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Kündigungsschutz in Deutschland: Grundlagen für HR

Kündigungsschutzgesetz verstehen: Wann greift der Schutz, welche Fristen gelten, und was HR beachten muss.

6 Min. Lesezeit
Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben

Kündigungsschutz in Deutschland: Grundlagen für HR

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) macht Kündigungen in Deutschland nicht unmöglich, aber an Regeln gebunden. Was HR-Verantwortliche wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • KSchG gilt ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Kündigung braucht Grund: verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt
  • Besonderer Schutz für bestimmte Gruppen
  • Fristen und Formvorschriften einhalten
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Wann gilt das KSchG?

Voraussetzungen

Zwei Bedingungen:

VoraussetzungDetails
BetriebsgrößeMehr als 10 Mitarbeiter
BetriebszugehörigkeitMindestens 6 Monate

Berechnung Mitarbeiterzahl

Wer zählt:

  • Vollzeit: 1,0
  • Teilzeit >30h: 1,0
  • Teilzeit 20-30h: 0,75
  • Teilzeit <20h: 0,5
  • Nicht zählen: – Azubis
  • Geschäftsführer
  • Leiharbeitnehmer (grundsätzlich)
  • Ergebnis: >10 = KSchG gilt

Kleinbetriebe

Unter 10 Mitarbeiter:

AspektRegelung
KSchGGilt nicht
KündigungsfristGilt trotzdem
DiskriminierungVerboten
SittenwidrigkeitSchützt auch hier

Personalverwaltung vereinfachen

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Kündigungsgründe

Verhaltensbedingte Kündigung

Wegen Fehlverhalten:

BeispielVoraussetzung
DiebstahlSchwere Pflichtverletzung
ArbeitsverweigerungNach Abmahnung
Unentschuldigtes FehlenNach Abmahnung
BeleidigungJe nach Schwere

Abmahnung erforderlich

In der Regel:

  • Wann erforderlich – Leichtere Verstöße
  • Wiederholungsgefahr
  • Wann entbehrlich – Schwere Verstöße
  • Straftaten
  • Zerstörtes Vertrauen
  • Form – Schriftlich empfohlen
  • Konkretes Fehlverhalten benennen

Personenbedingte Kündigung

Wegen Eigenschaften/Fähigkeiten:

BeispielVoraussetzung
Lange KrankheitNegative Prognose
LeistungsmängelNicht behebbar
Entzug FahrerlaubnisBei Berufskraftfahrer
Verlust ArbeitserlaubnisKeine Beschäftigung möglich

Betriebsbedingte Kündigung

Wegen betrieblicher Erfordernisse:

  • Unternehmerische Entscheidung – Stellenabbau, Umstrukturierung
  • Dringend – Keine Weiterbeschäftigung möglich
  • Sozialauswahl – Vergleichbare Mitarbeiter prüfen
  • Kein milderes Mittel – Versetzung nicht möglich

Sozialauswahl

Kriterien

Bei betriebsbedingter Kündigung:

KriteriumGewichtung
BetriebszugehörigkeitLänger = schützenswerter
LebensalterÄlter = schützenswerter
UnterhaltspflichtenMehr = schützenswerter
SchwerbehinderungSchutz gegeben

Vergleichbare Mitarbeiter

Wer ist vergleichbar:

  • Gleiche Hierarchieebene
  • Gleiche Tätigkeit – Oder austauschbar
  • Gleicher Betrieb – Nicht Unternehmen
  • Nicht vergleichbar – Leistungsträger (Ausnahme)
  • Spezialkenntnisse

Auswahlentscheidung

Dokumentieren:

SchrittMaßnahme
Kreis bestimmenWer ist vergleichbar
Punkte vergebenNach Kriterien
AuswahlNiedrigste Punkte
DokumentationBegründung festhalten

Mitarbeiterdaten im Überblick

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Besonderer Kündigungsschutz

Geschützte Gruppen

Erhöhter Schutz:

