Urlaubsantrag ablehnen: Welche Gründe sind zulässig?
Mitarbeiter haben Anspruch auf ihren Jahresurlaub – aber nicht zwingend zu jedem gewünschten Zeitpunkt. Der Arbeitgeber darf Urlaubsanträge unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Welche Gründe zulässig sind und welche nicht, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Urlaubswünsche der Mitarbeiter haben grundsätzlich Vorrang
- Ablehnung nur bei dringenden betrieblichen Gründen zulässig
- Die Ablehnung muss konkret begründet werden
- Soziale Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen
- Generelle Urlaubsverbote ohne Grund sind unzulässig
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtliche Grundlage
Was sagt das Gesetz?
§ 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):
„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Drei Ablehnungsgründe
Das Gesetz kennt nur zwei Gründe für die Ablehnung:
- Dringende betriebliche Belange
- Vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer
Ein dritter Grund ergibt sich aus der Fürsorgepflicht:
- Fehlender Urlaubsanspruch (z.B. bereits verbraucht)
Dringende betriebliche Belange
Was sind dringende betriebliche Belange?
Dringend sind betriebliche Belange, wenn:
- Der Betrieb ohne den Mitarbeiter erheblich gestört würde
- Keine zumutbare Vertretung möglich ist
- Ein konkreter, nachvollziehbarer Grund vorliegt
Zulässige Ablehnungsgründe
| Grund | Zulässig? | Begründung |
|---|---|---|
| Saisongeschäft (Weihnachten im Einzelhandel) | Ja | Konkrete betriebliche Notwendigkeit |
| Wichtiges Projekt mit Deadline | Ja | Wenn Mitarbeiter unverzichtbar |
| Inventur | Ja | Wenn Mitarbeiter dabei nötig |
| Viele Kollegen bereits im Urlaub | Ja | Mindestbesetzung |
| Personalmangel durch Kündigungen | Bedingt | Wenn nicht durch Arbeitgeber verschuldet |
Unzulässige Ablehnungsgründe
| Grund | Zulässig? | Begründung |
|---|---|---|
| „Ich brauche Sie hier" ohne Grund | Nein | Keine konkrete betriebliche Notwendigkeit |
| „Das passt mir nicht" | Nein | Willkür |
| „Darum" | Nein | Fehlende Begründung |
| Allgemeiner Personalmangel | Nein | Organisatorisches Problem des AG |
| Bestrafung des Mitarbeiters | Nein | Nicht zulässiger Zweck |
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Vorrangige Urlaubswünsche
Soziale Gesichtspunkte
Wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub wollen, entscheiden soziale Gesichtspunkte:
- Schulpflichtige Kinder: Auf Ferienzeiten angewiesen
- Urlaub mit Partner: Wenn Partner nicht flexibel
- Rotation: Wer hat letztes Jahr verzichtet?
- Betriebszugehörigkeit: Kann eine Rolle spielen
Abwägung durchführen
Der Arbeitgeber muss:
- Die Situation beider Mitarbeiter verstehen
- Soziale Faktoren gegeneinander abwägen
- Eine faire Entscheidung treffen
- Die Entscheidung begründen können
Beispiel-Abwägung
Zwei Mitarbeiter wollen in den Sommerferien:
- Mitarbeiter A: Zwei schulpflichtige Kinder, Urlaub nur in den Ferien möglich
- Mitarbeiter B: Keine Kinder, bevorzugt nur den Termin
Ergebnis: Mitarbeiter A hat unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang.
Formelle Anforderungen
Rechtzeitige Entscheidung
Der Arbeitgeber muss zeitnah entscheiden:
- Keine unnötige Verzögerung
- Mitarbeiter braucht Planungssicherheit
- Faustregel: Innerhalb einer Woche antworten
Begründungspflicht
Bei Ablehnung sollte der Arbeitgeber:
- Den konkreten Grund nennen
- Nicht nur pauschal auf „betriebliche Gründe" verweisen
- Nachvollziehbar argumentieren
Form der Ablehnung
- Schriftlich empfohlen (Nachweis)
- Mündlich rechtlich ausreichend
- Dokumentation im Interesse aller
Alternativen zur Ablehnung
Kompromisse finden
Bevor abgelehnt wird:
- Verschiebung: Kann der Urlaub zu anderem Zeitpunkt genommen werden?
- Kürzung: Würden auch weniger Tage gehen?
- Teilung: Erste Woche ja, zweite nein?
Tausch ermöglichen
Schichttausch oder Urlaubstausch unter Kollegen:
- Freiwilliger Tausch oft möglich
- Arbeitgeber muss zustimmen
- Kann Konflikte lösen
Vertretung organisieren
Prüfen, ob Vertretung möglich:
- Einarbeitung eines Kollegen
- Verschiebung weniger dringender Aufgaben
- Externe Unterstützung
Urlaubsübersicht für das Team
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Rechte des Mitarbeiters bei Ablehnung
Was kann der Mitarbeiter tun?
Bei unberechtigter Ablehnung:
- Gespräch suchen: Sachlich nach Gründen fragen
- Betriebsrat einschalten: Wenn vorhanden
- Schriftlich widersprechen: Ablehnung dokumentieren
- Arbeitsgericht: Im Streitfall (aber selten nötig)
Was darf der Mitarbeiter nicht tun?
- Eigenmächtig fernbleiben: Selbstbeurlaubung ist Kündigungsgrund
- Krankmeldung stattdessen: Betrug, kann zur Kündigung führen
Selbstbeurlaubung
Selbstbeurlaubung = Eigenmächtig Urlaub nehmen trotz Ablehnung
Konsequenzen:
- Abmahnung
- Im Wiederholungsfall: Kündigung
- Auch bei rechtswidriger Ablehnung problematisch
Sonderfälle
Ablehnung in der Kündigungsfrist
Während der Kündigungsfrist:
- Grundsätzlich gelten dieselben Regeln
- Aber: Mitarbeiter soll Resturlaub nehmen können
- Ablehnung nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt
Mehr dazu: Urlaub und Restansprüche bei Kündigung
Ablehnung bei Krankheit
Nach langer Krankheit Urlaub beantragen:
- Grundsätzlich hat Mitarbeiter Anspruch
- Dringende betriebliche Gründe können gelten
- Aber: Keine Benachteiligung wegen Krankheit
Bereits genehmigter Urlaub
Kann der Arbeitgeber genehmigten Urlaub widerrufen?
- Grundsätzlich: Nein
- Ausnahme: Echte Notfälle (sehr selten)
- Mitarbeiter kann Vertrauensschutz geltend machen
Kommunikation bei Ablehnung
Wie sagt man es richtig?
Schlecht:
„Urlaub geht nicht. Punkt."
Besser:
„Leider kann ich den Urlaub im gewünschten Zeitraum nicht genehmigen, weil wir dann durch die Inventur zu wenig Personal haben. Können wir einen alternativen Zeitraum finden?"
Dokumentation
Für beide Seiten sinnvoll:
- Datum des Antrags
- Datum der Ablehnung
- Begründung
- Angebotene Alternativen
Häufige Fragen
Fazit
Die Ablehnung von Urlaubsanträgen ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig: dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter. Willkürliche Ablehnungen ohne Begründung sind rechtswidrig. Für beide Seiten gilt: Kommunikation und Kompromissbereitschaft lösen die meisten Konflikte. Im Zweifel sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtliche Beratung suchen.
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