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Zeiterfassung für Apotheken und Pharmabranche

Zeiterfassung in Apotheken: Notdienst, Bereitschaft und Besonderheiten der Pharmabranche bei der Arbeitszeitdokumentation.

5 Min. Lesezeit
Apothekerin bei der Arbeit

Zeiterfassung für Apotheken und Pharmabranche

Notdienst, Bereitschaft und reguläre Öffnungszeiten – Zeiterfassung in der Apotheke.

Das Wichtigste in Kürze

  • Apotheken unterliegen der Zeiterfassungspflicht
  • Notdienst hat besondere Arbeitszeitregeln
  • Bereitschaft vs. Vollarbeit unterscheiden
  • Tarifvertrag beachten (ADEXA/ADA)
  • Auch PTA und PKA müssen erfassen

Besonderheiten der Apotheke

Was die Branche ausmacht

Herausforderungen:

FaktorAuswirkung
NotdienstNacht- und Wochenendarbeit
ÖffnungszeitenLange Präsenz nötig
QualifikationApprobierte müssen anwesend sein
Kleine TeamsWenig Spielraum
KundenandrangUnplanbar

Wer ist betroffen

Berufsgruppen:

  • Apotheker/in – Approbiert, verantwortlich
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA) – Pharmazeutische Tätigkeiten
  • Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r (PKA) – Kaufmännische Aufgaben
  • Hilfskräfte – Unterstützende Tätigkeiten
  • Praktikanten – In Ausbildung

Apotheken-Zeiterfassung

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Arbeitszeit in der Apotheke

Reguläre Arbeitszeit

Was gilt:

RegelAnwendung
8h/Tag RegelarbeitszeitWie überall
10h/Tag MaximumMit Ausgleich
48h/Woche Durchschnitt6 Monate
PausenNach 6h: 30 Min.

Öffnungszeiten abdecken

Typische Herausforderungen:

  • Lange Öffnung – 8-20 Uhr = 12 Stunden
  • Samstag – Oft geöffnet
  • Schichtmodelle – Früh/Spät
  • Überlappung – Für Übergabe
  • Notdienst – Zusätzlich zur Öffnung

Notdienst

Rechtliche Grundlagen

Was gilt:

AspektRegelung
VerpflichtungApothekenbetriebsordnung
ArbeitszeitBereitschaft vs. Vollarbeit
VergütungNach Tarifvertrag
RuhezeitNach Notdienst

Bereitschaftsdienst

Wie er zählt:

  • Vollarbeit – Aktive Kundenbetreuung
  • Bereitschaft – Anwesend, aber nicht beschäftigt
  • Berechnung – Bereitschaft oft anteilig
  • Tarifvertrag – Regelt Bewertung
  • EuGH – Bereitschaft am Arbeitsplatz = Arbeitszeit

Ruhezeit nach Notdienst

Was einhalten:

SituationRuhezeit
Nach Nachtdienst11 Stunden
Nach Sonntagsdienst11 Stunden
Verkürzung möglichIn bestimmten Fällen
AusgleichWenn verkürzt

Notdienst korrekt erfassen

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Tarifvertrag ADEXA/ADA

Was der Tarif regelt

Wichtige Punkte:

ThemaRegelung
Arbeitszeit40h/Woche (Vollzeit)
NotdienstVergütung und Zuschläge
SamstagZuschläge
ÜberstundenAusgleich oder Vergütung
UrlaubMindestens 30 Tage

Zuschläge

Typische Regelungen:

  • Samstag 13-20 Uhr – 20% oder mehr
  • Sonntag – 100% oder mehr
  • Feiertag – 100-150%
  • Nacht – 25% oder mehr
  • Notdienst – Pauschale + ggf. Zuschlag

Praktische Umsetzung

Was erfassen

Vollständige Dokumentation:

ElementErfassung
Reguläre ArbeitszeitBeginn, Ende, Pause
ÜberstundenWenn anfallen
NotdienstStart, Ende, Aktivitäten
SamstagsarbeitFür Zuschläge
PausenKorrekt buchen

System-Anforderungen

Was das Tool können sollte:

  • Schichtmodelle – Früh/Spät abbilden
  • Bereitschaft – Separat erfassen
  • Zuschlagsberechnung – Nach Tarif
  • Einfachheit – Schnell zu bedienen
  • Auswertung – Für Lohnabrechnung

Pharma-Industrie

Abgrenzung zur Apotheke

Andere Anforderungen:

BereichBesonderheiten
ProduktionSchichtarbeit, Reinraum
ForschungProjektarbeit, flexible Zeiten
VertriebAußendienst
QualitätssicherungDokumentationspflichten

Compliance

Zusätzliche Anforderungen:

  • GMP – Dokumentierte Prozesse
  • Chargenprotokoll – Wer hat wann was gemacht
  • Audit Trail – Nachvollziehbarkeit
  • Schulungsnachweis – Qualifikation dokumentiert
  • Validation – Systeme müssen validiert sein

Häufige Fragen

Nach EuGH: Ja, wenn Sie in der Apotheke anwesend sein müssen. Auch Bereitschaftszeit am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit. Der Tarifvertrag kann für die Vergütung eine andere Bewertung vorsehen (z.B. Bereitschaftspauschale), aber arbeitszeitrechtlich zählt die gesamte Anwesenheit.
Ja, mindestens 11 Stunden Ruhezeit. Nach einem Notdienst bis 7 Uhr dürfen Sie frühestens um 18 Uhr wieder arbeiten. In bestimmten Fällen kann die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden – dann muss aber ein Ausgleich erfolgen.
Am besten: Gesamte Notdienstzeit als eine Buchung, mit Vermerk 'Notdienst/Bereitschaft'. Die Unterscheidung Vollarbeit/Bereitschaft ist für die Vergütung relevant, nicht für die Arbeitszeiterfassung. Wichtig: Die gesamte Anwesenheit zählt als Arbeitszeit.
Nicht automatisch. Der Tarifvertrag gilt, wenn Arbeitgeber (Apothekeninhaber) und Arbeitnehmer tarifgebunden sind oder der Vertrag auf die Anstellung Anwendung findet. Viele Apotheken wenden den Tarif freiwillig an. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.
Grundsätzlich wie in der Hauptapotheke. Die Filiale braucht ein eigenes Erfassungssystem oder eine Anbindung an das Hauptsystem. Der Filialleiter ist für die Einhaltung der Arbeitszeit verantwortlich. Notdienste werden oft zwischen den Standorten aufgeteilt.

Fazit

Apotheken unterliegen der Zeiterfassungspflicht wie alle Arbeitgeber – mit besonderen Herausforderungen durch Notdienst und Bereitschaft. Der Tarifvertrag ADEXA/ADA regelt Vergütung und Zuschläge. Wichtig: Notdienst am Arbeitsplatz ist vollständig Arbeitszeit, auch wenn nur Bereitschaft. Das Zeiterfassungssystem sollte Schichten, Bereitschaft und Zuschläge abbilden können.

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