Betriebsrat gründen: Ablauf und Voraussetzungen
Ab fünf Mitarbeitern haben Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Wie läuft die Gründung ab, was sind die Voraussetzungen, und was bedeutet das für Arbeitgeber?
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich
- Initiative geht von Arbeitnehmern aus
- Wahlvorstand organisiert die Wahl
- Arbeitgeber darf nicht behindern
- Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte
Voraussetzungen für einen Betriebsrat
Betriebsgröße
Mindestanforderungen:
| Voraussetzung | Anforderung |
|---|---|
| Mindest-Arbeitnehmer | 5 wahlberechtigte |
| Davon wählbar | Mindestens 3 |
| Betriebszugehörigkeit | 6 Monate für Wählbarkeit |
| Wahlberechtigung | Alle AN ab 16 Jahren |
Wer zählt als Arbeitnehmer?
Einbezogen:
- Vollzeit
- Teilzeit
- Befristet
- Minijobber
- Auszubildende
- Werkstudenten
- Leiharbeiter (>3 Monate)
- Leitende Angestellte
- Geschäftsführer
- Freie Mitarbeiter
- Praktikanten (ohne Vergütung)
Betriebsbegriff
Was ist ein Betrieb:
| Aspekt | Bedeutung |
|---|---|
| Organisatorische Einheit | Zusammenwirken von Personen und Mitteln |
| Arbeitgeberbezug | Einem Arbeitgeber zugeordnet |
| Räumlich | Kann mehrere Standorte umfassen |
| Leitung | Einheitliche Leitung |
Zeiterfassung und Betriebsrat
Bei Einführung von Zeiterfassung hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte. MyTimeTracker unterstützt Sie dabei.
- Sofort einsatzbereit
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Ablauf der Betriebsratsgründung
Übersicht
Phasen:
- 1. Initiative – Arbeitnehmer werden aktiv
- 2. Wahlvorstand – Bestellen oder wählen
- 3. Vorbereitung – Wählerlisten, Fristen
- 4. Wahl – Stimmabgabe
- 5. Ergebnis – Auszählung, Bekanntgabe
- 6. Konstituierung – Betriebsrat nimmt Arbeit auf
1. Initiative
Wer startet:
| Initiator | Vorgehen |
|---|---|
| 3 Arbeitnehmer | Laden zur Betriebsversammlung ein |
| Gewerkschaft | Kann Versammlung einberufen |
| Bestehendes Gremium | Gesamtbetriebsrat kann initiieren |
2. Wahlvorstand bestellen
Wie es geht:
| Weg | Beschreibung |
|---|---|
| Betriebsversammlung | Wahl durch anwesende AN |
| Gesamtbetriebsrat | Kann bestellen |
| Arbeitsgericht | Bei Blockade, auf Antrag |
Der Wahlvorstand besteht aus mindestens 3 Personen.
3. Wahlvorbereitung
Aufgaben des Wahlvorstands:
- Wählerliste erstellen – Alle Wahlberechtigten
- Wahlausschreiben – Mindestens 6 Wochen vor Wahl
- Kandidaten sammeln – Vorschlagslisten
- Stimmzettel – Vorbereiten
- Information – Aushang, Bekanntmachung
4. Wahl
Durchführung:
| Element | Regelung |
|---|---|
| Wahlzeit | Mindestens 2 Stunden |
| Wahlort | Im Betrieb |
| Geheim | Wahlkabine |
| Unmittelbar | Persönliche Stimmabgabe |
| Briefwahl | Möglich bei Verhinderung |
5. Ergebnis
Nach der Wahl:
- Auszählung – Öffentlich durch Wahlvorstand
- Protokoll – Dokumentation
- Bekanntgabe – Aushang im Betrieb
- Anfechtungsfrist – 2 Wochen
- Konstituierende Sitzung – Binnen einer Woche
6. Konstituierung
Der neue Betriebsrat:
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| Erste Sitzung | Einberufen durch Wahlvorstand |
| Vorsitzendenwahl | BR wählt Vorsitzenden |
| Stellvertreter | Wird ebenfalls gewählt |
| Geschäftsordnung | Kann beschlossen werden |
Mitbestimmung bei Zeiterfassung
Zeiterfassung ist mitbestimmungspflichtig. Planen Sie die Einführung mit dem Betriebsrat.
