Zum Hauptinhalt springen

Sonderurlaub: Anlässe, Dauer und rechtliche Grundlagen

Sonderurlaub im Überblick: Bei welchen Anlässen gibt es bezahlte Freistellung, wie viele Tage, und was sagt das Gesetz?

6 Min. Lesezeit
Kalender mit markierten Sonderurlaubstagen

Sonderurlaub: Anlässe, Dauer und rechtliche Grundlagen

Hochzeit, Geburt, Todesfall – manchmal braucht man frei, ohne Urlaub zu nehmen. Sonderurlaub macht es möglich, aber die Regeln sind komplizierter als gedacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein genereller gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub
  • § 616 BGB regelt Freistellung bei persönlicher Verhinderung
  • Tarifverträge und Arbeitsverträge oft großzügiger
  • Bezahlt oder unbezahlt je nach Regelung
  • Anlass und Dauer müssen angemessen sein

Gesetzliche Grundlage

§ 616 BGB

Was das Gesetz sagt:

ElementRegelung
VoraussetzungPersönlicher Verhinderungsgrund
DauerVerhältnismäßig kurze Zeit
VerschuldenOhne Verschulden des AN
VergütungAnspruch bleibt

Was bedeutet das?

Auslegung:

  • Persönlicher Grund – Betrifft nur Sie, nicht jeden
  • Unverschuldet – Sie können nichts dafür
  • Kurze Zeit – Meist 1-3 Tage
  • Verhältnismäßig – Anlass rechtfertigt Dauer

Abdingbar

Wichtig zu wissen:

AspektBedeutung
Vertraglich ausschließbarJa, im Arbeitsvertrag
TarifvertragKann erweitern oder einschränken
BetriebsvereinbarungKann konkretisieren

Abwesenheiten verwalten

MyTimeTracker erfasst alle Abwesenheitsarten übersichtlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Typische Anlässe

Familie

Familiäre Ereignisse:

AnlassÜbliche Dauer
Eigene Hochzeit1-2 Tage
Hochzeit Kind1 Tag
Geburt eigenes Kind1-2 Tage
Todesfall engste Familie2-3 Tage
Todesfall weitere Familie1 Tag
Silberne/Goldene Hochzeit Eltern1 Tag

Behördengänge

Unaufschiebbare Termine:

  • Gerichtstermin (als Zeuge) – Dauer des Termins
  • Polizeiliche Vorladung – Wenn nicht verschiebbar
  • Behörden ohne Terminwahl – Wenn nicht außerhalb AZ möglich
  • Nicht: Führerschein abholen – Verschiebbar = kein Sonderurlaub

Sonstiges

Weitere Anlässe:

AnlassRegelung
UmzugOft 1 Tag (wenn Tarifvertrag)
ArztbesuchNur wenn nicht außerhalb AZ
DienstjubiläumJe nach Vereinbarung
Prüfungen (Weiterbildung)Je nach Vereinbarung

Dauer des Sonderurlaubs

Angemessenheit

Was üblich ist:

AnlassDauer
Hochzeit1-2 Tage
Geburt Kind1-2 Tage
Todesfall Eltern/Kind/Partner2-3 Tage
Todesfall Großeltern1 Tag
Todesfall Geschwister1-2 Tage
Schwere Erkrankung naher Angehöriger1 Tag zur Organisation

Tarifliche Regelungen

Oft großzügiger:

  • Eigene Hochzeit: 2 Tage
  • Niederkunft Partnerin: 2 Tage
  • Tod Ehegatte/Kind: 3 Tage
  • Tod Eltern: 2 Tage
  • Silberne Hochzeit: 1 Tag
  • Umzug: 1 Tag (einmal/Jahr)
  • 25-jähriges Dienstjubiläum: 1 Tag

Arbeitsvertrag

Individuell geregelt:

KlauselBedeutung
"Gemäß Tarifvertrag"Tarifliche Regelung gilt
Konkrete AufzählungNur genannte Anlässe
"§ 616 ausgeschlossen"Nur vertraglich geregelte
Keine Regelung§ 616 BGB gilt

