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Probezeit: Regelungen und Kündigung für Arbeitgeber

Probezeit richtig gestalten: Dauer, Kündigungsfrist und was Arbeitgeber bei der Probezeit beachten müssen. Mit Praxis-Tipps.

6 Min. Lesezeit
Neuer Mitarbeiter in der Probezeit

Probezeit: Regelungen und Kündigung für Arbeitgeber

Die Probezeit dient beiden Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Was Sie als Arbeitgeber bei der Gestaltung und einer möglichen Kündigung beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Probezeit beträgt maximal 6 Monate
  • Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen
  • Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden
  • Kündigungsschutzgesetz gilt erst nach 6 Monaten
  • Auch in der Probezeit gelten Diskriminierungsverbote

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gesetzliche Grundlagen

Dauer der Probezeit

§ 622 Abs. 3 BGB:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Bedeutung:

  • Maximum: 6 Monate
  • Kürzere Probezeit möglich (z.B. 3 Monate)
  • Längere Probezeit nicht zulässig
  • Keine automatische Probezeit (muss vereinbart werden)

Kündigungsfrist

Während der Probezeit:

  • 2 Wochen zum beliebigen Termin
  • Kein bestimmter Kündigungstermin (Monatsende)
  • Gilt für beide Seiten

Nach der Probezeit:

  • Mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Verlängert sich mit Betriebszugehörigkeit
PhaseKündigungsfrist
Probezeit (bis 6 Monate)2 Wochen
Nach 6 Monaten4 Wochen zum 15./Monatsende
Nach 2 Jahren1 Monat zum Monatsende

Probezeit im Arbeitsvertrag

Musterklausel

Beispielformulierung:

Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wichtige Regelungen

Was Sie festlegen sollten:

  • Dauer der Probezeit (z.B. 6 Monate)
  • Kündigungsfrist während der Probezeit
  • Verweis auf gesetzliche Regelungen

Was Sie nicht vereinbaren können:

  • Probezeit länger als 6 Monate
  • Kündigungsfrist unter 2 Wochen
  • Ausschluss von Kündigungsrechten

Probezeit bei befristetem Vertrag

Zulässig: Auch bei befristeten Verträgen kann eine Probezeit vereinbart werden.

Verhältnismäßigkeit: Die Probezeit muss zum Befristungszeitraum passen:

  • 12-Monats-Vertrag: 6 Monate Probezeit möglich
  • 6-Monats-Vertrag: 3 Monate angemessen
  • 3-Monats-Vertrag: Probezeit kritisch

Tipp

Bei sehr kurzen Befristungen ist eine Probezeit oft nicht sinnvoll. Prüfen Sie, ob eine ordentliche Kündigung bei kurzer Befristung überhaupt möglich sein soll.

Kündigung in der Probezeit

Formvorschriften

Schriftform:

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB)
  • Unterschrift erforderlich
  • E-Mail oder Fax reicht nicht

Zugang:

  • Kündigung muss zugehen
  • Fristberechnung ab Zugang
  • Empfangsbestätigung empfohlen

Kündigungsgründe

In der Probezeit:

  • Kein Kündigungsgrund erforderlich (KSchG gilt noch nicht)
  • Aber: Diskriminierungsverbote gelten
  • Keine sittenwidrige Kündigung

Typische Gründe:

  • Mangelnde Eignung
  • Fehlende Qualifikation
  • Zwischenmenschliche Probleme
  • Wirtschaftliche Gründe

Was ist verboten?

Diskriminierende Kündigung:

  • Wegen Geschlecht, Alter, Herkunft
  • Wegen Religion oder Weltanschauung
  • Wegen Behinderung
  • Wegen Schwangerschaft (besonderer Schutz!)

Maßregelungsverbot:

  • Kündigung wegen Beschwerdeführung
  • Kündigung wegen Geltendmachung von Rechten

Besonderer Kündigungsschutz

Auch in der Probezeit geschützt:

PersonengruppeSchutz
SchwangereKündigungsverbot
SchwerbehinderteZustimmung Integrationsamt (ab 6 Monaten)
BetriebsratsmitgliederZustimmung Betriebsrat
AuszubildendeNur fristlos nach Probezeit

Schwangerschaft: Auch wenn Sie von der Schwangerschaft nichts wissen, ist die Kündigung unwirksam. Die Arbeitnehmerin kann die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

Probezeit effektiv nutzen

Einarbeitung planen

Strukturiertes Onboarding:

  • Einarbeitungsplan erstellen
  • Mentor/Paten zuweisen
  • Regelmäßige Feedbackgespräche
  • Erwartungen klar kommunizieren

Meilensteine definieren:

  • Woche 1: Einführung, Basics
  • Monat 1: Selbständige Grundaufgaben
  • Monat 3: Vollständige Einarbeitung
  • Monat 5: Bewertung und Entscheidung

