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Zeiterfassung und Whistleblower: Verstöße melden

Arbeitszeitverstöße melden: Hinweisgeberschutz, Meldekanäle und was Mitarbeiter wissen sollten.

6 Min. Lesezeit
Hinweisschild und Schutzschild

Zeiterfassung und Whistleblower: Verstöße melden

Wenn im Betrieb systematisch gegen Arbeitszeitregeln verstoßen wird – was tun?

Das Wichtigste in Kürze

  • Hinweisgeberschutzgesetz schützt Melder
  • Arbeitszeitverstöße können gemeldet werden
  • Interne und externe Meldekanäle
  • Anonyme Meldung möglich
  • Keine Repressalien erlaubt

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hinweisgeberschutzgesetz

Was das Gesetz regelt

Seit Juli 2023:

ElementRegelung
SchutzbereichVerstöße gegen EU-Recht, bestimmte nationale Gesetze
ArbeitszeitArbeitszeitgesetz ist erfasst
UnternehmensgrößeMeldestelle ab 50 MA Pflicht
SchutzVor Kündigung, Benachteiligung

Wer geschützt ist

Hinweisgebende Personen:

  • Arbeitnehmer – Auch ehemalige
  • Beamte – Im öffentlichen Dienst
  • Leiharbeiter – Auch im Einsatzbetrieb
  • Bewerber – Kenntnis aus Bewerbung
  • Praktikanten – Auch unbezahlt
  • Selbständige – In Geschäftsbeziehung

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Arbeitszeitverstöße erkennen

Typische Verstöße

Was gemeldet werden kann:

VerstoßBeispiel
Überschreitung HöchstarbeitszeitRegelmäßig >10h/Tag
Ruhezeiten nicht eingehalten<11h zwischen Schichten
Pausen verweigertKeine Pause bei >6h
Dokumentation manipuliertZeiten werden geändert
Zeiterfassung unterdrückt"Stempeln Sie nicht"

Systematisch vs. Einzelfall

Unterscheidung wichtig:

  • Einzelfall – Fehler, einmalig
  • Muster – Wiederholt bei einer Person
  • Systematisch – Betrifft viele, organisiert
  • Anweisung – Von oben angeordnet
  • Duldung – Bekannt, nicht unterbunden

Meldekanäle

Interne Meldestelle

Im Unternehmen:

AspektRegelung
PflichtAb 50 Mitarbeiter
ZuständigkeitUnabhängige Stelle
BearbeitungBinnen 3 Monaten
VertraulichkeitIdentität geschützt

Externe Meldestelle

Behördlich:

  • Bundesamt für Justiz – Allgemeine externe Stelle
  • Gewerbeaufsicht – Für Arbeitszeitverstöße
  • Zoll – Mindestlohn, Schwarzarbeit
  • Berufsgenossenschaft – Arbeitsschutz
  • Datenschutzbehörde – DSGVO-Verstöße

Wann welcher Kanal

Empfehlung:

SituationEmpfohlener Weg
Erstes AuftretenIntern, Vorgesetzter
Keine Reaktion internInterne Meldestelle
SchwerwiegendExterne Meldestelle
StraftatStaatsanwaltschaft möglich

Schutz für Hinweisgeber

Verbotene Repressalien

Was nicht passieren darf:

RepressalieVerbot
KündigungUnzulässig wegen Meldung
AbmahnungUnzulässig
VersetzungAls Strafe unzulässig
MobbingUnzulässig
BeförderungsstoppUnzulässig

Beweislastumkehr

Wichtiger Schutz:

  • Hinweisgeber – Zeigt: Meldung + Benachteiligung
  • Vermutung – Zusammenhang wird vermutet
  • Arbeitgeber – Muss beweisen: Kein Zusammenhang
  • Folge – Arbeitgeber in der Pflicht

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Vorgehen bei Meldung

Vorbereitung

Was zusammenstellen:

ElementBeispiel
FaktenWann, was, wie oft
BelegeScreenshots, Dokumente
ZeugenWer hat es gesehen
KontextWarum problematisch

