Kündigungsschutz: Rechte für Arbeitnehmer
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Kündigungsschutz. Aber wann greift er, und wer genießt besonderen Schutz?
Das Wichtigste in Kürze
- KSchG gilt ab 10 Mitarbeitern und nach 6 Monaten
- Kündigung braucht soziale Rechtfertigung
- Besonderer Schutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte
- Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen
- Kleinbetriebe: Kein KSchG, aber Diskriminierungsverbot
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Anwendungsbereich
Das KSchG gilt, wenn:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Betriebsgröße | Mehr als 10 Arbeitnehmer (Vollzeit-Äquivalent) |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Arbeitnehmer | Kein leitender Angestellter (Sonderregel) |
Berechnung der Betriebsgröße
So zählen Mitarbeiter:
- Vollzeit: Faktor 1,0
- >30 Stunden/Woche: Faktor 1,0
- 20-30 Stunden/Woche: Faktor 0,75
- ≤20 Stunden/Woche: Faktor 0,5
- Auszubildende: Zählen nicht
Beispiel
| Mitarbeiter | Faktor | Ergebnis |
|---|---|---|
| 6 Vollzeit | 6 × 1,0 | 6,0 |
| 3 Teilzeit (25h) | 3 × 0,75 | 2,25 |
| 4 Minijobber | 4 × 0,5 | 2,0 |
| 2 Azubis | Zählen nicht | 0 |
| Gesamt | 10,25 → KSchG gilt |
Soziale Rechtfertigung
Die drei Kündigungsgründe
Eine Kündigung braucht einen Grund:
| Grund | Beispiele |
|---|---|
| Personenbedingt | Krankheit, fehlende Eignung |
| Verhaltensbedingt | Pflichtverletzung, Fehlverhalten |
| Betriebsbedingt | Auftragsrückgang, Umstrukturierung |
Personenbedingte Kündigung
Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr kann:
- Langzeiterkrankung mit negativer Prognose
- Häufige Kurzerkrankungen
- Verlust der Fahrerlaubnis (wenn nötig)
- Fehlende Arbeitserlaubnis
Verhaltensbedingte Kündigung
Wenn der Arbeitnehmer nicht will:
- Arbeitsverweigerung
- Wiederholtes Zuspätkommen
- Diebstahl, Betrug
- Beleidigung von Kollegen
Wichtig: Meist ist vorher eine Abmahnung nötig!
Betriebsbedingte Kündigung
Wenn der Arbeitsplatz wegfällt:
- Auftragsrückgang
- Betriebsstilllegung
- Outsourcing
- Organisationsänderung
Arbeitszeiten dokumentieren
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- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Besonderer Kündigungsschutz
Schwangere und Mütter
Schutz nach dem Mutterschutzgesetz:
| Zeitraum | Schutz |
|---|---|
| Während Schwangerschaft | Absolutes Kündigungsverbot |
| 4 Monate nach Entbindung | Absolutes Kündigungsverbot |
| Nach Fehlgeburt (ab 12. Woche) | Ebenfalls geschützt |
Elternzeit
Während der Elternzeit:
- Kündigung nur mit Zustimmung der Behörde
- Schutz beginnt mit Antrag (max. 8 Wochen vorher)
- Gilt auch bei Teilzeit in Elternzeit
Schwerbehinderte
Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung (GdB ≥ 50):
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Zustimmung | Integrationsamt muss zustimmen |
| Frist | 4 Wochen nach Zugang für Antrag |
| Prüfung | Sonderkündigungsschutz wird geprüft |
Betriebsrat
Betriebsratsmitglieder:
- Ordentliche Kündigung ausgeschlossen
- Außerordentliche Kündigung nur mit Betriebsratszustimmung
- Oder Ersetzung durch Arbeitsgericht
- Nachwirkender Schutz für 1 Jahr
Weitere besonders geschützte Gruppen
| Gruppe | Schutz |
|---|---|
| Datenschutzbeauftragte | Ordentliche Kündigung ausgeschlossen |
| Auszubildende | Nach Probezeit nur außerordentlich |
| Wehrdienstleistende | Während und nach dem Dienst |
| Pflegende Angehörige | Während Pflegezeit |
Sozialauswahl
Bei betriebsbedingter Kündigung
Wenn mehrere Mitarbeiter für eine Kündigung in Frage kommen:
- Betriebszugehörigkeit (länger = mehr Schutz)
- Lebensalter (älter = mehr Schutz)
- Unterhaltspflichten (mehr = mehr Schutz)
- Schwerbehinderung (ja = mehr Schutz)
Ausnahmen von der Sozialauswahl
Bestimmte Mitarbeiter können ausgenommen werden:
- Leistungsträger
- Spezielle Kenntnisse
- Ausgewogene Altersstruktur erhalten
Personalplanung im Griff
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Kündigungsschutzklage
Frist: 3 Wochen
Die wichtigste Frist:
| Frist | Konsequenz bei Versäumnis |
|---|---|
| 3 Wochen nach Zugang | Kündigung gilt als wirksam |
| Keine Verlängerung | Ausnahme: nachträgliche Zulassung |
| Beim Arbeitsgericht | Nicht beim Amtsgericht |
Ablauf
- Tag 1: Kündigung geht zu
- Tag 1-21: Klagefrist läuft
- Klageeinreichung beim Arbeitsgericht
- Gütetermin (ca. 2-4 Wochen)
- ggf. Einigung/Vergleich
- Sonst: Kammertermin (ca. 3-6 Monate)
Kosten
Im ersten Rechtszug:
- Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten
- Auch bei Verlust
- Gerichtskosten trägt der Verlierer
Kleinbetriebe
Kein KSchG, aber...
In Betrieben ≤ 10 Mitarbeitern:
| Was gilt | Was nicht gilt |
|---|---|
| Kündigungsfristen | Soziale Rechtfertigung |
| Besonderer Kündigungsschutz | Sozialauswahl |
| Diskriminierungsverbot | Anwendung des KSchG |
Trotzdem unwirksam?
Eine Kündigung im Kleinbetrieb kann unwirksam sein bei:
- Diskriminierung (AGG)
- Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
- Maßregelung (§ 612a BGB)
- Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Aufhebungsvertrag
Alternative zur Kündigung
Statt Kündigung einvernehmliche Lösung:
| Vorteil AG | Vorteil AN |
|---|---|
| Kein Kündigungsschutz | Oft Abfindung |
| Kein Prozessrisiko | Gutes Zeugnis |
| Schnelle Lösung | Freistellung |
Risiken für Arbeitnehmer
Bei Aufhebungsvertrag:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld möglich
- Keine Kündigungsschutzklage
- Rechtliche Beratung empfehlenswert
Häufige Fragen
Fazit
Der Kündigungsschutz in Deutschland ist umfassend, gilt aber nicht automatisch für jeden. Entscheidend sind Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit. Besondere Gruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsräte genießen zusätzlichen Schutz. Bei einer Kündigung ist die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage existenziell wichtig – lassen Sie diese nicht verstreichen.
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