Mehrarbeit anordnen: Was ist rechtlich erlaubt?
Darf der Arbeitgeber einfach Überstunden anordnen? Und muss der Arbeitnehmer sie leisten? Die Antwort ist nicht einfach – es kommt auf Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die konkrete Situation an. Wir klären die rechtlichen Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Überstunden können nicht automatisch per Direktionsrecht angeordnet werden
- Eine vertragliche oder tarifliche Grundlage ist erforderlich
- Bei Notfällen besteht eine Pflicht aus Nebenpflichten
- Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die maximale Arbeitszeit auf 10 Stunden
- Zeiterfassung muss alle Überstunden dokumentieren
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Grundsatz: Keine einseitige Anordnung
Das Problem
Arbeitgeber denkt: „Ich brauche den Mitarbeiter länger, also ordne ich Überstunden an."
So einfach ist es nicht: Der Arbeitsvertrag regelt die geschuldete Arbeitszeit. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber nicht einseitig verlangen.
Direktionsrecht und seine Grenzen
§ 106 GewO – Direktionsrecht: Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen.
Aber: Das Direktionsrecht gilt nur im Rahmen des Arbeitsvertrags. Die vereinbarte Arbeitszeit ist eine Grenze.
Beispiel: Arbeitsvertrag: 40 Stunden/Woche → Arbeitgeber kann nicht per Weisung 45 Stunden verlangen
Rechtsgrundlagen für Mehrarbeit
1. Arbeitsvertrag
Überstundenklausel: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers bis zu X Überstunden pro Monat zu leisten."
Wirksame Klausel erfordert:
- Konkrete Obergrenze
- Angemessener Umfang
- Verhältnis zur Regelarbeitszeit
Unwirksam: „Der Arbeitnehmer ist zur Leistung von Überstunden verpflichtet." → Zu pauschal, keine Grenze
2. Tarifvertrag
Häufige Regelungen:
- Zulässige Überstundenzahl
- Ankündigungsfristen
- Vergütung/Zuschläge
- Freizeitausgleich
Beispiel Metalltarif:
- Max. Überstunden definiert
- 25% Zuschlag
- Freizeitausgleich möglich
3. Betriebsvereinbarung
In Betrieben mit Betriebsrat:
- Konkrete Regelungen möglich
- Voraussetzungen für Anordnung
- Vergütung/Ausgleich
Mitbestimmung: § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG – Betriebsrat stimmt bei Überstunden zu
4. Individualvereinbarung
Für jeden Einzelfall:
- Arbeitgeber fragt an
- Arbeitnehmer stimmt zu
- Keine allgemeine Pflicht
Hinweis
Ohne vertragliche, tarifliche oder betriebliche Grundlage muss jede Überstunde einzeln vereinbart werden. Der Arbeitnehmer kann ablehnen.
Notfälle und Ausnahmen
Nebenpflicht aus Treu und Glauben
§ 242 BGB: In Ausnahmesituationen kann eine Pflicht zur Mehrarbeit bestehen.
Voraussetzungen:
- Echter Notfall
- Unvorhersehbar
- Betriebliche Existenz gefährdet
- Keine Alternative
Was ist ein Notfall?
Anerkannt:
- Naturkatastrophe
- Brand
- Maschinenausfall mit Produktionsstillstand
- Unerwarteter Personalausfall (mehrere gleichzeitig krank)
- Dringende Fristarbeit mit Vertragsstrafe
Kein Notfall:
- Normale Auftragsspitze
- Urlaub eines Kollegen
- Saisonales Geschäft
- Langfristig bekannte Mehrarbeit
Grenzen auch im Notfall
Arbeitszeitgesetz gilt:
- Max. 10 Stunden/Tag
- Keine unbegrenzte Pflicht
- Ausgleich erforderlich
Ablehnung von Überstunden
Wann darf man ablehnen?
Immer ohne Rechtsgrundlage: Ohne Klausel, Tarif oder Notfall: Ablehnung ist zulässig.
Trotz Klausel bei:
- Persönlichen Gründen (Kinderbetreuung)
- Gesundheitlichen Gründen
- Unzumutbarkeit
- Zu kurzfristiger Ankündigung
Ankündigungsfristen
Grundsatz: Überstunden müssen rechtzeitig angekündigt werden.
