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Kündigung im Arbeitsrecht: Ablauf und Fristen

Kündigung im Arbeitsrecht: Kündigungsfristen, Arten der Kündigung und rechtliche Grundlagen für Arbeitgeber.

6 Min. Lesezeit
Kündigung und Arbeitsrecht - rechtliche Grundlagen

Kündigung im Arbeitsrecht: Ablauf und Fristen

Eine Kündigung ist für beide Seiten eine einschneidende Entscheidung. Arbeitgeber müssen dabei zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Kündigungsarten, Fristen und den korrekten Ablauf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (Originalunterschrift)
  • Es gibt ordentliche und außerordentliche Kündigungen
  • Kündigungsfristen hängen von Betriebszugehörigkeit ab
  • Kündigungsschutz gilt ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kündigungsarten

Ordentliche Kündigung

Die reguläre Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

MerkmalErklärung
FristGesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist
GrundIm Kündigungsschutz: sozial gerechtfertigt
FormSchriftlich mit Originalunterschrift

Außerordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund:

MerkmalErklärung
FristKeine (fristlos)
GrundWichtiger Grund erforderlich
Frist für Ausspruch2 Wochen nach Kenntnis des Grundes
FormSchriftlich mit Originalunterschrift

Änderungskündigung

Kündigung verbunden mit Angebot neuer Bedingungen:

  • Arbeitnehmer kann annehmen (neue Bedingungen gelten)
  • Arbeitnehmer kann unter Vorbehalt annehmen (gerichtliche Prüfung)
  • Arbeitnehmer kann ablehnen (Arbeitsverhältnis endet)

Kündigungsfristen

Gesetzliche Fristen (§ 622 BGB)

Für Arbeitgeber-Kündigungen nach Betriebszugehörigkeit:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 Jahre2 Monate zum Monatsende
8 Jahre3 Monate zum Monatsende
10 Jahre4 Monate zum Monatsende
12 Jahre5 Monate zum Monatsende
15 Jahre6 Monate zum Monatsende
20 Jahre7 Monate zum Monatsende

Arbeitnehmer-Kündigung

Für Arbeitnehmer gilt:

  • Grundsätzlich: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Es sei denn, vertraglich andere Frist vereinbart (maximal gleiche Frist wie für Arbeitgeber)

Probezeit

Während der Probezeit (max. 6 Monate):

  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • Keine Bindung an 15. oder Monatsende

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Kündigungsschutzgesetz

Anwendungsbereich

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, wenn:

  • Betrieb mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter hat
  • Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt ist

Soziale Rechtfertigung

Bei Anwendung des KSchG muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein:

KündigungsgrundBeispiele
PersonenbedingtKrankheit, fehlende Eignung
VerhaltensbedingtPflichtverletzung, Fehlverhalten
BetriebsbedingtAuftragsrückgang, Umstrukturierung

Sozialauswahl

Bei betriebsbedingter Kündigung:

  • Vergleich mit anderen Mitarbeitern gleicher Position
  • Kriterien: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
  • Sozial schwächste Mitarbeiter zuletzt kündigen

Besonderer Kündigungsschutz

Geschützte Personengruppen

Bestimmte Mitarbeiter haben besonderen Kündigungsschutz:

PersonengruppeSchutz
SchwangereKündigung unzulässig (Ausnahmen mit Behördenzustimmung)
Mutterschutz/ElternzeitKündigung unzulässig
SchwerbehinderteZustimmung des Integrationsamts nötig
BetriebsratKündigung nur außerordentlich, mit BR-Zustimmung
AuszubildendeNach Probezeit nur außerordentlich

Zustimmungserfordernisse

Bei bestimmten Kündigungen ist die Zustimmung von Behörden erforderlich:

  • Integrationsamt bei Schwerbehinderten
  • Gewerbeaufsicht bei Schwangeren/Mutterschutz
  • Betriebsrat bei BR-Mitgliedern

Formvorschriften

Schriftform

Die Kündigung muss:

  • Schriftlich erfolgen (nicht E-Mail, nicht mündlich)
  • Originalunterschrift tragen
  • Den Empfänger erreichen (Zugang)

Inhalt

Eine Kündigung sollte enthalten:

  • Bezeichnung als „Kündigung"
  • Kündigungstermin (oder Frist)
  • Bei außerordentlicher Kündigung: Grund kann, muss aber nicht genannt werden
  • Unterschrift des Kündigungsberechtigten

Zugang

Die Kündigung muss zugehen:

  • Persönliche Übergabe (mit Zeugen)
  • Einschreiben mit Rückschein
  • Einwurf-Einschreiben
  • Bote (der den Inhalt kennt)

Wichtig: Bei Übergabe an Familienmitglieder prüfen, ob Zugang erfolgt ist.

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Beteiligung des Betriebsrats

Anhörungspflicht

Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden:

  • Ordentliche Kündigung: BR hat 1 Woche Zeit
  • Außerordentliche Kündigung: BR hat 3 Tage Zeit
  • Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam

Reaktion des Betriebsrats

Der BR kann:

  • Zustimmen
  • Schweigen (gilt als Zustimmung)
  • Bedenken äußern
  • Widerspruch einlegen (bei ordentlicher Kündigung)

Ein Widerspruch verhindert die Kündigung nicht, kann aber Weiterbeschäftigungsanspruch begründen.

Ablauf einer Kündigung

Checkliste für Arbeitgeber

  1. Prüfung: Kündigungsschutz? Besonderer Schutz?
  2. Vorbereitung: Kündigungsgrund dokumentieren
  3. Betriebsrat: Anhören (falls vorhanden)
  4. Behörden: Zustimmung einholen (falls erforderlich)
  5. Schreiben: Kündigung aufsetzen, unterschreiben
  6. Zustellung: Kündigung zustellen (Nachweis!)
  7. Dokumentation: Zeitpunkt und Art der Zustellung festhalten

Abwicklung

Nach der Kündigung:

  • Arbeitszeugnis erstellen
  • Resturlaub klären (auszahlen oder nehmen)
  • Überstunden abrechnen
  • Arbeitsmittel zurückfordern
  • Abmeldung bei Sozialversicherung

Kündigungsschutzklage

Fristen

Arbeitnehmer können gegen die Kündigung klagen:

  • Frist: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
  • Zuständig: Arbeitsgericht

Folgen

Bei erfolgreicher Klage:

  • Kündigung ist unwirksam
  • Arbeitsverhältnis besteht fort
  • Ggf. Lohnnachzahlung

Oft endet das Verfahren mit einem Vergleich (Abfindung).

Häufige Fragen

Ja, Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Die Kündigung kann auch während Krankheit ausgesprochen werden und die Kündigungsfrist läuft weiter. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Bei der ordentlichen Kündigung: Nein, der Grund muss nicht im Kündigungsschreiben genannt werden. Der Arbeitgeber muss den Grund aber auf Verlangen des Betriebsrats mitteilen und im Kündigungsschutzprozess beweisen.
Nicht genommener Urlaub ist abzugelten (auszuzahlen). Alternativ kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter für die Kündigungsfrist freistellen und den Urlaub dabei abrechnen.
Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Bei '4 Wochen zum 15. oder Monatsende' muss die Kündigung so rechtzeitig zugehen, dass 4 volle Wochen vor dem 15. oder Monatsende liegen.
Eine ausgesprochene Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Beide Parteien können aber einvernehmlich vereinbaren, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen – das erfordert einen neuen Vertrag oder eine Aufhebung der Kündigung.

Fazit

Eine Kündigung im Arbeitsrecht erfordert sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung aller Formvorschriften. Arbeitgeber sollten Fristen, Kündigungsschutz und Beteiligungsrechte genau kennen. Im Zweifel ist rechtliche Beratung ratsam – eine fehlerhafte Kündigung kann teuer werden.

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