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Mindestlohn aktuell: Höhe und Ausnahmen

Mindestlohn 2026: Aktuelle Höhe, Erhöhungen und Ausnahmen. Was Arbeitgeber wissen müssen.

6 Min. Lesezeit
Mindestlohn und Gehaltsabrechnung

Mindestlohn aktuell: Höhe und Ausnahmen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt regelmäßig. Was gilt aktuell, und wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktueller Mindestlohn: 12,82 € brutto pro Stunde (Januar 2026)
  • Gilt für alle Arbeitnehmer (mit wenigen Ausnahmen)
  • Mindestlohnkommission empfiehlt Erhöhungen
  • Dokumentationspflicht für bestimmte Branchen
  • Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Aktuelle Höhe des Mindestlohns

Entwicklung

ZeitpunktMindestlohn brutto/Stunde
Januar 202412,41 €
Januar 202512,82 €
Januar 202612,82 €

Monatlicher Mindestlohn

Bei einer 40-Stunden-Woche:

  • Stundenlohn: 12,82 €
  • Wochenstunden: 40
  • Wochen/Monat: 4,33
  • Monatsstunden: 173,33
  • Monatslohn brutto: ca. 2.222 €

Je nach Arbeitszeit

WochenstundenMonatslohn brutto (ca.)
20 Stunden1.111 €
30 Stunden1.667 €
35 Stunden1.944 €
40 Stunden2.222 €

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Grundsatz

Der Mindestlohn gilt für:

  • Alle Arbeitnehmer in Deutschland
  • Auch ausländische Arbeitnehmer
  • Auch bei ausländischem Arbeitgeber
  • Vollzeit, Teilzeit, Minijob

Branchenunabhängig

BrancheMindestlohn
EinzelhandelJa, mindestens 12,82 €
GastronomieJa, mindestens 12,82 €
HandwerkJa, mindestens 12,82 €
PflegeJa, oft höherer Branchenmindestlohn

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Ausnahmen vom Mindestlohn

Kein Mindestlohnanspruch

PersonengruppeBegründung
Unter 18 ohne BerufsabschlussSchutz der Ausbildungsbereitschaft
AuszubildendeVergütung nach BBiG
PflichtpraktikantenIm Rahmen von Schule/Studium
Freiwillige Praktika < 3 MonateOrientierungspraktika
LangzeitarbeitsloseErste 6 Monate nach Einstellung
EhrenamtlicheKeine Arbeitnehmer

Unter 18-Jährige

Bei Minderjährigen gilt:

  • Ohne Berufsabschluss: Kein Mindestlohn
  • Mit Berufsabschluss: Mindestlohn gilt
  • Ziel: Ausbildung soll attraktiv bleiben

Praktikanten

Differenzierte Regelung:

PraktikumsartMindestlohn?
Pflichtpraktikum (Studium/Schule)Nein
Freiwillig, bis 3 MonateNein
Freiwillig, über 3 MonateJa
Orientierung vor Ausbildung, bis 3 MonateNein

Branchenmindestlöhne

Höher als gesetzlicher Mindestlohn

Einige Branchen haben tarifliche Mindestlöhne:

BrancheMindestlohn (ca.)
Pflege (qualifiziert)18,75 €
Pflege (Hilfskräfte)15,50 €
Gebäudereinigung14,25 €
Bauhauptgewerbe14,50 €
Elektrohandwerk14,00 €

Was gilt bei Tarifvertrag?

  • Höherer Tarifvertrag geht vor
  • Niedrigerer Tarifvertrag wird durch Mindestlohn ersetzt
  • Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für alle

Was zählt zum Mindestlohn?

Was angerechnet wird

BestandteilAnrechenbar?
GrundlohnJa
LeistungszulagenJa (wenn regelmäßig)
Schmutz-/GefahrenzulagenNein
NachtarbeitszuschlägeNein
SonntagszuschlägeNein
FeiertagszuschlägeNein
ÜberstundenzuschlägeNein

Was nicht angerechnet wird

Folgende Zahlungen zählen nicht:

  • Zuschläge für besondere Arbeitsbedingungen
  • Zuschläge für besondere Zeiten (Nacht, Wochenende)
  • Trinkgelder
  • Aufwandsentschädigungen
  • Sachbezüge (größtenteils)

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Dokumentationspflicht

Betroffene Branchen

Besondere Aufzeichnungspflichten gelten für:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Herbergen
  • Gebäudereinigung
  • Personenbeförderung
  • Spedition und Logistik
  • Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Zeitarbeit

Was aufzuzeichnen ist

InformationFrist
Beginn der ArbeitszeitBis Ende der Folgewoche
Ende der ArbeitszeitBis Ende der Folgewoche
Dauer der ArbeitszeitBis Ende der Folgewoche

Minijobs

Bei Minijobbern in allen Branchen:

  • Dokumentationspflicht für Arbeitszeiten
  • Ausnahme: Privathaushalte
  • Aufbewahrung: 2 Jahre

Kontrolle und Strafen

Wer kontrolliert?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS):

  • Bundesbehörde beim Zoll
  • Unangekündigte Kontrollen
  • Prüfung der Lohnabrechnungen

Bußgelder

VerstoßBußgeld bis zu
Mindestlohn unterschreiten500.000 €
Dokumentation fehlt30.000 €
Aufbewahrungsfrist nicht eingehalten30.000 €

Konsequenzen für Arbeitgeber

Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder
  • Nachzahlung des Differenzbetrags
  • Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Berechnung des Stundenlohns

Formel

Bei Monatslohn den Stundenlohn berechnen:

  • Monatslohn brutto: 2.200 €
  • Wochenstunden: 40
  • Faktor: 4,33
  • Monatsstunden: 173,33
  • Stundenlohn: 2.200 € ÷ 173,33 = 12,69 €
  • Ergebnis: Unter Mindestlohn!

Vorsicht bei Überstunden

Wenn Überstunden nicht vergütet werden:

  • Tatsächliche Arbeitszeit höher
  • Stundenlohn sinkt rechnerisch
  • Kann unter Mindestlohn fallen
  • Dokumentation wichtig

Fälligkeit

Wann muss gezahlt werden?

RegelungDetails
GrundsatzAm letzten Bankarbeitstag des Monats
SpätestensAm letzten Tag des Folgemonats
ÜberstundenInnerhalb von 12 Monaten (Arbeitszeitkonto)

Arbeitszeitkonto

Überstunden können ins Arbeitszeitkonto:

  • Maximal 50% der monatlichen Stunden
  • Ausgleich innerhalb von 12 Monaten
  • Monatlich mindestens Mindestlohn für Grundstunden

Häufige Fragen

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bei 520 € Verdienstgrenze und 12,82 € Mindestlohn sind das maximal etwa 40,5 Stunden pro Monat.
Nein, auf den Mindestlohn kann nicht verzichtet werden. Vereinbarungen, die einen niedrigeren Lohn vorsehen, sind nichtig. Der Arbeitnehmer kann die Differenz nachfordern.
Nein, Trinkgelder werden nicht auf den Mindestlohn angerechnet. Der Arbeitgeber muss unabhängig von Trinkgeldern den vollen Mindestlohn zahlen.
Sie können die Differenz nachfordern – auch rückwirkend für bis zu 3 Jahre. Sie können sich auch an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wenden. Der Arbeitgeber riskiert zudem hohe Bußgelder.
Ja, auch bei leistungsabhängiger Vergütung muss für jede tatsächlich geleistete Stunde mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Die Zeiterfassung ist hier besonders wichtig.

Fazit

Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 € brutto pro Stunde und gilt für fast alle Arbeitnehmer. Ausnahmen betrifft vor allem Minderjährige ohne Ausbildung und kurze Praktika. Die korrekte Zeiterfassung ist entscheidend, um zu prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten wird – besonders bei Akkordarbeit oder wenn Überstunden anfallen.

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