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Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst planen

Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst: Unterschiede, rechtliche Regelungen und Planungstipps.

4 Min. Lesezeit
Mitarbeiter in Rufbereitschaft

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst planen

Bereitschaft ist nicht gleich Bereitschaft – die Unterschiede haben große Auswirkungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit, Rufbereitschaft nicht
  • Vergütung unterschiedlich geregelt
  • Ruhezeiten beachten bei Einsätzen
  • Faire Verteilung im Team wichtig
  • Dokumentation für Abrechnung nötig

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Der Unterschied

Definitionen

Was ist was:

ArtAufenthaltsortArbeitszeit
BereitschaftsdienstAm Arbeitsort oder nahVoll Arbeitszeit
RufbereitschaftFrei wählbarNur bei Einsatz
ArbeitsbereitschaftAm ArbeitsplatzVoll Arbeitszeit

Praktisch bedeutet das

Konsequenzen:

  • Bereitschaftsdienst – Im Krankenhaus warten
  • Zählt komplett als Arbeitszeit
  • Höchstarbeitszeit beachten
  • Volle Ruhezeit danach
  • Rufbereitschaft – Zu Hause erreichbar
  • Nur Einsatz = Arbeitszeit
  • Mehr Flexibilität
  • Ruhezeit nur bei Einsatz unterbrochen
  • Arbeitsbereitschaft – Am Arbeitsplatz anwesend
  • Wachsame Achtsamkeit
  • Vollständig Arbeitszeit

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Rechtliche Grundlagen

Arbeitszeitgesetz

Was gilt:

RegelungBereitschaftsdienstRufbereitschaft
Max. ArbeitszeitZählt dazuNur Einsatz
Ruhezeit 11hMuss eingehalten werdenBei Einsatz neu
Sonntags-/FeiertagsruheGiltNur bei Einsatz
TarifvertragKann abweichenKann abweichen

EuGH-Rechtsprechung

Wichtige Urteile:

  • SIMAP-Urteil (2000) – Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit
  • Matzak-Urteil (2018) – Auch Heimbereitschaft kann Arbeitszeit sein
  • Entscheidende Kriterien – Reaktionszeit
  • Einschränkungen
  • Dienstkleidung?
  • Nationale Umsetzung – Deutschland folgt überwiegend

Vergütung

Unterschiedliche Modelle

Typische Regelungen:

ArtVergütung
Bereitschaftsdienst60-100% des Stundenlohns
RufbereitschaftPauschale (z.B. 30-50€/Tag)
Rufbereitschaft + EinsatzPauschale + Einsatzstunden voll
Nacht/WochenendeOft Zuschläge

Tarifverträge

Wo geregelt:

  • TVöD/TV-L – Stufen je nach Belastung
  • Pflege-Tarife – Eigene Bereitschaftsregeln
  • Industrie – Branchenspezifisch
  • Ohne Tarif – Arbeitsvertrag entscheidet
  • Mindestlohn – Bei Einsatz immer beachten

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Planung

Bereitschaftsdienstplan

Was beachten:

AspektUmsetzung
HöchstarbeitszeitMit Bereitschaft berechnen
Ruhezeiten11 Stunden danach
RotationFaire Verteilung
VorlaufMindestens 4 Wochen vorher
TauschRegelung ermöglichen

Rufbereitschaftsplan

Besonderheiten:

  • Wochenblöcke – Oft Mo-So einem MA
  • Rotation – Regelmäßiger Wechsel
  • Reaktionszeit – Klar definieren (z.B. 30 Min.)
  • Eskalation – Wenn nicht erreichbar
  • Qualifikation – Wer kann was abdecken
  • Ausgleich – Erholung nach häufiger Bereitschaft

Zeiterfassung

Was dokumentieren

Bei Bereitschaft:

ElementErfassung
BereitschaftszeitBeginn und Ende
EinsätzeGenauer Zeitpunkt
EinsatzdauerStart bis Ende
EinsatzgrundKurze Beschreibung
NachruheWurde eingehalten?

Praktische Umsetzung

Methoden:

  • App-basiert – Einsatz per Klick starten
  • Telefonbasiert – Rückruf = Einsatzbeginn
  • Nacherfassung – Am nächsten Tag eintragen
  • Automatisch – Bei Alarm/Ticket-System
  • Kombination – Je nach Einsatzart

Häufige Fragen

Ja, bei Rufbereitschaft zählt die Anfahrt zum Einsatzort zur Arbeitszeit. Sie beginnt, wenn Sie losfahren müssen. Das ist wichtig für die Berechnung der Höchstarbeitszeit und Ruhezeit. Dokumentieren Sie den Fahrtbeginn.
Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Ist Rufbereitschaft vereinbart, können Sie sie nicht einseitig ablehnen. Bei konkreten Gründen (Kinderbetreuung, wichtiger Termin) kann im Einzelfall getauscht werden. Pauschal ablehnen ist meist nicht möglich.
Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn es vermeidbar war. Technische Probleme (Handyakku leer) sollten Sie vermeiden. Bei unverschuldeter Nichterreichbarkeit (Funkloch) dokumentieren Sie den Grund. Wiederholte Nichterreichbarkeit ist problematisch.
Gesetzliche Grenzen gibt es kaum, entscheidend ist der Arbeitsvertrag/Tarifvertrag. Dauernde Rufbereitschaft ohne Ausgleich kann unzumutbar sein. Gerichte haben bei extremer Belastung zugunsten der Arbeitnehmer entschieden. Eine faire Rotation ist ratsam.
Ja, bei einem Einsatz während der Ruhezeit beginnt die 11-stündige Ruhezeit danach von vorne. Ein kurzer Anruf kann unterschiedlich bewertet werden – manche Tarifverträge haben Bagatellgrenzen. Im Zweifel: Neue Ruhezeit beginnt.

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft hat erhebliche Auswirkungen auf Arbeitszeit, Vergütung und Ruhezeiten. Bereitschaftsdienst zählt voll als Arbeitszeit, Rufbereitschaft nur bei Einsatz. Die Planung muss rechtliche Vorgaben und faire Verteilung im Team berücksichtigen. Eine saubere Dokumentation ist für die korrekte Abrechnung und den Nachweis der Ruhezeiteninhaltung unerlässlich.

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