Feedback und Dokumentation

Regelmäßige Gespräche:

  • Nach 2 Wochen: Erste Eindrücke
  • Nach 4 Wochen: Entwicklung besprechen
  • Nach 8 Wochen: Zwischenbilanz
  • Nach 12 Wochen: Halbzeit-Review
  • Nach 20 Wochen: Entscheidungsvorbereitung

Dokumentation:

  • Gesprächsnotizen anfertigen
  • Leistungen dokumentieren
  • Probleme schriftlich festhalten
  • Entwicklung nachvollziehbar machen

Hinweis

Eine gute Dokumentation schützt bei späteren Streitigkeiten. Auch wenn in der Probezeit kein Kündigungsgrund erforderlich ist, hilft eine nachvollziehbare Begründung bei möglichen Vorwürfen.

Entscheidung treffen

Rechtzeitig handeln:

  • Spätestens 2 Wochen vor Probezeitende entscheiden
  • Zeit für Zustellung der Kündigung einplanen
  • Bei Zweifeln: Lieber kündigen

Checkliste vor der Entscheidung: ☐ Fachliche Eignung vorhanden? ☐ Teamintegration gelungen? ☐ Lernbereitschaft gezeigt? ☐ Entwicklungspotenzial erkennbar? ☐ Passen die Wertvorstellungen?

Verlängerung der Probezeit

Ist das möglich?

Grundsatz: Eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist nicht zulässig.

Aber:

  • Verlängerung innerhalb der 6 Monate möglich
  • Beispiel: Von 3 auf 6 Monate
  • Erfordert Zustimmung des Arbeitnehmers

Alternativen

Befristeter Vertrag: Statt Probezeitverlängerung kann ein befristeter Vertrag mit sachlichem Grund vereinbart werden.

Wartezeit KSchG: Die 6-monatige Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt unabhängig von der vereinbarten Probezeit. Auch bei kürzerer Probezeit (z.B. 3 Monate) gilt der volle Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten.

Zeiterfassung in der Probezeit

Bedeutung

Warum wichtig:

  • Dokumentation der Arbeitsleistung
  • Nachweis von Überstunden
  • Grundlage für Entgeltabrechnung
  • Teil der Einarbeitung

Besonderheiten:

  • Zeiterfassungspflicht gilt ab Tag 1
  • Keine Ausnahmen für Probezeit
  • Überstunden auch in Probezeit vergüten

Integration ins Onboarding

Empfehlung:

  • Zeiterfassung am ersten Tag einrichten
  • Zugang zu Systemen bereitstellen
  • Einweisung in die Nutzung
  • Urlaubsanspruch erklären

Urlaubsanspruch in der Probezeit

Entstehung des Anspruchs

Gesetzliche Regelung:

  • Voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten (Wartezeit)
  • Vorher: Anteiliger Urlaub (1/12 pro Monat)

Beispiel (30 Tage Jahresurlaub):

  • Monat 1: 2,5 Tage
  • Monat 3: 7,5 Tage
  • Monat 6: 15 Tage → danach voller Anspruch

Urlaubsgewährung

Empfehlung:

  • Urlaub in Probezeit ist möglich
  • Bedenken Sie Auswirkungen bei Kündigung
  • Urlaubsabgeltung bei vorzeitigem Ausscheiden

Häufige Fragen zur Probezeit

Ja, aber mit der regulären Kündigungsfrist (4 Wochen zum 15./Monatsende). Der Vorteil der Probezeit liegt in der kürzeren Frist von 2 Wochen. Auch ohne vereinbarte Probezeit gilt der Kündigungsschutz nach KSchG erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Nein, da das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift, müssen Sie keinen Kündigungsgrund nennen. Ausnahmen: Bei Schwangeren, Schwerbehinderten oder wenn der Arbeitnehmer eine diskriminierende Kündigung vermutet, sollten Sie die Gründe dokumentiert haben.
Die Probezeit verlängert sich nicht automatisch durch Krankheit. Wenn Sie kündigen möchten, müssen Sie dies vor Ende der 6 Monate tun. Bei längerer Krankheit kann dies bedeuten, dass Sie ohne Kenntnis der tatsächlichen Leistung entscheiden müssen.
Ja, die Kündigungsfrist gilt auch während einer Erkrankung. Die Kündigung selbst ist während Krankheit zulässig. Nur die Frist läuft weiter. Planen Sie den Zugang der Kündigung so, dass die 2 Wochen vor Probezeitende ablaufen.

Fazit

Die Probezeit ist ein wichtiges Instrument für beide Seiten. Nutzen Sie die 6 Monate aktiv für Einarbeitung, Feedback und fundierte Entscheidungen. Eine gute Dokumentation und rechtzeitige Kommunikation vermeiden spätere Probleme. Und vergessen Sie nicht: Auch in der Probezeit gelten grundlegende Arbeitnehmerrechte.

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