Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht
Vertrauensarbeitszeit war lange das Symbol für moderne, flexible Arbeitswelten. Doch wie passt dieses Modell zur Pflicht, Arbeitszeiten zu erfassen? Dieser Artikel klärt, was noch möglich ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Vertrauensarbeitszeit bedeutet Verzicht auf Kontrolle, nicht auf Erfassung
- Die Zeiterfassungspflicht gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit
- Die Erfassung kann durch den Mitarbeiter selbst erfolgen
- Flexible Arbeitsgestaltung bleibt weiterhin möglich
- Der Fokus verschiebt sich von Anwesenheit auf Ergebnisse
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Definition
Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem:
- Der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Anwesenheit verzichtet
- Mitarbeiter ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten
- Der Fokus auf Arbeitsergebnissen statt Anwesenheit liegt
- Innerhalb des Arbeitszeitgesetzes gearbeitet wird
Kernelemente der Vertrauensarbeitszeit
| Element | Bedeutung |
|---|---|
| Selbstbestimmung | Mitarbeiter wählt Beginn und Ende |
| Ergebnisorientierung | Leistung zählt, nicht Anwesenheit |
| Keine Kontrolle | Arbeitgeber prüft nicht die Zeiten |
| Eigenverantwortung | Mitarbeiter achtet auf Einhaltung |
Vorteile der Vertrauensarbeitszeit
Für Arbeitnehmer:
- Flexible Einteilung des Tages
- Bessere Work-Life-Balance
- Autonomie und Selbstbestimmung
- Anpassung an persönlichen Rhythmus
Für Arbeitgeber:
- Höhere Mitarbeiterzufriedenheit
- Geringere Fluktuation
- Attraktiv für Fachkräfte
- Weniger Verwaltungsaufwand (bisher)
Die Zeiterfassungspflicht
Was das BAG-Urteil sagt
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13.09.2022:
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden kann.
Wichtig: Das Urteil verlangt Erfassung, nicht Kontrolle.
Der Unterschied zwischen Erfassung und Kontrolle
| Erfassung | Kontrolle |
|---|---|
| Dokumentation der Zeiten | Prüfung der Anwesenheit |
| Rechtliche Pflicht | Managemententscheidung |
| Kann selbst erfolgen | Durch Arbeitgeber |
| Nachvollziehbarkeit | Überwachung |
Vertrauensarbeitszeit nach dem Urteil
Was sich ändert
Neu:
- Arbeitszeiten müssen erfasst werden
- Dokumentation von Beginn, Ende, Dauer
- Aufbewahrung der Daten
Unverändert:
- Flexible Einteilung bleibt möglich
- Keine Kontrolle erforderlich
- Selbstbestimmung erhalten
- Ergebnisorientierung möglich
Was weiterhin erlaubt ist
Vertrauensarbeitszeit bleibt in folgender Form möglich:
- Flexible Arbeitszeiten: Mitarbeiter bestimmen Start und Ende
- Selbsterfassung: Mitarbeiter dokumentieren selbst
- Keine Kontrolle: Arbeitgeber prüft nicht aktiv
- Ergebnisorientierung: Fokus auf Leistung
- Ortsunabhängigkeit: Homeoffice etc. möglich
Die neue "Vertrauensarbeitszeit mit Erfassung"
Das Modell entwickelt sich weiter:
Altes Modell:
- Keine Erfassung
- Keine Kontrolle
- Vollständiges Vertrauen
Neues Modell:
- Erfassung durch Mitarbeiter
- Keine Kontrolle durch Arbeitgeber
- Vertrauen in korrekte Erfassung
Tipp
Kommunizieren Sie klar: Die Zeiterfassung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Mitarbeiter, nicht der Kontrolle.
