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Zeiterfassung in Apotheken und Pharma

Zeiterfassung für Apotheken: Besonderheiten bei Öffnungszeiten, Notdienst und Qualifikationsanforderungen.

4 Min. Lesezeit
Apotheker bei der Arbeit

Zeiterfassung in Apotheken und Pharma

Notdienst, Qualifikationen und lange Öffnungszeiten – Zeiterfassung in Apotheken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassungspflicht gilt auch für Apotheken
  • Notdienst als Bereitschaftsdienst erfassen
  • Approbierte müssen anwesend sein (Qualifikation)
  • Lange Öffnungszeiten erfordern Schichtmodelle
  • Tarifvertrag ADEXA beachten

Besonderheiten der Branche

Typische Arbeitsorganisation

Was Apotheken ausmacht:

MerkmalBedeutung
Lange ÖffnungszeitenOft 8-20 Uhr
NotdienstRund-um-die-Uhr-Bereitschaft
QualifikationApprobierter Apotheker nötig
TeilzeitViele Teilzeitkräfte
WochenendeSamstags geöffnet

Herausforderungen

Typische Schwierigkeiten:

  • Notdienst – Nacht- und Wochenend-Bereitschaft
  • Besetzung – Approbierter immer anwesend
  • Öffnungszeiten – Früh bis spät
  • Teilzeitkräfte – Viele verschiedene Arbeitszeiten
  • Saisonalität – Grippe, Allergiesaison

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Notdienst erfassen

Rechtliche Einordnung

Was gilt:

AspektRegelung
ArtBereitschaftsdienst
ArbeitszeitZählt als Arbeitszeit
VergütungNach Tarifvertrag
Ruhezeit11h nach Notdienst
HäufigkeitRotierend

Praktische Erfassung

Wie buchen:

  • Beginn – Start der Bereitschaft
  • Ende – Ende der Bereitschaft
  • Pausen – Wenn möglich
  • Einsätze – Ggf. separat dokumentieren
  • Art – "Notdienst" als Kategorie
  • Ruhezeit – Nächster Arbeitsbeginn beachten

Qualifikationsanforderungen

Approbationspflicht

Was beachten:

AnforderungUmsetzung
Approbierter anwesendWährend Öffnung Pflicht
VertretungBei Abwesenheit Ersatz
PTAUnter Aufsicht tätig
PKAHilfstätigkeiten

Im Dienstplan

Planung:

  • Schichtbesetzung – Mind. 1 Approbierter
  • Vertretung – Wer springt ein
  • Notdienst – Nur Approbierte
  • Dokumentation – Wer war verantwortlich
  • Zeiterfassung – Qualifikation sichtbar

Qualifikationen verwalten

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Tarifvertrag ADEXA

Arbeitszeitregelungen

Was der Tarif sagt:

AspektRegelung
Wochenarbeitszeit40 Stunden (Vollzeit)
ÜberstundenZuschläge
NotdienstVergütungsregelung
NachtarbeitZuschläge
SamstagTeils Zuschläge

Vergütung Notdienst

Typische Regelung:

  • Bereitschaftspauschale – Fixbetrag pro Notdienst
  • Zusätzlich bei Einsatz – Stundenvergütung
  • Nachtarbeit – Zuschlag
  • Sonntag – Zuschlag
  • Feiertag – Höherer Zuschlag

Praktische Umsetzung

Erfassungsmethoden

Was funktioniert:

MethodeEignung
TerminalAm Eingang
AppFür Notdienst
PC-ErfassungIm Backoffice
KombiniertJe nach Situation

Was erfassen

Mindestanforderungen:

  • Arbeitsbeginn/-ende – Tägliche Erfassung
  • Pausen – Gesetzliche Mindestpausen
  • Notdienst – Separat gekennzeichnet
  • Überstunden – Für Zuschläge
  • Sonderzeiten – Samstag, Feiertag

Arbeitszeit und Öffnungszeiten

Lange Öffnungszeiten

Schichtmodelle:

ModellBeschreibung
Früh/SpätKlassisches 2-Schicht
TeilzeitVerschiedene Stundenmodelle
RotierendWechselnde Schichten
KernzeitÜberlappung für Übergabe

Arbeitszeitgesetz beachten

Grenzen:

  • Max. 10h/Tag – Auch bei Notdienst
  • 11h Ruhezeit – Nach Notdienst wichtig
  • Pausen – 30 Min. ab 6h
  • Sonntag – Mindestens 15 Sonntage/Jahr frei
  • Ausnahmen – Für Notdienst teilweise

Häufige Fragen

Ja, Bereitschaftsdienst in der Apotheke zählt als Arbeitszeit – auch wenn keine Kunden kommen. Sie müssen anwesend und einsatzbereit sein. Das unterscheidet sich von Rufbereitschaft, bei der Sie nur auf Abruf kommen.
Nach Tarifvertrag ADEXA gibt es meist eine Bereitschaftspauschale plus Stundenvergütung bei Kundeneinsätzen. Nacht- und Feiertagszuschläge kommen hinzu. Die genauen Sätze hängen vom Tarifvertrag und ggf. Betriebsvereinbarung ab.
Während der gesamten Öffnungszeit muss ein approbierter Apotheker anwesend sein – das ist gesetzliche Pflicht. Bei Abwesenheit (Pause, kurzer Termin) muss eine Vertretung sichergestellt sein. Die Verantwortung liegt beim Apothekenleiter.
Nein, die Ruhezeit von 11 Stunden muss eingehalten werden. Nach einem Nachtdienst bis 8 Uhr können Sie frühestens um 19 Uhr wieder anfangen. Ausnahmen sind eng begrenzt. Die Zeiterfassung sollte das prüfen.
Die Zeiterfassung ist gleich – alle erfassen Arbeitszeiten. Der Unterschied liegt in der Qualifikation, die relevant für die Schichtplanung ist (Approbierter muss anwesend sein). Im System können Sie Qualifikationen hinterlegen und bei der Planung prüfen.

Fazit

Apotheken haben durch Notdienste, Qualifikationsanforderungen und lange Öffnungszeiten besondere Anforderungen an die Zeiterfassung. Der Notdienst ist als Bereitschaftsdienst vollständig Arbeitszeit und entsprechend zu erfassen und zu vergüten. Die ständige Anwesenheit eines Approbierten muss bei der Planung berücksichtigt werden. Eine digitale Zeiterfassung mit Qualifikationsmanagement hilft, diese Anforderungen zu erfüllen und Ruhezeiten nach Notdiensten automatisch zu prüfen.

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