GruppeSchutz
SchwangereAbsolut während Schwangerschaft
ElternzeitWährend der Elternzeit
SchwerbehinderteZustimmung Integrationsamt
BetriebsratWährend Amtszeit + 1 Jahr
Azubis nach ProbezeitNur außerordentlich

Zustimmungserfordernisse

Vor der Kündigung:

  • Schwerbehinderte – Integrationsamt
  • Betriebsrat – Anhörung erforderlich
  • Mutterschutz – Aufsichtsbehörde
  • Elternzeit – Aufsichtsbehörde

Form und Fristen

Schriftform

Zwingend erforderlich:

ElementAnforderung
Schriftlich§ 623 BGB
OriginalKeine Kopie, kein Fax
UnterschriftHandschriftlich
ZugangNachweisbar

Kündigungsfristen

Gesetzliche Fristen (§ 622 BGB):

  • Bis 2 Jahre: 4 Wochen (15. oder Ende)
  • 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
  • 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
  • 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
  • 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
  • 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
  • 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende

Betriebsratsanhörung

Vor jeder Kündigung:

SchrittFrist
Anhörung einleitenVor Kündigung
BR Stellungnahme1 Woche (ordentlich)
BR Stellungnahme3 Tage (außerordentlich)
Bei WiderspruchKündigung trotzdem möglich

Fehler vermeiden

Häufige Fehler

Was schiefgeht:

FehlerKonsequenz
Keine SchriftformKündigung unwirksam
BR nicht angehörtKündigung unwirksam
Frist falsch berechnetWandelt sich um
Keine AbmahnungKündigung unwirksam
Falsche SozialauswahlKündigung unwirksam

Dokumentation

Was festhalten:

  • Abmahnungen – Mit Datum, Inhalt, Zugang
  • Krankenakten – Bei personenbedingter Kündigung
  • Sozialauswahl – Punktebewertung
  • BR-Anhörung – Schreiben und Antwort
  • Kündigungsschreiben – Mit Zugangsnachweis

Kündigungsschutzklage

Frist

Sehr kurz:

Frist3 Wochen ab Zugang
VersäumnisKündigung wird wirksam
AusnahmeNachträgliche Zulassung

Verfahren

Ablauf:

  • Klage beim Arbeitsgericht
  • Gütetermin (2-4 Wochen) – Oft Vergleich
  • Kammertermin – Falls kein Vergleich
  • Urteil – Kündigung wirksam
  • Kündigung unwirksam

Häufige Fragen

Ja, in den ersten 6 Monaten gilt das KSchG nicht. Sie können mit 2-Wochen-Frist kündigen. Aber: Diskriminierung und Sittenwidrigkeit bleiben verboten. Auch besonderer Kündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung) kann greifen.
Im Gütetermin wird oft ein Vergleich geschlossen – typisch sind 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr als Abfindung. Anwaltskosten trägt jede Seite selbst (1. Instanz). Eine unwirksame Kündigung kostet deutlich mehr.
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch bei Kündigung. Abfindungen entstehen durch Vergleich, Sozialplan, oder wenn der Arbeitgeber sie anbietet (§ 1a KSchG: 0,5 Gehälter pro Jahr bei Verzicht auf Klage).
Eine Kündigung ohne Frist bei wichtigem Grund. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss unzumutbar sein – typisch bei Straftaten, schwerem Vertrauensbruch. Muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden erfolgen.
Nein, nicht zwingend. Aber bei betriebsbedingter Kündigung ist es sinnvoll. Der Arbeitnehmer kann den Grund jederzeit erfragen und der Arbeitgeber muss ihn nennen. Bei Schwangeren und anderen geschützten Gruppen ist der Grund anzugeben.

Fazit

Das Kündigungsschutzgesetz macht Kündigungen nicht unmöglich, aber an klare Regeln gebunden. Wer Formvorschriften, Fristen und Begründungserfordernisse beachtet, kann auch in Deutschland wirksam kündigen. Wichtig: Dokumentation von Anfang an, Betriebsrat rechtzeitig einbinden, und im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

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