Praktische Umsetzung
Erfassung durch den Mitarbeiter
Die einfachste Lösung:
Vorgehen:
- Mitarbeiter erfasst Arbeitszeit selbst
- Per App, Web oder einfacher Eingabe
- Keine Genehmigung durch Vorgesetzten
- Daten werden gespeichert
Vorteile:
- Maximale Flexibilität erhalten
- Eigenverantwortung bleibt
- Vertrauen wird nicht beeinträchtigt
- Rechtssicherheit gewährleistet
Minimalistische Zeiterfassung
Für Unternehmen mit Vertrauensarbeitszeit:
Erforderlich:
- Beginn der Arbeitszeit
- Ende der Arbeitszeit
- Dauer (automatisch berechnet)
Optional:
- Pausenzeiten
- Projektbezug
- Ortsangaben
Technische Umsetzung
Einfache Lösungen:
- Web-Formular für tägliche Eingabe
- Mobile App mit schneller Erfassung
- Kalender-Integration
Erweiterte Optionen:
- Automatische Erfassung am Rechner
- Erinnerungen bei fehlender Erfassung
- Warnungen bei Arbeitszeitverstößen
Herausforderungen und Lösungen
Herausforderung: Akzeptanz bei Mitarbeitern
Problem: Mitarbeiter empfinden Erfassung als Vertrauensbruch.
Lösung:
- Klar kommunizieren: Es geht um Schutz, nicht Kontrolle
- Selbsterfassung betonen
- Keine Konsequenzen bei Abweichungen (außer bei Rechtsverstößen)
- Fokus bleibt auf Ergebnissen
Herausforderung: Überstundendokumentation
Problem: Bei Vertrauensarbeitszeit gab es oft keine Überstunden.
Lösung:
- Realistische Erfassung einführen
- Überstundenausgleich ermöglichen
- Arbeitsbelastung sichtbar machen
- Gesundheitsschutz ernst nehmen
Herausforderung: Kulturwandel
Problem: Organisation muss sich anpassen.
Lösung:
- Schritt für Schritt einführen
- Führungskräfte als Vorbilder
- Positive Aspekte betonen
- Feedback-Kultur pflegen
Rechtliche Absicherung
Arbeitsvertragliche Regelung
Empfehlenswert ist eine Vereinbarung:
Inhalte:
- Pflicht zur Zeiterfassung
- Art der Erfassung (selbst)
- Keine Kontrolle durch Arbeitgeber
- Verantwortung für korrekte Eingabe
- Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
Betriebsvereinbarung
Bei Betriebsrat empfohlen:
- Umfang der Erfassung
- Datenschutz
- Verwendung der Daten
- Keine Leistungskontrolle
- Zugriff auf eigene Daten
Sonderfall: Leitende Angestellte
Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz
Leitende Angestellte (§ 18 ArbZG) sind ausgenommen:
- Keine Höchstarbeitszeit
- Keine Pausenpflicht
- Keine Ruhezeitpflicht
Aber: Die Erfassungspflicht nach Arbeitsschutzgesetz könnte auch für sie gelten – rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Empfehlung
Auch für leitende Angestellte Erfassung einführen:
- Rechtssicherheit schaffen
- Einheitliche Prozesse
- Gesundheitsschutz auch für Führungskräfte
Zukunft der Vertrauensarbeitszeit
Weiterentwicklung des Modells
Vertrauensarbeitszeit wird sich wandeln:
Von:
- Keine Erfassung als Vertrauensbeweis
Zu:
- Erfassung als Schutz
- Vertrauen in korrekte Erfassung
- Vertrauen in eigenverantwortliches Arbeiten
Neue Vertrauenskultur
Die Erfassung kann sogar stärken:
- Transparenz über Arbeitsbelastung
- Schutz vor unbezahlten Überstunden
- Grundlage für faire Vergütung
- Nachweis der geleisteten Arbeit
Häufige Fragen zur Vertrauensarbeitszeit
Fazit
Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht schließen sich nicht aus. Die Erfassung kann durch Mitarbeiter selbst erfolgen, ohne dass der Arbeitgeber kontrolliert. Das Kernprinzip der Vertrauensarbeitszeit – Autonomie und Ergebnisorientierung – bleibt erhalten. Die Dokumentation schützt dabei beide Seiten.
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