Typische Fristen:
- 4 Tage vorher (bei planbaren)
- Am Vortag (bei kurzfristigen)
- Sofort nur im echten Notfall
Konsequenzen bei Verweigerung
Berechtigte Verweigerung:
- Keine arbeitsrechtlichen Folgen
- Kein Abzug, keine Abmahnung
Unberechtigte Verweigerung:
- Abmahnung möglich
- Bei Wiederholung: Kündigung denkbar
- Aber: Hürde ist hoch
Grenzen des Arbeitszeitgesetzes
Tägliche Höchstarbeitszeit
§ 3 ArbZG:
- Grundsatz: 8 Stunden
- Erweiterbar: Auf 10 Stunden
- Bedingung: Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten
Folge für Überstunden: Auch angeordnete Überstunden dürfen 10 Stunden/Tag nicht überschreiten.
Wöchentliche Arbeitszeit
Rechnerisch:
- 6 Tage × 8 Stunden = 48 Stunden/Woche
- Im Durchschnitt nicht überschreiten
Ruhezeiten
§ 5 ArbZG:
- 11 Stunden zwischen Arbeitstagen
- Überstunden am Abend → Späterer Start am nächsten Tag
Tipp
Dokumentieren Sie alle Überstunden in der Zeiterfassung – mit Anordnungsgrund und Genehmigung. So sind Sie im Streitfall auf der sicheren Seite.
Vergütung der Mehrarbeit
Vergütungspflicht
Grundsatz: Überstunden sind zu vergüten, wenn:
- Angeordnet
- Geduldet (Arbeitgeber weiß davon)
- Gebilligt (Arbeitgeber akzeptiert)
- Betrieblich notwendig
Zuschläge
Ohne Vereinbarung: Kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge.
Mit Tarifvertrag: Typisch 10-50% Zuschlag.
Steuerliche Behandlung:
- Nachtarbeitszuschlag: Steuerfrei bis 25%
- Sonntagszuschlag: Steuerfrei bis 50%
- Feiertagszuschlag: Steuerfrei bis 125%
Abgeltungsklauseln
„Mit dem Gehalt sind X Überstunden abgegolten":
- Muss klar begrenzt sein
- Angemessenes Verhältnis zur Vergütung
- AGB-Kontrolle bei Formularverträgen
Unwirksam: „Sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten."
Praktische Umsetzung
Für Arbeitgeber
Checkliste Überstundenanordnung: ☐ Rechtsgrundlage prüfen (Vertrag, Tarif, BV) ☐ Betriebsrat informieren/zustimmen lassen ☐ Ankündigungsfrist einhalten ☐ Arbeitszeitgrenzen beachten ☐ Zeiterfassung sicherstellen ☐ Vergütung/Ausgleich klären
Für Arbeitnehmer
Bei Überstundenanordnung: ☐ Rechtsgrundlage prüfen ☐ Persönliche Gründe geltend machen ☐ Zeiterfassung beachten ☐ Bei Ablehnung: Schriftlich begründen ☐ Überstunden dokumentieren
Zeiterfassung
Erforderlich:
- Beginn und Ende der Mehrarbeit
- Anordnungsgrund
- Genehmigung/Anforderung
- Ausgleich (Freizeit oder Vergütung)
Mitbestimmung des Betriebsrats
§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Betriebsrat stimmt zu bei:
- Vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit
- Soweit keine gesetzliche/tarifliche Regelung
In der Praxis:
- Betriebsvereinbarung zu Überstunden
- Regelungen zu Ankündigung, Vergütung, Grenzen
Ohne Zustimmung
Überstundenanordnung unwirksam:
- Arbeitnehmer kann ablehnen
- Arbeitgeber begeht Ordnungswidrigkeit
Sonderfälle
Teilzeitkräfte
Mehrarbeit = Arbeit über vereinbarte Teilzeit:
- Z.B. 20 Stunden vereinbart, 25 gearbeitet
- Gleiche Regeln wie bei Vollzeit
- Keine automatische Pflicht
Führungskräfte
Leitende Angestellte:
- Arbeitszeitgesetz gilt eingeschränkt
- Aber: Vertragliche Arbeitszeit gilt trotzdem
- Überstunden oft „mit abgegolten"
Außertarifliche Angestellte
AT-Verträge:
- Oft höheres Gehalt
- Oft pauschale Abgeltung
- Grenzen durch AGB-Recht
Häufige Fragen zur Mehrarbeit
Fazit
Überstunden sind nicht automatisch geschuldet. Der Arbeitgeber braucht eine Rechtsgrundlage – Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. In echten Notfällen besteht ausnahmsweise eine Pflicht aus Nebenpflichten. Wichtig: Alle Überstunden müssen erfasst und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
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