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Schichtplanung: Rechtliche Grenzen beachten

Rechtliche Grenzen der Schichtplanung: ArbZG, Ruhezeiten und was Sie nicht anordnen dürfen.

5 Min. Lesezeit
Schichtplan mit Markierungen

Schichtplanung: Rechtliche Grenzen beachten

Was Sie bei der Schichtplanung dürfen – und was das Gesetz verbietet.

Das Wichtigste in Kürze

  • ArbZG setzt absolute Grenzen
  • 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten
  • Max. 10 Stunden pro Tag, 48h/Woche im Schnitt
  • Nachtarbeit mit besonderen Regeln
  • Sonn- und Feiertagsarbeit nur mit Ausgleich

Arbeitszeitgrenzen

Tägliche Höchstarbeitszeit

Was gilt:

RegelungGrenze
Grundsatz8 Stunden/Tag
AusnahmeBis 10 Stunden möglich
VoraussetzungAusgleich in 6 Monaten
Absolute Grenze10h nie überschreiten

Wöchentliche Arbeitszeit

Im Durchschnitt:

  • Grundsatz – 6 Tage × 8h = 48h
  • Durchschnitt – Über 6 Monate/24 Wochen
  • Einzelne Woche – Kann höher sein (bis 60h)
  • Ausgleich – Andere Wochen kürzer
  • Berechnung – 6 Werktage, nicht 5

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Ruhezeiten

Die 11-Stunden-Regel

Was einzuhalten ist:

RegelDetail
Mindestens 11hZwischen zwei Arbeitstagen
UnunterbrochenKeine Unterbrechung
AusnahmenBestimmte Branchen: 10h
VerkürzungMuss ausgeglichen werden

Bei Schichtwechsel

Praktisch:

  • Spätschicht endet 22:00 – Frühschicht frühestens 09:00
  • Nachtschicht endet 06:00 – Nächste Schicht frühestens 17:00
  • Problem – Direkt Früh nach Spät geht nicht
  • Lösung – Frei-Tag dazwischen
  • Ausnahme – Manche Branchen: 10h erlaubt

Branchen mit verkürzter Ruhezeit

Ausnahmen (10h statt 11h):

BrancheVoraussetzung
KrankenhäuserMit Ausgleich
GaststättenMit Ausgleich
VerkehrsbetriebeMit Ausgleich
RundfunkMit Ausgleich

Pausen

Mindestpausen

Was vorgeschrieben:

ArbeitszeitPause
Bis 6hKeine Pflicht
6 bis 9hMind. 30 Minuten
Über 9hMind. 45 Minuten

Pausenregeln

Details:

  • Aufteilung – Mindestens 15min-Blöcke
  • Zeitpunkt – Nicht am Anfang/Ende
  • Arbeitsunterbrechung – Echte Pause, keine Arbeit
  • Planung – In Schicht einplanen
  • Dokumentation – Erfassen

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Nachtarbeit

Definition und Regeln

Was Nachtarbeit ist:

AspektRegelung
Nachtzeit23 bis 6 Uhr
NachtarbeitMehr als 2h in Nachtzeit
NachtarbeiterRegelmäßig oder >48 Nächte/Jahr
DauerMax. 8h (Ausnahme: 10h)

Besondere Pflichten

Bei Nachtarbeit:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge – Vor Aufnahme, dann alle 3 Jahre
  • Umsetzung – Auf Tagesstelle wenn gesundheitlich nötig
  • Ausgleich – Freie Tage oder Zuschlag
  • Weiterbildung – Gleicher Zugang wie Tagarbeiter
  • Max. Arbeitszeit – 8h, Ausgleich innerhalb 4 Wochen

Sonn- und Feiertagsarbeit

Grundsatz

Was gilt:

RegelInhalt
GrundsatzSonntags Arbeitsverbot
AusnahmenGesetzlich definiert
ErsatzruhetagInnerhalb 2 Wochen
Mind. 15 Sonntage/JahrMüssen frei sein

Erlaubte Ausnahmen

Wer sonntags arbeiten darf:

  • Not- und Rettungsdienste – Immer
  • Krankenhäuser/Pflege – Patientenversorgung
  • Gastronomie/Hotels – Bewirtung, Beherbergung
  • Verkehr – Öffentlicher Verkehr
  • Presse/Rundfunk – Aktuelle Berichterstattung
  • Weitere – § 10 ArbZG, Verordnungen

Ankündigungsfristen

Wie früh bekannt geben

Empfehlungen und Pflichten:

SituationFrist
Regulärer DienstplanMind. 2 Wochen vorher
ÄnderungenSo früh wie möglich
AbrufarbeitMind. 4 Tage (gesetzlich)
TarifvertragKann längere Fristen vorsehen

Kurzfristige Änderungen

Was problematisch ist:

  • Rechtlich – Direktionsrecht hat Grenzen
  • Zumutbarkeit – Mitarbeiter muss planen können
  • Private Gründe – Zu respektieren
  • Notfall – Kann Ausnahme rechtfertigen
  • Häufigkeit – Nicht zur Gewohnheit machen

Verstöße und Konsequenzen

Was droht

Bei Verstößen:

VerstoßKonsequenz
ArbZG-ÜberschreitungBußgeld bis 15.000€
Wiederholte VerstößeHöhere Strafen
VorsatzStrafrechtlich relevant
Unfall bei ÜbermüdungHaftungsrisiko

Häufige Fragen

Nur wenn zwischen Schichtende und nächstem Schichtbeginn mindestens 11 Stunden liegen. Spätschicht bis 22 Uhr → Frühschicht frühestens 9 Uhr. Direkt von Spät auf Früh am nächsten Morgen ist fast immer ein Verstoß.
Das Gesetz setzt keine feste Grenze, aber arbeitswissenschaftlich sollten nicht mehr als 3-4 Nachtschichten am Stück sein. Nach Nachtschichtphasen sollte eine längere Erholung folgen. Tarifverträge können Grenzen setzen.
Das ArbZG verlangt einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen. Eine Vergütungspflicht (Zuschlag) ergibt sich aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, nicht direkt aus dem Gesetz.
Nur eingeschränkt. Bei Abrufarbeit gelten 4 Tage Ankündigung. Bei regulären Arbeitsverhältnissen gibt es keine feste Frist, aber das Direktionsrecht hat Grenzen. Zumutbarkeit und private Belange sind zu berücksichtigen.
Das ist nicht möglich – die Ruhezeiten des ArbZG sind nicht abdingbar, auch nicht durch freiwillige Vereinbarung. Sie als Arbeitgeber haften für die Einhaltung, unabhängig von der Zustimmung des Mitarbeiters.

Fazit

Die Schichtplanung unterliegt klaren rechtlichen Grenzen: 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten, maximal 10 Stunden tägliche Arbeitszeit, 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit haben zusätzliche Regeln. Diese Grenzen sind nicht verhandelbar – auch nicht mit Zustimmung der Mitarbeiter. Eine gute Planungssoftware warnt vor Verstößen, bevor sie passieren.

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