Lohnabrechnung: Grundlagen für Arbeitgeber
Die Lohnabrechnung ist eine der wichtigsten und komplexesten HR-Aufgaben. Sie muss pünktlich, korrekt und rechtskonform sein. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und wichtigsten Begriffe für Arbeitgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Arbeitgeber ist zur Lohnabrechnung verpflichtet
- Die Abrechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten
- Sozialversicherung und Steuern müssen korrekt abgeführt werden
- Fristen für Meldungen und Zahlungen sind strikt einzuhalten
- Software oder Steuerberater erleichtern die Abrechnung erheblich
Pflicht zur Lohnabrechnung
Gesetzliche Grundlage
Nach § 108 Gewerbeordnung:
- Arbeitgeber müssen eine Entgeltabrechnung erstellen
- In Textform (schriftlich oder elektronisch)
- Bei jeder Zahlung
- Mit bestimmten Pflichtangaben
Wer bekommt eine Abrechnung?
Für jeden Arbeitnehmer:
- Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
- Minijobber
- Auszubildende
- Werkstudenten
Bestandteile der Lohnabrechnung
Kopfbereich
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| Arbeitgeber | Name, Anschrift |
| Arbeitnehmer | Name, Anschrift |
| Personalnummer | Interne Zuordnung |
| Abrechnungszeitraum | Monat/Zeitraum |
| Steuerklasse | I bis VI |
| Sozialversicherungsnummer | Rentenversicherung |
Bruttobezüge
Was der Arbeitnehmer verdient (vor Abzügen):
- Grundgehalt/Grundlohn
- Überstundenvergütung
- Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag)
- Prämien und Boni
- Sachbezüge
- Vermögenswirksame Leistungen
Abzüge
Was vom Brutto abgezogen wird:
Steuern:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (falls zutreffend)
Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil):
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Nettolohn
Nach allen Abzügen:
Bruttolohn
- Steuern
- Sozialversicherung (AN-Anteil)
= Nettolohn
- Weitere Abzüge (VWL, Pfändung, etc.)
= Auszahlungsbetrag
Arbeitszeiten für die Lohnabrechnung
MyTimeTracker liefert die Daten – für korrekte Abrechnungen.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Sozialversicherung
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil
| Versicherung | AN-Anteil | AG-Anteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% |
| Krankenversicherung | ca. 7,3% + Zusatzbeitrag/2 | ca. 7,3% + Zusatzbeitrag/2 |
| Pflegeversicherung | 1,7% (mit Kind) / 2,3% (kinderlos) | 1,7% |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,3% |
Stand: Richtwerte, aktuelle Sätze prüfen
Beitragsbemessungsgrenzen
Bis zu bestimmten Gehaltsgrenzen wird der volle Beitrag berechnet:
- Rentenversicherung: ca. 7.550 € (West) / 7.450 € (Ost)
- Krankenversicherung: ca. 5.175 €
Jährlich angepasste Werte, aktuelle Zahlen prüfen
Besondere Fälle
- Minijob (520 €): Pauschale Abgaben
- Midijob (520-2.000 €): Gleitzonenregelung
- Kurzfristige Beschäftigung: Keine SV-Pflicht
Lohnsteuer
Steuerklassen
| Klasse | Personenkreis |
|---|---|
| I | Ledige ohne Kinder |
| II | Alleinerziehende |
| III | Verheiratete (höheres Einkommen) |
| IV | Verheiratete (ähnliches Einkommen) |
| V | Verheiratete (geringeres Einkommen) |
| VI | Zweit- oder Nebenjob |
Freibeträge
Werden bei der Steuerberechnung berücksichtigt:
- Grundfreibetrag (automatisch)
- Kinderfreibetrag
- Weitere eingetragene Freibeträge
Solidaritätszuschlag
- 5,5% der Lohnsteuer
- Aber: Freigrenze beachten (die meisten zahlen keinen mehr)
Kirchensteuer
- 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (andere Länder)
- Der Lohnsteuer
- Nur bei Kirchenmitgliedschaft
Fristen und Meldungen
Monatliche Fristen
| Frist | Was |
|---|---|
| Spätestens letzter Arbeitstag | Gehaltszahlung |
| 10. des Folgemonats | Lohnsteueranmeldung |
| 28./29. des Monats | SV-Beiträge (voraussichtlich) |
| 6. Werktag des Folgemonats | SV-Beitragsnachweis |
Jährliche Meldungen
- Januar: Jahresmeldungen an Krankenkassen
- Februar: Lohnsteuerbescheinigungen an Mitarbeiter
- Laufend: Sofortmeldungen bei Neueinstellungen (bestimmte Branchen)
Überstunden und Zuschläge erfassen
MyTimeTracker dokumentiert Arbeitszeiten – Grundlage für korrekte Abrechnungen.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Zuschläge und Sonderzahlungen
Steuerfreie Zuschläge
Unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei:
| Zuschlag | Steuerfrei bis |
|---|---|
| Nachtarbeit (20-6 Uhr) | 25% des Grundlohns |
| Sonntagsarbeit | 50% des Grundlohns |
| Feiertagsarbeit | 125% des Grundlohns |
Voraussetzung: Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn, nicht als Verrechnung
Sonderzahlungen
- Weihnachtsgeld: Steuerpflichtig, SV-pflichtig
- Urlaubsgeld: Steuerpflichtig, SV-pflichtig
- Jubiläumszuwendungen: Teilweise begünstigt
- Abfindungen: Besondere Besteuerung (Fünftelregelung)
Sachbezüge
Was sind Sachbezüge?
Nicht-monetäre Leistungen:
- Dienstwagen
- Jobticket
- Mahlzeiten
- Firmenhandy (auch privat)
Bewertung
Sachbezüge müssen bewertet werden:
- Sachbezugswerte (amtlich festgelegt)
- 1%-Regelung (Dienstwagen)
- Marktüblicher Wert
50-Euro-Freigrenze
Sachbezüge bis 50 € pro Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Lohnabrechnung erstellen – Optionen
Selbst erstellen
Mit Software:
- Lohnabrechnungsprogramme
- Automatische Berechnung
- Meldungen werden erstellt
Voraussetzungen:
- Fachwissen nötig
- Zeitaufwand
- Verantwortung beim Unternehmen
Steuerberater / Lohnbüro
Vorteile:
- Fachwissen vorhanden
- Haftung beim Dienstleister
- Aktuelle Änderungen bekannt
Nachteile:
- Kosten pro Abrechnung
- Daten müssen übergeben werden
Cloud-Lösungen
- Moderne Lohnabrechnungssoftware
- Oft kombiniert mit HR-Tools
- Automatische Updates
Häufige Fehler vermeiden
| Fehler | Vermeidung |
|---|---|
| Falsche Steuerklasse | Regelmäßig prüfen, ELStAM nutzen |
| Fehlende Zuschläge | Zeiterfassung mit Nacht-/Sonntagskennung |
| Fristversäumnis | Kalender und Erinnerungen |
| Falsche SV-Meldungen | Software nutzen, Plausibilität prüfen |
Häufige Fragen
Fazit
Die Lohnabrechnung ist komplex, aber mit dem richtigen System beherrschbar. Ob Sie sie selbst erstellen oder auslagern, hängt von Ihren Ressourcen und der Komplexität ab. Wichtig ist: Korrekte Daten (besonders Arbeitszeiten), Einhaltung der Fristen und regelmäßige Prüfung. Eine gute Zeiterfassung ist die Grundlage für korrekte Abrechnungen.
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