Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Übersicht
Kündigungsfristen schützen Arbeitnehmer und geben Arbeitgebern Planungssicherheit. Doch wann gilt welche Frist? Die Antwort hängt von Betriebszugehörigkeit, Vertrag und besonderen Umständen ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Längere Fristen bei längerer Betriebszugehörigkeit (für Arbeitgeber)
- In der Probezeit: 2 Wochen ohne festen Termin
- Tarifverträge können abweichen (länger oder kürzer)
- Arbeitsvertrag kann längere Fristen vereinbaren
Gesetzliche Kündigungsfristen
Grundfrist nach § 622 BGB
Standard: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Beispiel:
- Kündigung am 10. März
- 4 Wochen = 7. April
- Nächster Termin: 15. April oder 30. April
- Kündigungsfrist endet: 15. April
Verlängerte Fristen nach Betriebszugehörigkeit
Für Arbeitgeber gelten längere Fristen:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| 0-6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen | Beliebig |
| Ab 7 Monate | 4 Wochen | 15./Monatsende |
| Ab 2 Jahre | 1 Monat | Monatsende |
| Ab 5 Jahre | 2 Monate | Monatsende |
| Ab 8 Jahre | 3 Monate | Monatsende |
| Ab 10 Jahre | 4 Monate | Monatsende |
| Ab 12 Jahre | 5 Monate | Monatsende |
| Ab 15 Jahre | 6 Monate | Monatsende |
| Ab 20 Jahre | 7 Monate | Monatsende |
Für Arbeitnehmer
Grundsatz: Die gesetzliche Grundfrist (4 Wochen zum 15./Monatsende) bleibt gleich.
Aber: Arbeitsvertrag kann gleiche Fristen für beide Seiten vereinbaren.
Hinweis
Die verlängerten Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann mit der Grundfrist kündigen – es sei denn, der Vertrag regelt anderes.
Probezeit
Frist in der Probezeit
§ 622 Abs. 3 BGB: 2 Wochen ohne festen Kündigungstermin.
Beispiel:
- Kündigung am 10. März
- 2 Wochen später: 24. März
- Arbeitsverhältnis endet: 24. März
Dauer der Probezeit
Maximum: 6 Monate.
Vereinbarung: Muss im Arbeitsvertrag stehen.
Nach der Probezeit
Ab dem 7. Monat gilt die Grundfrist (4 Wochen zum 15./Monatsende).
Berechnung der Frist
Schritt für Schritt
-
Kündigungszugang ermitteln: Wann hat der Empfänger die Kündigung erhalten?
-
Frist berechnen: Wochen/Monate ab Zugang.
-
Kündigungstermin ermitteln: Nächster 15. oder Monatsende nach Fristablauf.
Beispielrechnung
Situation:
- Betriebszugehörigkeit: 7 Jahre
- Arbeitgeber kündigt
- Kündigung geht zu: 5. März
Berechnung:
- Frist: 2 Monate zum Monatsende (ab 5 Jahre)
- 2 Monate ab 5. März = 5. Mai
- Nächstes Monatsende: 31. Mai
- Arbeitsverhältnis endet: 31. Mai
Fristen richtig zählen
Wochen: 7 Tage pro Woche, nicht „eine Woche" = nächster gleicher Wochentag.
Monate: Gleicher Tag im späteren Monat.
Achtung: Der Tag des Zugangs zählt nicht mit.
Tipp
Im Zweifel die Frist großzügig berechnen. Eine zu kurze Kündigungsfrist führt dazu, dass die Kündigung erst zum nächsten zulässigen Termin wirkt.
Vertragliche Vereinbarungen
Längere Fristen
Zulässig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können längere Fristen vereinbaren.
Beispiel: „Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende."
Gleiche Fristen für beide Seiten
Häufig: Wenn die Arbeitgeberfrist verlängert ist, muss die Arbeitnehmerfrist nicht gleich lang sein – aber sie darf nicht länger sein.
Beispiel (zulässig):
- Arbeitgeber: 3 Monate
- Arbeitnehmer: 3 Monate
Beispiel (unzulässig):
- Arbeitgeber: 1 Monat
- Arbeitnehmer: 3 Monate
Kürzere Fristen
Grundsätzlich: Kürzere Fristen als gesetzlich sind nur durch Tarifvertrag möglich.
