigkeit und Dauer
- Reaktionszeit
- Vergütung (Pauschale + Einsatzvergütung)
- Erreichbarkeit (Telefon, Anfahrtszeit)
Tipp
Regeln Sie alle Bereitschaftsformen klar im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Unklare Regelungen führen zu Streit bei der Vergütung.
Aktuelle Rechtsprechung
EuGH zu Bereitschaftsdienst
SIMAP-Urteil (2000): Bereitschaftsdienst im Krankenhaus ist vollständig Arbeitszeit.
Jaeger-Urteil (2003): Auch Schlafzeiten während des Bereitschaftsdienstes sind Arbeitszeit.
EuGH zu Rufbereitschaft
Matzak-Urteil (2018): Wenn die Anfahrtszeit so kurz ist, dass der Aufenthaltsort stark eingeschränkt ist, kann auch Rufbereitschaft Arbeitszeit sein.
Offovia-Urteil (2021): Rufbereitschaft ist nur dann Arbeitszeit, wenn die Einschränkungen so erheblich sind, dass der Arbeitnehmer seine Zeit nicht frei gestalten kann.
BAG zur Vergütung
Grundsatz: Bereitschaftsdienst muss nicht wie Vollarbeit vergütet werden – aber der Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten.
Häufige Fragen zu Arbeitsbereitschaft und Vollarbeit
Fazit
Die Unterscheidung zwischen Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ist wichtig für Vergütung und Arbeitszeitrecht. Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind vollständig Arbeitszeit und zählen zur Höchstarbeitszeit. Bei Rufbereitschaft ist nur die Einsatzzeit Arbeitszeit – außer die Einschränkungen sind so erheblich, dass die Zeit nicht frei gestaltet werden kann. Für die korrekte Vergütung und Arbeitszeiterfassung sollten alle Bereitschaftsformen klar geregelt und dokumentiert werden.
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