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Betriebsrat gründen: Ablauf und Voraussetzungen

Betriebsratsgründung Schritt für Schritt: Voraussetzungen, Wahlverfahren und was Arbeitgeber beachten müssen.

6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter bei Betriebsversammlung

Betriebsrat gründen: Ablauf und Voraussetzungen

Ab fünf Mitarbeitern haben Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Wie läuft die Gründung ab, was sind die Voraussetzungen, und was bedeutet das für Arbeitgeber?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich
  • Initiative geht von Arbeitnehmern aus
  • Wahlvorstand organisiert die Wahl
  • Arbeitgeber darf nicht behindern
  • Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte

Voraussetzungen für einen Betriebsrat

Betriebsgröße

Mindestanforderungen:

VoraussetzungAnforderung
Mindest-Arbeitnehmer5 wahlberechtigte
Davon wählbarMindestens 3
Betriebszugehörigkeit6 Monate für Wählbarkeit
WahlberechtigungAlle AN ab 16 Jahren

Wer zählt als Arbeitnehmer?

Einbezogen:

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Befristet
  • Minijobber
  • Auszubildende
  • Werkstudenten
  • Leiharbeiter (>3 Monate)
  • Leitende Angestellte
  • Geschäftsführer
  • Freie Mitarbeiter
  • Praktikanten (ohne Vergütung)

Betriebsbegriff

Was ist ein Betrieb:

AspektBedeutung
Organisatorische EinheitZusammenwirken von Personen und Mitteln
ArbeitgeberbezugEinem Arbeitgeber zugeordnet
RäumlichKann mehrere Standorte umfassen
LeitungEinheitliche Leitung

Zeiterfassung und Betriebsrat

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Ablauf der Betriebsratsgründung

Übersicht

Phasen:

  • 1. Initiative – Arbeitnehmer werden aktiv
  • 2. Wahlvorstand – Bestellen oder wählen
  • 3. Vorbereitung – Wählerlisten, Fristen
  • 4. Wahl – Stimmabgabe
  • 5. Ergebnis – Auszählung, Bekanntgabe
  • 6. Konstituierung – Betriebsrat nimmt Arbeit auf

1. Initiative

Wer startet:

InitiatorVorgehen
3 ArbeitnehmerLaden zur Betriebsversammlung ein
GewerkschaftKann Versammlung einberufen
Bestehendes GremiumGesamtbetriebsrat kann initiieren

2. Wahlvorstand bestellen

Wie es geht:

WegBeschreibung
BetriebsversammlungWahl durch anwesende AN
GesamtbetriebsratKann bestellen
ArbeitsgerichtBei Blockade, auf Antrag

Der Wahlvorstand besteht aus mindestens 3 Personen.

3. Wahlvorbereitung

Aufgaben des Wahlvorstands:

  • Wählerliste erstellen – Alle Wahlberechtigten
  • Wahlausschreiben – Mindestens 6 Wochen vor Wahl
  • Kandidaten sammeln – Vorschlagslisten
  • Stimmzettel – Vorbereiten
  • Information – Aushang, Bekanntmachung

4. Wahl

Durchführung:

ElementRegelung
WahlzeitMindestens 2 Stunden
WahlortIm Betrieb
GeheimWahlkabine
UnmittelbarPersönliche Stimmabgabe
BriefwahlMöglich bei Verhinderung

5. Ergebnis

Nach der Wahl:

  • Auszählung – Öffentlich durch Wahlvorstand
  • Protokoll – Dokumentation
  • Bekanntgabe – Aushang im Betrieb
  • Anfechtungsfrist – 2 Wochen
  • Konstituierende Sitzung – Binnen einer Woche

6. Konstituierung

Der neue Betriebsrat:

SchrittBeschreibung
Erste SitzungEinberufen durch Wahlvorstand
VorsitzendenwahlBR wählt Vorsitzenden
StellvertreterWird ebenfalls gewählt
GeschäftsordnungKann beschlossen werden

Mitbestimmung bei Zeiterfassung

Zeiterfassung ist mitbestimmungspflichtig. Planen Sie die Einführung mit dem Betriebsrat.

