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Arbeitszeitnachweis vor Gericht: Was Sie wissen müssen

Arbeitszeitnachweis im Gerichtsverfahren: Beweislast, Dokumentation und was bei Streit gilt.

5 Min. Lesezeit
Gerichtsverfahren Arbeitszeit

Arbeitszeitnachweis vor Gericht: Was Sie wissen müssen

Wenn es zum Streit kommt – so wirken Arbeitszeitnachweise vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer trägt Darlegungs- und Beweislast für Überstunden
  • Gute Dokumentation ist entscheidend
  • Eigenaufzeichnungen haben Beweiswert
  • Arbeitgeber muss bei Pflichtverstoß beweisen
  • BAG-Urteil hat Situation verändert

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Typische Streitfälle

Worum es geht

Häufige Konflikte:

StreitpunktBeispiel
ÜberstundenvergütungMA fordert Bezahlung
Arbeitszeit allgemeinUmfang der Leistung
PausenvergütungWaren Pausen bezahlt?
ReisezeitArbeitszeit oder nicht?
RufbereitschaftWie zu bewerten?

Ausgangslage

Wer muss was beweisen:

  • Arbeitnehmer muss beweisen – Dass Überstunden geleistet
  • In welchem Umfang
  • Dass angeordnet/geduldet
  • Arbeitgeber muss beweisen – Dass bereits vergütet
  • Dass verfallen
  • Problem – AN oft ohne Dokumentation

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Beweismittel im Verfahren

Was als Nachweis gilt

Beweismittel:

BeweismittelBeweiswert
Offizielle ZeiterfassungHoch
EigenaufzeichnungenMittel-hoch
E-Mails/Login-DatenUnterstützend
ZeugenaussagenErgänzend
DienstpläneFür Soll-Arbeitszeit

Eigenaufzeichnungen

Anforderungen:

  • Zeitnah erstellt – Nicht rückwirkend
  • Detailliert – Datum, Uhrzeit, Tätigkeit
  • Konsistent – Keine Widersprüche
  • Plausibel – Realistisch
  • Regelmäßig – Kontinuierlich geführt

Veränderung durch BAG-Urteil

Was sich geändert hat

Seit September 2022:

VorherNachher
Keine Pflicht zur ErfassungArbeitgeber muss erfassen
AN muss alles beweisenBei Verstoß: Beweiserleichterung
Dokumentation freiwilligPflicht

Auswirkung auf Beweislast

Mögliche Folgen:

  • Wenn AG nicht erfasst hat – Mögliche Beweislastumkehr
  • AG muss beweisen, dass weniger
  • Konkret – Noch nicht höchstrichterlich geklärt
  • Praxis – Gerichte unterschiedlich
  • Tendenz – Erleichterung für AN

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Für Arbeitnehmer

Dokumentation führen

Empfehlungen:

MaßnahmeNutzen
Täglich notierenZeitnah, genauer
DetailliertWas, wann, wie lange
Belege sichernE-Mails, Nachrichten
ZeugenKollegen als Zeugen
AufbewahrenMindestens 3 Jahre

Vorgehen bei Streit

Schritte:

  • Dokumentation sichten – Was liegt vor
  • Anspruch berechnen – Welche Summe
  • Innerbetrieblich klären – Gespräch, schriftlich
  • Gütetermin – Arbeitsgericht
  • Bei Ablehnung – Klage erwägen

Für Arbeitgeber

Risikominimierung

Wie schützen:

MaßnahmeWirkung
Zeiterfassung einführenDokumentation
Überstunden genehmigenAnordnung nachweisen
Regelmäßig abrechnenKeine Anhäufung
Arbeitsverträge prüfenKlare Regelungen

Im Streitfall

Vorgehen:

  • Unterlagen sichten – Zeiterfassung, E-Mails
  • Plausibilität prüfen – Stimmen die Angaben
  • Gegenbeweis suchen – Andere Dokumentation
  • Vergleich erwägen – Oft wirtschaftlicher
  • Prozessrisiko abwägen – Mit Anwalt besprechen

Gerichtsverfahren

Ablauf

Typischer Prozess:

PhaseWas passiert
GüteterminEinigungsversuch
KammerterminBeweisaufnahme
ZeugenvernehmungBei Bedarf
UrteilEntscheidung

Kosten und Risiko

Was bedenken:

  • 1. Instanz – Jeder trägt Anwaltskosten selbst
  • Gerichtskosten – Je nach Streitwert
  • Vergleich – Oft günstiger als Urteil
  • Berufung – Weitere Kosten
  • Reputation – Auch bedenken

Häufige Fragen

Ja, wenn sie überzeugend geführt ist: zeitnah, detailliert, plausibel, konsistent. Das Gericht bewertet frei, ob es überzeugt. Eine sorgfältig geführte Eigenaufzeichnung hat erheblichen Beweiswert – vor allem wenn der Arbeitgeber keine offizielle Zeiterfassung hat.
Das kann sich nachteilig für den Arbeitgeber auswirken. Nach dem BAG-Urteil ist Zeiterfassung Pflicht. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann das Gericht Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer gewähren. Die genaue Auswirkung hängt vom Einzelfall ab.
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Aber: Viele Arbeits- und Tarifverträge haben kürzere Ausschlussfristen (oft 3-6 Monate). Prüfen Sie Ihren Vertrag und machen Sie Ansprüche rechtzeitig geltend.
Alternativen: Innerbetriebliche Klärung (Gespräch, Betriebsrat), außergerichtliche Einigung, Mediationsverfahren bei manchen Arbeitsgerichten. Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wird auch auf Einigung gedrängt. Viele Fälle enden mit Vergleich.
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten werden nach Streitwert berechnet und dem Verlierer auferlegt. Bei niedrigen Streitwerten überschaubar, bei hohen Summen kann es teuer werden.

Fazit

Arbeitszeitnachweise können vor Gericht entscheidend sein. Arbeitnehmer sollten auch ohne offizielle Zeiterfassung eigene Aufzeichnungen führen – zeitnah, detailliert, plausibel. Arbeitgeber sollten die Erfassungspflicht ernst nehmen, um im Streitfall dokumentieren zu können. Das BAG-Urteil zur Zeiterfassungspflicht hat die Position der Arbeitnehmer gestärkt. Bei Streit: Erst innerbetrieblich klären, dann anwaltlich beraten lassen.

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