Betriebsvereinbarung Arbeitszeit: Inhalte und Muster
Die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit ist eines der wichtigsten Instrumente zur Regelung der Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen. Sie schafft verbindliche Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und berücksichtigt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit regelt Arbeitszeit, Pausen und Zeiterfassung
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeitgestaltung
- Die Vereinbarung muss mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar sein
- Typische Inhalte: Gleitzeit, Kernzeiten, Überstundenregelung
- Die Vereinbarung gilt unmittelbar für alle Arbeitnehmer
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtliche Grundlagen
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei:
- Nr. 2: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen
- Nr. 3: Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Hierarchie der Regelungen
Die Arbeitszeitgestaltung wird auf mehreren Ebenen geregelt:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Zwingende gesetzliche Grenzen
- Tarifvertrag: Branchenspezifische Regelungen
- Betriebsvereinbarung: Betriebliche Umsetzung
- Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen
Öffnungsklauseln
Manche Regelungen im ArbZG können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung modifiziert werden, z.B.:
- Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei Ausgleich
- Verkürzung der Ruhezeit in bestimmten Branchen
- Abweichungen bei Bereitschaftszeit
Typische Inhalte
Geltungsbereich
Die Vereinbarung sollte definieren:
- Für wen gilt sie? (Alle Mitarbeiter, bestimmte Bereiche)
- Ausnahmen (leitende Angestellte, Teilzeit)
- Räumlicher Geltungsbereich (welche Standorte)
Regelarbeitszeit
Zu regelnde Punkte:
| Aspekt | Typische Regelung |
|---|---|
| Wöchentliche Arbeitszeit | 38-40 Stunden |
| Arbeitstage | Montag bis Freitag |
| Verteilung | Gleichmäßig oder variabel |
| Jahresarbeitszeit | Bei Jahresarbeitszeitmodellen |
Gleitzeit
Bei Gleitzeitmodellen zu regeln:
- Kernzeit: Pflichtanwesenheit (z.B. 10:00-15:00)
- Gleitrahmen: Möglicher Arbeitsbeginn/-ende (z.B. 06:00-20:00)
- Gleitzeitkonto: Maximaler Plus-/Minusstand
- Ausgleichszeitraum: Wann muss ausgeglichen werden?
Mehr dazu: Gleitzeitregelung rechtssicher gestalten
Pausen
Pausenregelungen umfassen:
- Mindestpause: Nach Arbeitszeitgesetz (6h → 30 Min, 9h → 45 Min)
- Lage der Pausen: Festgelegt oder flexibel
- Pausenräume: Wo dürfen Pausen verbracht werden?
- Raucherpausen: Regelung zu Rauchpausen
Überstunden
Wichtige Regelungspunkte:
- Definition: Ab wann liegt eine Überstunde vor?
- Anordnung: Wer darf Überstunden anordnen?
- Grenzen: Maximale Überstunden pro Woche/Monat
- Ausgleich: Vergütung oder Freizeitausgleich?
- Dokumentation: Wie werden Überstunden erfasst?
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Zeiterfassung
Die Vereinbarung sollte regeln:
- System: Welches Zeiterfassungssystem wird genutzt?
- Pflichten: Wer erfasst was?
- Korrekturen: Wie werden Fehler behoben?
- Einsicht: Wer darf die Daten sehen?
- Speicherdauer: Wie lange werden Daten aufbewahrt?
Mehr dazu: Betriebsrat und Zeiterfassung
Arbeitszeitkonto
Bei Führung von Arbeitszeitkonten:
- Kontoführung: Soll-Ist-Vergleich
- Obergrenzen: Maximaler Plus-/Minusstand
- Ausgleich: Innerhalb welcher Zeiträume?
- Übertrag: Was passiert zum Jahresende?
- Kündigung: Abgeltung bei Austritt
Homeoffice/Mobile Arbeit
Falls relevant:
- Arbeitszeiterfassung im Homeoffice
- Erreichbarkeit und Kernzeiten
- Technische Ausstattung
- Kostentragung
Muster-Gliederung
Eine typische Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit:
Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelarbeitszeit
§ 3 Gleitzeit / Rahmenarbeitszeit
§ 4 Kernzeiten
§ 5 Pausen
§ 6 Arbeitszeitkonto
§ 7 Überstunden / Mehrarbeit
§ 8 Zeiterfassung
§ 9 Urlaub und Abwesenheiten
§ 10 Homeoffice (optional)
§ 11 Schlussbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten und Kündigung
Datum, Unterschriften
Verhandlung mit dem Betriebsrat
Vorbereitung
Für eine erfolgreiche Verhandlung:
- Bestandsaufnahme: Aktuelle Regelungen analysieren
- Ziele definieren: Was will das Unternehmen erreichen?
- Mitarbeiterinteressen: Was wünschen sich die Beschäftigten?
- Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt/nicht erlaubt?
Verhandlungsprozess
Typischer Ablauf:
- Arbeitgeber legt Entwurf vor
- Betriebsrat prüft und gibt Feedback
- Verhandlungsrunden
- Bei Einigung: Unterzeichnung
- Bei Nicht-Einigung: Einigungsstelle
Konfliktpunkte
Häufige Streitthemen:
- Flexibilität vs. Planbarkeit
- Überstundenregelungen
- Kontrolle der Zeiterfassung
- Datenschutz
Zeiterfassung einführen mit Betriebsrat
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Besondere Regelungen
Vertrauensarbeitszeit
Auch bei Vertrauensarbeitszeit können Betriebsvereinbarungen sinnvoll sein:
- Dokumentationspflicht nach BAG-Urteil
- Grenzen der Arbeitszeit
- Selbstverantwortung der Mitarbeiter
Schichtarbeit
Für Schichtbetriebe zusätzlich:
- Schichtmodelle und -wechsel
- Schichtzulagen
- Ruhezeiten
- Gesundheitsschutz
Teilzeit
Regelungen für Teilzeitkräfte:
- Proportionale Anwendung
- Kernzeiten für Teilzeit
- Gleitzeitrahmen anpassen
Änderung und Kündigung
Änderung
Änderungen der Betriebsvereinbarung:
- Erfordern Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Müssen schriftlich erfolgen
- Sollten rechtzeitig kommuniziert werden
Kündigung
Eine Betriebsvereinbarung kann:
- Befristet abgeschlossen werden
- Mit Frist gekündigt werden (typisch: 3 Monate)
- Einvernehmlich aufgehoben werden
Nachwirkung
Bei Kündigung ohne neue Vereinbarung:
- Regelungen gelten in der Regel nach
- Bis neue Vereinbarung oder Einigungsstelle
- Gesetzliche Regelungen bleiben Minimum
Häufige Fragen
Fazit
Die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit ist ein zentrales Instrument für eine klare und rechtssichere Arbeitszeitgestaltung. Sie bringt Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmern zusammen, schafft Transparenz und Verbindlichkeit. Mit einer gut durchdachten Vereinbarung werden Konflikte vermieden und die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat gestärkt.
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