Elternzeit und Teilzeit: Rechtliche Regelungen
Arbeiten während der Elternzeit – Anspruch, Umfang und Beantragung.
Das Wichtigste in Kürze
- Teilzeit während Elternzeit ist möglich (Elternteilzeit)
- Bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt
- Rechtsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen
- Antrag mindestens 7 Wochen vorher
- Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Grundlagen Elternteilzeit
Was ist Elternteilzeit
Definition:
| Aspekt | Erklärung |
|---|---|
| Begriff | Teilzeit während Elternzeit |
| Grundlage | § 15 BEEG |
| Umfang | Max. 32 Stunden/Woche |
| Arbeitgeber | Beim eigenen oder anderswo |
| Schutz | Besonderer Kündigungsschutz bleibt |
Voraussetzungen
Was erfüllt sein muss:
- Arbeitsverhältnis – Länger als 6 Monate
- Betriebsgröße – Mehr als 15 Arbeitnehmer
- Stundenumfang – Mindestens 15 Stunden/Woche
- Maximal 32 Stunden/Woche
- Mindestdauer – Für mindestens 2 Monate
- Keine entgegenstehenden Gründe – Dringende betriebliche
Elternzeit verwalten
MyTimeTracker erfasst Teilzeit-Arbeitszeiten auch in der Elternzeit.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Beantragung
Fristen
Wann beantragen:
| Zeitraum | Frist |
|---|---|
| Erste 3 Jahre | 7 Wochen vor Beginn |
| Jahre 4-8 | 13 Wochen vor Beginn |
| Änderung | Je nach Vereinbarung |
Antrag stellen
Was reingehört:
- Schriftform – Brief oder elektronisch
- Inhalt – Gewünschte Stundenzahl
- Verteilung auf Wochentage
- Beginn und Dauer
- Begründung – Nicht zwingend, aber hilfreich
- Arbeitgeber-Reaktion – 4 Wochen Frist
Umfang und Gestaltung
Stundenumfang
Was möglich ist:
| Variante | Stunden/Woche |
|---|---|
| Minimum | 15 Stunden |
| Maximum | 32 Stunden |
| Flexibel | Alles dazwischen |
| Veränderbar | Während Elternzeit anpassen |
Arbeitszeitverteilung
Wie aufteilen:
- Gleichmäßig – z.B. 5 × 6 Stunden
- Komprimiert – z.B. 3 × 10 Stunden
- Variabel – Je nach Bedarf
- Homeoffice-Anteil – Wenn vereinbart
- Mit Partner abstimmen – Betreuungszeiten
Flexible Zeitmodelle
MyTimeTracker unterstützt alle Teilzeit-Varianten.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Rechte und Pflichten
Arbeitnehmerrechte
Was gilt:
| Recht | Erklärung |
|---|---|
| Anspruch auf Teilzeit | Bei Erfüllung der Voraussetzungen |
| Rückkehrrecht | Nach Elternzeit auf alte Stunden |
| Kündigungsschutz | Besonderer Schutz bleibt |
| Urlaubsanspruch | Anteilig |
Arbeitgeberpflichten
Was der Arbeitgeber muss:
- Prüfung – Antrag ernsthaft prüfen
- Begründung – Ablehnung begründen
- Frist – Innerhalb 4 Wochen reagieren
- Gleichbehandlung – Keine Benachteiligung
- Organisation – Arbeit ermöglichen
Ablehnung durch Arbeitgeber
Wann möglich
Ablehnungsgründe:
| Grund | Beispiel |
|---|---|
| Betriebliche Gründe | Kein geeigneter Arbeitsplatz |
| Organisatorisch | Tätigkeit nicht teilbar |
| Wirtschaftlich | Unverhältnismäßige Kosten |
| Ablauf | Frist nicht eingehalten |
Was tun bei Ablehnung
Optionen:
- Begründung prüfen – Ist sie berechtigt?
- Gespräch suchen – Alternative Lösungen
- Betriebsrat – Unterstützung einholen
- Einigungsstelle – Bei Konflikt
- Klage – Arbeitsgericht
Besondere Situationen
Beide Eltern in Teilzeit
Gemeinsam:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Beide Anspruch | Unabhängig voneinander |
| Koordination | Absprache sinnvoll |
| ElterngeldPlus | Partnerschaftsbonus möglich |
| Elternzeit | Kann parallel genommen werden |
Arbeit beim anderen Arbeitgeber
Extern arbeiten:
- Grundsätzlich möglich – Bis 32h/Woche
- Zustimmung – Arbeitgeber muss zustimmen
- Frist – 3 Monate vorher beantragen
- Ablehnung – Nur bei betrieblichen Gründen
- Rückkehr – Nach Elternzeit zum alten AG
Zeiterfassung in Elternteilzeit
Was erfassen
Dokumentation:
| Punkt | Erfassen |
|---|---|
| Arbeitszeit | Wie vereinbart |
| Pausen | Nach ArbZG |
| Überstunden | Grundsätzlich vermeiden |
| Abwesenheit | Urlaub, Krankheit |
Praktische Tipps
Im Alltag:
- Vereinbarte Stunden – Als Sollzeit hinterlegen
- Flexibilität – Wenn vereinbart
- Überstunden – Vorsicht: Auf 32h achten
- Dokumentation – Sauber für Elterngeld
- Kommunikation – Abweichungen abstimmen
Häufige Fragen
Fazit
Elternteilzeit ermöglicht Arbeiten während der Elternzeit – bis zu 32 Stunden pro Woche. Der Rechtsanspruch besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen (>6 Monate Beschäftigung, >15 Mitarbeiter). Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wichtig: Fristen einhalten, Antrag schriftlich stellen, Arbeitszeit korrekt erfassen. Nach der Elternzeit besteht Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.
Zeiterfassung starten
14 Tage kostenlos testen
