Zum Hauptinhalt springen

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit: Inhalte und Muster

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit: Wichtige Inhalte, rechtliche Grundlagen und praktische Tipps für die Erstellung.

6 Min. Lesezeit
Betriebsvereinbarung wird unterzeichnet

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit: Inhalte und Muster

Die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit ist eines der wichtigsten Instrumente zur Regelung der Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen. Sie schafft verbindliche Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und berücksichtigt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit regelt Arbeitszeit, Pausen und Zeiterfassung
  • Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Die Vereinbarung muss mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar sein
  • Typische Inhalte: Gleitzeit, Kernzeiten, Überstundenregelung
  • Die Vereinbarung gilt unmittelbar für alle Arbeitnehmer

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtliche Grundlagen

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei:

  • Nr. 2: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen
  • Nr. 3: Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Hierarchie der Regelungen

Die Arbeitszeitgestaltung wird auf mehreren Ebenen geregelt:

  1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Zwingende gesetzliche Grenzen
  2. Tarifvertrag: Branchenspezifische Regelungen
  3. Betriebsvereinbarung: Betriebliche Umsetzung
  4. Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen

Öffnungsklauseln

Manche Regelungen im ArbZG können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung modifiziert werden, z.B.:

  • Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei Ausgleich
  • Verkürzung der Ruhezeit in bestimmten Branchen
  • Abweichungen bei Bereitschaftszeit

Typische Inhalte

Geltungsbereich

Die Vereinbarung sollte definieren:

  • Für wen gilt sie? (Alle Mitarbeiter, bestimmte Bereiche)
  • Ausnahmen (leitende Angestellte, Teilzeit)
  • Räumlicher Geltungsbereich (welche Standorte)

Regelarbeitszeit

Zu regelnde Punkte:

AspektTypische Regelung
Wöchentliche Arbeitszeit38-40 Stunden
ArbeitstageMontag bis Freitag
VerteilungGleichmäßig oder variabel
JahresarbeitszeitBei Jahresarbeitszeitmodellen

Gleitzeit

Bei Gleitzeitmodellen zu regeln:

  • Kernzeit: Pflichtanwesenheit (z.B. 10:00-15:00)
  • Gleitrahmen: Möglicher Arbeitsbeginn/-ende (z.B. 06:00-20:00)
  • Gleitzeitkonto: Maximaler Plus-/Minusstand
  • Ausgleichszeitraum: Wann muss ausgeglichen werden?

Mehr dazu: Gleitzeitregelung rechtssicher gestalten

Pausen

Pausenregelungen umfassen:

  • Mindestpause: Nach Arbeitszeitgesetz (6h → 30 Min, 9h → 45 Min)
  • Lage der Pausen: Festgelegt oder flexibel
  • Pausenräume: Wo dürfen Pausen verbracht werden?
  • Raucherpausen: Regelung zu Rauchpausen

Überstunden

Wichtige Regelungspunkte:

  • Definition: Ab wann liegt eine Überstunde vor?
  • Anordnung: Wer darf Überstunden anordnen?
  • Grenzen: Maximale Überstunden pro Woche/Monat
  • Ausgleich: Vergütung oder Freizeitausgleich?
  • Dokumentation: Wie werden Überstunden erfasst?

Arbeitszeiten revisionssicher erfassen

MyTimeTracker dokumentiert alle Arbeitszeiten gemäß den Anforderungen Ihrer Betriebsvereinbarung.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Zeiterfassung

Die Vereinbarung sollte regeln:

  • System: Welches Zeiterfassungssystem wird genutzt?
  • Pflichten: Wer erfasst was?
  • Korrekturen: Wie werden Fehler behoben?
  • Einsicht: Wer darf die Daten sehen?
  • Speicherdauer: Wie lange werden Daten aufbewahrt?

Mehr dazu: Betriebsrat und Zeiterfassung

Arbeitszeitkonto

Bei Führung von Arbeitszeitkonten:

  • Kontoführung: Soll-Ist-Vergleich
  • Obergrenzen: Maximaler Plus-/Minusstand
  • Ausgleich: Innerhalb welcher Zeiträume?
  • Übertrag: Was passiert zum Jahresende?
  • Kündigung: Abgeltung bei Austritt

Homeoffice/Mobile Arbeit

Falls relevant:

  • Arbeitszeiterfassung im Homeoffice
  • Erreichbarkeit und Kernzeiten
  • Technische Ausstattung
  • Kostentragung

Muster-Gliederung

Eine typische Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit:

Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelarbeitszeit
§ 3 Gleitzeit / Rahmenarbeitszeit
§ 4 Kernzeiten
§ 5 Pausen
§ 6 Arbeitszeitkonto
§ 7 Überstunden / Mehrarbeit
§ 8 Zeiterfassung
§ 9 Urlaub und Abwesenheiten
§ 10 Homeoffice (optional)
§ 11 Schlussbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten und Kündigung

Datum, Unterschriften

Verhandlung mit dem Betriebsrat

Vorbereitung

Für eine erfolgreiche Verhandlung:

  1. Bestandsaufnahme: Aktuelle Regelungen analysieren
  2. Ziele definieren: Was will das Unternehmen erreichen?
  3. Mitarbeiterinteressen: Was wünschen sich die Beschäftigten?
  4. Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt/nicht erlaubt?

Verhandlungsprozess

Typischer Ablauf:

  1. Arbeitgeber legt Entwurf vor
  2. Betriebsrat prüft und gibt Feedback
  3. Verhandlungsrunden
  4. Bei Einigung: Unterzeichnung
  5. Bei Nicht-Einigung: Einigungsstelle

Konfliktpunkte

Häufige Streitthemen:

  • Flexibilität vs. Planbarkeit
  • Überstundenregelungen
  • Kontrolle der Zeiterfassung
  • Datenschutz

Zeiterfassung einführen mit Betriebsrat

MyTimeTracker ist datenschutzkonform und betriebsratsfreundlich – für eine reibungslose Einführung.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Besondere Regelungen

Vertrauensarbeitszeit

Auch bei Vertrauensarbeitszeit können Betriebsvereinbarungen sinnvoll sein:

  • Dokumentationspflicht nach BAG-Urteil
  • Grenzen der Arbeitszeit
  • Selbstverantwortung der Mitarbeiter

Schichtarbeit

Für Schichtbetriebe zusätzlich:

  • Schichtmodelle und -wechsel
  • Schichtzulagen
  • Ruhezeiten
  • Gesundheitsschutz

Teilzeit

Regelungen für Teilzeitkräfte:

  • Proportionale Anwendung
  • Kernzeiten für Teilzeit
  • Gleitzeitrahmen anpassen

Änderung und Kündigung

Änderung

Änderungen der Betriebsvereinbarung:

  • Erfordern Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Müssen schriftlich erfolgen
  • Sollten rechtzeitig kommuniziert werden

Kündigung

Eine Betriebsvereinbarung kann:

  • Befristet abgeschlossen werden
  • Mit Frist gekündigt werden (typisch: 3 Monate)
  • Einvernehmlich aufgehoben werden

Nachwirkung

Bei Kündigung ohne neue Vereinbarung:

  • Regelungen gelten in der Regel nach
  • Bis neue Vereinbarung oder Einigungsstelle
  • Gesetzliche Regelungen bleiben Minimum

Häufige Fragen

Nein, aber sobald ein Betriebsrat besteht, hat dieser Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitfragen. Ohne Betriebsvereinbarung muss der Betriebsrat jeder Einzelmaßnahme zustimmen. Eine Betriebsvereinbarung schafft daher Klarheit für alle.
Nur wenn das Gesetz eine Öffnungsklausel vorsieht (z.B. bei Ruhezeiten in bestimmten Branchen). Die zwingenden Höchstgrenzen (10 Stunden, 6-Monats-Ausgleich) können nicht durch Betriebsvereinbarung umgangen werden.
Grundsätzlich ja, sie entfaltet unmittelbare und zwingende Wirkung. Ausgenommen sind leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG, die nicht vom Betriebsrat vertreten werden. Der Geltungsbereich kann auch anders definiert werden.
Das hängt von der Vereinbarung ab. Sie kann unbefristet oder befristet sein. Bei unbefristeten Vereinbarungen ist eine ordentliche Kündigung mit Frist (meist 3 Monate) möglich. Nach Kündigung wirkt sie in der Regel nach, bis eine neue Regelung besteht.
Zunächst sollten Arbeitgeber und Betriebsrat versuchen, sich zu einigen. Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten kann die Einigungsstelle angerufen werden. Im Streitfall über individuelle Rechte können Arbeitnehmer auch das Arbeitsgericht anrufen.

Fazit

Die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit ist ein zentrales Instrument für eine klare und rechtssichere Arbeitszeitgestaltung. Sie bringt Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmern zusammen, schafft Transparenz und Verbindlichkeit. Mit einer gut durchdachten Vereinbarung werden Konflikte vermieden und die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat gestärkt.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen