Zum Hauptinhalt springen

Zeiterfassung mit Geolocation: Standortbasierte Erfassung

GPS-Zeiterfassung: Wie Standortdaten die Zeiterfassung ergänzen und was dabei zu beachten ist.

5 Min. Lesezeit
Smartphone mit Standort-Zeiterfassung

Zeiterfassung mit Geolocation: Standortbasierte Erfassung

Standortdaten bei der Zeiterfassung – hilfreich oder problematisch?

Das Wichtigste in Kürze

  • Geolocation kann Zeiterfassung ergänzen, nicht ersetzen
  • Datenschutz ist kritisch – strenge Anforderungen
  • Nur punktuelle Erfassung, keine dauerhafte Überwachung
  • Zweck muss klar definiert und verhältnismäßig sein
  • Mitarbeiterbeteiligung und Transparenz wichtig

Was ist Geolocation-Zeiterfassung

Funktionsweise

Wie es funktioniert:

MethodeGenauigkeit
GPSSehr genau (5-10m)
MobilfunkMittel (50-300m)
WLANGut in Gebäuden
GeofencingBereich-basiert

Typische Anwendungen

Wofür genutzt:

  • Baustellen – Welche Baustelle, wann
  • Außendienst – Kundenbesuche dokumentieren
  • Lieferdienste – Touren nachvollziehen
  • Filialisten – Einsatzort bestätigen
  • Homeoffice – Nicht im Büro = Homeoffice

Mobile Zeiterfassung

MyTimeTracker mit optionaler Standortbestätigung.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Nutzen und Grenzen

Vorteile

Was Geolocation kann:

VorteilBeispiel
NachweisMitarbeiter war vor Ort
ZuordnungAutomatisch richtige Baustelle
KomfortWeniger manuelle Eingabe
PlausibilitätZeiten verifizierbar

Grenzen

Was nicht geht oder nicht sollte:

  • Dauerüberwachung – Rechtlich sehr problematisch
  • Bewegungsprofile – DSGVO-widrig in Arbeitskontext
  • Kontrolle – Nicht als Überwachungstool
  • Genauigkeit – GPS kann ungenau sein
  • Indoor – Oft keine GPS-Signal

Datenschutz

DSGVO-Anforderungen

Was gilt:

AspektAnforderung
RechtsgrundlageBerechtigtes Interesse oder Einwilligung
ZweckbindungNur für definierten Zweck
DatensparsamkeitNur nötige Daten
TransparenzMitarbeiter informieren
SpeicherdauerNur so lang wie nötig

Konkrete Umsetzung

Was beachten:

  • Nur beim Stempeln – Keine Dauerverfolgung
  • Nur Arbeitszeit – Nicht in Pausen/nach Feierabend
  • Transparenz – Wann wird erfasst?
  • Zugriff – Wer sieht die Daten?
  • Löschung – Nach Aufbewahrungsfrist
  • Opt-out – Alternative anbieten

Datenschutzkonform

MyTimeTracker: DSGVO-konforme Standortbestätigung.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Betriebsrat und Mitbestimmung

Mitbestimmungspflicht

Was gilt:

AspektMitbestimmung
EinführungJa (§ 87 BetrVG)
AusgestaltungJa
Wann erfasstJa
Wer hat ZugriffJa
SpeicherdauerJa

Betriebsvereinbarung

Regelungspunkte:

  • Zweck – Wofür genau
  • Wann – Nur bei Stempeln
  • Genauigkeit – Nur Bereich, nicht Adresse?
  • Speicherung – Wie lange, wo
  • Zugriff – Wer darf sehen
  • Konsequenzen – Was bei Abweichung
  • Keine Leistungskontrolle – Ausdrücklich ausschließen

Technische Umsetzung

Geofencing

Bereich statt Punkt:

KonzeptUmsetzung
GeofenceVirtueller Zaun um Bereich
Größez.B. 100m Radius
TriggerBetreten/Verlassen
NutzungAutomatisches Stempeln oder Bestätigung

Datensparsamkeit

So wenig wie nötig:

  • Nur Bestätigung – "War im definierten Bereich" statt Koordinaten
  • Aggregation – Bereich statt exakte Position
  • Zeitpunkt – Nur bei Buchung, nicht dazwischen
  • Keine Historie – Nur aktuelle Buchung relevant
  • Löschung – Koordinaten nach Bestätigung löschen

Praxisbeispiele

Baubranche

Typischer Einsatz:

SituationLösung
Mehrere BaustellenAutomatische Baustellenzuordnung
NachweisDokumentation für Auftraggeber
AbrechnungStunden pro Baustelle

Außendienst

Service-Techniker:

  • Kundenbesuch – Standort bestätigt Anwesenheit
  • Fahrtzeit – Zwischen Kunden
  • Homeoffice-Start – Nicht beim Kunden = Büro/HO
  • Dokumentation – Für Kundenabrechnung
  • Keine Verfolgung – Nur bei Buchung

Häufige Fragen

Dauerhafte Standortverfolgung ist in Deutschland sehr problematisch und meist nicht zulässig. Punktuelle Standorterfassung beim Stempeln kann zulässig sein, wenn ein berechtigter Zweck vorliegt, Sie informiert wurden und der Betriebsrat zugestimmt hat. Es muss verhältnismäßig sein.
Wenn eine datenschutzkonforme Einwilligung eingeholt wird, dürfen Sie ablehnen. Es muss eine Alternative geben (z.B. manuelle Eingabe des Standorts). Bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers kann es komplizierter sein – dann muss im Einzelfall abgewogen werden.
Das sollte er nicht. Pausen sind arbeitsfreie Zeit, in der keine Standorterfassung stattfinden darf. Wenn das System Pausenbuchungen vorsieht, sollte die GPS-Erfassung dabei deaktiviert sein. Prüfen Sie die Einstellungen Ihres Systems.
Outdoor meist 5-10 Meter, in Gebäuden oft gar nicht (kein Signal). WLAN-Positionierung kann indoor helfen. Bei Geofencing mit 50-100m Radius sind kleine Ungenauigkeiten kein Problem. Für exakte Arbeitsplatzzuordnung reicht GPS oft nicht.
Technisch möglich (GPS Spoofing), aber nicht empfehlenswert. Es kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (Arbeitszeitbetrug). Viele Systeme erkennen Spoofing. Wenn Sie legitime Bedenken gegen Standorterfassung haben, sprechen Sie diese offen an.

Fazit

Geolocation kann Zeiterfassung sinnvoll ergänzen – etwa für Baustellenzuordnung oder Außendienstdokumentation. Aber Datenschutz ist kritisch: Nur punktuelle Erfassung beim Stempeln, keine Dauerüberwachung, klarer Zweck und Verhältnismäßigkeit. Der Betriebsrat muss einbezogen werden. Mit der richtigen Umsetzung (Geofencing, Datensparsamkeit, Transparenz) kann standortbasierte Zeiterfassung einen Mehrwert bieten, ohne zur Überwachung zu werden.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen