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Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht

Vertrauensarbeitszeit trotz Zeiterfassungspflicht: Was ist noch erlaubt? Wie vereinbaren Sie Flexibilität mit der Dokumentationspflicht?

6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter arbeitet flexibel von verschiedenen Orten

Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht

Vertrauensarbeitszeit war lange das Symbol für moderne, flexible Arbeitswelten. Doch wie passt dieses Modell zur Pflicht, Arbeitszeiten zu erfassen? Dieser Artikel klärt, was noch möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertrauensarbeitszeit bedeutet Verzicht auf Kontrolle, nicht auf Erfassung
  • Die Zeiterfassungspflicht gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit
  • Die Erfassung kann durch den Mitarbeiter selbst erfolgen
  • Flexible Arbeitsgestaltung bleibt weiterhin möglich
  • Der Fokus verschiebt sich von Anwesenheit auf Ergebnisse

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Definition

Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem:

  • Der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Anwesenheit verzichtet
  • Mitarbeiter ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten
  • Der Fokus auf Arbeitsergebnissen statt Anwesenheit liegt
  • Innerhalb des Arbeitszeitgesetzes gearbeitet wird

Kernelemente der Vertrauensarbeitszeit

ElementBedeutung
SelbstbestimmungMitarbeiter wählt Beginn und Ende
ErgebnisorientierungLeistung zählt, nicht Anwesenheit
Keine KontrolleArbeitgeber prüft nicht die Zeiten
EigenverantwortungMitarbeiter achtet auf Einhaltung

Vorteile der Vertrauensarbeitszeit

Für Arbeitnehmer:

  • Flexible Einteilung des Tages
  • Bessere Work-Life-Balance
  • Autonomie und Selbstbestimmung
  • Anpassung an persönlichen Rhythmus

Für Arbeitgeber:

  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit
  • Geringere Fluktuation
  • Attraktiv für Fachkräfte
  • Weniger Verwaltungsaufwand (bisher)

Die Zeiterfassungspflicht

Was das BAG-Urteil sagt

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13.09.2022:

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden kann.

Wichtig: Das Urteil verlangt Erfassung, nicht Kontrolle.

Der Unterschied zwischen Erfassung und Kontrolle

ErfassungKontrolle
Dokumentation der ZeitenPrüfung der Anwesenheit
Rechtliche PflichtManagemententscheidung
Kann selbst erfolgenDurch Arbeitgeber
NachvollziehbarkeitÜberwachung

Vertrauensarbeitszeit nach dem Urteil

Was sich ändert

Neu:

  • Arbeitszeiten müssen erfasst werden
  • Dokumentation von Beginn, Ende, Dauer
  • Aufbewahrung der Daten

Unverändert:

  • Flexible Einteilung bleibt möglich
  • Keine Kontrolle erforderlich
  • Selbstbestimmung erhalten
  • Ergebnisorientierung möglich

Was weiterhin erlaubt ist

Vertrauensarbeitszeit bleibt in folgender Form möglich:

  1. Flexible Arbeitszeiten: Mitarbeiter bestimmen Start und Ende
  2. Selbsterfassung: Mitarbeiter dokumentieren selbst
  3. Keine Kontrolle: Arbeitgeber prüft nicht aktiv
  4. Ergebnisorientierung: Fokus auf Leistung
  5. Ortsunabhängigkeit: Homeoffice etc. möglich

Die neue "Vertrauensarbeitszeit mit Erfassung"

Das Modell entwickelt sich weiter:

Altes Modell:

  • Keine Erfassung
  • Keine Kontrolle
  • Vollständiges Vertrauen

Neues Modell:

  • Erfassung durch Mitarbeiter
  • Keine Kontrolle durch Arbeitgeber
  • Vertrauen in korrekte Erfassung

Tipp

Kommunizieren Sie klar: Die Zeiterfassung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Mitarbeiter, nicht der Kontrolle.

Praktische Umsetzung

Erfassung durch den Mitarbeiter

Die einfachste Lösung:

Vorgehen:

  1. Mitarbeiter erfasst Arbeitszeit selbst
  2. Per App, Web oder einfacher Eingabe
  3. Keine Genehmigung durch Vorgesetzten
  4. Daten werden gespeichert

Vorteile:

  • Maximale Flexibilität erhalten
  • Eigenverantwortung bleibt
  • Vertrauen wird nicht beeinträchtigt
  • Rechtssicherheit gewährleistet

Minimalistische Zeiterfassung

Für Unternehmen mit Vertrauensarbeitszeit:

Erforderlich:

  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Dauer (automatisch berechnet)

Optional:

  • Pausenzeiten
  • Projektbezug
  • Ortsangaben

Technische Umsetzung

Einfache Lösungen:

  • Web-Formular für tägliche Eingabe
  • Mobile App mit schneller Erfassung
  • Kalender-Integration

Erweiterte Optionen:

  • Automatische Erfassung am Rechner
  • Erinnerungen bei fehlender Erfassung
  • Warnungen bei Arbeitszeitverstößen

Herausforderungen und Lösungen

Herausforderung: Akzeptanz bei Mitarbeitern

Problem: Mitarbeiter empfinden Erfassung als Vertrauensbruch.

Lösung:

  • Klar kommunizieren: Es geht um Schutz, nicht Kontrolle
  • Selbsterfassung betonen
  • Keine Konsequenzen bei Abweichungen (außer bei Rechtsverstößen)
  • Fokus bleibt auf Ergebnissen

Herausforderung: Überstundendokumentation

Problem: Bei Vertrauensarbeitszeit gab es oft keine Überstunden.

Lösung:

  • Realistische Erfassung einführen
  • Überstundenausgleich ermöglichen
  • Arbeitsbelastung sichtbar machen
  • Gesundheitsschutz ernst nehmen

Herausforderung: Kulturwandel

Problem: Organisation muss sich anpassen.

Lösung:

  • Schritt für Schritt einführen
  • Führungskräfte als Vorbilder
  • Positive Aspekte betonen
  • Feedback-Kultur pflegen

Rechtliche Absicherung

Arbeitsvertragliche Regelung

Empfehlenswert ist eine Vereinbarung:

Inhalte:

  • Pflicht zur Zeiterfassung
  • Art der Erfassung (selbst)
  • Keine Kontrolle durch Arbeitgeber
  • Verantwortung für korrekte Eingabe
  • Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

Betriebsvereinbarung

Bei Betriebsrat empfohlen:

  • Umfang der Erfassung
  • Datenschutz
  • Verwendung der Daten
  • Keine Leistungskontrolle
  • Zugriff auf eigene Daten

Sonderfall: Leitende Angestellte

Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz

Leitende Angestellte (§ 18 ArbZG) sind ausgenommen:

  • Keine Höchstarbeitszeit
  • Keine Pausenpflicht
  • Keine Ruhezeitpflicht

Aber: Die Erfassungspflicht nach Arbeitsschutzgesetz könnte auch für sie gelten – rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Empfehlung

Auch für leitende Angestellte Erfassung einführen:

  • Rechtssicherheit schaffen
  • Einheitliche Prozesse
  • Gesundheitsschutz auch für Führungskräfte

Zukunft der Vertrauensarbeitszeit

Weiterentwicklung des Modells

Vertrauensarbeitszeit wird sich wandeln:

Von:

  • Keine Erfassung als Vertrauensbeweis

Zu:

  • Erfassung als Schutz
  • Vertrauen in korrekte Erfassung
  • Vertrauen in eigenverantwortliches Arbeiten

Neue Vertrauenskultur

Die Erfassung kann sogar stärken:

  • Transparenz über Arbeitsbelastung
  • Schutz vor unbezahlten Überstunden
  • Grundlage für faire Vergütung
  • Nachweis der geleisteten Arbeit

Häufige Fragen zur Vertrauensarbeitszeit

Nein, Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin erlaubt. Der Arbeitgeber verzichtet auf Kontrolle, nicht auf Erfassung. Mitarbeiter können ihre Zeiten selbst erfassen und behalten die flexible Einteilung.
Die Erfassung kann an die Mitarbeiter delegiert werden. Bei Vertrauensarbeitszeit ist es typisch, dass Mitarbeiter ihre Zeiten selbst dokumentieren. Der Arbeitgeber muss nur das System bereitstellen.
Nein, Kontrolle ist nicht vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss ein Erfassungssystem bereitstellen und die Daten aufbewahren. Ob und wie er sie prüft, ist seine Entscheidung – bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet er darauf.
Durch die Erfassung werden Überstunden sichtbar. Das kann positiv sein: Mitarbeiter erhalten Nachweise für Mehrarbeit und können Ausgleich einfordern. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit.

Fazit

Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht schließen sich nicht aus. Die Erfassung kann durch Mitarbeiter selbst erfolgen, ohne dass der Arbeitgeber kontrolliert. Das Kernprinzip der Vertrauensarbeitszeit – Autonomie und Ergebnisorientierung – bleibt erhalten. Die Dokumentation schützt dabei beide Seiten.

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