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Kündigungsschutz: Rechte für Arbeitnehmer

Kündigungsschutz in Deutschland: Wann gilt das KSchG, wer hat besonderen Schutz und was sind Ihre Rechte?

6 Min. Lesezeit
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Kündigungsschutz: Rechte für Arbeitnehmer

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Kündigungsschutz. Aber wann greift er, und wer genießt besonderen Schutz?

Das Wichtigste in Kürze

  • KSchG gilt ab 10 Mitarbeitern und nach 6 Monaten
  • Kündigung braucht soziale Rechtfertigung
  • Besonderer Schutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte
  • Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen
  • Kleinbetriebe: Kein KSchG, aber Diskriminierungsverbot

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Anwendungsbereich

Das KSchG gilt, wenn:

VoraussetzungDetails
BetriebsgrößeMehr als 10 Arbeitnehmer (Vollzeit-Äquivalent)
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
ArbeitnehmerKein leitender Angestellter (Sonderregel)

Berechnung der Betriebsgröße

So zählen Mitarbeiter:

  • Vollzeit: Faktor 1,0
  • >30 Stunden/Woche: Faktor 1,0
  • 20-30 Stunden/Woche: Faktor 0,75
  • ≤20 Stunden/Woche: Faktor 0,5
  • Auszubildende: Zählen nicht

Beispiel

MitarbeiterFaktorErgebnis
6 Vollzeit6 × 1,06,0
3 Teilzeit (25h)3 × 0,752,25
4 Minijobber4 × 0,52,0
2 AzubisZählen nicht0
Gesamt10,25 → KSchG gilt

Soziale Rechtfertigung

Die drei Kündigungsgründe

Eine Kündigung braucht einen Grund:

GrundBeispiele
PersonenbedingtKrankheit, fehlende Eignung
VerhaltensbedingtPflichtverletzung, Fehlverhalten
BetriebsbedingtAuftragsrückgang, Umstrukturierung

Personenbedingte Kündigung

Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr kann:

  • Langzeiterkrankung mit negativer Prognose
  • Häufige Kurzerkrankungen
  • Verlust der Fahrerlaubnis (wenn nötig)
  • Fehlende Arbeitserlaubnis

Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn der Arbeitnehmer nicht will:

  • Arbeitsverweigerung
  • Wiederholtes Zuspätkommen
  • Diebstahl, Betrug
  • Beleidigung von Kollegen

Wichtig: Meist ist vorher eine Abmahnung nötig!

Betriebsbedingte Kündigung

Wenn der Arbeitsplatz wegfällt:

  • Auftragsrückgang
  • Betriebsstilllegung
  • Outsourcing
  • Organisationsänderung

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Besonderer Kündigungsschutz

Schwangere und Mütter

Schutz nach dem Mutterschutzgesetz:

ZeitraumSchutz
Während SchwangerschaftAbsolutes Kündigungsverbot
4 Monate nach EntbindungAbsolutes Kündigungsverbot
Nach Fehlgeburt (ab 12. Woche)Ebenfalls geschützt

Elternzeit

Während der Elternzeit:

  • Kündigung nur mit Zustimmung der Behörde
  • Schutz beginnt mit Antrag (max. 8 Wochen vorher)
  • Gilt auch bei Teilzeit in Elternzeit

Schwerbehinderte

Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung (GdB ≥ 50):

AnforderungDetails
ZustimmungIntegrationsamt muss zustimmen
Frist4 Wochen nach Zugang für Antrag
PrüfungSonderkündigungsschutz wird geprüft

Betriebsrat

Betriebsratsmitglieder:

  • Ordentliche Kündigung ausgeschlossen
  • Außerordentliche Kündigung nur mit Betriebsratszustimmung
  • Oder Ersetzung durch Arbeitsgericht
  • Nachwirkender Schutz für 1 Jahr

