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Arbeitsvertrag: Inhalte und Checkliste

Was gehört in einen Arbeitsvertrag? Pflichtangaben, wichtige Klauseln und Checkliste für rechtssichere Verträge.

5 Min. Lesezeit
Arbeitsvertrag wird unterschrieben

Arbeitsvertrag: Inhalte und Checkliste

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Was muss er enthalten, und worauf sollten Sie achten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachweisgesetz schreibt Mindestinhalte vor
  • Schriftform seit 2022 strenger
  • Viele Pflichtangaben innerhalb von 7 Tagen
  • Klare Formulierungen vermeiden Streit
  • Individualisierung für Ihre Situation

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Pflichtangaben nach Nachweisgesetz

Was muss enthalten sein?

Das Nachweisgesetz (NachwG) fordert:

PflichtangabeErklärung
Name und Anschrift der ParteienArbeitgeber und Arbeitnehmer
Beginn des ArbeitsverhältnissesStartdatum
Befristung (falls vorhanden)Dauer und Grund
ArbeitsortWo wird gearbeitet?
TätigkeitsbeschreibungWas wird gearbeitet?
VergütungGehalt und Bestandteile
ArbeitszeitUmfang und Verteilung
UrlaubUrlaubstage pro Jahr
KündigungsfristenWie und wann kündigen
Hinweis auf TarifverträgeFalls anwendbar

Fristen beachten

Seit 2022 strenger:

  • Am ersten Tag: Wichtigste Angaben – Name und Anschrift
  • Vergütung
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • 7 Tage: Weitere Angaben – Befristung
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Kündigungsfristen
  • 1 Monat: Rest – Tarifverträge
  • Betriebliche Altersversorgung

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Wichtige Vertragsklauseln

Arbeitszeit

Was regeln:

AspektRegelung
Wochenstundenz.B. 40 Stunden
Verteilungz.B. Mo-Fr 8-17 Uhr
FlexibilitätGleitzeit, Vertrauensarbeitszeit
ÜberstundenVergütung oder Abgeltung

Vergütung

Klar definieren:

  • Grundgehalt: ___ € brutto/Monat
  • Fixe Zulagen: z.B. Fahrtkosten
  • Variable Vergütung: z.B. Bonus
  • Sachleistungen: z.B. Dienstwagen
  • Fälligkeit: z.B. Ende des Monats
  • Zahlungsweg: Überweisung

Probezeit

Übliche Regelung:

AspektEmpfehlung
DauerMax. 6 Monate
Kündigungsfrist2 Wochen (gesetzlich)
VerlängerungNicht einseitig möglich

Kündigungsfristen

Nach Betriebszugehörigkeit:

BetriebszugehörigkeitFrist (AG → AN)
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15./Monatsende
2-5 Jahre1 Monat zum Monatsende
5-8 Jahre2 Monate zum Monatsende
8-10 Jahre3 Monate zum Monatsende
10-12 Jahre4 Monate zum Monatsende

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Checkliste Arbeitsvertrag

Vor Vertragsabschluss prüfen

Für Arbeitgeber:

Checkliste Arbeitgeber:
□ Stellenbeschreibung aktuell?
□ Vergütung marktgerecht?
□ Arbeitszeit korrekt?
□ Befristungsgrund vorhanden?
□ Probezeit gewünscht?
□ Wettbewerbsverbot nötig?
□ Geheimhaltung regeln?
□ Tarifvertrag anwendbar?
□ Betriebsrat beteiligt?
□ Rechtliche Prüfung erfolgt?

Vertragsinhalte prüfen

Für Arbeitnehmer:

PunktGeprüft
Tätigkeitsbeschreibung
Gehalt vollständig
Arbeitszeit realistisch
Urlaubstage korrekt
Überstundenregelung fair
Probezeit angemessen
Kündigungsfristen beidseitig

Spezielle Klauseln

Überstundenklausel

Vorsicht bei:

KlauselBewertung
"Überstunden sind mit Gehalt abgegolten"Oft unwirksam
"Bis zu X Überstunden sind abgegolten"Kann wirksam sein
"Überstunden werden vergütet"Fair
"Überstunden werden in Freizeit ausgeglichen"Üblich

Versetzungsklausel

Flexibilität für Arbeitgeber:

  • Bundesweit versetzbar: Weitreichend
  • Regional begrenzt: Üblicher
  • Nur mit Zustimmung: Eingeschränkt
  • Änderungskündigung: Ohne Klausel nötig

Wettbewerbsverbot

Nach Beendigung:

AspektRegelung
DauerMax. 2 Jahre
KarenzentschädigungMind. 50% des letzten Gehalts
ReichweiteRäumlich und sachlich begrenzt
FormSchriftlich

Geheimhaltung

Schutz von Betriebsgeheimnissen:

  • Während des Arbeitsverhältnisses: Nebenpflicht
  • Nach Beendigung: Nur wenn vereinbart
  • Vertragsstrafe: Möglich, aber begrenzt

Befristete Verträge

Arten der Befristung

ArtVoraussetzung
Mit SachgrundGrund muss vorliegen
Ohne SachgrundMax. 2 Jahre, 3 Verlängerungen

Sachgründe

Typische Befristungsgründe:

  • Vorübergehender Bedarf
  • Anschluss an Ausbildung/Studium
  • Vertretung (Elternzeit, Krankheit)
  • Eigenart der Arbeitsleistung
  • Erprobung
  • Haushaltsmittel (öffentlicher Dienst)

Häufige Fehler vermeiden

Typische Probleme

FehlerKonsequenz
Fehlende SchriftformVertrag trotzdem gültig, aber Bußgeld
Unklare TätigkeitsbeschreibungStreit über Aufgaben
Unwirksame ÜberstundenklauselNachzahlung
Fehlende BefristungsangabeUnbefristet!
Zu kurze KündigungsfristMindestfrist gilt

Formulierungen prüfen

Klare Sprache:

  • Keine doppeldeutigen Begriffe
  • Konkrete Zahlen statt "angemessen"
  • Verweise auf Tarifvertrag prüfen
  • Bei Unsicherheit: Jurist fragen

Häufige Fragen

Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig, aber der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich nachweisen (Nachweisgesetz). Bei Verstößen drohen Bußgelder. Empfehlung: Immer schriftlich.
Der Vertrag ist trotzdem gültig. Für fehlende Regelungen gelten gesetzliche Bestimmungen oder Tarifverträge. Der Arbeitgeber kann aber wegen Verstoß gegen das Nachweisgesetz mit Bußgeld belegt werden.
Ja, ein Arbeitsvertrag ist Verhandlungssache. Sie können Änderungen vorschlagen. Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen, aber unzumutbare Klauseln können auch vor Gericht unwirksam sein.
Detailliert genug, um die Hauptaufgaben zu verstehen, aber nicht so eng, dass keine Flexibilität bleibt. Eine Formulierung wie 'sowie vergleichbare Tätigkeiten' gibt Spielraum.
Wenn sie Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten will, ohne Obergrenze zu nennen. Wirksam sind Klauseln, die konkrete Stundenzahlen nennen (z.B. 'bis zu 10 Überstunden/Monat sind mit dem Gehalt abgegolten').

Fazit

Ein guter Arbeitsvertrag schafft Klarheit für beide Seiten. Die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz bilden das Minimum – darüber hinaus lohnt es sich, individuelle Regelungen zu Überstunden, Versetzung und anderen Themen sorgfältig zu formulieren. Im Zweifel: Rechtliche Prüfung vor der Unterschrift.

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