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Arbeitgeber-Kontrollpflicht bei der Zeiterfassung

Kontrollpflicht des Arbeitgebers: Was Sie bei der Zeiterfassung prüfen müssen und welche Konsequenzen drohen.

5 Min. Lesezeit
Arbeitgeber prüft Zeiterfassung

Arbeitgeber-Kontrollpflicht bei der Zeiterfassung

Erfassen allein reicht nicht – Arbeitgeber müssen auch kontrollieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassung ist Arbeitgeberpflicht, nicht nur Mitarbeiterpflicht
  • Kontrolle der Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen erforderlich
  • Verstöße können nicht mit "Wusste ich nicht" entschuldigt werden
  • Delegation an Mitarbeiter entbindet nicht von Verantwortung
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundlagen der Kontrollpflicht

Was das Gesetz sagt

Rechtliche Basis:

QuelleAnforderung
§ 16 ArbZGDokumentation über 8h
BAG-Urteil 2022Erfassung aller Arbeitszeiten
§ 17 ArbZGAufsichtsbehörde kann einsehen
ArbeitsvertragFürsorgepflicht

Nicht nur erfassen

Auch kontrollieren:

  • Erfassen – System bereitstellen
  • Dokumentieren – Aufzeichnungen führen
  • Kontrollieren – Einhaltung prüfen
  • Eingreifen – Bei Verstößen handeln
  • Aufbewahren – 2 Jahre Aufbewahrung

Kontrolle leicht gemacht

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Was kontrollieren

Arbeitszeitgrenzen

Wichtige Grenzen:

GrenzeLimit
Tägliche ArbeitszeitMax. 10 Stunden
Wöchentliche ArbeitszeitØ 48h über 6 Monate
RuhezeitMind. 11 Stunden
Pausen30 Min. ab 6h, 45 Min. ab 9h
SonntagsruheGrundsätzlich arbeitsfrei

Vollständigkeit

Prüfen:

  • Alle Tage erfasst? – Keine Lücken
  • Beginn und Ende? – Nicht nur Stunden
  • Pausen eingetragen? – Mindestpausen eingehalten
  • Plausibilität? – Zeiten realistisch
  • Rechtzeitig? – Zeitnah erfasst

Automatische vs. manuelle Kontrolle

Automatisierung

Was Systeme können:

FunktionAutomatisch möglich
10h-ÜberschreitungJa, Warnung
Ruhezeit unterschrittenJa, Warnung
Fehlende BuchungenJa, Erinnerung
Unplausible ZeitenJa, Markierung
MonatsberichtJa, automatisch

Manuelle Prüfung

Was Mensch prüfen muss:

  • Ausnahmen bewerten – War Überschreitung berechtigt?
  • Maßnahmen ergreifen – Gespräch, Anpassung
  • Muster erkennen – Systematische Probleme?
  • Einzelfälle prüfen – Bei Auffälligkeiten
  • Dokumentation – Was wurde unternommen?

Automatische Warnungen

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Delegation

An wen delegieren

Mögliche Verantwortliche:

RolleAufgabe
VorgesetzteKontrolle im Team
HRGesamtauswertung
BetriebsleiterStandortverantwortung
SystemAutomatische Prüfung

Aber keine Entlastung

Verantwortung bleibt:

  • Aufgabe übertragen – Wer prüft was
  • Schulung – Wissen vermitteln
  • Kontrolle der Kontrolle – Wird geprüft?
  • Verantwortung – Bleibt beim Arbeitgeber
  • Bußgeld – Trifft den Arbeitgeber

Konsequenzen bei Versäumnis

Wenn nicht kontrolliert wird

Risiken:

RisikoKonsequenz
BußgeldBis 30.000€
NachzahlungÜberstunden, Zuschläge
SchadensersatzBei Gesundheitsschäden
BeweisproblemeBei Streit
ImageschadenBei Bekanntwerden

Organisationsverschulden

Keine Ausrede:

  • "Wusste nicht" – Gilt nicht als Entlastung
  • "Mitarbeiter hat nicht erfasst" – AG hätte kontrollieren müssen
  • "System hat nicht gewarnt" – AG muss passendes System wählen
  • "Zu viel Arbeit" – Dann Ressourcen schaffen
  • Fazit – AG ist verantwortlich

Praktische Umsetzung

Kontrollroutine

Empfohlener Ablauf:

FrequenzPrüfung
TäglichAutomatische Warnungen prüfen
WöchentlichAuffälligkeiten klären
MonatlichGesamtauswertung, Überstunden
QuartalsweiseMuster analysieren
JährlichSystem und Prozess prüfen

Bei Verstoß handeln

Was tun:

  • Sofort – Weitere Arbeit stoppen
  • Gespräch – Ursache klären
  • Maßnahme – Abstellen der Ursache
  • Dokumentation – Was passiert ist
  • Follow-up – Wiederholt sich das?

Häufige Fragen

Nicht manuell im Detail, aber Sie brauchen ein System, das Verstöße erkennt. Automatische Warnungen bei Überschreitungen reichen, wenn Sie darauf reagieren. Die Routineprüfung kann wöchentlich oder monatlich erfolgen – aber auf Alarme müssen Sie zeitnah reagieren.
Dann müssen Sie eingreifen: Erinnern, ermahnen, notfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen. Es ist Ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass erfasst wird. 'Die Mitarbeiter wollten nicht' entlastet Sie nicht. Machen Sie die Erfassung so einfach wie möglich.
Die operative Kontrolle ja, die Verantwortung nein. HR kann prüfen und berichten, aber die Geschäftsführung bleibt verantwortlich. Bei Verstößen haftet der Arbeitgeber (also die GmbH, deren Geschäftsführer etc.), nicht die HR-Abteilung.
Auch dann trifft Sie eine Mitverantwortung, wenn Sie es hätten wissen können. Zeiterfassung mit Genehmigungsworkflow hilft: Überstunden müssen vorab genehmigt werden. Nicht genehmigte Überstunden sollten thematisiert und abgestellt werden.
Automatische Systeme führen Logs. Bei manueller Prüfung: Notieren Sie Datum, was geprüft wurde, Auffälligkeiten und ergriffene Maßnahmen. Bei Bußgeldverfahren ist Dokumentation Gold wert. Ein regelmäßiger Report reicht meist aus.

Fazit

Die Kontrollpflicht bei der Zeiterfassung liegt beim Arbeitgeber – erfassen allein reicht nicht. Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten und Vollständigkeit müssen überwacht werden. Automatische Systeme mit Warnfunktionen erleichtern die Kontrolle erheblich. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder, und "Wusste ich nicht" ist keine Entschuldigung. Eine klare Kontrollroutine mit dokumentierten Prozessen schützt vor bösen Überraschungen.

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