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Betriebsratsgröße
Nach Arbeitnehmerzahl
Gestaffelt:
| Arbeitnehmer | BR-Mitglieder |
|---|---|
| 5-20 | 1 |
| 21-50 | 3 |
| 51-100 | 5 |
| 101-200 | 7 |
| 201-400 | 9 |
| 401-700 | 11 |
| 701-1000 | 13 |
| >1000 | +2 je 1000 AN |
Freistellungen
Ab bestimmter Größe:
| Arbeitnehmer | Freistellungen |
|---|---|
| 200-500 | 1 BR-Mitglied |
| 501-900 | 2 BR-Mitglieder |
| 901-1500 | 3 BR-Mitglieder |
| usw. |
Rolle des Arbeitgebers
Pflichten
Was der Arbeitgeber muss:
| Pflicht | Beschreibung |
|---|---|
| Nicht behindern | Keine Störung der Wahl |
| Informieren | Wählerliste bereitstellen |
| Räume | Für Versammlungen, Wahl |
| Kosten | Der Wahl tragen |
| Arbeitszeit | Wahlvorstand freigestellt |
Verbote
Was nicht erlaubt ist:
- Wahlbehinderung – Druck auf Arbeitnehmer
- Beeinflussung – Wahlwerbung für Kandidaten
- Benachteiligung – Nachteile für BR-Gründer
- Begünstigung – Vorteile für "genehme" Kandidaten
- Kündigung – Besonderer Kündigungsschutz für Initiatoren
Sinnvolle Haltung
Empfehlung für Arbeitgeber:
- Gesetzliche Rechte respektieren
- Konstruktiv zusammenarbeiten
- Als Chance für Dialog sehen
- Professionell agieren
Kündigungs- und Benachteiligungsschutz
Besonderer Schutz
Wer geschützt ist:
| Personenkreis | Schutz |
|---|---|
| Wahlvorstand | Kündigungsschutz während Amtszeit |
| Wahlbewerber | Bis 6 Monate nach Wahl |
| BR-Mitglieder | Während Amtszeit + 1 Jahr |
| Ersatzmitglieder | Bei Nachrücken |
Benachteiligungsverbot
Was verboten ist:
- Schlechtere Bezahlung
- Karrierenachteile
- Versetzung als Strafe
- Mobbing
- Jede Form der Diskriminierung
Vereinfachtes Wahlverfahren
Für kleine Betriebe
Bei 5-100 Arbeitnehmern möglich:
- Betriebsversammlung – Wahlvorstand wählen
- 1 Woche warten – Einspruchsfrist Wählerliste
- 2. Versammlung – BR-Wahl direkt
- Sofort – Ergebnis, Konstituierung
Vorteile
Schneller und einfacher:
| Aspekt | Vereinfacht |
|---|---|
| Dauer | 2 Wochen statt 6 |
| Aufwand | Geringer |
| Formalien | Weniger |
| Wahlverfahren | Personenwahl statt Liste |
Häufige Fragen
Fazit
Die Betriebsratsgründung ist ein gesetzlich geschütztes Recht der Arbeitnehmer. Der Ablauf folgt klaren Regeln: Initiative, Wahlvorstand, Vorbereitung, Wahl, Konstituierung. Arbeitgeber müssen die Gründung ermöglichen und dürfen nicht behindern. Ein Betriebsrat ist keine Bedrohung, sondern kann als Partner für konstruktive Zusammenarbeit dienen – gerade bei Themen wie Arbeitszeitregelungen und Zeiterfassung.
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