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Lohnabrechnung: Grundlagen für Arbeitgeber

Lohnabrechnung: Grundlagen, Bestandteile und wichtige Begriffe für Arbeitgeber verständlich erklärt.

6 Min. Lesezeit
Lohnabrechnung und Gehaltsberechnung

Lohnabrechnung: Grundlagen für Arbeitgeber

Die Lohnabrechnung ist eine der wichtigsten und komplexesten HR-Aufgaben. Sie muss pünktlich, korrekt und rechtskonform sein. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und wichtigsten Begriffe für Arbeitgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Arbeitgeber ist zur Lohnabrechnung verpflichtet
  • Die Abrechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten
  • Sozialversicherung und Steuern müssen korrekt abgeführt werden
  • Fristen für Meldungen und Zahlungen sind strikt einzuhalten
  • Software oder Steuerberater erleichtern die Abrechnung erheblich

Pflicht zur Lohnabrechnung

Gesetzliche Grundlage

Nach § 108 Gewerbeordnung:

  • Arbeitgeber müssen eine Entgeltabrechnung erstellen
  • In Textform (schriftlich oder elektronisch)
  • Bei jeder Zahlung
  • Mit bestimmten Pflichtangaben

Wer bekommt eine Abrechnung?

Für jeden Arbeitnehmer:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber
  • Auszubildende
  • Werkstudenten

Bestandteile der Lohnabrechnung

Kopfbereich

AngabeBeschreibung
ArbeitgeberName, Anschrift
ArbeitnehmerName, Anschrift
PersonalnummerInterne Zuordnung
AbrechnungszeitraumMonat/Zeitraum
SteuerklasseI bis VI
SozialversicherungsnummerRentenversicherung

Bruttobezüge

Was der Arbeitnehmer verdient (vor Abzügen):

  • Grundgehalt/Grundlohn
  • Überstundenvergütung
  • Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag)
  • Prämien und Boni
  • Sachbezüge
  • Vermögenswirksame Leistungen

Abzüge

Was vom Brutto abgezogen wird:

Steuern:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (falls zutreffend)

Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil):

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Nettolohn

Nach allen Abzügen:

Bruttolohn
- Steuern
- Sozialversicherung (AN-Anteil)
= Nettolohn
- Weitere Abzüge (VWL, Pfändung, etc.)
= Auszahlungsbetrag

Arbeitszeiten für die Lohnabrechnung

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Sozialversicherung

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil

VersicherungAN-AnteilAG-Anteil
Rentenversicherung9,3%9,3%
Krankenversicherungca. 7,3% + Zusatzbeitrag/2ca. 7,3% + Zusatzbeitrag/2
Pflegeversicherung1,7% (mit Kind) / 2,3% (kinderlos)1,7%
Arbeitslosenversicherung1,3%1,3%

Stand: Richtwerte, aktuelle Sätze prüfen

Beitragsbemessungsgrenzen

Bis zu bestimmten Gehaltsgrenzen wird der volle Beitrag berechnet:

  • Rentenversicherung: ca. 7.550 € (West) / 7.450 € (Ost)
  • Krankenversicherung: ca. 5.175 €

Jährlich angepasste Werte, aktuelle Zahlen prüfen

Besondere Fälle

  • Minijob (520 €): Pauschale Abgaben
  • Midijob (520-2.000 €): Gleitzonenregelung
  • Kurzfristige Beschäftigung: Keine SV-Pflicht

Lohnsteuer

Steuerklassen

KlassePersonenkreis
ILedige ohne Kinder
IIAlleinerziehende
IIIVerheiratete (höheres Einkommen)
IVVerheiratete (ähnliches Einkommen)
VVerheiratete (geringeres Einkommen)
VIZweit- oder Nebenjob

Freibeträge

Werden bei der Steuerberechnung berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag (automatisch)
  • Kinderfreibetrag
  • Weitere eingetragene Freibeträge

Solidaritätszuschlag

  • 5,5% der Lohnsteuer
  • Aber: Freigrenze beachten (die meisten zahlen keinen mehr)

Kirchensteuer

  • 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (andere Länder)
  • Der Lohnsteuer
  • Nur bei Kirchenmitgliedschaft

Fristen und Meldungen

Monatliche Fristen

FristWas
Spätestens letzter ArbeitstagGehaltszahlung
10. des FolgemonatsLohnsteueranmeldung
28./29. des MonatsSV-Beiträge (voraussichtlich)
6. Werktag des FolgemonatsSV-Beitragsnachweis

Jährliche Meldungen

  • Januar: Jahresmeldungen an Krankenkassen
  • Februar: Lohnsteuerbescheinigungen an Mitarbeiter
  • Laufend: Sofortmeldungen bei Neueinstellungen (bestimmte Branchen)

Überstunden und Zuschläge erfassen

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Zuschläge und Sonderzahlungen

Steuerfreie Zuschläge

Unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei:

ZuschlagSteuerfrei bis
Nachtarbeit (20-6 Uhr)25% des Grundlohns
Sonntagsarbeit50% des Grundlohns
Feiertagsarbeit125% des Grundlohns

Voraussetzung: Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn, nicht als Verrechnung

Sonderzahlungen

  • Weihnachtsgeld: Steuerpflichtig, SV-pflichtig
  • Urlaubsgeld: Steuerpflichtig, SV-pflichtig
  • Jubiläumszuwendungen: Teilweise begünstigt
  • Abfindungen: Besondere Besteuerung (Fünftelregelung)

Sachbezüge

Was sind Sachbezüge?

Nicht-monetäre Leistungen:

  • Dienstwagen
  • Jobticket
  • Mahlzeiten
  • Firmenhandy (auch privat)

Bewertung

Sachbezüge müssen bewertet werden:

  • Sachbezugswerte (amtlich festgelegt)
  • 1%-Regelung (Dienstwagen)
  • Marktüblicher Wert

50-Euro-Freigrenze

Sachbezüge bis 50 € pro Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Lohnabrechnung erstellen – Optionen

Selbst erstellen

Mit Software:

  • Lohnabrechnungsprogramme
  • Automatische Berechnung
  • Meldungen werden erstellt

Voraussetzungen:

  • Fachwissen nötig
  • Zeitaufwand
  • Verantwortung beim Unternehmen

Steuerberater / Lohnbüro

Vorteile:

  • Fachwissen vorhanden
  • Haftung beim Dienstleister
  • Aktuelle Änderungen bekannt

Nachteile:

  • Kosten pro Abrechnung
  • Daten müssen übergeben werden

Cloud-Lösungen

  • Moderne Lohnabrechnungssoftware
  • Oft kombiniert mit HR-Tools
  • Automatische Updates

Häufige Fehler vermeiden

FehlerVermeidung
Falsche SteuerklasseRegelmäßig prüfen, ELStAM nutzen
Fehlende ZuschlägeZeiterfassung mit Nacht-/Sonntagskennung
FristversäumnisKalender und Erinnerungen
Falsche SV-MeldungenSoftware nutzen, Plausibilität prüfen

Häufige Fragen

Typischerweise 15-40 Euro pro Abrechnung und Monat, je nach Komplexität und Region. Bei vielen Mitarbeitern oft Staffelpreise. Vergleichen Sie Angebote und prüfen Sie, was im Preis enthalten ist.
Ja, mit entsprechender Software und Fachwissen. Bei einfachen Fällen (wenige Mitarbeiter, keine Sonderfälle) ist es machbar. Bei Komplexität (viele Mitarbeiter, Sonderzahlungen, internationale Fälle) ist professionelle Hilfe ratsam.
DATEV Lohn und Gehalt (über Steuerberater), Lexware Lohn+Gehalt, Sage Lohnabrechnung, DATEV Unternehmen online. Für sehr kleine Betriebe auch cloudbasierte Lösungen wie Personio oder HeavenHR.
Fehler müssen korrigiert werden – entweder in der aktuellen oder einer Korrekturabrechnung. Bei zu viel gezahltem Lohn: Rückforderung (mit Einschränkungen). Bei zu wenig: Nachzahlung. Falsche SV-Meldungen müssen korrigiert werden.
Lohnabrechnungen und Lohnkonten: 6 Jahre (steuerlich) bzw. 10 Jahre (Beitragsunterlagen). Wichtige Unterlagen wie Arbeitsverträge länger aufbewahren. Digitale Archivierung ist zulässig.

Fazit

Die Lohnabrechnung ist komplex, aber mit dem richtigen System beherrschbar. Ob Sie sie selbst erstellen oder auslagern, hängt von Ihren Ressourcen und der Komplexität ab. Wichtig ist: Korrekte Daten (besonders Arbeitszeiten), Einhaltung der Fristen und regelmäßige Prüfung. Eine gute Zeiterfassung ist die Grundlage für korrekte Abrechnungen.

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