Ablauf einer Meldung

Wie es funktioniert:

  • Meldung einreichen – Schriftlich oder mündlich
  • Eingangsbestätigung – Binnen 7 Tagen
  • Prüfung – Zuständigkeit, Plausibilität
  • Maßnahmen – Untersuchung, Abstellen
  • Rückmeldung – Binnen 3 Monaten
  • Abschluss – Information über Ergebnis

Anonyme Meldung

Möglich, aber:

ProContra
Kein Risiko für MelderRückfragen schwierig
Niedrige HemmschwelleWeniger Schutz
Beweise schwerer

Risiken und Grenzen

Wann kein Schutz

Schutz entfällt bei:

SituationKonsequenz
Wissentlich falschKein Schutz, Haftung
BöswilligKein Schutz
Geheimhaltungspflicht verletztEinzelfallprüfung
Offenlegung statt MeldungProblematisch

Abwägung

Bevor Sie melden:

  • Tatsachen sicher? – Nicht nur Vermutung
  • Belege vorhanden? – Dokumentation hilfreich
  • Verhältnismäßigkeit? – Schwere des Verstoßes
  • Alternativen? – Gespräch möglich?
  • Folgen? – Persönlich abwägen

Für Arbeitgeber

Prävention

Verstöße vermeiden:

MaßnahmeWirkung
Korrekte ZeiterfassungVerstöße erkennen
Klare RegelnKeine Grauzone
SchulungBewusstsein schaffen
KulturCompliance ernst nehmen

Meldestelle einrichten

Pflicht ab 50 MA:

  • Unabhängig – Frei von Weisungen
  • Kompetent – Geschulte Person
  • Erreichbar – Einfacher Zugang
  • Vertraulich – Identitätsschutz
  • Dokumentiert – Nachvollziehbar

Häufige Fragen

Ja. Interne und externe Meldestellen müssen auch anonyme Meldungen bearbeiten. Allerdings: Rückfragen sind dann schwieriger, Schutz vor Repressalien ist bei Nicht-Identifizierbarkeit weniger relevant. Wenn Sie sich identifizieren, genießen Sie den vollen Hinweisgeberschutz.
Die Meldestelle prüft die Meldung und leitet Maßnahmen ein. Sie erhalten binnen 3 Monaten Rückmeldung. Wenn der Verstoß bestätigt wird, muss der Arbeitgeber ihn abstellen. Repressalien gegen Sie sind verboten. Bei externer Meldung kann die Behörde einschreiten.
Ab 50 Mitarbeitern: ja, seit Juli 2023 verpflichtend. Kleinere Unternehmen müssen keine eigene Stelle einrichten, aber externe Meldungen an Behörden sind immer möglich. Viele Unternehmen richten freiwillig Stellen ein – auch aus Eigeninteresse.
Grundsätzlich: nein. Der Hinweisgeberschutz gilt für Meldungen an interne oder externe Meldestellen. Offenlegung an die Öffentlichkeit ist nur unter sehr engen Voraussetzungen geschützt (z.B. wenn Meldestellen nicht reagieren und öffentliches Interesse besteht). Vorsicht!
Wenn Sie gutgläubig gemeldet haben und die Fakten sich als falsch herausstellen: Sie sind trotzdem geschützt. Wenn Sie wissentlich Falsches melden: Kein Schutz, möglicherweise Haftung für Schäden. Entscheidend ist Ihre Überzeugung zum Zeitpunkt der Meldung.

Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Mitarbeiter, die Arbeitszeitverstöße melden – vor Kündigung, Benachteiligung und anderen Repressalien. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern brauchen eine interne Meldestelle, externe Meldung an Behörden ist immer möglich. Wichtig: Nur bei begründetem Verdacht melden, Fakten dokumentieren, vertrauliche Kanäle nutzen. Für Arbeitgeber gilt: Korrekte Zeiterfassung und Compliance-Kultur sind der beste Schutz vor Meldungen.

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