Kündigung im Arbeitsrecht: Ablauf und Fristen
Eine Kündigung ist für beide Seiten eine einschneidende Entscheidung. Arbeitgeber müssen dabei zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Kündigungsarten, Fristen und den korrekten Ablauf.
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (Originalunterschrift)
- Es gibt ordentliche und außerordentliche Kündigungen
- Kündigungsfristen hängen von Betriebszugehörigkeit ab
- Kündigungsschutz gilt ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kündigungsarten
Ordentliche Kündigung
Die reguläre Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
| Merkmal | Erklärung |
|---|---|
| Frist | Gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist |
| Grund | Im Kündigungsschutz: sozial gerechtfertigt |
| Form | Schriftlich mit Originalunterschrift |
Außerordentliche Kündigung
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund:
| Merkmal | Erklärung |
|---|---|
| Frist | Keine (fristlos) |
| Grund | Wichtiger Grund erforderlich |
| Frist für Ausspruch | 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes |
| Form | Schriftlich mit Originalunterschrift |
Änderungskündigung
Kündigung verbunden mit Angebot neuer Bedingungen:
- Arbeitnehmer kann annehmen (neue Bedingungen gelten)
- Arbeitnehmer kann unter Vorbehalt annehmen (gerichtliche Prüfung)
- Arbeitnehmer kann ablehnen (Arbeitsverhältnis endet)
Kündigungsfristen
Gesetzliche Fristen (§ 622 BGB)
Für Arbeitgeber-Kündigungen nach Betriebszugehörigkeit:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Arbeitnehmer-Kündigung
Für Arbeitnehmer gilt:
- Grundsätzlich: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Es sei denn, vertraglich andere Frist vereinbart (maximal gleiche Frist wie für Arbeitgeber)
Probezeit
Während der Probezeit (max. 6 Monate):
- Kündigungsfrist: 2 Wochen
- Keine Bindung an 15. oder Monatsende
Arbeitszeiten dokumentieren
Vollständige Dokumentation mit MyTimeTracker – auch bei Personalwechsel.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Kündigungsschutzgesetz
Anwendungsbereich
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, wenn:
- Betrieb mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter hat
- Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt ist
Soziale Rechtfertigung
Bei Anwendung des KSchG muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein:
| Kündigungsgrund | Beispiele |
|---|---|
| Personenbedingt | Krankheit, fehlende Eignung |
| Verhaltensbedingt | Pflichtverletzung, Fehlverhalten |
| Betriebsbedingt | Auftragsrückgang, Umstrukturierung |
Sozialauswahl
Bei betriebsbedingter Kündigung:
- Vergleich mit anderen Mitarbeitern gleicher Position
- Kriterien: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
- Sozial schwächste Mitarbeiter zuletzt kündigen
Besonderer Kündigungsschutz
Geschützte Personengruppen
Bestimmte Mitarbeiter haben besonderen Kündigungsschutz:
| Personengruppe | Schutz |
|---|---|
| Schwangere | Kündigung unzulässig (Ausnahmen mit Behördenzustimmung) |
| Mutterschutz/Elternzeit | Kündigung unzulässig |
| Schwerbehinderte | Zustimmung des Integrationsamts nötig |
| Betriebsrat | Kündigung nur außerordentlich, mit BR-Zustimmung |
| Auszubildende | Nach Probezeit nur außerordentlich |
Zustimmungserfordernisse
Bei bestimmten Kündigungen ist die Zustimmung von Behörden erforderlich:
- Integrationsamt bei Schwerbehinderten
- Gewerbeaufsicht bei Schwangeren/Mutterschutz
- Betriebsrat bei BR-Mitgliedern
Formvorschriften
Schriftform
Die Kündigung muss:
- Schriftlich erfolgen (nicht E-Mail, nicht mündlich)
- Originalunterschrift tragen
- Den Empfänger erreichen (Zugang)
Inhalt
Eine Kündigung sollte enthalten:
- Bezeichnung als „Kündigung"
- Kündigungstermin (oder Frist)
- Bei außerordentlicher Kündigung: Grund kann, muss aber nicht genannt werden
- Unterschrift des Kündigungsberechtigten
Zugang
Die Kündigung muss zugehen:
- Persönliche Übergabe (mit Zeugen)
- Einschreiben mit Rückschein
- Einwurf-Einschreiben
- Bote (der den Inhalt kennt)
Wichtig: Bei Übergabe an Familienmitglieder prüfen, ob Zugang erfolgt ist.
Dokumentation bei Personalwechsel
MyTimeTracker dokumentiert alle Arbeitszeiten lückenlos – wichtig beim Ausscheiden von Mitarbeitern.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Beteiligung des Betriebsrats
Anhörungspflicht
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden:
- Ordentliche Kündigung: BR hat 1 Woche Zeit
- Außerordentliche Kündigung: BR hat 3 Tage Zeit
- Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam
Reaktion des Betriebsrats
Der BR kann:
- Zustimmen
- Schweigen (gilt als Zustimmung)
- Bedenken äußern
- Widerspruch einlegen (bei ordentlicher Kündigung)
Ein Widerspruch verhindert die Kündigung nicht, kann aber Weiterbeschäftigungsanspruch begründen.
Ablauf einer Kündigung
Checkliste für Arbeitgeber
- Prüfung: Kündigungsschutz? Besonderer Schutz?
- Vorbereitung: Kündigungsgrund dokumentieren
- Betriebsrat: Anhören (falls vorhanden)
- Behörden: Zustimmung einholen (falls erforderlich)
- Schreiben: Kündigung aufsetzen, unterschreiben
- Zustellung: Kündigung zustellen (Nachweis!)
- Dokumentation: Zeitpunkt und Art der Zustellung festhalten
Abwicklung
Nach der Kündigung:
- Arbeitszeugnis erstellen
- Resturlaub klären (auszahlen oder nehmen)
- Überstunden abrechnen
- Arbeitsmittel zurückfordern
- Abmeldung bei Sozialversicherung
Kündigungsschutzklage
Fristen
Arbeitnehmer können gegen die Kündigung klagen:
- Frist: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
- Zuständig: Arbeitsgericht
Folgen
Bei erfolgreicher Klage:
- Kündigung ist unwirksam
- Arbeitsverhältnis besteht fort
- Ggf. Lohnnachzahlung
Oft endet das Verfahren mit einem Vergleich (Abfindung).
Häufige Fragen
Fazit
Eine Kündigung im Arbeitsrecht erfordert sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung aller Formvorschriften. Arbeitgeber sollten Fristen, Kündigungsschutz und Beteiligungsrechte genau kennen. Im Zweifel ist rechtliche Beratung ratsam – eine fehlerhafte Kündigung kann teuer werden.
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