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Betriebsratsgröße

Nach Arbeitnehmerzahl

Gestaffelt:

ArbeitnehmerBR-Mitglieder
5-201
21-503
51-1005
101-2007
201-4009
401-70011
701-100013
>1000+2 je 1000 AN

Freistellungen

Ab bestimmter Größe:

ArbeitnehmerFreistellungen
200-5001 BR-Mitglied
501-9002 BR-Mitglieder
901-15003 BR-Mitglieder
usw.

Rolle des Arbeitgebers

Pflichten

Was der Arbeitgeber muss:

PflichtBeschreibung
Nicht behindernKeine Störung der Wahl
InformierenWählerliste bereitstellen
RäumeFür Versammlungen, Wahl
KostenDer Wahl tragen
ArbeitszeitWahlvorstand freigestellt

Verbote

Was nicht erlaubt ist:

  • Wahlbehinderung – Druck auf Arbeitnehmer
  • Beeinflussung – Wahlwerbung für Kandidaten
  • Benachteiligung – Nachteile für BR-Gründer
  • Begünstigung – Vorteile für "genehme" Kandidaten
  • Kündigung – Besonderer Kündigungsschutz für Initiatoren

Sinnvolle Haltung

Empfehlung für Arbeitgeber:

  • Gesetzliche Rechte respektieren
  • Konstruktiv zusammenarbeiten
  • Als Chance für Dialog sehen
  • Professionell agieren

Kündigungs- und Benachteiligungsschutz

Besonderer Schutz

Wer geschützt ist:

PersonenkreisSchutz
WahlvorstandKündigungsschutz während Amtszeit
WahlbewerberBis 6 Monate nach Wahl
BR-MitgliederWährend Amtszeit + 1 Jahr
ErsatzmitgliederBei Nachrücken

Benachteiligungsverbot

Was verboten ist:

  • Schlechtere Bezahlung
  • Karrierenachteile
  • Versetzung als Strafe
  • Mobbing
  • Jede Form der Diskriminierung

Vereinfachtes Wahlverfahren

Für kleine Betriebe

Bei 5-100 Arbeitnehmern möglich:

  • Betriebsversammlung – Wahlvorstand wählen
  • 1 Woche warten – Einspruchsfrist Wählerliste
  • 2. Versammlung – BR-Wahl direkt
  • Sofort – Ergebnis, Konstituierung

Vorteile

Schneller und einfacher:

AspektVereinfacht
Dauer2 Wochen statt 6
AufwandGeringer
FormalienWeniger
WahlverfahrenPersonenwahl statt Liste

Häufige Fragen

Nein, das ist gesetzlich verboten und strafbar. Arbeitnehmer haben das Recht auf Gründung eines Betriebsrats. Behinderung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden (§ 119 BetrVG).
Es gibt keine Mindestunterstützung für die Gründung. Drei Arbeitnehmer können zur Betriebsversammlung einladen. Für die Wahl selbst braucht es nur genug Kandidaten (mindestens so viele wie BR-Sitze) und eine Wahlbeteiligung.
Der Arbeitgeber trägt alle Kosten: Wahlmaterial, Räume, Arbeitszeit des Wahlvorstands, ggf. Schulungen. Die Betriebsratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, werden aber für BR-Arbeit von der Arbeit freigestellt.
Ja, alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren sind wahlberechtigt. Für die Wählbarkeit muss man mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören und 18 Jahre alt sein. Teilzeit oder Minijob spielt keine Rolle.
Der gewählte Betriebsrat bleibt im Amt, bis ein Gericht die Wahl für unwirksam erklärt. Eine Anfechtung ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses möglich. Anfechtungsberechtigt sind Arbeitgeber, Gewerkschaft oder mindestens 3 Wahlberechtigte.

Fazit

Die Betriebsratsgründung ist ein gesetzlich geschütztes Recht der Arbeitnehmer. Der Ablauf folgt klaren Regeln: Initiative, Wahlvorstand, Vorbereitung, Wahl, Konstituierung. Arbeitgeber müssen die Gründung ermöglichen und dürfen nicht behindern. Ein Betriebsrat ist keine Bedrohung, sondern kann als Partner für konstruktive Zusammenarbeit dienen – gerade bei Themen wie Arbeitszeitregelungen und Zeiterfassung.

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