Zeiterfassung und Whistleblower: Verstöße melden
Wenn im Betrieb systematisch gegen Arbeitszeitregeln verstoßen wird – was tun?
Das Wichtigste in Kürze
- Hinweisgeberschutzgesetz schützt Melder
- Arbeitszeitverstöße können gemeldet werden
- Interne und externe Meldekanäle
- Anonyme Meldung möglich
- Keine Repressalien erlaubt
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Hinweisgeberschutzgesetz
Was das Gesetz regelt
Seit Juli 2023:
| Element | Regelung |
|---|---|
| Schutzbereich | Verstöße gegen EU-Recht, bestimmte nationale Gesetze |
| Arbeitszeit | Arbeitszeitgesetz ist erfasst |
| Unternehmensgröße | Meldestelle ab 50 MA Pflicht |
| Schutz | Vor Kündigung, Benachteiligung |
Wer geschützt ist
Hinweisgebende Personen:
- Arbeitnehmer – Auch ehemalige
- Beamte – Im öffentlichen Dienst
- Leiharbeiter – Auch im Einsatzbetrieb
- Bewerber – Kenntnis aus Bewerbung
- Praktikanten – Auch unbezahlt
- Selbständige – In Geschäftsbeziehung
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Arbeitszeitverstöße erkennen
Typische Verstöße
Was gemeldet werden kann:
| Verstoß | Beispiel |
|---|---|
| Überschreitung Höchstarbeitszeit | Regelmäßig >10h/Tag |
| Ruhezeiten nicht eingehalten | <11h zwischen Schichten |
| Pausen verweigert | Keine Pause bei >6h |
| Dokumentation manipuliert | Zeiten werden geändert |
| Zeiterfassung unterdrückt | "Stempeln Sie nicht" |
Systematisch vs. Einzelfall
Unterscheidung wichtig:
- Einzelfall – Fehler, einmalig
- Muster – Wiederholt bei einer Person
- Systematisch – Betrifft viele, organisiert
- Anweisung – Von oben angeordnet
- Duldung – Bekannt, nicht unterbunden
Meldekanäle
Interne Meldestelle
Im Unternehmen:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Pflicht | Ab 50 Mitarbeiter |
| Zuständigkeit | Unabhängige Stelle |
| Bearbeitung | Binnen 3 Monaten |
| Vertraulichkeit | Identität geschützt |
Externe Meldestelle
Behördlich:
- Bundesamt für Justiz – Allgemeine externe Stelle
- Gewerbeaufsicht – Für Arbeitszeitverstöße
- Zoll – Mindestlohn, Schwarzarbeit
- Berufsgenossenschaft – Arbeitsschutz
- Datenschutzbehörde – DSGVO-Verstöße
Wann welcher Kanal
Empfehlung:
| Situation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Erstes Auftreten | Intern, Vorgesetzter |
| Keine Reaktion intern | Interne Meldestelle |
| Schwerwiegend | Externe Meldestelle |
| Straftat | Staatsanwaltschaft möglich |
Schutz für Hinweisgeber
Verbotene Repressalien
Was nicht passieren darf:
| Repressalie | Verbot |
|---|---|
| Kündigung | Unzulässig wegen Meldung |
| Abmahnung | Unzulässig |
| Versetzung | Als Strafe unzulässig |
| Mobbing | Unzulässig |
| Beförderungsstopp | Unzulässig |
Beweislastumkehr
Wichtiger Schutz:
- Hinweisgeber – Zeigt: Meldung + Benachteiligung
- Vermutung – Zusammenhang wird vermutet
- Arbeitgeber – Muss beweisen: Kein Zusammenhang
- Folge – Arbeitgeber in der Pflicht
Transparenz schafft Vertrauen
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Vorgehen bei Meldung
Vorbereitung
Was zusammenstellen:
| Element | Beispiel |
|---|---|
| Fakten | Wann, was, wie oft |
| Belege | Screenshots, Dokumente |
| Zeugen | Wer hat es gesehen |
| Kontext | Warum problematisch |
Ablauf einer Meldung
Wie es funktioniert:
- Meldung einreichen – Schriftlich oder mündlich
- Eingangsbestätigung – Binnen 7 Tagen
- Prüfung – Zuständigkeit, Plausibilität
- Maßnahmen – Untersuchung, Abstellen
- Rückmeldung – Binnen 3 Monaten
- Abschluss – Information über Ergebnis
Anonyme Meldung
Möglich, aber:
| Pro | Contra |
|---|---|
| Kein Risiko für Melder | Rückfragen schwierig |
| Niedrige Hemmschwelle | Weniger Schutz |
| Beweise schwerer |
Risiken und Grenzen
Wann kein Schutz
Schutz entfällt bei:
| Situation | Konsequenz |
|---|---|
| Wissentlich falsch | Kein Schutz, Haftung |
| Böswillig | Kein Schutz |
| Geheimhaltungspflicht verletzt | Einzelfallprüfung |
| Offenlegung statt Meldung | Problematisch |
Abwägung
Bevor Sie melden:
- Tatsachen sicher? – Nicht nur Vermutung
- Belege vorhanden? – Dokumentation hilfreich
- Verhältnismäßigkeit? – Schwere des Verstoßes
- Alternativen? – Gespräch möglich?
- Folgen? – Persönlich abwägen
Für Arbeitgeber
Prävention
Verstöße vermeiden:
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Korrekte Zeiterfassung | Verstöße erkennen |
| Klare Regeln | Keine Grauzone |
| Schulung | Bewusstsein schaffen |
| Kultur | Compliance ernst nehmen |
Meldestelle einrichten
Pflicht ab 50 MA:
- Unabhängig – Frei von Weisungen
- Kompetent – Geschulte Person
- Erreichbar – Einfacher Zugang
- Vertraulich – Identitätsschutz
- Dokumentiert – Nachvollziehbar
Häufige Fragen
Fazit
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Mitarbeiter, die Arbeitszeitverstöße melden – vor Kündigung, Benachteiligung und anderen Repressalien. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern brauchen eine interne Meldestelle, externe Meldung an Behörden ist immer möglich. Wichtig: Nur bei begründetem Verdacht melden, Fakten dokumentieren, vertrauliche Kanäle nutzen. Für Arbeitgeber gilt: Korrekte Zeiterfassung und Compliance-Kultur sind der beste Schutz vor Meldungen.
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