Bereitschaftsdienst: Ist das Arbeitszeit?
Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft – die Begriffe klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche rechtliche Bedeutungen. Ist Bereitschaft Arbeitszeit? Die Antwort ist wichtig für Zeiterfassung und Vergütung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bereitschaftsdienst ist vollständig Arbeitszeit
- Rufbereitschaft ist nur bei tatsächlichem Einsatz Arbeitszeit
- Arbeitsbereitschaft ist ebenfalls Arbeitszeit
- Die Abgrenzung erfolgt nach dem Ort des Aufenthalts
- EuGH und BAG haben die Rechtslage klargestellt
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die drei Bereitschaftsformen
Übersicht
| Form | Aufenthaltsort | Arbeitszeit? | Vergütung |
|---|---|---|---|
| Arbeitsbereitschaft | Am Arbeitsplatz, wachsam | Ja, voll | Voll |
| Bereitschaftsdienst | Vom Arbeitgeber bestimmt | Ja, voll | Oft reduziert |
| Rufbereitschaft | Frei wählbar | Nur Einsatz | Pauschale + Einsatz |
Arbeitsbereitschaft
Definition: Wachende Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung am Arbeitsplatz.
Beispiele:
- Pförtner, der auf Besucher wartet
- Verkäufer, der auf Kunden wartet
- Feuerwehrmann auf der Wache (ohne Einsatz)
Arbeitszeit: Ja, vollständig – auch ohne aktive Tätigkeit.
Bereitschaftsdienst
Definition: Aufenthalt an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs), um bei Bedarf sofort die Arbeit aufzunehmen.
Beispiele:
- Arzt im Bereitschaftszimmer der Klinik
- Techniker in der Rufzentrale
- Pflegekraft im Dienstzimmer
Arbeitszeit: Ja, vollständig – seit EuGH-Rechtsprechung (SIMAP, Jaeger).
Rufbereitschaft
Definition: Der Arbeitnehmer muss erreichbar sein und auf Abruf die Arbeit aufnehmen, kann sich aber frei aufhalten.
Beispiele:
- IT-Administrator zu Hause mit Diensthandy
- Arzt in der Wohnung mit Piepser
- Techniker unterwegs, muss aber erreichbar sein
Arbeitszeit: Nur die Zeit des tatsächlichen Einsatzes – nicht die reine Erreichbarkeit.
Hinweis
Die Abgrenzung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft erfolgt danach, wo sich der Arbeitnehmer aufhalten muss. Bestimmt der Arbeitgeber den Ort, ist es Bereitschaftsdienst.
Rechtliche Grundlagen
EuGH-Rechtsprechung
SIMAP-Urteil (2000): Bereitschaftsdienst im Krankenhaus ist vollständig Arbeitszeit.
Jaeger-Urteil (2003): Auch inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes sind Arbeitszeit.
Matzak-Urteil (2018): Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein, wenn sie die Freizeitgestaltung erheblich einschränkt.
BAG-Rechtsprechung
Grundsatz: Das BAG folgt der EuGH-Rechtsprechung und wertet Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit.
Vergütung: Bereitschaftsdienst kann niedriger vergütet werden als Vollarbeit – das ist zulässig.
Arbeitszeitgesetz
§ 7 ArbZG: Tarifverträge können Bereitschaftsdienst in begrenztem Umfang von den Arbeitszeitgrenzen ausnehmen.
Aber: Auch bei Bereitschaftsdienst gelten Schutzgrenzen (max. 24 Stunden Schicht bei Ausnahmeregelung).
Zeiterfassung bei Bereitschaft
Bereitschaftsdienst erfassen
Was zu erfassen ist:
- Beginn des Bereitschaftsdienstes
- Ende des Bereitschaftsdienstes
- Ggf. Zeiten mit Volltätigkeit gesondert
Beispiel:
Bereitschaftsdienst: 18:00-06:00 Uhr (12 Stunden)
davon aktiv: 22:30-00:15 Uhr (1:45 Stunden)
Gesamtarbeitszeit: 12 Stunden
Rufbereitschaft erfassen
Was zu erfassen ist:
- Nur die Zeit des tatsächlichen Einsatzes
- Inklusive Anfahrt (je nach Vereinbarung)
Beispiel:
Rufbereitschaft: 18:00-06:00 Uhr (nicht Arbeitszeit)
Einsatz: 23:00-01:30 Uhr (2:30 Stunden Arbeitszeit)
Gesamtarbeitszeit: 2:30 Stunden
Mischformen
Häufig: Rufbereitschaft mit mehreren Einsätzen.
Erfassung: Jeden Einsatz einzeln erfassen, Zeiten addieren.
Vergütung von Bereitschaft
Bereitschaftsdienst
Grundsatz: Vergütung kann niedriger sein als bei Vollarbeit.
