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Ruhezeiten und Pausen in der Zeiterfassung

Ruhezeiten und Pausen korrekt erfassen: Gesetzliche Vorgaben, Pausenregelungen und wie die Zeiterfassung unterstützt.

5 Min. Lesezeit
Mitarbeiter macht Pause mit Kaffee

Ruhezeiten und Pausen in der Zeiterfassung

Pause ist nicht gleich Pause – und Ruhezeit nicht gleich Feierabend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pausenzeiten müssen von der Arbeitszeit abgezogen werden
  • Ruhezeit zwischen Arbeitstagen: mindestens 11 Stunden
  • Zeiterfassung hilft bei der Einhaltung
  • Automatische Pausenabzüge möglich
  • Dokumentation schützt vor Streit

Gesetzliche Grundlagen

Pausenregelungen

Was das Arbeitszeitgesetz sagt:

ArbeitszeitMindestpause
Bis 6 StundenKeine Pflicht
6-9 Stunden30 Minuten
Über 9 Stunden45 Minuten

Pausendetails

Weitere Vorgaben:

  • Aufteilung – In 15-Minuten-Blöcke möglich
  • Zeitpunkt – Nicht am Anfang oder Ende
  • Vergütung – Pausen sind unbezahlt
  • Unterbrechung – Arbeit muss ruhen
  • Verfügbarkeit – Darf nicht gefordert werden

Ruhezeiten

Zwischen zwei Arbeitstagen:

RegelVorgabe
Mindestens11 Stunden
UnunterbrochenKeine Arbeit erlaubt
AusnahmenBestimmte Branchen
VerkürzungAuf 10 Stunden möglich
AusgleichInnerhalb 4 Wochen

Ruhezeiten automatisch prüfen

MyTimeTracker warnt bei Unterschreitung der Ruhezeit.

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Pausen erfassen

Erfassungsmethoden

Wie Pausen dokumentiert werden:

MethodeBeschreibung
ManuellPause ein-/ausstempeln
AutomatischPausenabzug nach Regel
HybridAutomatisch mit Korrektur
VereinfachtFeste Pausenzeit

Automatischer Pausenabzug

Wie es funktioniert:

  • Regel definieren – Ab 6h: 30 Min abziehen
  • Zeiterfassung – Brutto-Arbeitszeit erfassen
  • System rechnet – Pause automatisch abziehen
  • Netto-Zeit – Für Lohn relevant
  • Korrektur – Bei Abweichung möglich

Vor- und Nachteile

Automatisch vs. manuell:

AspektAutomatischManuell
AufwandGeringHöher
GenauigkeitPauschalExakt
ManipulationSchwererEinfacher
FlexibilitätGeringerHöher

Ruhezeiten überwachen

Warum wichtig

Konsequenzen bei Verstößen:

RisikoFolge
GesundheitÜbermüdung, Unfälle
BußgeldBis 15.000 €
HaftungBei Unfällen
ArbeitnehmerKönnen sich beschweren

Im System prüfen

Wie Zeiterfassung hilft:

  • Arbeitsende erfassen – Wann Feierabend
  • Arbeitsbeginn erfassen – Nächster Tag
  • System rechnet – Differenz automatisch
  • Warnung – Bei unter 11 Stunden
  • Bericht – Verstöße auflisten

Ausnahmen

Wann Verkürzung erlaubt:

BrancheMögliche Verkürzung
KrankenhäuserAuf 10 Stunden
GastronomieAuf 10 Stunden
LandwirtschaftSaisonal
VerkehrsbetriebeMit Ausgleich

Compliance sicherstellen

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Sonderfälle

Bereitschaftsdienst

Besondere Regeln:

SituationBehandlung
RufbereitschaftKeine Arbeitszeit (außer Einsatz)
BereitschaftsdienstArbeitszeit
Ruhezeit danachMuss gewährt werden
UnterbrechungRuhezeit beginnt neu

Schichtarbeit

Bei Wechselschichten:

  • Schichtwechsel – 11 Stunden zwischen Schichten
  • Früh nach Spät – Besonders beachten
  • Nachtschicht – Ruhezeit danach
  • Schichtplan – Muss Ruhezeit einplanen

Dienstreisen

Reisezeit und Ruhezeit:

SituationRuhezeit
Anreise am VortagRuhezeit am Zielort
Rückreise spätNächster Tag später
Über NachtSchlafmöglichkeit nötig

Dokumentation

Was erfassen

Für Nachweis:

ElementErfassung
ArbeitsbeginnTäglicher Start
ArbeitsendeTägliches Ende
PausenbeginnOptional
PausenendeOptional
PausendauerMindestens diese

Aufbewahrung

Wie lange:

  • Überstunden – 2 Jahre (ArbZG)
  • Lohnunterlagen – 10 Jahre (HGB)
  • Empfehlung – Alle Zeiten 2+ Jahre
  • Digital – Unveränderbar speichern

Häufige Fragen

Beides ist zulässig. Automatischer Pausenabzug ist praktisch, aber ungenau – wenn Mitarbeiter tatsächlich länger oder kürzer Pause machen, stimmt die Rechnung nicht. Aktives Stempeln ist genauer, aber aufwändiger. Viele Unternehmen nutzen automatischen Abzug mit Korrekturmöglichkeit.
Rechtlich: Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, Bußgeld möglich. Praktisch: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Ruhezeit eingehalten wird. Das Zeiterfassungssystem sollte warnen, bevor jemand zur Arbeit kommt, der noch keine 11 Stunden Ruhezeit hatte.
Nein, Pausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet (es sei denn, der Arbeitsvertrag regelt es anders). Wenn Sie von 8-17 Uhr im Büro sind und 1 Stunde Pause machen, beträgt Ihre Arbeitszeit 8 Stunden, nicht 9.
Nein, die Pausenpflicht ist zwingend. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Pausen genommen werden. Arbeiten ohne Pause ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz – auch wenn der Mitarbeiter es so will. Die Pause muss tatsächlich genommen werden.
Raucherpausen sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Pausen, sondern zusätzliche Arbeitsunterbrechungen. Sie können von der Arbeitszeit abgezogen werden, wenn sie nicht in der regulären Pause stattfinden. Regelungen dazu stehen oft im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Fazit

Pausen und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt – und müssen dokumentiert werden. Die Zeiterfassung hilft: automatischer Pausenabzug spart Aufwand, Ruhezeit-Prüfung verhindert Verstöße. Wichtig: Pausen müssen tatsächlich genommen werden, nicht nur im System stehen. Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitstagen sind Pflicht – Zeiterfassungssysteme können automatisch warnen, wenn sie unterschritten werden.

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