Zeiterfassung vs. Überwachung: Wo ist die Grenze?
Arbeitszeit erfassen ist Pflicht – Mitarbeiter überwachen nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Zeiterfassung = erlaubt und Pflicht
- Überwachung = stark eingeschränkt
- Datenschutz und Verhältnismäßigkeit
- Betriebsrat hat Mitbestimmung
- Vertrauen schlägt Kontrolle
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zeiterfassung ≠ Überwachung
Der Unterschied
Was unterscheidet:
| Zeiterfassung | Überwachung |
|---|---|
| Wann gearbeitet | Was genau gemacht |
| Stunden dokumentieren | Verhalten kontrollieren |
| Gesetzlich vorgeschrieben | Meist unzulässig |
| Verhältnismäßig | Oft unverhältnismäßig |
| Transparent | Oft heimlich |
Was erlaubt ist
Zeiterfassung darf:
- Beginn erfassen – Wann Arbeit startet
- Ende erfassen – Wann Arbeit endet
- Pausen erfassen – Wie lange Pause
- Projekt zuordnen – Wofür gearbeitet
- Ort (eingeschränkt) – Mit Einwilligung
Zeiterfassung ohne Überwachung
MyTimeTracker erfasst Arbeitszeit – nicht mehr und nicht weniger.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Was nicht erlaubt ist
Verbotene Kontrollen
Was zu weit geht:
| Methode | Status |
|---|---|
| Permanente Videoüberwachung | Unzulässig |
| Heimliche Überwachung | Unzulässig |
| Keylogger | Unzulässig |
| Mitlesen von E-Mails | Stark eingeschränkt |
| Screenshots am PC | Meist unzulässig |
Grenzfälle
Was geprüft werden muss:
- GPS-Tracking – Nur mit Einwilligung, im Dienst
- Aktivitätsmessung – Sehr eingeschränkt
- Anwesenheitskontrolle – Im Rahmen
- Projektzeit-Detail – Verhältnismäßig
- Standort bei Check-in – Mit Einwilligung möglich
GPS und Standort
Wann erlaubt
Voraussetzungen:
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Einwilligung | Freiwillig |
| Betriebsvereinbarung | Mit Betriebsrat |
| Verhältnismäßig | Notwendig für Aufgabe |
| Zweckbindung | Nur für definierten Zweck |
| Transparent | Mitarbeiter wissen es |
Beispiele
Was in Ordnung sein kann:
- Lieferdienst – Tourenplanung, mit BV
- Außendienst – Einsatzplanung, mit Einwilligung
- Baustelle – Check-in am Ort
- Flottenmanagement – Dienstfahrzeuge
- Nicht ok – Permanente Privatüberwachung
DSGVO-konforme Zeiterfassung
MyTimeTracker respektiert die Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Datenschutz
DSGVO-Grundsätze
Was gilt:
| Grundsatz | Anwendung |
|---|---|
| Zweckbindung | Nur für Zeiterfassung |
| Datenminimierung | Nur nötige Daten |
| Speicherbegrenzung | Nicht ewig |
| Transparenz | Mitarbeiter informieren |
| Sicherheit | Daten schützen |
Rechte der Mitarbeiter
Was Mitarbeiter können:
- Auskunft – Welche Daten gespeichert
- Berichtigung – Falsche Daten korrigieren
- Löschung – Nach Fristablauf
- Einschränkung – Verarbeitung stoppen
- Widerspruch – Gegen bestimmte Nutzung
Betriebsrat
Mitbestimmung
Was der BR mitentscheidet:
| Thema | Mitbestimmung |
|---|---|
| Einführung Zeiterfassung | Ja (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) |
| Technische Systeme | Ja |
| Verhaltenskontrolle | Ja |
| Leistungskontrolle | Ja |
| Regelungen | Betriebsvereinbarung |
Betriebsvereinbarung
Was regeln:
- Zweck – Wofür die Daten genutzt werden
- Daten – Was genau erfasst wird
- Zugriff – Wer sieht was
- Speicherung – Wie lange aufbewahren
- Auswertung – Was ist erlaubt
- Kontrolle – Was nicht
Ethische Grenzen
Vertrauen vs. Kontrolle
Was besser funktioniert:
| Kontrolle | Vertrauen |
|---|---|
| Misstrauen signalisiert | Wertschätzung zeigt |
| Demotiviert | Motiviert |
| Teuer (Systeme) | Günstiger |
| Kreativität hemmt | Kreativität fördert |
| Fluktuation fördert | Bindung stärkt |
Best Practices
Was empfehlenswert ist:
- Transparent – Mitarbeiter wissen, was erfasst wird
- Verhältnismäßig – Nur was nötig ist
- Zweckgebunden – Nicht für Anderes missbrauchen
- Beteiligend – BR einbinden
- Vertrauensbasiert – Erfassung, nicht Überwachung
Häufige Fragen
Fazit
Zeiterfassung dokumentiert Arbeitszeiten – das ist Pflicht und legitim. Überwachung kontrolliert Verhalten – das ist meist unzulässig. GPS, PC-Tracking, permanente Videoüberwachung haben enge Grenzen. Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und Mitbestimmung müssen gewahrt sein. Die beste Kontrolle ist Vertrauen – Mitarbeiter, die sich wertgeschätzt fühlen, arbeiten besser als solche, die sich überwacht fühlen.
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