Weitere besonders geschützte Gruppen

GruppeSchutz
DatenschutzbeauftragteOrdentliche Kündigung ausgeschlossen
AuszubildendeNach Probezeit nur außerordentlich
WehrdienstleistendeWährend und nach dem Dienst
Pflegende AngehörigeWährend Pflegezeit

Sozialauswahl

Bei betriebsbedingter Kündigung

Wenn mehrere Mitarbeiter für eine Kündigung in Frage kommen:

  • Betriebszugehörigkeit (länger = mehr Schutz)
  • Lebensalter (älter = mehr Schutz)
  • Unterhaltspflichten (mehr = mehr Schutz)
  • Schwerbehinderung (ja = mehr Schutz)

Ausnahmen von der Sozialauswahl

Bestimmte Mitarbeiter können ausgenommen werden:

  • Leistungsträger
  • Spezielle Kenntnisse
  • Ausgewogene Altersstruktur erhalten

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Kündigungsschutzklage

Frist: 3 Wochen

Die wichtigste Frist:

FristKonsequenz bei Versäumnis
3 Wochen nach ZugangKündigung gilt als wirksam
Keine VerlängerungAusnahme: nachträgliche Zulassung
Beim ArbeitsgerichtNicht beim Amtsgericht

Ablauf

  • Tag 1: Kündigung geht zu
  • Tag 1-21: Klagefrist läuft
  • Klageeinreichung beim Arbeitsgericht
  • Gütetermin (ca. 2-4 Wochen)
  • ggf. Einigung/Vergleich
  • Sonst: Kammertermin (ca. 3-6 Monate)

Kosten

Im ersten Rechtszug:

  • Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten
  • Auch bei Verlust
  • Gerichtskosten trägt der Verlierer

Kleinbetriebe

Kein KSchG, aber...

In Betrieben ≤ 10 Mitarbeitern:

Was giltWas nicht gilt
KündigungsfristenSoziale Rechtfertigung
Besonderer KündigungsschutzSozialauswahl
DiskriminierungsverbotAnwendung des KSchG

Trotzdem unwirksam?

Eine Kündigung im Kleinbetrieb kann unwirksam sein bei:

  • Diskriminierung (AGG)
  • Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
  • Maßregelung (§ 612a BGB)
  • Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Aufhebungsvertrag

Alternative zur Kündigung

Statt Kündigung einvernehmliche Lösung:

Vorteil AGVorteil AN
Kein KündigungsschutzOft Abfindung
Kein ProzessrisikoGutes Zeugnis
Schnelle LösungFreistellung

Risiken für Arbeitnehmer

Bei Aufhebungsvertrag:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld möglich
  • Keine Kündigungsschutzklage
  • Rechtliche Beratung empfehlenswert

Häufige Fragen

Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Sie, wenn Sie mindestens 6 Monate im Betrieb arbeiten und der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Der besondere Kündigungsschutz (z.B. für Schwangere) gilt jedoch sofort.
Ja, eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich. Es gibt kein generelles Kündigungsverbot bei Krankheit. Die Kündigung muss aber sozial gerechtfertigt sein, wenn das KSchG gilt.
Dann gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – auch wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Nur in Ausnahmefällen (unverschuldete Verhinderung) kann die Frist nachträglich zugelassen werden.
Grundsätzlich ja, wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat und Sie länger als 6 Monate dort arbeiten. Allerdings zählen Minijobber bei der Berechnung der Betriebsgröße nur mit Faktor 0,5.
Nicht direkt verhindern, aber erschweren. Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden. Widerspricht er der Kündigung, haben Sie bei einer Kündigungsschutzklage unter Umständen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum Urteil.

Fazit

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist umfassend, gilt aber nicht automatisch für jeden. Entscheidend sind Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit. Besondere Gruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsräte genießen zusätzlichen Schutz. Bei einer Kündigung ist die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage existenziell wichtig – lassen Sie diese nicht verstreichen.

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