Typische Regelungen:
- 50-75% des normalen Stundenlohns
- Oder: Pauschale pro Bereitschaftsschicht
- Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag maßgeblich
Beispiel Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Bereitschaftsdienst wird mit 50%, 75% oder 100% vergütet, je nach tatsächlicher Inanspruchnahme.
Rufbereitschaft
Grundsatz: Vergütung nur für tatsächlichen Einsatz + oft Pauschale für Erreichbarkeit.
Typische Regelungen:
- Pauschale für Rufbereitschaft (z.B. 30-50 € pro Tag)
- Plus: Normaler Lohn für tatsächlichen Einsatz
- Oft mit Zuschlägen (Nacht, Wochenende)
Mindestlohn
Wichtig: Auch Bereitschaftsdienst muss den Mindestlohn einhalten – bezogen auf die gesamte Bereitschaftszeit.
Tipp
Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag genau. Die Vergütung von Bereitschaftsdienst ist oft detailliert geregelt. Fehlt eine Regelung, ist Volllohn zu zahlen.
Arbeitszeit und Ruhezeit
Höchstarbeitszeit
Grundsatz: Auch Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit und unterliegt den Grenzen des ArbZG.
Problem: 24-Stunden-Bereitschaftsdienste überschreiten die 10-Stunden-Grenze.
Lösung: Tarifvertragliche Ausnahmen nach § 7 ArbZG.
Ruhezeit
Grundsatz: 11 Stunden Ruhezeit nach dem Dienst.
Bei Bereitschaftsdienst: Die gesamte Bereitschaft ist Arbeitszeit → 11 Stunden Ruhe danach.
Bei Rufbereitschaft: Ohne Einsatz keine Arbeitszeit → Ruhezeit läuft durch. Mit Einsatz → Ruhezeit beginnt nach Einsatzende neu (umstritten).
Ausgleich
Überschreitung 8-Stunden-Grenze: Ausgleich innerhalb von 24 Wochen (bei Bereitschaftsdienst: oft 12 Monate tariflich).
Branchenspezifische Regelungen
Krankenhaus/Pflege
Typisch:
- Bereitschaftsdienst bis zu 24 Stunden
- Staffelung der Vergütung nach Inanspruchnahme
- Tarifverträge (TVöD, TV-Ärzte) mit Sonderregelungen
Feuerwehr/Rettungsdienst
Typisch:
- 24-Stunden-Schichten zulässig
- Hoher Anteil Bereitschaft
- Ausnahmen nach § 7 ArbZG
IT/Technik
Typisch:
- Rufbereitschaft häufiger als Bereitschaftsdienst
- Pauschale + Einsatzvergütung
- Remote-Einsätze (von zuhause)
Handwerk/Notdienst
Typisch:
- Rufbereitschaft für Notfälle
- Wochenenddienste
- Fahrzeiten als Arbeitszeit
Dokumentation für Arbeitgeber
Pflichten
Zu dokumentieren:
- Art der Bereitschaft (Dienst vs. Rufbereitschaft)
- Beginn und Ende
- Tatsächliche Einsatzzeiten
- Ruhezeiten
Aufbewahrung
| Dokument | Frist |
|---|---|
| Arbeitszeitnachweise | 2 Jahre |
| Dienstpläne | 2 Jahre |
| Vergütungsabrechnungen | 6 Jahre |
Besondere Hinweise
- Unterscheidung Bereitschaft/Rufbereitschaft dokumentieren
- Einsatzzeiten bei Rufbereitschaft genau erfassen
- Ausnahmen nach § 7 ArbZG nachweisbar halten
Häufige Streitpunkte
Rufbereitschaft wird zum Bereitschaftsdienst
Problem: Arbeitnehmer muss ständig in der Nähe bleiben, kann Freizeit nicht gestalten.
Rechtsprechung: Starke Einschränkungen können Rufbereitschaft zur Arbeitszeit machen.
Indizien:
- Sehr kurze Reaktionszeit (<30 Minuten)
- Häufige Einsätze
- Einschränkung des Aufenthaltsortes
Anfahrt bei Rufbereitschaft
Frage: Ist die Anfahrt zum Einsatzort Arbeitszeit?
Antwort: Ja, ab Abruf beginnt die Arbeitszeit (herrschende Meinung).
Ruhezeit nach Einsatz
Frage: Beginnt die Ruhezeit nach jedem Einsatz neu?
Antwort: Umstritten. Sicherste Lösung: Ja, 11 Stunden ab Einsatzende.
Häufige Fragen zu Bereitschaftsdienst
Fazit
Die Abgrenzung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ist entscheidend für Zeiterfassung und Vergütung. Bereitschaftsdienst ist vollständig Arbeitszeit – auch wenn Sie nur warten. Rufbereitschaft nur beim tatsächlichen Einsatz. Dokumentieren Sie genau, um Ansprüche zu sichern und Arbeitszeitgrenzen einzuhalten.
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