Arbeitszeitklauseln im Arbeitsvertrag verstehen
Was die Formulierungen wirklich bedeuten – und worauf Sie achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsverträge regeln Arbeitszeit individuell
- Standardklauseln haben oft versteckte Bedeutungen
- Überstundenklauseln besonders kritisch prüfen
- Vertragsfreiheit hat Grenzen (ArbZG)
- Im Zweifel beraten lassen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Typische Klauseln
Reguläre Arbeitszeit
Formulierungen:
| Klausel | Bedeutung |
|---|---|
| "40 Stunden wöchentlich" | Klare Festlegung |
| "Vollzeit" | Betriebsüblich, oft 38-40h |
| "Regelmäßige Arbeitszeit..." | Normalfall, Ausnahmen möglich |
| "Die Arbeitszeit richtet sich nach betrieblichen Erfordernissen" | Flexible Auslegung möglich |
Verteilung der Arbeitszeit
Optionen:
- Feste Zeiten – "Mo-Fr 9-18 Uhr"
- Rahmenzeiten – "Zwischen 7-20 Uhr"
- Flexible Verteilung – "Nach betrieblichen Erfordernissen"
- Gleitzeitregelung – "Gemäß Betriebsvereinbarung"
- Vertrauensarbeitszeit – "Ergebnisorientiert"
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Überstundenklauseln
Häufige Formulierungen
Was sie bedeuten:
| Klausel | Bedeutung | Kritik |
|---|---|---|
| "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" | Pauschale Abgeltung | Oft unwirksam |
| "Bis zu X Überstunden sind abgegolten" | Begrenzte Abgeltung | Meist wirksam |
| "Überstunden werden vergütet/ausgeglichen" | Anspruch auf Ausgleich | Arbeitnehmerfreundlich |
| "Nach betrieblicher Notwendigkeit" | AG ordnet an | Flexibel für AG |
Unwirksame Klauseln
Vorsicht bei:
- Pauschale Abgeltung ohne Grenze – "Alle Überstunden abgegolten"
- → Meist unwirksam (intransparent)
- Zu hohe Pauschalierung – "Bis zu 50h Überstunden/Monat"
- → Oft unwirksam (unangemessen)
- Keine Vergütung, kein Ausgleich – "Mehrarbeit wird nicht vergütet"
- → Rechtlich fragwürdig
- Unklare Formulierungen – → Auslegung zu Gunsten AN
Was wirksam ist
Typisch wirksam:
| Klausel | Warum wirksam |
|---|---|
| "Bis zu 10 Überstunden/Monat abgegolten" | Begrenzt, transparent |
| "Überstunden werden mit X€/h vergütet" | Klare Vergütung |
| "Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1" | Nachvollziehbar |
| "Überstunden nur mit Genehmigung" | Begrenzung der Anordnung |
Arbeitszeiterfassung im Vertrag
Mögliche Regelungen
Was vereinbart werden kann:
- Pflicht zur Erfassung – "AN ist verpflichtet, Arbeitszeit zu dokumentieren"
- System vorgegeben – "Über das betriebliche System"
- Vertrauensarbeitszeit – "Ergebnisorientiert ohne tägliche Erfassung"
- → Nach BAG-Urteil problematisch
- Nachweispflicht – "Auf Verlangen nachzuweisen"
Nach BAG-Urteil
Neue Rechtslage:
| Aspekt | Bedeutung |
|---|---|
| Arbeitgeber-Pflicht | Zeiterfassung muss eingeführt werden |
| Vertragsklauseln | Müssen angepasst werden |
| Vertrauensarbeitszeit | In bisheriger Form schwierig |
| Gestaltung | Noch durch Gesetzgeber zu regeln |
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Flexibilitätsklauseln
Versetzungsklauseln
Arbeitsort und -zeit:
| Klausel | Bedeutung |
|---|---|
| "Einsatz auch an anderen Standorten" | Mobilität erwartet |
| "Änderung der Arbeitszeit möglich" | Flexibilität für AG |
| "Nach betrieblichen Erfordernissen" | Weites Direktionsrecht |
Grenzen der Flexibilität
Was nicht geht:
- Billiges Ermessen – Änderungen müssen zumutbar sein
- ArbZG – Max. 10h/Tag, Ruhezeiten
- Betriebsrat – Bei Änderungen zu beteiligen
- Ankündigungsfristen – Kurzfristige Änderungen problematisch
- Persönliche Umstände – Kinderbetreuung, Pflege etc.
Teilzeit und Befristung
Teilzeitklauseln
Besonderheiten:
| Klausel | Bedeutung |
|---|---|
| "20 Stunden wöchentlich" | Feste Teilzeit |
| "Mindestens 15, höchstens 25h" | Bandbreite |
| "Arbeit auf Abruf" | Flexible Teilzeit (mit Grenzen) |
| "Verteilung nach Absprache" | Einvernehmlich festlegen |
Arbeit auf Abruf
Gesetzliche Grenzen:
- Mindestarbeitszeit – Wenn nicht vereinbart: 20h/Woche
- Höchstarbeitszeit – Max. 25% mehr als Mindest
- Mindestarbeitszeit pro Einsatz – 3 Stunden zusammenhängend
- Ankündigung – 4 Tage vorher
- Ablehnung – Bei kurzfristiger Anforderung möglich
Vergütungsregelungen
Zuschläge
Im Vertrag:
| Klausel | Bedeutung |
|---|---|
| "Zuschläge gemäß Tarifvertrag" | TV-Regelung gilt |
| "Pauschale Vergütung inkl. Zuschläge" | Abgegolten (wenn transparent) |
| "Sonntagszuschlag 50%" | Konkrete Regelung |
| "Keine Zuschläge" | Zulässig, wenn kein TV gilt |
Bereitschaftsdienst
Spezielle Klauseln:
- Definition – Was gilt als Bereitschaft
- Vergütung – Oft reduziert (25-50%)
- Häufigkeit – Wie oft pro Monat
- Ruhezeit – Bereitschaft = Arbeitszeit (EuGH)
- Zuschläge – Bei Inanspruchnahme
Klauseln prüfen
Checkliste
Was prüfen:
| Punkt | Frage |
|---|---|
| Stundenzahl | Klar definiert? |
| Verteilung | Flexibel oder fest? |
| Überstunden | Vergütung/Ausgleich geregelt? |
| Änderungen | Welche Flexibilität für AG? |
| Zuschläge | Geregelt oder ausgeschlossen? |
| Zeiterfassung | Pflicht, System? |
Warnsignale
Vorsicht bei:
- "Alle Überstunden abgegolten" – Oft unwirksam
- "Arbeitszeit nach Bedarf" – Zu unbestimmt
- "Änderungen jederzeit möglich" – Grenzen des Direktionsrechts
- Sehr kleine Schrift – Könnte wichtige Klauseln verstecken
- Verweis auf Regelungen ohne Einsicht – Welcher Tarifvertrag, welche BV?
Häufige Fragen
Fazit
Arbeitszeitklauseln im Arbeitsvertrag verdienen besondere Aufmerksamkeit: Sie bestimmen, wie viel und wann Sie arbeiten und wie Mehrarbeit behandelt wird. Pauschale Überstundenabgeltung ist oft unwirksam, konkrete Regelungen sind arbeitnehmerfreundlicher. Nach dem BAG-Urteil zur Zeiterfassung müssen auch Vertrauensarbeitszeit-Regelungen überdacht werden. Im Zweifel: Vertrag vor Unterschrift prüfen lassen, unklare Klauseln ansprechen, bei bestehenden Verträgen Rechte kennen.
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