Arbeitszeiterfassung für Minijobber: Die Regelungen
Auch bei Minijobs gilt die Pflicht zur Zeiterfassung – mit einigen Besonderheiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Zeiterfassungspflicht gilt auch für Minijobber
- Mindestlohndokumentation zusätzlich erforderlich
- 520-Euro-Grenze durch Stunden begrenzt
- Aufzeichnungen 2 Jahre aufbewahren
- Verstöße werden kontrolliert und geahndet
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtliche Grundlagen
Doppelte Pflicht
Was gilt:
| Rechtsgrundlage | Anforderung |
|---|---|
| BAG-Urteil | Allgemeine Zeiterfassungspflicht |
| MiLoG § 17 | Mindestlohn-Dokumentation |
| SGB IV | Sozialversicherungsrechtliche Grenzen |
| Arbeitsvertrag | Vereinbarte Stunden |
Warum besonders wichtig
Bei Minijobs:
- 520-Euro-Grenze – Überschreitung vermeiden
- Mindestlohn – Stunden ÷ Lohn = Stundenlohn
- Sozialversicherung – Bei Überschreitung Pflicht
- Kontrolle – Zoll prüft regelmäßig
- Nachweise – Bei Streit wichtig
Minijobs einfach erfassen
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- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
MiLoG-Dokumentationspflicht
Was dokumentieren
Pflichtangaben:
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| Beginn | Uhrzeit Arbeitsbeginn |
| Ende | Uhrzeit Arbeitsende |
| Dauer | Tägliche Arbeitszeit |
| Zeitraum | Spätestens 7 Tage danach |
Aufbewahrung
Wie lange:
- MiLoG-Aufzeichnungen – 2 Jahre
- Ab wann – Ende des Kalenderjahres
- Ort – Am Beschäftigungsort bereithalten
- Form – Auch elektronisch
- Prüfung – Jederzeit zugänglich für Zoll
520-Euro-Grenze
Stundenberechnung
So rechnen:
| Stundenlohn | Max. Stunden/Monat | Max. Stunden/Jahr |
|---|---|---|
| 12,82€ (Mindestlohn 2026) | ca. 40,5 | ca. 486 |
| 13,00€ | ca. 40 | ca. 480 |
| 15,00€ | ca. 34,7 | ca. 416 |
| 20,00€ | 26 | 312 |
Was bei Überschreitung
Konsequenzen:
- Gelegentlich – Bis 3 Monate/Jahr toleriert
- Vorhersehbar – Sozialversicherungspflicht
- Regelmäßig – Kein Minijob mehr
- Nachzahlung – Sozialabgaben rückwirkend
- Wichtig – Zeiterfassung belegt Überschreitung
Grenzen im Blick
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Praktische Umsetzung
Erfassungsmethoden
Optionen:
| Methode | Geeignet für |
|---|---|
| App | Flexible Arbeitszeiten |
| Stundenzettel | Einfache Verhältnisse |
| Terminal | Fester Arbeitsort |
| Excel | Kleine Betriebe |
Was mindestens
Minimalanforderung:
- Datum – Jeder Arbeitstag
- Beginn – Arbeitsbeginn
- Ende – Arbeitsende
- Pause – Bei >6 Stunden
- Summe – Tagesstunden
- Unterschrift – Bei Papierform
Kontrollen
Wer prüft
Zuständigkeiten:
| Behörde | Prüft |
|---|---|
| Zoll (FKS) | Mindestlohn, Arbeitszeit |
| Minijob-Zentrale | Sozialversicherung |
| Rentenversicherung | Betriebsprüfung |
Bußgelder
Bei Verstößen:
- Keine Dokumentation – Bis 30.000€
- Mindestlohnverstoß – Bis 500.000€
- Falsche SV-Angaben – Bis 25.000€
- Nachzahlungen – Zusätzlich zu Bußgeld
- Ausschluss – Von öffentlichen Aufträgen
Häufige Fragen
Fazit
Minijobs unterliegen der allgemeinen Zeiterfassungspflicht und zusätzlich der MiLoG-Dokumentationspflicht. Die Zeiterfassung ist bei Minijobs besonders wichtig: Sie belegt die Einhaltung des Mindestlohns und der 520-Euro-Grenze. Verstöße werden vom Zoll kontrolliert und können teuer werden. Eine digitale Zeiterfassung erleichtert die Dokumentation und warnt rechtzeitig bei Stundenüberschreitungen.
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