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Dienstplan Gastronomie und Hotel: Rechtssicher planen

Dienstplan für Gastronomie und Hotellerie: Rechtliche Vorgaben, flexible Schichten und praktische Tipps für die Personalplanung.

7 Min. Lesezeit
Restaurantmitarbeiter bei der Schichtplanung

Dienstplan Gastronomie und Hotel: Rechtssicher planen

Gastronomie und Hotellerie leben von Flexibilität – aber auch von klaren Regeln. Ein guter Dienstplan balanciert betriebliche Anforderungen, Mitarbeiterwünsche und gesetzliche Vorgaben. So gelingt die Planung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gastronomie hat Sonderregelungen bei Arbeitszeit und Pausen
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist erlaubt, aber mit Ausgleich
  • Minijobber haben besondere Dokumentationspflichten
  • Vorlaufzeit für Dienstpläne beachten (oft tariflich geregelt)
  • Flexibilität durch gute Planung, nicht durch Willkür

Besonderheiten der Branche

Herausforderungen

HerausforderungAuswirkung auf Dienstplanung
Schwankendes GästeaufkommenFlexible Besetzung nötig
Abend- und WochenendarbeitUngewöhnliche Arbeitszeiten
SaisongeschäftWechselnder Personalbedarf
Hohe FluktuationHäufige Neuplanung
Viele MinijobberBesondere Dokumentation

Mitarbeiterstruktur

Typisch in Gastronomie/Hotel:

  • Festangestellte (Vollzeit, Teilzeit)
  • Minijobber (520-€-Basis)
  • Saisonkräfte
  • Aushilfen/Studenten
  • Führungskräfte (oft mit Überstundenpauschale)

Rechtlicher Rahmen

Relevante Regelungen:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Azubis)
  • Tarifverträge (NGG, DEHOGA)
  • Mutterschutzgesetz

Hinweis

Gastronomie gehört zu den Branchen mit besonderer MiLoG-Dokumentationspflicht. Alle Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden – auch bei Festangestellten.

Arbeitszeitregeln für Gastronomie

Tägliche Arbeitszeit

Grundsatz: Max. 8 Stunden, erweiterbar auf 10 Stunden mit Ausgleich.

Besonderheit Gastronomie: Die Erweiterung auf 10 Stunden ist häufig nötig (Events, Hochzeiten).

Ausgleich: Innerhalb von 6 Monaten (oder 24 Wochen) auf durchschnittlich 8 Stunden.

Ruhezeiten

Grundsatz: 11 Stunden zwischen zwei Schichten.

Gastronomie-Ausnahme (§ 5 Abs. 2 ArbZG): Verkürzung auf 10 Stunden möglich.

Aber: Innerhalb von 4 Wochen muss durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden.

Pausen

ArbeitszeitMindestpause
Über 6 Stunden30 Minuten
Über 9 Stunden45 Minuten

Aufteilung: Pausen können auf 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Erlaubt in Gastronomie: Grundsätzlich ja, da Ausnahme nach § 10 ArbZG.

Aber:

  • Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei sein
  • Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen
  • Feiertagsarbeit: Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen

Dienstplan erstellen: Schritt für Schritt

1. Bedarf ermitteln

Faktoren:

  • Öffnungszeiten
  • Erwartetes Gästeaufkommen
  • Reservierungen/Events
  • Erfahrungswerte (letztes Jahr, letzte Woche)

Beispiel Restaurant:

TagMittagAbendBesonderheit
Mo2 Personen3 PersonenRuhetag?
Di2 Personen3 Personen
Mi2 Personen4 Personen
Do3 Personen4 Personen
Fr3 Personen5 Personen
Sa4 Personen6 Personen
So4 Personen5 Personen

2. Verfügbarkeiten prüfen

Abfragen:

  • Urlaubswünsche
  • Feste Einschränkungen (Studium, Familie)
  • Präferenzen (Früh-/Spätschicht)

Berücksichtigen:

  • Gesetzliche Einschränkungen (Jugendliche, Schwangere)
  • Vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten
  • Qualifikationen (nicht jeder kann alles)

3. Schichten zuordnen

Prinzipien:

  • Fairness (gleichmäßige Verteilung von beliebten/unbeliebten Schichten)
  • Qualifikation (Schichtleiter, Küchenchef vorhanden?)
  • Ruhezeiten einhalten
  • Wochenarbeitszeit beachten

4. Minijobber einplanen

Besonderheiten:

  • 520-€-Grenze beachten (bei Mindestlohn: max. ~42 Stunden/Monat)
  • Arbeitszeiten genau dokumentieren
  • Nicht zu viele Stunden in einer Woche

5. Plan kommunizieren

Vorlaufzeit:

  • Mindestens 1 Woche vorher (besser 2)
  • Tarifverträge können längere Fristen vorsehen
  • Kurzfristige Änderungen nur einvernehmlich

Tipp

Erstellen Sie Rahmendienstpläne für Standardwochen. So müssen Sie nur Abweichungen planen, nicht jede Woche von Null anfangen.

Geteilte Schichten (Split-Shifts)

Was sind geteilte Schichten?

Definition: Arbeit mit einer längeren Unterbrechung am Tag.

Beispiel: 11:00-14:00 Uhr (Mittagsservice) – Pause – 18:00-23:00 Uhr (Abendservice)

Rechtliche Grenzen

Arbeitszeit: Beide Blöcke zusammen max. 10 Stunden Arbeitszeit.

Ruhezeit: Wenn die Unterbrechung >11 Stunden ist, gilt sie als Ruhezeit → neuer Arbeitstag.

Praxis: Geteilte Schichten sind unbeliebt. Nutzen Sie sie sparsam.

Alternative

Besser: Durchgehende Schichten (Mittag oder Abend) und genug Personal für beide.

Minijobber richtig einplanen

Stundenkontingent

Bei 12,82 € Mindestlohn (2026): Max. ca. 40,5 Stunden/Monat.

Verteilung:

  • Gleichmäßig: ~10 Stunden/Woche
  • Flexibel: Manche Wochen mehr, andere weniger

Dokumentationspflicht

MiLoG §17:

  • Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit
  • Spätestens 7 Tage nach Arbeitsleistung
  • Aufbewahrung 2 Jahre

Typische Fehler

FehlerKonsequenz
Grenze überschrittenSozialversicherungspflicht
Keine DokumentationBußgeld bis 30.000 €
Mehrere MinijobsZusammenrechnung

Hinweis

Minijobber in der Gastronomie sind besonders prüfungsrelevant. Achten Sie penibel auf Dokumentation und Stundengrenze.

Jugendliche und Azubis

Arbeitszeiten nach JArbSchG

AlterMax. ArbeitszeitSchichtzeiten
15-178 Std./Tag, 40 Std./Woche6:00-20:00 Uhr
Ab 16 (Gastro)8 Std./TagBis 22:00 Uhr

Besondere Regeln

  • 5-Tage-Woche
  • Samstagsarbeit erlaubt (mit Ausgleich)
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit: Nur an max. 26 Sonntagen/Jahr
  • Pausen: 30 Min. bei >4,5 Std., 60 Min. bei >6 Std.

Dienstplan-Konsequenzen

  • Azubis nicht nach 22:00 Uhr einplanen
  • 2 Tage pro Woche frei (davon 1 Samstag oder Sonntag)
  • Längere Pausen berücksichtigen

Saisonale Planung

Hochsaison

Herausforderungen:

  • Mehr Personal nötig
  • Längere Arbeitszeiten
  • Weniger Urlaubsmöglichkeiten

Lösungen:

  • Saisonkräfte einstellen
  • Überstundenregelung klar kommunizieren
  • Urlaubssperre (wenn zulässig)

Nebensaison

Herausforderungen:

  • Personalüberhang
  • Kosten reduzieren
  • Mitarbeiter halten

Lösungen:

  • Arbeitszeitkonten nutzen (Überstunden abbauen)
  • Weiterbildung anbieten
  • Kurzfristige Reduzierung (einvernehmlich)

Feiertage und Events

Planung:

  • Frühzeitig planen (Weihnachten, Silvester)
  • Zuschläge kalkulieren
  • Freiwilligkeit fördern (aber Pflicht durchsetzen können)

Digitale Dienstplanung

Vorteile

AspektAnalogDigital
ErstellungZeitaufwändigSchnell
KommunikationAushangApp/E-Mail
ÄnderungenChaotischNachvollziehbar
VerfügbarkeitenZettelwirtschaftSystematisch
AuswertungManuellAutomatisch

Funktionen guter Software

☐ Verfügbarkeiten erfassen ☐ Drag-and-Drop-Planung ☐ Automatische Konfliktprüfung (Ruhezeiten, Stundengrenze) ☐ Mobile App für Mitarbeiter ☐ Tauschbörse ☐ Integration mit Zeiterfassung

Tauschbörse

Funktionsweise: Mitarbeiter können Schichten untereinander tauschen.

Vorteile:

  • Mehr Flexibilität
  • Weniger Planungsaufwand
  • Höhere Zufriedenheit

Regeln:

  • Qualifikation muss passen
  • Vorgesetzter muss genehmigen
  • Arbeitszeiten müssen eingehalten werden

Praktische Tipps

Fairness sicherstellen

Grundsätze:

  • Wochenenden rotierend verteilen
  • Unbeliebte Schichten (Silvester) fair teilen
  • Wunschfrei ermöglichen

Puffer einplanen

Warum: Krankheit, Ausfälle, unerwartetes Gästeaufkommen.

Wie:

  • Rufbereitschaft vereinbaren
  • Springer-Mitarbeiter
  • Kontakte zu Aushilfen pflegen

Kommunikation

Transparent:

  • Plan rechtzeitig veröffentlichen
  • Änderungen sofort kommunizieren
  • Feedback einholen

Häufige Fragen zur Dienstplanung in der Gastronomie

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Ohne Einverständnis des Mitarbeiters sind kurzfristige Änderungen problematisch. Tarifverträge sehen oft Vorlaufzeiten von 2-4 Tagen vor. Im Notfall (Krankheit) können Sie Mitarbeiter bitten einzuspringen – erzwingen können Sie es in der Regel nicht.
Sie müssen Wünsche nicht erfüllen, sollten sie aber berücksichtigen. Gesetzliche und vertragliche Einschränkungen (z.B. Teilzeit-Vereinbarung) sind bindend. Bei Eltern minderjähriger Kinder sind Wünsche nach familienfreundlichen Zeiten zu berücksichtigen, soweit betrieblich möglich.
Ja, geteilte Schichten sind in der Gastronomie üblich und grundsätzlich zulässig. Aber: Die Gesamtarbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten, und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Mitarbeiter können geteilte Schichten nicht generell ablehnen, wenn sie vertraglich vereinbart sind.
Es gibt keine gesetzliche Höchstzahl für Wochenendarbeit. Aber: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei sein. Für jeden gearbeiteten Sonntag ist ein Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen zu gewähren. Viele Tarifverträge sehen zusätzliche freie Wochenenden vor.

Fazit

Dienstplanung in Gastronomie und Hotel erfordert Jonglieren zwischen Gästeaufkommen, Mitarbeiterwünschen und Rechtsvorschriften. Mit guter Planung, fairer Verteilung und digitalen Tools gelingt der Spagat. Investieren Sie Zeit in die Planung – Sie sparen sie bei der Umsetzung.

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