Ausnahmen:
- Aushilfen (bis 3 Monate): Kann auf beliebig vereinbart werden
- Kleinbetriebe (<20 Mitarbeiter): 4 Wochen ohne Termin
Tarifvertragliche Regelungen
Abweichungen möglich
§ 622 Abs. 4 BGB: Tarifverträge können kürzere und längere Fristen festlegen.
Beispiele:
- Baugewerbe: Oft kürzere Fristen
- Metall: Oft längere Fristen
- Öffentlicher Dienst: Detaillierte Staffelung
Vorrang des Tarifvertrags
Wenn ein Tarifvertrag gilt, verdrängt er die gesetzlichen Fristen – auch wenn diese günstiger wären.
Besondere Kündigungsarten
Fristlose Kündigung
Keine Frist: Arbeitsverhältnis endet sofort.
Voraussetzung: Wichtiger Grund (§ 626 BGB) – z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Tätlichkeiten.
Änderungskündigung
Frist: Reguläre Kündigungsfrist.
Inhalt: Kündigung + Angebot zu geänderten Bedingungen.
Kündigung mit Freistellung
Frist: Reguläre Frist läuft.
Besonderheit: Arbeitnehmer muss nicht mehr arbeiten, erhält aber Gehalt.
Sonderfälle
Kleinbetriebe
Definition: Weniger als 10 Mitarbeiter (für Kündigungsschutz).
Kündigungsfrist:
- Grundfrist gilt
- Aber: Keine Verlängerung nach Betriebszugehörigkeit nötig (§ 622 Abs. 5)
- In der Praxis oft wie Standardfristen
Schwerbehinderte
Kündigungsfrist: Mindestens 4 Wochen – auch in der Probezeit (nach 6 Monaten Beschäftigung).
Zusätzlich: Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.
Schwangere / Elternzeit
Kündigungsschutz: Kündigung grundsätzlich unzulässig.
Wenn ausnahmsweise zulässig: Reguläre Fristen.
Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutz: Ordentliche Kündigung unzulässig.
Fristlose Kündigung: Nur mit Zustimmung des Betriebsrats.
Hinweis
Besonderer Kündigungsschutz verlängert nicht die Frist, sondern macht die Kündigung ganz oder teilweise unzulässig. Die Frist wird erst relevant, wenn die Kündigung zulässig ist.
Form der Kündigung
Schriftform
§ 623 BGB: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
Schriftlich bedeutet:
- Papierform
- Eigenhändige Unterschrift
- Keine E-Mail, kein Fax, keine WhatsApp
Zugang
Kündigungsfrist beginnt: Mit Zugang der Kündigung.
Zugang bei:
- Persönlicher Übergabe: Sofort
- Einwurf Briefkasten: Üblicherweise noch am selben Tag
- Einschreiben: Bei Abholung oder nach Abholfrist
Beweislast
Der Kündigende muss Zugang beweisen können.
Empfehlung:
- Persönliche Übergabe mit Zeugen
- Oder: Bote, der Zustellung bestätigt
Fristen im Überblick
Für Arbeitgeber
| Situation | Frist | Termin |
|---|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen | Beliebig |
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen | 15./Monatsende |
| Ab 2 Jahre | 1 Monat | Monatsende |
| Ab 5 Jahre | 2 Monate | Monatsende |
| Ab 8 Jahre | 3 Monate | Monatsende |
| Ab 10 Jahre | 4 Monate | Monatsende |
| Ab 12 Jahre | 5 Monate | Monatsende |
| Ab 15 Jahre | 6 Monate | Monatsende |
| Ab 20 Jahre | 7 Monate | Monatsende |
Für Arbeitnehmer
| Situation | Frist | Termin |
|---|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen | Beliebig |
| Nach Probezeit | 4 Wochen | 15./Monatsende |
| Vertraglich länger | Je nach Vertrag | Je nach Vertrag |
Häufige Fragen zu Kündigungsfristen
Fazit
Kündigungsfristen sind klar geregelt, aber die Details sind wichtig: Betriebszugehörigkeit, Probezeit, Tarifvertrag und individuelle Vereinbarungen beeinflussen die Frist. Im Zweifel großzügig rechnen – und immer schriftlich kündigen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine rechtliche Beratung.
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