Sonderurlaub dokumentieren

MyTimeTracker macht alle Abwesenheitsarten nachvollziehbar.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Antrag und Nachweis

Wie beantragen

Vorgehen:

SchrittAktion
AnkündigungSo früh wie möglich
GrundNennen (nicht detailliert)
DauerAngeben
NachweisWenn verlangt

Nachweise

Was gefordert werden kann:

  • Hochzeit – Heiratsurkunde (nachträglich)
  • Geburt – Geburtsurkunde
  • Todesfall – Sterbeurkunde
  • Gerichtstermin – Ladung
  • Arztbesuch – Bescheinigung

Ablehnung

Wann möglich:

GrundAblehnung möglich
Kein Anlass nach RegelungJa
Zu lange DauerTeilweise
VerschiebbarJa
Selbst verschuldetJa

Besondere Fälle

Entfernte Verwandte

Nicht automatisch:

VerwandtschaftAnspruch
Eltern, KinderJa (meist)
GeschwisterOft ja
GroßelternOft ja
SchwiegerelternNicht immer
Onkel, TantenSelten
Cousin, CousineNein

Fernere Reise

Wenn Anlass weit weg:

  • Anlass berechtigt X Tage
  • Anreise lang? – Nicht automatisch mehr
  • Praxis – Oft zusätzlich Urlaub
  • Verhandlungssache – Mit Arbeitgeber klären

Mehrfach im Jahr

Wenn es sich häuft:

SituationRegelung
Zweite HochzeitKein Anspruch
Mehrere TodesfälleJeweils Anspruch
Mehrere UmzügeOft auf einmal begrenzt

Bezahlt oder unbezahlt

Grundsatz

Nach § 616 BGB:

SituationVergütung
§ 616 greiftBezahlt
§ 616 ausgeschlossenJe nach Vertrag
Kein AnspruchUnbezahlt oder Urlaub

Wenn unbezahlt

Was passiert:

  • Kein Gehalt
  • Sozialversicherung – Bis 1 Monat weiter
  • Urlaubsanspruch – Bleibt (bei Kürze)
  • Alternative – Urlaub nehmen

Häufige Fragen

Nicht direkt. § 616 BGB gibt Anspruch auf Freistellung bei persönlicher Verhinderung, was die eigene Hochzeit einschließt. Aber: Der Anspruch kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Tarifverträge regeln oft 1-2 Tage konkret.
Das hängt von Vertrag und Tarifvertrag ab. Üblich sind 2-3 Tage bei Eltern, Kindern oder Partner, 1-2 Tage bei Großeltern oder Geschwistern. Bei entfernteren Verwandten oft kein Anspruch. Im Zweifel: Nachfragen oder Vertrag prüfen.
Wenn der Anlass nicht unter § 616 BGB oder die vertragliche Regelung fällt: ja. Wenn der Anlass berechtigt ist, aber die Dauer zu lang erscheint: teilweise. Wenn Sie den Anlass nachweisen können und er berechtigt ist: nein.
Der Arbeitgeber kann einen angemessenen Nachweis verlangen. Bei Hochzeit die Urkunde, bei Todesfall die Sterbeurkunde, bei Gerichtstermin die Ladung. Die Details Ihres Privatlebens müssen Sie nicht offenlegen.
Gesetzlich nicht. In vielen Tarifverträgen ist ein Tag Sonderurlaub für Umzug vorgesehen. Manche Arbeitsverträge regeln das auch. Ohne solche Regelung: Urlaub nehmen oder mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Fazit

Sonderurlaub ist komplizierter als oft gedacht. Der gesetzliche Anspruch aus § 616 BGB ist begrenzt und kann vertraglich ausgeschlossen sein. Tarifverträge und Arbeitsverträge sind oft großzügiger, aber die Regelungen variieren stark. Im Zweifel: Vertrag prüfen, rechtzeitig ankündigen, und bei Unklarheiten mit HR oder Betriebsrat sprechen.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen